M 57.
(471-480.)
Dorkagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
471. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der Vor
lage, betreffend die Anlegung einer Verbindungsstraffe
zwischen der nördlichen Parallelstraffe am Bahnhöfe
„Alexanderplatz" und der Straffe „Am Königsgraben".
Verhandelt Berlin, den 13. September 1882.
Anwesend:
Stadtverordneter Krause, Vorsitzender,
- Weiß, Schriftführer,
- Schulz HI.,
- Stoltz,
- Lectow,
- Salon,
- Friedcrici,
- Morche,
- Langenbucher.
Als Magistrats-Commissarius:
Herr Stadtrath Voigt.
Nicht anwesend:
Herr Stadtverordneter Seibert, entschuldigt.
Zur Vorberathung der Vorlage (Drucksachen Nr. 373) — zur
Beschlußfassung —, betreffend die Anlage einer neuen Straße zur
Verbindung der nördlichen Parallelstraße am Stadtbahnhof „Alexander
platz" mit der Straße „Am Königsgraben" ist in der Sitzung am
7. September er. ein Ausschuß gewählt worden, der heut an Ort und
Stelle eine Besichtigung vornahm.
Bei der deninächstigen Berathung trat allgemein die Ansicht her
vor, daß nach Anlegung der Parallelstraße zwischen Alexanderplatz und
Spandauerbrücke, sowie nach Eröffnung der „Kaiser-Wilhclmstraße"
für den Straßenverkehr am Bahnhof „Alexanderplatz" in jeder Be
ziehung Vorsorge getroffen sei und durch Anlegung der oben bezeichneten
Straße trotz der scheinbar günstigen Bedingungen hier eine Ablenkung
des Verkehres nicht eintreten würde.
Speciell könnten der Stadtgemeinde durch Anrampungen der
Straße „Am Königsgraben" zur Ausgleichung der Straßenniveaus
noch bedeutende Kosten erwachsen und würde auch eine Verlängerung
dieser Straße im Zuge der Prcnzlauerstraße bis zur Alexanderstraße
zur Folge haben.
Der Ausschuß beschloß daher einstimmig, der Stadtverordneten-
Versammlung vorzuschlagen:
„die Magistratsvorlage abzulehnen!"
Der Druck des Protocolles wurde beschlossen und zum Bericht
erstatter der Stadtverordnete Weiß ernannt.
V. g. u.
Krause. L. Weiß.
472. Vorlage (J.-Nr. 705 F. B. 82) zur Kenntniffnahme —
betreffend die Rückäufferung auf die bei Revision
des Finalabschlusses der Stadt-Hauptkasse pro
1. April 1880/81 gezogenen Erinnerungen.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat nach dem Beschluß voin
9. Februar 1832 — Protocoll Nr. 9 — von dem Finalabschluß der
Stadt-Hauptkasse pro 1880/81 Kenntniß genommen. Die Stadtver
ordneten - Versammlung hat ferner den in der Rechnungsperiode vom
1. April 1880 bis ult. März 1881 vorgekommenen Etatsüberschreitungen
— vorbehaltlich der bei der Rechnungsrevision sich etwa ergebenden
Erinnerungen — die Zustimmung ertheilt und die bei der Revision
des Abschlusses gestellten Anträge und Anfragen uns zur weiteren
Veranlassung resp. Rückäußerung zugefertigt.
Wir bringen dieselben hierdurch wie folgt zur Erledigung:
sä A.
Betreffs des Beschlusses sä A haben wir — wie in den Vor
jahren — die von dein Rechnungsausschuß in dem Protocoll vom
31. Januar 1882 gestellten Anfragen der Uebersichtlichkeit wegen extra-
hiren lassen und denselben die Beantwortungen gegenübergestellt, in
welcher Form wir letztere anliegend übersenden.
sä B 1.
Zu dem Beschluß sä Bl bemerken wir, daß wir den von der
Stadtverordneten-Versammlung wiederholt ausgesprochenen Wünschen
entsprechend unser Augenmerk unausgesetzt darauf gerichtet haben, die
Ausgabereste möglichst zu vermindern. Das von uns in dieser Be
ziehung ini abgelaufenen Rechnungsjahre erzielte Resultat können wir
— wie der der Stadtverordneten-Versammlung bereits übersandte
Finalabschluß der Stadt-Hauptkasse pro 1881/82 nachweist — als ein
verhältnißmäßig recht günstiges bezeichnen, da im Vergleich zu dem
Abschluß pro 1880/81 die Ausgabereste um 1 201 055,ss JC zurück
gegangen sind.
Wenn in dem Beschluß ferner besonderes Gewicht auf die Ver
minderung der Ausgabereste bei der Bauverwaltung gelegt wird, so
können wir auch hier eine recht erhebliche Verminderung derselben in
dem abgelaufenen Rechnungsjahre und zwar um 536 563,ss JC.
gegen das Vorjahr constatiren.
Was nun zunächst die bei Specialverwaltung 40 s — Hochbau —
pro 1880/81 verbliebenen Ausgabereste im Betrage von 156 700,s- JC
resp. von 050 680,16 JC betrifft, so sind dieselben keineswegs durch
verzögerte Zahlungsanweisung entstanden, ebensowenig aber verdanken
sie ihren Ursprung einer zu starken Belastung des Etats, sie sind viel
mehr auf Hindernisse zurückzuführen, welche sich der Ausführung der
etatisirtcn Arbeiten entgegengestellt haben, welche aber bei Aufstellung
des Etats nicht vorausgesehen werden konnten.
Im Einzelnen bemerken wir Folgendes:
Der bei dem Pauschquantum für Anschlüsse der städtischen Grund
stücke an die Canalisation verbliebene Rest von 156 700,«s JC ist da
durch entstanden, daß die Canalisationsarbeiten nicht soweit vorgeschritten
waren, als vorausgesetzt worden, so daß die Arbeiten in einer Anzahl
von Grundstücken unterbleiben mußten.