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Volume No. 48 (343-353), 17. Juni 1882 Anlage: ad No. 48 (354-362), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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356. Vorlage (J.-Nr. 902. G. B.) — zur Beschluß 
faffung —, betreffend die Penfionirung des 
Kanzleiinspectors Barz. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Kanzleiinspector Barz bei seiner am 1. Juli d. I. erfolgenden 
Versetzung in den Ruhestand eine Pension in Höhe von jährlich 
4000 J{, gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Kanzleiinspector Barz, Bellealliancestr 18 wohnhaft, ist bei 
uns um seine Versetzung in den Ruhestand vorstellig geworden, weil er 
sich im Alter von 69 Jahren in Bezug auf seinen Körperzustand den 
Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen fühlt. Unser Ver 
trauensarzt hat dies nach dem anliegenden Atteste bestätigt und den 
rc. Barz zur Erfüllung feiner Amtspflichten für dauernd unfähig erklärt. 
Der Genannte hat eine Dienstzeit von über 51 Jahren, davon 
35 Jahre bei der Stadt zurückgelegt, also 11 Jahre mehr als den 
neuesten Bestimmungen zufolge nothwendig gewesen wäre, um den höchsten 
gesetzmäßigen Pensionssatz von % seines Diensteinkommens = 3 300 oft. 
zu erhalten. Er hat sich stets als ein eifriger und pflichttreuer Beamter 
gezeigt und als folcher auch dem Bureau der Stadtverordneten-Ver- 
fammlung 15 Jahre lang angehört. 
Wir beabsichtigen deshalb, über den gesetzmäßigen Pensionssatz hinaus 
zugehen und wenn auch nicht seiner uns vorgetragenen Bitte auf Ge- 
Währung des ganzen Gehalts als Pension zu entsprechen, so doch eine 
solche von 4 000 Jt jährlich zu bewilligen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, sich' hiermit ein 
verstanden zu erklären uud damit einem alten Beamten für seine ver 
dienstvolle Thätigkeit die wünschenswerthe Anerkennung auszusprechen, 
auch zu verhindern, daß er bei seinem Uebertritt in den Ruhestand einen 
allzu fühlbaren Nachtheil in seinen äußeren Verhältniffen erleide. Barz 
ist außerdem kränklich und bedarf, soll die wohlverdiente Ruhe ihm nicht 
auf zu kurze Zeit vergönnt werden, besonderer kostspieliger Pflege, so daß 
ihn die mit einer weiteren Herabminderung seines Einkommens nothwendig 
verbundenen Einschränkungen in empfindlichster Weise treffen würden. 
Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte 
Pensionsberechnung, welche über die Dienst-rc Verhältniffe des rc. Barz 
das Nähere enthält, fügen wir anliegend bei. 
Berlin, den 7. Mai 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
357. Vorlage (J.-Nr. 1072. G. B.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Er- 
ziehungSgeld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
verwittweten Stadtsergeant M üller vom 1. Juli d. I. ab für 
ihr jüngstes Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahre deffelben 
ein monatliches Erziehungsgeld von 6 oft. gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Stadtsergeant Müller ist nach fünfzehnjähriger tadelloser Com- 
munaldienstzeit am 24. März d. I. verstorben, ohne seiner Familie Ver 
mögen hinterlassen zu haben. Die Wittwe Henriette, geb. Kania, hier- 
selbst Lichtenbergerstr. 12, III Treppen, wohnhaft, ist daher vom 1. Juli 
cr. ab einzig und allein auf ihre Wittwenpension von 450 oft. jährlich 
angewiesen. Von diesem Betrage ist sie indessen nicht im Stande, sich und 
ihre drei Kinder zu erhalten und hat uns deshalb gebeten, ihr für den 
jüngsten, 10 Jahre alten Sohn eine Erziehungsbeihülfe zu gewähren. 
Nach dem Berichte des Bezirksvorstehers machen die Verhältniffe der 
Petentin einen sehr dürftigen Eindruck; zwar bemühen sich die beiden 
ältesten Kinder — eine Tochter von 17 und ein Sohn von 15 Jahren — 
nach Kräften zu den Kosten des Haushalt« beizutragen, indcffen ist ihr 
Verdienst — die Tochter beschäftigt sich mit Näharbeiten, der Sohn fun- 
girt als Schreiber bei einem hiesigen Rechtsanwalt — nur ein sehr 
geringer. 
Unter diesen Umständen und mit Rücksicht darauf, daß der Verstor 
bene sich stets zu unserer Zuftiedenheit geführt hat, sind wir bereit, dem 
Munsche der Wittwe Müller stattzugeben. 
Berlin, den 1. Juni 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
358. Vorlage (J.-Nr. 822. S. D. I.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffeub die commiffarische Beschäf 
tigung der Lehrerin Fräulein Pauline Croll in» 
Gemeindeschuldienst. 
Die Lehrerin Fräulein Pauline Croll, geboren am 26. April 1848, 
Köthencrstr. 4 wohnhaft, hat vom 1. Januar 1871 bis 1. April 1872 
an der Ludewig'schen, daraus bis I. April 1876 an der Asmus'schen 
Privatschule unterrichtet. Als diese Schule aufgelöst wurde, wurde Fräu- 
lein Croll nach einer Probelcction und der Untersuchung ihres Gesund 
heitszustandes durch den Physikus, welche beide günstig für sie ausfielen, 
vom 1. April 1876 ab als Anwärterin im Gcmeindeschuldienst ange 
nommen. 
Im November 1876 erkrankte Fräulein Croll an Lungenblutung. 
Es wurde ihr ein von ihr nachgesuchter längerer Urlaub ertheilt, und 
zwar vom 1. April 1877 ab unter Entziehung ihrer Remuneration. 
Im August 1878 suchte Fräulein Croll ihre Wiederannahme im 
Gemeindeschuldienst nach; diesem Antrage entsprachen wir insoweit, als 
wir Fräulein Croll vom 1. October 1878 ab interimistisch an Ge 
meindeschulen gegen eine Remuneration von 88 oft. monatlich beschäftigten. 
Im April cr. beantragte Fräulein Croll ihre definitive Anstellung 
im Gemeindeschuldienst. 
Nach dem von uns eingeforderten und hier beigefügten Gutachten 
des Geheimen Medicinalraths Herrn Professor l)r. Skrzeczka kann der 
selbe trotz dem negativen Ergebniß der Untersuchung nicht umhin, Bedenken 
wegen der Zukunft, und in Bezug auf ihre feste Anstellung als städtische 
Lehrerin zu äußern. 
Bei der unzweifelhaften Tüchtigkeit der rc. Croll, sowie in Anbe 
tracht dessen, daß Fräulein Croll seit ihrer Wiederannahme im Gemeinde 
schuldienst nicht einen Tag krankheitshalber den Unterricht ausgesetzt hat, 
beabsichtigen wir, Fräulein Croll commiffarisch, zunächst gegen eine dem 
Minimalgehalt gleichkommende Remuneration von jährlich I 170 oft zu 
beschäftigen, so aber, daß die Möglichkeit der Ascension nicht auSge- 
fchloffen ist. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir. 
Sich mit der commiffarischen Beschäftigung der Lehrerin Fräu- 
lein Pauline Croll im Gemeindeschuldicnst einverstanden zu 
erklären. 
Berlin, den 7. Juni 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
3-;r». Vorlage (J.-Nr. 1125. G. B.) — zvr Beschluß, 
faffung —, betreffend die Bewilligung von Er 
ziehungsgelderu. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
verwittweten Stadtsergeant Kühne für ihren am 5. Mai 1876 
geborenen Sohn vom I. Juni cr. ab bitz zu deffcn vollendetem 
15. Lebensjahre ein Erziehungsgeld von 9 oft. monatlich ge 
zahlt werde. 
Begründung. 
Der am 13. v. M. verstorbene ehemalige Stadtsergeant Kühne, 
der seit 1. Juli 1879 pensionirt war, hat eine Wittwe und einen am 
5. Mai 1876 geborenen Sohn mittellos hinterlaffen. In Folge eine« 
Gesuchs der Frau Kühne haben wir über ihre Lage durch den betreffenden 
Bezirksvorsteher recherchiren laffen und berichtet erhalten, daß die Ge 
nannte sich eines guten Rufe- erfreut, ohne eigenes Vermögen und in 
ihren Verhältniffen durch die lange Krankheit de« Mannes sehr zurück- 
gekommen ist. 
Die ihr vom 1. Juni cr. ab zustehende Wittwenpension von 450 oft 
jährlich reicht zu ihrem und ihres Kindes Unterhalt nicht hin, so daß die 
Frau einem Nebenerwerb nachzugehen genöthigt ist. Dieser ist jedoch 
äußerst gering anzuschlagen, da er des Kindes wegen nicht außer dem 
Hause gesucht werden kann und durch die Besorgung der Wirthschaft häu 
fige Störungen erleidet. Der Herr Recherchent hat sich aus diesen Gründen 
zu dem Antrage bewogen gefühlt, der rc. Kühne eine Kindererziehung«- 
beihülfe zu gewähren. 
Wir sprechen uns nach Lage der Suche gleichfalls hierfür aus. 
Frau Kühne steht im 41. Lebensjahre und wohnt Manteuffelstr. 91. 
Berlin, den 16. Mai 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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