»t>3
dasselbe dem Vorsteher der Annahmestelle übergeben müssen, der eS zur
Sparlasse sendet und erst nach 8 Tagen etwa zurückstellen kann.
Wir wollen jetzt den Versuch machen, in angemessener Entfernung
vom Sparkasienhause mit Beamten besetzte Stellen (Filialen der Sparkasse)
zu errichten, welche die Einzahlungen der Sparer auf alte Bücher an
nehmen und sofort quittircn, sowie auch neue Bücher ausgeben. Diese
Kasienfilialen werden, wie wir glauben, stark benutzt werden und deshalb
viele Sparer von der Sparkasse fernhalten; sie bieten dabei volle Garantie
für einen sicheren und zweckmäßigen Geschäftsgang, namentlich wenn sie
an eine städtische Kasse angelehnt werden können.
Nach den angestellten Ermittelungen ist es möglich, sowohl bei der
Steuerannahmestelle VI. als bei der Steuerannahmestelle IX. eine Filiale
der Sparkasse zu errichten. Die erstere Stcuerannahmestelle liegt in der
Jakobikirchstr. 8, die zweite in der Artilleriestr. 8, beide also in Stadt
gemeinden, in denen oder in deren nächster Umgebung viele Personen
wohnen, welche sparen oder sparen können. Für diese würde die Filial-
kasie sehr erwünscht sein. Dabei werden auch erhebliche Kosten nicht
entstehen, denn nur die Kassirer sollen aus der Zahl der Sparkasien
beamten, die Controleure dagegen aus dem Personal der Steuerannahme
stellen entnommen werden. Die Ablieferung der Tageseinnahmen der
Sparkasienfiliale wird in gleicher Weise wie die Einnahme an Steuern
an die betreffende Hauptkaffe täglich bewirkt werden.
In Anbetracht dessen, daß die Gehälter der beiden Sparkasien
beamten, welche in den Filialen als Kassirer fungiren sollen, nicht dis-
ponibel sind, beabsichtigen wir die Besoldung derselben und die Manco-
gelber, trotz der eintretenden Ucberschreitung dieser Position, aus Titel I.
Position 4 des Administrationsfonds der Sparkasse zahlen zu lasien.
Wir glauben annehmen zu dürfen, daß die Stadtverordneten-Ver-
sammlung hiermit einverstanden sein wird, zumal cs sich nur um einen
Versuch handelt.
Darüber, ob eS sich bewährt hat, Steuerannahmestcllen mit Spar-
kasirnfilialen zu verbinden, werden wir der Stadtverordneten-Verfammlung
nach 6 Monaten Mittheilung machen und eventuell die Creirung zweier
neuer Beamtenstcllcn für die Sparkasse beantragen.
Berlin, den 11. Mai 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
278. Protokoll deö RechnungSausfchuffeS.
Verhandelt Berlin, den 16. Mai 1882.
Anwesend:
Stadtverordneter Schmidt, Vorsitzender,
- Krause, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Borchardt,
- Friederici,
« vr. Kürten,
- de Nsve,
- Neumann II.,
- Rcichnow,
« Schweißer,
- Siebmann,
- Simon,
. Sols.
Nicht anwesend:
Herr Stadtverordneter Fritze, entschuldigt,
- - Misch, entschuldigt,
- - Zoll, beurlaubt.
Als MagistratScommisiarius war der Herr Kämmerer und Stadtrath
Runge zugegen.
Auf Grund der rn heutiger Sitzung festgestellten Revisiousprotokolle,
welche sich bei den betreffenden Rechnungsarten befinden, beantragt der
Ausschuß folgende Beschlußfasiung:
A. Die Versammlung dechargirt folgende Rechnungen:
1. die Baurechnnng Nr. 2u30, betreffend den Neubau eines Stall
gebäudes auf dem städtischen Grundstücke „Eierhäuschcn",
2. die Baurechnung Nr. 986, betreffend die Vorarbeiten zum
Neubau der Marschallbrücke,
3. die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 11 — Köllnisches
Gymnasium — pro 1. April 1880/81,
4. die Rechnung über die Verwaltung der Kanalisationswerke
und der als Rieselfelder erworbenen Landgüter pro 1. Januar
1877 bis ult März 1878,
5. die Rechnung über den Fonds zu Gewährung von Beihilfen
an Angehörige der Reserve und der Landwehr pro 1880,
6. die Rechnung der Arbeitshaus-Bäckererkasse pro 1. April
1880/81,
7. die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 33, betreffend
a) die Verwaltung des Arbeitshauses, de« Filialhospitals,
der Jrrcnverpfleginigsanstalt und des Siechen Hospitals
für Männer pro 1. April bis ult. September 1879,
b) das Arbeitshaus in Rummelsburg pro 1. October
1879 bis ult. März 1880,
8. die Rechnung des Leichenhausbaufonds pro 1880,
9. die Rechnung der Specialoerwaltung Nr. 28 — Gemeinde-
. schulverwaltung — pro 1. April 1878/79,
10. die Rechnung der Feuersocietätskasse pro 1. October 1879/80,
11. die Rechnung über die Alterversorgungsanstalt der Kaiser
Wilhelm- und Augusta-Stiftung pro 1880, und
12. die Rechnung über den Fonds zur inneren Ausschmückung
des Rathhauses pro 1880.
B. Die Versammlung hat Kenntniß genommen von der Vorlage
(Drucksache Nr. 169), betreffend den Finalabschluß der Spar-
kaffe pro 1881 und den Bericht über den Geschäftsbetrieb der
selben im IV. Quartal 1881.
Bei der Revision der Rechnung der Specialverwaltung Nr. 27 6.
— Charlottenschule — pro 1. October 1879 bis 31. März 1880 war
seitens des Rechnungsausschusies monirt worden, daß dem Schuldiener
John bei seiner Versetzung von der 27./-14. Gemeindeschulc an die
' Charlottenschulc eine Ilmzugskostenentschädigung von 45 Im. ohne Ge
nehmigung der Stadtverordneten-Verfammlung gewährt worden ist.
In der Notatenbeantwortung ist von der städtischen Schul-Deputation
ausgeführt worden, daß mit der Versetzung ein Gehaltsverlust verbunden
ist, indem der rc. John als Schuldiener der genannten Gemeindeschule
ein festes Gehalt von 1 680 <At. neben freier Wohnung und Heizung,
sowie der Entschädigung für Reinigung von Ueberklassen rc. bezogen hat,
während er in der neuen Stellung neben freier Wohnung und Heizung
nur ein Gehalt von 1 350 <AC. erhält. Wenn gleichwohl die Versetzung
auf seinen Antrag erfolgt fei, so sei der Grund hierfür lediglich darin zu
suchen, daß der rc. John im Jnteresie seiner erwachsenen Kinder seine
früher im Souterrain belegene beschränkte Dienstwohnung gegen eine
bessere habe vertauschen wollen. Mit Rücksicht auf die Gehaltsverschlechte-
rung habe die Schul-Deputation kein Bedenken getragen, die erbetene
Umzugskostenentschädigung zu bewilligen, wie dies nach dem Beschluffe der
Versammlung vom 13. Mai 1874 (Protokoll Nr. 17) in Beziehung auf
die Rectoren nachgelassen worden sei Sie hat indessen in der Notaten-
bcantwortung zugleich die Bitte um Indemnität ausgesprochen, falls sie
hierdurch ihre Befugnisie überschritten haben sollte.
Der Ausschuß hält zwar an seiner Ansicht fest, daß die Umzugs
kostenentschädigung ohne Genehmigung der Versammlung an den rc. John
nicht gezahlt werden durste, da die Versetzung lediglich in Folge seines
Antrages und im Interesse seiner Familie erfolgt ist, er stellt aber mit
Rücksicht auf die vorgetragenen besonderen Umstände und auf die Bitte
um Indemnität anheim, die Genehmigung nachträglich auszusprechen und
demgemäß folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Verfammlung genehmigt nachträglich die
Zahlung der Umzugskostenentschädigung im Betrage von 45 JfC.
an den Schuldiener John und dechargirt die Rechnung der
Specialoerwaltung Nr. 276. — Eharlottenschule — pro 1. Oc
tober 1879 bis 31. Mär; 1880.
Der Druck des Protokolls ist beschlosien, zum Referenten ist der
Stadtverordnete Rcichnow ernannt worden
a. n. 8.
Schmidt. Krause. Rcichnow.
278. Vorlage (J.-Nr. 445. B. V. I.) — zur Kenntnist-
uahme —, betreffend die erfolgte Bauabnahme
der städtischen Irrenanstalt zu Dalldorf.
Nachdem die bei der Bauabnahme der städtischen Irrenanstalt zu
Dalldorf noch als nothwendig bezeichneten Bauarbeilen, sowie die Ä-
baung eines Portierhauses und die Beschaffung einer dritten Pumpe zur
Wasserversorgung, wozu die Stadtverordneten-Verfammlung noch nach
träglich ihre Genehmigung ertheilt hat, vollständig beendigt sind, ist dies
seitens des Curatoriums der Irrenanstalt durch einen Nachtrag zur Bau
abnahmeverhandlung vom 31. Januar 1860 anerkannt worden und wir
übersenden daher nunmehr der geehrten Versammlung die gedachte Ver
handlung zur Kenntnißnahme.
Berlin, den 16. Mai 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.