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Volume No. 55 (461-464), 9. September 1882 Anlage: ad No. 55 (465), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Grnnerl, Berlin. 
ad M 55. 
(465.) 
Jortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
46». Vorlage (J.-Nr. 2785 F. B. 82) - zur Beschluhfaffung 
—, betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter 
stützung an den invaliden Stallmann Casper. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hicrselbst hat in dem anliegend 
in beglaubigter Abschrift beigefügten Schreiben vom 29. Juni er. bean 
tragt, den bei der berittenen Abtheilung der Schutzmannschaft beschäftigt 
gewesenen und wegen Invalidität mit Ablauf des Monats März er. 
aus dem Dienste entlassenen Stallmann Gottlob Caspar eine laufende 
Unterstützung in Höhe des Betrages, welcher ihni im Staatsdienste 
nach den bestehenden Bestimmungen zustehen würde, nämlich mit 
500 JC. jährlich, vom 1. April er. ab zu gewähren. 
Mit Rücksicht darauf, daß der rc. Casper sich während seiner 
zwanzigjährigen Beschäftigung bei der Schutzmannschaft stets zur Zn- 
ftiedenheit geftihrt hat, sowie daß er vollständig erwerbsunfähig und 
wegen der unheilbaren Geisteskrankheit seiner Ehefrau lediglich auf 
die Hülfe fremder Menschen angewiesen ist, halten wir eS zwar für- 
billig, dem rc. Casper eine laufende Unterstützung zu gewähren, jedoch 
nur in der Höhe und unter den Bedingungen, unter welchen den inva 
liden Arbeitern der städtischen Straßenrcinigung Unterstützungen gewährt 
werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb, beschließen 
zu wollen: 
die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß dem ehemaligen Stallmann Gottlob Casper 
zunächst auf die Dauer von drei Jahren eine jährliche Unter 
stützung von 400 JC. gezahlt und dieser Betrag bei Special 
verwaltung Nr. 45 Abtheilung I Nr. 2 unter der neuen 
Position 5 in Zugang gestellt werde. 
Berlin, den 26. Juli 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbcck. 
Zu Nr. 46». 
Der bei der berittenen Abtheilung der Schutzmannschaft beschäftigt 
gewesene Stallmann Gottlob Casper, wurde in der letzten Sylvester 
nacht während seines Dienstes auf dem Depot am Molkenmarkt vom 
Schlage getroffen, und dabei an der rechten Seite des Körpers voll 
ständig gelähmt und der Sprache beraubt. — Derselbe, zunächst vom 
practischen Arzt vr. Benicke in seiner Wohnung, Stralauer Straße 
Nr. 53, behandelt, wurde Mitte Januar in das katholische Krankenhaus 
geschafft, aus welchem er an: 20. April als unheilbar entlassen 
worden ist. 
Da er in dem diesseitigen Dienste nicht wieder Verwendung finden 
konnte, wurde er mit Ablauf des Monats März daraus entlassen. 
rc. Casper, am 7. October 1835 zu Strausdorf, Kreis Sternberg, 
geboren, bewohnt in dem erwähnten Hanse eine vier Treppen hoch be- 
legene, aus Stube und Küche bestehende Hofwohnung für den jährlichen 
Miethzins von 270 JC, zusammen mit seiner ihm am 1. October 
1865 angetrauten Eheftau, Anna geb. Wuttig, welche seit Langem an 
unheilbarer Geisteskrankheit leidet, und daher das Hauswesen nicht zu 
verwalten vermag. Der Genannte ist durch das ihn betroffene Unglück 
vollständig erwerbsunfähig geworden, und da er von seinem geringen 
Einkommen von 100 JC. monatlich, welches ihm für Rechnung der 
Stadtgcmeinde aus Titel E 9 a des Etats der Ortspolizei-Verwaltung 
diesseits gezahlt worden ist, Nichts für spätere Zeit erübrigen konnte, 
bei dem betrübenden Zustand seiner Frau lediglich auf die Hülfe 
fremder Menschen angewiesen. — Da er sich außerdem während seiner 
zwanzigjährigen Beschäftigung bei der berittenen Abtheilung der Schutz- 
mannschaft stets zur Zufriedenheit geführt hat, so dürfte es in der 
Billigkeit liegen, ihm in Anerkennung derselben eine laufende Unter 
stützung, wie solche den invaliden Arbeitern der Straßen-Reinigung 
und den Spritzenmännern der Feuerwehr gewährt wird, zu bewilligen. — 
Der Magistrat wird deshalb ebenso dringend wie ganz ergebenst 
ersucht, dem rc. Casper eine laufende Unterstützung in Höhe des Be 
trages, welcher ihm im Staatsdienste nach den bestehenden Bestimmungen 
zustehen würde, nämlich mit 500 JC. jährlich vom 1. April 1882 ab 
gewähren zu wollen. 
Berlin, den 29. Juni 1882. 
Königliches Polizei-Präsidium, I. Abtheilung, 
gez. Heppe. 
Berlin, den 9. September 1881. 
Der Stadtverordneten - Vorsteher. 
gez. vr. Straßmanu.
	        
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