Druck von Gebrüder Grnnerl, Berlin.
ad M 55.
(465.)
Jortagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
46». Vorlage (J.-Nr. 2785 F. B. 82) - zur Beschluhfaffung
—, betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung an den invaliden Stallmann Casper.
Das Königliche Polizei-Präsidium hicrselbst hat in dem anliegend
in beglaubigter Abschrift beigefügten Schreiben vom 29. Juni er. bean
tragt, den bei der berittenen Abtheilung der Schutzmannschaft beschäftigt
gewesenen und wegen Invalidität mit Ablauf des Monats März er.
aus dem Dienste entlassenen Stallmann Gottlob Caspar eine laufende
Unterstützung in Höhe des Betrages, welcher ihni im Staatsdienste
nach den bestehenden Bestimmungen zustehen würde, nämlich mit
500 JC. jährlich, vom 1. April er. ab zu gewähren.
Mit Rücksicht darauf, daß der rc. Casper sich während seiner
zwanzigjährigen Beschäftigung bei der Schutzmannschaft stets zur Zn-
ftiedenheit geftihrt hat, sowie daß er vollständig erwerbsunfähig und
wegen der unheilbaren Geisteskrankheit seiner Ehefrau lediglich auf
die Hülfe fremder Menschen angewiesen ist, halten wir eS zwar für-
billig, dem rc. Casper eine laufende Unterstützung zu gewähren, jedoch
nur in der Höhe und unter den Bedingungen, unter welchen den inva
liden Arbeitern der städtischen Straßenrcinigung Unterstützungen gewährt
werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb, beschließen
zu wollen:
die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver
standen, daß dem ehemaligen Stallmann Gottlob Casper
zunächst auf die Dauer von drei Jahren eine jährliche Unter
stützung von 400 JC. gezahlt und dieser Betrag bei Special
verwaltung Nr. 45 Abtheilung I Nr. 2 unter der neuen
Position 5 in Zugang gestellt werde.
Berlin, den 26. Juli 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbcck.
Zu Nr. 46».
Der bei der berittenen Abtheilung der Schutzmannschaft beschäftigt
gewesene Stallmann Gottlob Casper, wurde in der letzten Sylvester
nacht während seines Dienstes auf dem Depot am Molkenmarkt vom
Schlage getroffen, und dabei an der rechten Seite des Körpers voll
ständig gelähmt und der Sprache beraubt. — Derselbe, zunächst vom
practischen Arzt vr. Benicke in seiner Wohnung, Stralauer Straße
Nr. 53, behandelt, wurde Mitte Januar in das katholische Krankenhaus
geschafft, aus welchem er an: 20. April als unheilbar entlassen
worden ist.
Da er in dem diesseitigen Dienste nicht wieder Verwendung finden
konnte, wurde er mit Ablauf des Monats März daraus entlassen.
rc. Casper, am 7. October 1835 zu Strausdorf, Kreis Sternberg,
geboren, bewohnt in dem erwähnten Hanse eine vier Treppen hoch be-
legene, aus Stube und Küche bestehende Hofwohnung für den jährlichen
Miethzins von 270 JC, zusammen mit seiner ihm am 1. October
1865 angetrauten Eheftau, Anna geb. Wuttig, welche seit Langem an
unheilbarer Geisteskrankheit leidet, und daher das Hauswesen nicht zu
verwalten vermag. Der Genannte ist durch das ihn betroffene Unglück
vollständig erwerbsunfähig geworden, und da er von seinem geringen
Einkommen von 100 JC. monatlich, welches ihm für Rechnung der
Stadtgcmeinde aus Titel E 9 a des Etats der Ortspolizei-Verwaltung
diesseits gezahlt worden ist, Nichts für spätere Zeit erübrigen konnte,
bei dem betrübenden Zustand seiner Frau lediglich auf die Hülfe
fremder Menschen angewiesen. — Da er sich außerdem während seiner
zwanzigjährigen Beschäftigung bei der berittenen Abtheilung der Schutz-
mannschaft stets zur Zufriedenheit geführt hat, so dürfte es in der
Billigkeit liegen, ihm in Anerkennung derselben eine laufende Unter
stützung, wie solche den invaliden Arbeitern der Straßen-Reinigung
und den Spritzenmännern der Feuerwehr gewährt wird, zu bewilligen. —
Der Magistrat wird deshalb ebenso dringend wie ganz ergebenst
ersucht, dem rc. Casper eine laufende Unterstützung in Höhe des Be
trages, welcher ihm im Staatsdienste nach den bestehenden Bestimmungen
zustehen würde, nämlich mit 500 JC. jährlich vom 1. April 1882 ab
gewähren zu wollen.
Berlin, den 29. Juni 1882.
Königliches Polizei-Präsidium, I. Abtheilung,
gez. Heppe.
Berlin, den 9. September 1881.
Der Stadtverordneten - Vorsteher.
gez. vr. Straßmanu.