AS 51.
(396—407.)
Borlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
3J>6. Protokolle des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage, betreffend die Kassation der Straffe
Nr. 8, Abtheilung VII. des Bebauungsplanes und
die Regulirung der Pankuferstraffe.
Verhandelt Berlin, den 17./24. Juni 1882.
Anwesend:
am 17. Juni 1882:
Stadtverordneter Fritze, Vorsitzender,
- Gericke II.,
» Langenbucher,
- Stoltz, Schriftführer,
- Mancgold.
Als MagistratScommissariuS:
Herr Stadtrath Friede!.
Als Vertreter der Königlichen Charit^:
Herr Geheimer Regierungsrath Spinola,
- Generalarzt Mehlhauscn;
am 24. Juni 1882:
Stadtverordneter Fritze, Vorsitzender,
- Langenbucher,
- Stoltz, Schriftführer,
- Mancgold.
Als Vertreter der Königlichen Charite:
Herr Geheimer Regierungsrath Spinola.
Richt anwesend:
Herr Stadtverordneter Gericke II., entschuldigt.
Zur Vorberathung der Vorlage (Nr. 339, J.-Nr. 4718 B. V. II.),
betreffend die Kassation der Straße Nr. 6, Abtheilung VII. des
Bebauungsplanes und die Regulirung der Pankuferstraße,
trat der von der Stadtverordncten-Verfammlung gewählte Ausschuß in
zwei Sitzungen in Berathung.
Zunächst wurden am 17. Juni cr. an der Hand des BebauungS-
planes die in Frage kommenden Terrains, namentlich die Lage der pro-
jectirten Straße Nr. 6 im Zusammenhange mit der Lage des Charite-
grundstücks der Stadteisenbahn und der umgebenden Straßenzüge und
demnächst der ehemalige Charitekirchhos an der Communication zwischen
Neuem und Oranienburger Thor, sowie von der Panke die projectirte
Pankuferstraße zwischen der Communication und der Jnvalidcnstraßc, ge
nau besichtigt.
Hierauf berieth und beschloß der Ausschuß über die einzelnen Punkte
der Magistratsvorlage.
Rach eingehender Debatte verständigten sich die Ausschußmitglieder
dahin, die Magistratsvorlage mit den später zu erwähnenden Zusätzen
anzunehmen, beziehentlich der Stadtverordneten-Versammlung zur An
nahme zu cmpfehl»n.
ES kamen hierbei folgende Erwägungen zur Sprache:
1.
Die stüher projectirte Richtung der Straße Nr. 6 ist durch die Anlage
der Stadtbahn so unvortheilhast geworden, daß die Straße, wie sie jetzt
event, auszuführen wäre, für den Verkehr keine Bedeutung hat und daß sie
diesen weder nach dem Hamburger noch nach dem Lehrter Bahnhof ab
kürzen würde.
Was die Bebauung dieser Straße Nr. 6 mit Häusern anlangt, so
ist solche, da die Stadtbahn theils zu nahe der Trace der Straße Nr. 6
liegt, an den meisten Stellen der südlichen Seite unmöglich. An der
ganzen Länge der nördlichen Seite dieser Straße grenzt wiederum und
unmittelbar das zum Park in Aussicht genommene Terrain der Charite,
weswegen auch hier eine Bebauung mit Wohnhäusern für immer aus-
geschloffcn zu erachten ist.
Auf Grund dieser Erwägungen glaubte der Ausschuß die Magistrats
vorlage, soweit sie dahin geht, gegen eine Verbesserung des Verkehrs
ungefähr in derselben Gegend die Straße Nr. 6 und daS Eigenthums
recht am Tenain derselben, aufzugeben, im Princip annehmen zu sollen,
aber mit der Bedingung, daß die Charitvverwaltung sämmtliche Verbind
lichkeiten, Kosten und etwaige Ansprüche Dritter, die durch die Kassation
der Straße Nr. 6 entstehen könnten, an Stelle der Stadtgemeinde über
nimmt und trägt.
II.
Die Charite ist in der Gegend, östlich dem Neuen Thor, zwischen
der Jnvalidcnstraße und der Communication im Besitz umfangreichen
Terrains, von denen ein nicht unbedeutender Theil zur Anlegung der
Pankuferstraße am linken Ufer der Panke zwischen Jnvalidcnstraße und
Communication und zur Verbreiterung der Communication entfällt.
Der Ausschuß pflichtet dem Magistrat vollkommen bei, daß in dieser
Gegend das Äequivalent für die Aufgabe der Straße Nr. 6 zu finden sei.
A. Was zunächst die Commmunication zwischen Neuem Thor und
Oranienburger Thor anlangt, so ist daS zur künftigen Herstellung der
selben, zur Zeit noch der Charite gehörige fehlende Straßcnland sehr be
deutend, cs beträgt ca. 3 005 qm und bildet einen länglichen Streifen,
der auf einer erheblichen Strecke über 13 m Tiefe hat, d. h. mehr Terrain
umfaßt, als ein Adjacent nach dem Bebauungsgesetz und dem Ortsstatut
überhaupt unentgeltlich abzutreteten verpflichtet ist.
B. Das Straßenland zur Pankuferstraße umfaßt noch mehr, näm
lich ca. 3 310 qm, und würde die Herstellung dieser Straße einen nicht
unwichtigen neuen Verkehrsweg von und nach der Jnvalidenstraße, gerade
in der Mitte der letzteren, zwischen dem Hamburger und Stettiner Bahn
hof eröffnen.
Auch hier darf nicht übersehen werden, daß die auf der Pankuferseite
liegende Hälfte der Straße dermaleinst gesetzlich auf Kosten der Stadt
herzustellen sein würde und daß auch auf der anderen Seite bereits mehrere
Wohnhäuser stehen, hinsichtlich welcher die Stadt niemals ans Erstattung
der Straßenanlagekosten zu rechnen hätte.
Da es ferner im Wunsche der Communalbehörden liegt, die Ufer der
Panke, soweit es durchführbar ist, zu gewinnen, um die Reinhaltung des
Pankebettes zu erleichtern und zu controliren, so erachtet der Ausschuß
den baldigen Erwerb der Pankuferstraße auch von diesem Geschäftspunkte
auS als im städtischen Interesse liegend.
AuS dem Schoße des Ausschusses wurde darauf hingewiesen, daß
sich die gelegentlich der Internationalen Fischerei Ausstellung im Jahre
1880 gerade an dieser Stelle, zunächst der Jnvalidenstraße ausgeführte
Ucberdeckung der Panke sehr bewährt habe und befragte deshalb der
Ausschuß den MagistratScommissariuS, wie der Magistrat über eine
Fortführung der Ucberdeckung der Panke an der hier in Frage kommen
den Pankuferstraße denke. Der Magistralscommiffarius entgegnete, daß
der Magistrat beabsichtige, daS Zustandekommen des Vertrages mit der
Charite und das Einverständnis! deS Polizei-Präsidiums vorausgesetzt,
die Uebcrdeckung auf dieser ganzen Strecke zur Ausführung zu bringen.
Im Anschluß hieran beschloß der Ausschuß, daß von der Charite
bei Anlegung der Pankuferstraße auch die Herstellung einer massiven