pupillarische Sicherheit geboten wird, während, wenn die beantragten
2 850 <M. bewilligt werden, nur 34 8OO Jt auf dem Grundstücke in
Wirklichkeit für die Stadtgemeinde haften.
Da die auf dem Grundstücke befindlichen Gebäude sich in gutem
baulichen Zustande befinden, in Abtheilung II. des Grundbuches keine Ein
tragungen vermerkt stehen, auch die erforderlichen Mittel bei der Haupt-
Stiftungskasie verfügbar find, so liegen Bedenken gegen die Bewilligung
des nachgesuchten Darlehns nicht vor und sind wir bereit, dem Antrage
der Hirlinger'schen Erben zu entsprechen.
Indem wir bemerken, daß die Zinsen der noch für die Stadtgemeinde.
hastenden 31 950 Ji in Folge Antrages der Besitzer auf 4^2 pCt. herab
gesetzt worden sind, ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung um
folgende Beschlußfassung:
die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß den
Eigenthümern Geschwister Hirlinger auf ihr Hierselbst in der
Sophienstr. 1 und 1a. belegenes, im Grundbuche von der König
stadt Band 36 Nr. 2288 verzeichnetes Grundstück, zur Erfüllung
der auf demselben bereits für die Stadtgemeinde zur ersten
Stelle haftenden Gesammthypothek von 34 800 Ji der hierauf
getilgte Betrag von 2 850 Ji als ferneres bis auf Weiteres
zu 4V2 pCt. verzinsliches Darlehn aus Stistungsfonds ge
währt werde.
Berlin, den 15. Juni 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 17. Zuni 1882.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
vr. Straßmann.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.