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3. (J.-Nr. 63.) Petition des Vorsitzenden des Berliner
Marktvereins, W. Schaar, Fliederstraße 16, be
treffend die Heranziehung der den Weihnachtsmarkt
besuchenden fremden Verkäufer zur Wanderlager
steuer.
Der Petent führt Namens der Mitglieder des Berliner
Marktvereins aus, daß durch die Zulassung fremder Ver
käufer zu dem hiesigen Weihnachtmarkte die Berliner Ge
werbetreibenden geschädigt würden und bittet um möglichste
Abhülfe durch Heranziehung der diesen Markt besuchenden
hier nicht ansässigen Geschäftsleute zur Wanderlagersteuer.
Die Petition ist an die Versammlung gerichtet, weil die
Petenten auf eine von ihnen an den Magistrat gerichtete
gleiche Eingabe unter dem 14. Juni cr. abschläglich be-
schieden worden sind. Der Ausschuß ist nicht in der Lage,
das Gesuch befürworten zu können, da nach §. 3 des die
Besteuerung des Wanderlagerbetriebes betreffenden Gesetzes
vom 27. Februar 1880, der Marktverkehr der in diesem
Gesetze vorgeschriebenen Besteuerung nicht unterworfen ist.
4. (J.-Nr. 64.) Petition des Schneiders N. N. um Auf
nahme in eine Altersversorgungsanstalt.
Der Bittsteller hatte sich an die Armenverwaltung um
Gewährung einer laufenden Unterstützung gewandt, ist
aber abgewiesen worden und bittet nun die Versammlung,
sein und seiner Ehefrau Aufnahme in eine Altersversorgungs
anstalt zu veranlassen.
Der Ausschuß kann nach dem Ausfalle der von ihm
veranlaßten Prüfung des Gesuches die Petition nicht zur
Berücksichtigung empfehlen.
5. (J.-Nr. 65a.) Petition des Bundes der Malermeister
Berlins, betreffend die Bewilligung eines Zu
schusses für seine Fachschule aus der „Stiftung der
Berliner Gewerbeausstellung im Jahre 1879".
Die Petenten erblicken in dem, vermeintlich der
städtischen Behörde zur Verwaltung überwiesenen Ueber-
schuß aus der Gewerbeausstellung im Jahre 1879 ein
Mittel zur sicheren Befestigung der Existenz ihrer Fach
schule, sowie zur Ausführung der von ihr ins Auge ge
faßten umfassenden Reorganisationspläne und bitten, dem
Bunde zu diesem Zwecke aus der obenbezeichneten Stiftung
einen Zuschuß von jährlich 500 JC. gewähren zu wollen.
Die Versammlung hat auf die Verwendung qu. Gelder
keinen Einfluß, da für die Stiftung ein Curatorium be
steht, welches selbständig beschließt. Bewerbungen um
Gewährung von Zuwendungen der gedachten Art sind an
das Gewerbebureau des Magistrats, Breitestraße 20 s, zu
richten.
(Wegen des fernerweiten Antrags derselben Petenten um
anderweitige Unterbringung ihrer Fachschule: s. sub II
Nr. 1 dieses Protocolles.
6. (J.-Nr. 69.) Petition des conservativen Bürger
vereins der Stadtbezirke 41—44,
7. (J.-Nr. 70.) Petition des Bürgervereins Alt-Kölln
und
8. (J.-Nr. 73.) Petition des Neuen Luisenstädtischen
Bürgervereins
wegen Veröffentlichung der über die Sitzungen der
Stadtverordneten-Versammlung geführten Präsenz
listen durch das Communalblatt.
Die Petenten ersuchen die Versammlung, den in dem
Communalblatt enthaltenen Protocollen über die Sitzungen
der Stadtverordneten-Versammlung auch die Präsenzlisten
derselben beizufügen, da die Bürgerschaft hierdurch in den
Stand gesetzt sein würde, zu entscheiden, ob ihre gewählten
Vertreter jedesmal, wo es ihre Pflicht erheischt, auf dem
Platze gewesen sind.
Weder die Städteordnung (cfr. §. 47), noch die Ge
schäftsordnung der Versammlung (s. §. 42) schreiben die
Veröffentlichung der Präsenzlisten qu. vor und der Aus
schuß hat umsoweniger Veranlassung gefunden, hierin eine
Aenderung anzurathen, als die öffentlichen Verhandlungen
der Stadtverordneten-Versammlung den Einwohnern hin
reichend Gelegenheit bieten, sich von der Thätigkeit ihrer
Vertreter zu überzeugen.
Berichterstatter: Stadtverordneter Bohm.
U.
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Verfügung:
1. (J.-Nr. 65b.) Petition des Bundes der Malermeister
Berlins wegen anderweitiger Unterbringung seiner
Fachschule.
Dem Bund der Malermeister Berlins wurde inhaltlich
der Petition seinerzeit auf Antrag des durch den Vorstand
desselben vertretenen Vereins für seine Fachschule seitens
der städtischen Schul-Deputation ein Klassenraum in der
27.Z44. Gemeindeschule frei zur Benutzung übergeben.
Auf späteres Ansuchen — bedingt durch die größere An
zahl der zu unterrichtenden Lehrlinge — sind ihm zwei
Klassenräume der 51. Gemeindeschule am Werderschen
Markt überwiesen worden. Die Zahl der jetzt zu unter
richtenden Lehrlinge soll sich auf 85 bis 100 belaufen,
welche angeblich nur mit großer Mühe in den beiden
letzterwähnten Räumen untergebracht werden können.
Außerdem hätten diese beiden Klassen den sehr großen
Nachtheil, daß die Lehrlinge in den engen und niedrigen
Subsellien den ungenügendsten Raum für sich resp. für
die von ihnen benutzten Zeichnenbretter hätten, daß in
Folge dessen an eine günstige Aufstellung der Gyps-
modelle rc. nicht zu denken sei und daß hierdurch, wie
auch durch die primitive Beleuchtung, die Ausbildung
der Schüler sehr erschwert werde. Die Petenten be
antragen daher, ihnen für die Fachschule ihren Anfor
derungen genügende Räume mit freier Beleuchtung und
Heizung zu gewähren.
Nach den von der Versammlung am 12. Januar er.
— Prot. No. 13 — in Bezug auf das Fortbildungs
schulwesen gefaßten Beschlüsse ist die Verwaltung er
mächtigt, den Innungen, Vereinen, Verbänden rc., welche
Fachschulen für Angehörige eines Gewerbes unterhalten
wollen, die — wie auch in dem vorliegenden Falle ge
schehen — unentgeltliche Benutzung städtischer Locale, so
wie freie Heizung und Beleuchtung zu gewähren; der
Ausschuß kann deshalb nur empfehlen, dem Magistrate
auch die Prüfung und Entscheidung ans die gegenwärtige
Vorstellung des Bundes der Malermeister Berlins wegen
Ueberlassung geeigneter Räume anheimzugeben.
2. (J.-Nr. 68.) Petition des Hausbesitzervereins im
Norden Berlins, wegen Beschaffung der Betriebs
mittel für die Feuersocietätskasse.
Der Verein bittet die Versammlung, einen ihr etwa
zugehenden Antrag des Magistrates, zur Bildung eines
Reservefonds bei der Feuersocietätskasse während zweier
Jahre 1 Pfg. pro 100 Mark mehr als zur Deckuug der
entstehenden Ausgaben erforderlich ist, auszuschreiben und
erheben zu lassen, die Zustimmung zu versagen und dem
Magistrat anheim zu geben, zur Erlangung der erforder
lichen Mittel die Feuerkasscnbeiträge halbjährlich und zwar
durch die Steuererheber mit einziehen zu lassen, da die
Einziehung durch diese Beamten gegen Gewährung einer
Nebenrcvenü billiger als durch die besonders zu besoldenden
Stadtwachtmcistcr würde stattfinden können und durch die
Creirung eines Reservefonds und dessen unvermeidliche
Festlegung dem wirthschaftlichen Verkehr nur ein beträcht
liches Stück Betriebskapital entzogen werden würde.
Im Protocoll des Petitions-Ausschusses vom 6. Juni cr.
(Drucksache Nr. 322) ist aus Veranlassung einer bei der
Versammlung eingegangenen und von ihr am 15. Juni
d. I. — Prot Nr. 36 a — dem Magistrat zur Verfügung
überwiesenen, denselben Gegenstand betreffenden Petition
des Vereins Berliner Grundbesitzer des Näheren ausgeführt,
daß der Magistrat sich gegen die Erhebung der Feuer
kassenbeiträge in zwei Raten ausgesprochen, im Uebrigen
aber in dieser Sache noch keine bestimmten Beschlüsse gefaßt
habe und daß es daher an der Zeit sein wird, die Ange
legenheit nach Eingang der in Aussicht gestellten diesbe
züglichen Vorlage bei der Versammlung zu erörtern.
III.
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung:
1. (J.-Nr. 27.) Petition der Lehrerin Helene Rosenthal,
Elbingerstr. 8,
2. (J.-Nr. 46.) Petition der Lehrerin Marie Müller,
Mehnerstr. 9,
3. (J.-Nr. 52.) Petition der Lehrerin Anna Kleemann,
Stralauerstr. 46,