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Volume No. 57 (471-480), 16. September 1882 Anlage: ad No. 57 (481-484), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

ad M 57. 
(481-484.) 
Korsagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
481. Nachtrag zur Vorlage, betreffend die Zahlung eines 
Beitrages zu den Kosten der Terraffenanlagen an 
dem Königlichen Schlöffe auf der Seite des Schloß 
platzes. 
Unsere Vorlage vom 30. April er., mittels welcher wir die Zu 
stimmung der Stadtverordneten-Versammlung dazu nachgesucht haben, 
daß dem Königlichen Hof-Marschallamt als Beittag zur Ausführung 
von Terrassenanlagen an der Südseite des Königlichen Schlosses die 
jenige Summe gezahlt werde, welche gegen das früher aufgestellte Project 
ohne Terraffenanlagen erspart wird, ist, nachdem der zur Vorberathung 
derselben eingesetzte Ausschuß seine Berathungen beendigt hatte, mit 
Rücksicht auf die von dem Herrn Stadtverordneten-Vorsteher in der 
Sitzung vom 1. Juni er. abgegebenen Erklärungen vorläufig noch un 
erledigt geblieben. 
Mit Bezug auf diese Erklärungen benachrichtigen wir die Stadt- 
verordneten-Versammlung, daß wir aus Anlaß der in der Ausschuß- 
Sitzung gegen das Project mit Terrassenanlagen ausgesprochenen Be 
denken ein neues Project ohne Terrassenanlagen haben aufstellen lassen. 
Bei diesem anliegend beigefügten Project hat die große Differenz 
zwischen der Höhenlage der Schwellen der beiden Schloßportale einer 
seits und den sehr niedrig gelegenen Schwellen der Eingänge zu den 
Häusern an der Südseite des Schloßplatzes andererseits nur dadurch 
einigermaßen ausgeglichen werden können, daß der Schloßplatz von 
der Stcchbahn bis zum Portal II. ein doppelseitiges, von da bis zur 
Kurfürstenbrücke ein einseitiges, rampenartiges Gefälle erhalten hat. 
Eine Aenderung an den Schwellen der Schloßportale wird hierdurch 
zwar vermieden, wir können uns indeß in Hinsicht auf die wenig 
günstige Gesammterschcinung des Schlosses und da auch die Gesammt- 
gestaltung des Schloßplatzes nicht als eine einheitliche erscheint, und 
trotzdem eine Höhcrlegung der Schwelle und event, auch des Fußbodens 
eines der Läden an der Südseite des Schloßplatzes stattfinden müßte, 
für dieses Project nicht aussprechen. 
Dessenungeachtet haben wir das neue Project ohne Terrassenanlagc 
und das in unserer Vorlage vom 30. April cr. erwähnte Project mit 
Terraffenanlagen dem Königlichen Hof-Marschallamt mit dem Ersuchen 
übersandt, beide Projecte einer nochmaligen Erwägung zu unterwerfen 
und uns mit Nachricht darüber zu versehen, welchem Projecte Seitens 
des Kaisers und Königs Majestät der Vorzug gegeben werde. 
Hierauf ist uns die Antwort geworden, daß, nachdem Se. Majestät 
Allerhöchst sich in bestimmter Weise für die Ausführung der Terrassen 
anlage ausgesprochen haben, das Königliche Hof-Marschallamt nicht in 
der Lage sei, Sr. Majestät weiteren Vortrag zu halten, bevor nicht 
dies Project definitiv abgelehnt worden ist. 
Im Ucbrigen erachtet das Königliche Hof-Marschallamt den Ein 
wand, daß der Schloßplatz bei Ausführung des Projects mit Terrassen 
dadurch vielleicht zu sehr eingeschränkt werden möchte, nicht für begründet, 
zumal der von der Terrasse eingenommene Platz bei festlichen Aufzügen 
und ähnlichen Anlässen besser als bisher Gelegenheit zur Placirung 
von Zuschauern rc. biete. Auch theilt die gedachte Behörde nicht das 
vom Ausschuß der Stadtverordneten-Versammlung ausgesprochene Be 
denken, daß durch die Anlage der projectirten Terrassen der Gesammt- 
cindruck des Königlichen Schlosses, von dem Schloßplatz und der Breiten- 
straße aus gesehen, beeinträchtigt werde, das Königliche Hof-Marschall- 
amt führt vielmehr an, daß jetzt vor Portal I der Sockel des Schlosses 
in der dort befindlichen Anrampung versinke, durch die Anlage der 
Terrasse aber, die vom architectonischen Gesichtspunkt als ein intcgrirender 
Theil des Schlosses selbst zu betrachten sei, die Grundlinie des Sockels 
— was als ein wesentlicher Gewinn anzusehen — gleichmäßig durch 
geführt werde. 
Nach alledem vermeinen wir, an dem Project mit Terrassen fest 
halten zu sollen, zumal das neu aufgestellte Project ohne Terrassenan 
lage die so wünschenswerthe Regulirung des Platzes und damit die 
Beseitigung der erheblichen Differenz in der Höhenlage beider Schloß 
portale nicht herbeiführt. 
Was die Kosten der Ausführung anlangt, so ist die Herstellung 
der Terrasse, sowie deren Bepflanzung und Unterhaltung Seitens des 
Königlichen Hof-Marschallamts nur unter der Bedingung übernommen 
worden, daß städtischerseits mindestens der Betrag beigesteuert werde, 
welcher gegen das frühere Regulirungsproject ohne Terraffenanlagen 
dadurch erspart wird, daß die Tieferlegung des Portals I und II und 
die Pflasterung derjenigen Theile des Schloßplatzes unnöthig wird, 
welche nach dem von Sr. Majestät genehmigten Project durch die 
Terrasse eingenommen werden. Die Minderausgabe fiir die Pflasterung 
bei Ausführung des Projects mit Terrassenanlage beträgt, bei Ver 
wendung von Pflastersteinen I. Klasse und Herstellung eines 7 m breiten 
Bürgersteiges, für ca. 1581 qm ü 25 39 525 JC. 
Die von der Stadtgemeinde zu tragenden Kosten der 
Tiefcrlegung des Portals Nr. I. und der damit zusammen 
hängenden Arbeiten berechnen sich auf 18 000 - 
Der städtischerseits zu den Kosten der Anlage von Teraffen 
zu leistende Beitrag beläuft sich hiernach zusammen auf 57 525 JC, 
eine Summe, welche, falls die Terraffenanlagen nicht zur Ausführung 
kommen, von der Stadtgemcinde bei Pflasterung und gleichzeitiger Re 
gulirung des Platzes mehr aufgewendet werden muß. 
Im Anschlüsse an unsere Vorlage vom 30. April cr. ersuchen wir 
daher die Stadtverordneten-Versammlung, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß dem Königlichen Hof-Marschallamt als Beitrag zu 
den Kosten der Anlage von Terrassen an dem Königlichen Schlosse 
auf der Seite des Schloßplatzes die Summe von 57 525 JC, 
welche ä Conto der Specialverwaltung 406, Titel II I) xos. 1 
— zu Umflasterungen — zu verausgaben sind, gezahlt werde. 
Berlin, den 31. Juli 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
Zu Nr. 481. 
P r o t o c o l l 
des Ausschusses zur Vorberathung der Vorlage, betreffend 
die Zahlung eines Beitrages zu den Kosten der Anlage von 
Terrassen vor dem Königlichen Schlosse auf der Seite am 
Schloßplatz (Drucksache 254). 
Verhandelt Berlin, den 12. September 1882. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Dr. Stryck, Vorsitzender, 
- Krause, 
- Specht, 
- Heutz, 
- Haß, 
- Loewcl, 
- Solon, 
- de Neve, 
- Reiß,
	        
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