ad M 57.
(481-484.)
Korsagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
481. Nachtrag zur Vorlage, betreffend die Zahlung eines
Beitrages zu den Kosten der Terraffenanlagen an
dem Königlichen Schlöffe auf der Seite des Schloß
platzes.
Unsere Vorlage vom 30. April er., mittels welcher wir die Zu
stimmung der Stadtverordneten-Versammlung dazu nachgesucht haben,
daß dem Königlichen Hof-Marschallamt als Beittag zur Ausführung
von Terrassenanlagen an der Südseite des Königlichen Schlosses die
jenige Summe gezahlt werde, welche gegen das früher aufgestellte Project
ohne Terraffenanlagen erspart wird, ist, nachdem der zur Vorberathung
derselben eingesetzte Ausschuß seine Berathungen beendigt hatte, mit
Rücksicht auf die von dem Herrn Stadtverordneten-Vorsteher in der
Sitzung vom 1. Juni er. abgegebenen Erklärungen vorläufig noch un
erledigt geblieben.
Mit Bezug auf diese Erklärungen benachrichtigen wir die Stadt-
verordneten-Versammlung, daß wir aus Anlaß der in der Ausschuß-
Sitzung gegen das Project mit Terrassenanlagen ausgesprochenen Be
denken ein neues Project ohne Terrassenanlagen haben aufstellen lassen.
Bei diesem anliegend beigefügten Project hat die große Differenz
zwischen der Höhenlage der Schwellen der beiden Schloßportale einer
seits und den sehr niedrig gelegenen Schwellen der Eingänge zu den
Häusern an der Südseite des Schloßplatzes andererseits nur dadurch
einigermaßen ausgeglichen werden können, daß der Schloßplatz von
der Stcchbahn bis zum Portal II. ein doppelseitiges, von da bis zur
Kurfürstenbrücke ein einseitiges, rampenartiges Gefälle erhalten hat.
Eine Aenderung an den Schwellen der Schloßportale wird hierdurch
zwar vermieden, wir können uns indeß in Hinsicht auf die wenig
günstige Gesammterschcinung des Schlosses und da auch die Gesammt-
gestaltung des Schloßplatzes nicht als eine einheitliche erscheint, und
trotzdem eine Höhcrlegung der Schwelle und event, auch des Fußbodens
eines der Läden an der Südseite des Schloßplatzes stattfinden müßte,
für dieses Project nicht aussprechen.
Dessenungeachtet haben wir das neue Project ohne Terrassenanlagc
und das in unserer Vorlage vom 30. April cr. erwähnte Project mit
Terraffenanlagen dem Königlichen Hof-Marschallamt mit dem Ersuchen
übersandt, beide Projecte einer nochmaligen Erwägung zu unterwerfen
und uns mit Nachricht darüber zu versehen, welchem Projecte Seitens
des Kaisers und Königs Majestät der Vorzug gegeben werde.
Hierauf ist uns die Antwort geworden, daß, nachdem Se. Majestät
Allerhöchst sich in bestimmter Weise für die Ausführung der Terrassen
anlage ausgesprochen haben, das Königliche Hof-Marschallamt nicht in
der Lage sei, Sr. Majestät weiteren Vortrag zu halten, bevor nicht
dies Project definitiv abgelehnt worden ist.
Im Ucbrigen erachtet das Königliche Hof-Marschallamt den Ein
wand, daß der Schloßplatz bei Ausführung des Projects mit Terrassen
dadurch vielleicht zu sehr eingeschränkt werden möchte, nicht für begründet,
zumal der von der Terrasse eingenommene Platz bei festlichen Aufzügen
und ähnlichen Anlässen besser als bisher Gelegenheit zur Placirung
von Zuschauern rc. biete. Auch theilt die gedachte Behörde nicht das
vom Ausschuß der Stadtverordneten-Versammlung ausgesprochene Be
denken, daß durch die Anlage der projectirten Terrassen der Gesammt-
cindruck des Königlichen Schlosses, von dem Schloßplatz und der Breiten-
straße aus gesehen, beeinträchtigt werde, das Königliche Hof-Marschall-
amt führt vielmehr an, daß jetzt vor Portal I der Sockel des Schlosses
in der dort befindlichen Anrampung versinke, durch die Anlage der
Terrasse aber, die vom architectonischen Gesichtspunkt als ein intcgrirender
Theil des Schlosses selbst zu betrachten sei, die Grundlinie des Sockels
— was als ein wesentlicher Gewinn anzusehen — gleichmäßig durch
geführt werde.
Nach alledem vermeinen wir, an dem Project mit Terrassen fest
halten zu sollen, zumal das neu aufgestellte Project ohne Terrassenan
lage die so wünschenswerthe Regulirung des Platzes und damit die
Beseitigung der erheblichen Differenz in der Höhenlage beider Schloß
portale nicht herbeiführt.
Was die Kosten der Ausführung anlangt, so ist die Herstellung
der Terrasse, sowie deren Bepflanzung und Unterhaltung Seitens des
Königlichen Hof-Marschallamts nur unter der Bedingung übernommen
worden, daß städtischerseits mindestens der Betrag beigesteuert werde,
welcher gegen das frühere Regulirungsproject ohne Terraffenanlagen
dadurch erspart wird, daß die Tieferlegung des Portals I und II und
die Pflasterung derjenigen Theile des Schloßplatzes unnöthig wird,
welche nach dem von Sr. Majestät genehmigten Project durch die
Terrasse eingenommen werden. Die Minderausgabe fiir die Pflasterung
bei Ausführung des Projects mit Terrassenanlage beträgt, bei Ver
wendung von Pflastersteinen I. Klasse und Herstellung eines 7 m breiten
Bürgersteiges, für ca. 1581 qm ü 25 39 525 JC.
Die von der Stadtgemeinde zu tragenden Kosten der
Tiefcrlegung des Portals Nr. I. und der damit zusammen
hängenden Arbeiten berechnen sich auf 18 000 -
Der städtischerseits zu den Kosten der Anlage von Teraffen
zu leistende Beitrag beläuft sich hiernach zusammen auf 57 525 JC,
eine Summe, welche, falls die Terraffenanlagen nicht zur Ausführung
kommen, von der Stadtgemcinde bei Pflasterung und gleichzeitiger Re
gulirung des Platzes mehr aufgewendet werden muß.
Im Anschlüsse an unsere Vorlage vom 30. April cr. ersuchen wir
daher die Stadtverordneten-Versammlung, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver
standen, daß dem Königlichen Hof-Marschallamt als Beitrag zu
den Kosten der Anlage von Terrassen an dem Königlichen Schlosse
auf der Seite des Schloßplatzes die Summe von 57 525 JC,
welche ä Conto der Specialverwaltung 406, Titel II I) xos. 1
— zu Umflasterungen — zu verausgaben sind, gezahlt werde.
Berlin, den 31. Juli 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
Zu Nr. 481.
P r o t o c o l l
des Ausschusses zur Vorberathung der Vorlage, betreffend
die Zahlung eines Beitrages zu den Kosten der Anlage von
Terrassen vor dem Königlichen Schlosse auf der Seite am
Schloßplatz (Drucksache 254).
Verhandelt Berlin, den 12. September 1882.
Anwesend:
Stadtverordneter Dr. Stryck, Vorsitzender,
- Krause,
- Specht,
- Heutz,
- Haß,
- Loewcl,
- Solon,
- de Neve,
- Reiß,