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Volume No. 42 (275-294), 20. Mai 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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dasselbe dem Vorsteher der Annahmestelle übergeben müssen, der eS zur 
Sparlasse sendet und erst nach 8 Tagen etwa zurückstellen kann. 
Wir wollen jetzt den Versuch machen, in angemessener Entfernung 
vom Sparkasienhause mit Beamten besetzte Stellen (Filialen der Sparkasse) 
zu errichten, welche die Einzahlungen der Sparer auf alte Bücher an 
nehmen und sofort quittircn, sowie auch neue Bücher ausgeben. Diese 
Kasienfilialen werden, wie wir glauben, stark benutzt werden und deshalb 
viele Sparer von der Sparkasse fernhalten; sie bieten dabei volle Garantie 
für einen sicheren und zweckmäßigen Geschäftsgang, namentlich wenn sie 
an eine städtische Kasse angelehnt werden können. 
Nach den angestellten Ermittelungen ist es möglich, sowohl bei der 
Steuerannahmestelle VI. als bei der Steuerannahmestelle IX. eine Filiale 
der Sparkasse zu errichten. Die erstere Stcuerannahmestelle liegt in der 
Jakobikirchstr. 8, die zweite in der Artilleriestr. 8, beide also in Stadt 
gemeinden, in denen oder in deren nächster Umgebung viele Personen 
wohnen, welche sparen oder sparen können. Für diese würde die Filial- 
kasie sehr erwünscht sein. Dabei werden auch erhebliche Kosten nicht 
entstehen, denn nur die Kassirer sollen aus der Zahl der Sparkasien 
beamten, die Controleure dagegen aus dem Personal der Steuerannahme 
stellen entnommen werden. Die Ablieferung der Tageseinnahmen der 
Sparkasienfiliale wird in gleicher Weise wie die Einnahme an Steuern 
an die betreffende Hauptkaffe täglich bewirkt werden. 
In Anbetracht dessen, daß die Gehälter der beiden Sparkasien 
beamten, welche in den Filialen als Kassirer fungiren sollen, nicht dis- 
ponibel sind, beabsichtigen wir die Besoldung derselben und die Manco- 
gelber, trotz der eintretenden Ucberschreitung dieser Position, aus Titel I. 
Position 4 des Administrationsfonds der Sparkasse zahlen zu lasien. 
Wir glauben annehmen zu dürfen, daß die Stadtverordneten-Ver- 
sammlung hiermit einverstanden sein wird, zumal cs sich nur um einen 
Versuch handelt. 
Darüber, ob eS sich bewährt hat, Steuerannahmestcllen mit Spar- 
kasirnfilialen zu verbinden, werden wir der Stadtverordneten-Verfammlung 
nach 6 Monaten Mittheilung machen und eventuell die Creirung zweier 
neuer Beamtenstcllcn für die Sparkasse beantragen. 
Berlin, den 11. Mai 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
278. Protokoll deö RechnungSausfchuffeS. 
Verhandelt Berlin, den 16. Mai 1882. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Schmidt, Vorsitzender, 
- Krause, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Borchardt, 
- Friederici, 
« vr. Kürten, 
- de Nsve, 
- Neumann II., 
- Rcichnow, 
« Schweißer, 
- Siebmann, 
- Simon, 
. Sols. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtverordneter Fritze, entschuldigt, 
- - Misch, entschuldigt, 
- - Zoll, beurlaubt. 
Als MagistratScommisiarius war der Herr Kämmerer und Stadtrath 
Runge zugegen. 
Auf Grund der rn heutiger Sitzung festgestellten Revisiousprotokolle, 
welche sich bei den betreffenden Rechnungsarten befinden, beantragt der 
Ausschuß folgende Beschlußfasiung: 
A. Die Versammlung dechargirt folgende Rechnungen: 
1. die Baurechnnng Nr. 2u30, betreffend den Neubau eines Stall 
gebäudes auf dem städtischen Grundstücke „Eierhäuschcn", 
2. die Baurechnung Nr. 986, betreffend die Vorarbeiten zum 
Neubau der Marschallbrücke, 
3. die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 11 — Köllnisches 
Gymnasium — pro 1. April 1880/81, 
4. die Rechnung über die Verwaltung der Kanalisationswerke 
und der als Rieselfelder erworbenen Landgüter pro 1. Januar 
1877 bis ult März 1878, 
5. die Rechnung über den Fonds zu Gewährung von Beihilfen 
an Angehörige der Reserve und der Landwehr pro 1880, 
6. die Rechnung der Arbeitshaus-Bäckererkasse pro 1. April 
1880/81, 
7. die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 33, betreffend 
a) die Verwaltung des Arbeitshauses, de« Filialhospitals, 
der Jrrcnverpfleginigsanstalt und des Siechen Hospitals 
für Männer pro 1. April bis ult. September 1879, 
b) das Arbeitshaus in Rummelsburg pro 1. October 
1879 bis ult. März 1880, 
8. die Rechnung des Leichenhausbaufonds pro 1880, 
9. die Rechnung der Specialoerwaltung Nr. 28 — Gemeinde- 
. schulverwaltung — pro 1. April 1878/79, 
10. die Rechnung der Feuersocietätskasse pro 1. October 1879/80, 
11. die Rechnung über die Alterversorgungsanstalt der Kaiser 
Wilhelm- und Augusta-Stiftung pro 1880, und 
12. die Rechnung über den Fonds zur inneren Ausschmückung 
des Rathhauses pro 1880. 
B. Die Versammlung hat Kenntniß genommen von der Vorlage 
(Drucksache Nr. 169), betreffend den Finalabschluß der Spar- 
kaffe pro 1881 und den Bericht über den Geschäftsbetrieb der 
selben im IV. Quartal 1881. 
Bei der Revision der Rechnung der Specialverwaltung Nr. 27 6. 
— Charlottenschule — pro 1. October 1879 bis 31. März 1880 war 
seitens des Rechnungsausschusies monirt worden, daß dem Schuldiener 
John bei seiner Versetzung von der 27./-14. Gemeindeschulc an die 
' Charlottenschulc eine Ilmzugskostenentschädigung von 45 Im. ohne Ge 
nehmigung der Stadtverordneten-Verfammlung gewährt worden ist. 
In der Notatenbeantwortung ist von der städtischen Schul-Deputation 
ausgeführt worden, daß mit der Versetzung ein Gehaltsverlust verbunden 
ist, indem der rc. John als Schuldiener der genannten Gemeindeschule 
ein festes Gehalt von 1 680 <At. neben freier Wohnung und Heizung, 
sowie der Entschädigung für Reinigung von Ueberklassen rc. bezogen hat, 
während er in der neuen Stellung neben freier Wohnung und Heizung 
nur ein Gehalt von 1 350 <AC. erhält. Wenn gleichwohl die Versetzung 
auf seinen Antrag erfolgt fei, so sei der Grund hierfür lediglich darin zu 
suchen, daß der rc. John im Jnteresie seiner erwachsenen Kinder seine 
früher im Souterrain belegene beschränkte Dienstwohnung gegen eine 
bessere habe vertauschen wollen. Mit Rücksicht auf die Gehaltsverschlechte- 
rung habe die Schul-Deputation kein Bedenken getragen, die erbetene 
Umzugskostenentschädigung zu bewilligen, wie dies nach dem Beschluffe der 
Versammlung vom 13. Mai 1874 (Protokoll Nr. 17) in Beziehung auf 
die Rectoren nachgelassen worden sei Sie hat indessen in der Notaten- 
bcantwortung zugleich die Bitte um Indemnität ausgesprochen, falls sie 
hierdurch ihre Befugnisie überschritten haben sollte. 
Der Ausschuß hält zwar an seiner Ansicht fest, daß die Umzugs 
kostenentschädigung ohne Genehmigung der Versammlung an den rc. John 
nicht gezahlt werden durste, da die Versetzung lediglich in Folge seines 
Antrages und im Interesse seiner Familie erfolgt ist, er stellt aber mit 
Rücksicht auf die vorgetragenen besonderen Umstände und auf die Bitte 
um Indemnität anheim, die Genehmigung nachträglich auszusprechen und 
demgemäß folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Verfammlung genehmigt nachträglich die 
Zahlung der Umzugskostenentschädigung im Betrage von 45 JfC. 
an den Schuldiener John und dechargirt die Rechnung der 
Specialoerwaltung Nr. 276. — Eharlottenschule — pro 1. Oc 
tober 1879 bis 31. Mär; 1880. 
Der Druck des Protokolls ist beschlosien, zum Referenten ist der 
Stadtverordnete Rcichnow ernannt worden 
a. n. 8. 
Schmidt. Krause. Rcichnow. 
278. Vorlage (J.-Nr. 445. B. V. I.) — zur Kenntnist- 
uahme —, betreffend die erfolgte Bauabnahme 
der städtischen Irrenanstalt zu Dalldorf. 
Nachdem die bei der Bauabnahme der städtischen Irrenanstalt zu 
Dalldorf noch als nothwendig bezeichneten Bauarbeilen, sowie die Ä- 
baung eines Portierhauses und die Beschaffung einer dritten Pumpe zur 
Wasserversorgung, wozu die Stadtverordneten-Verfammlung noch nach 
träglich ihre Genehmigung ertheilt hat, vollständig beendigt sind, ist dies 
seitens des Curatoriums der Irrenanstalt durch einen Nachtrag zur Bau 
abnahmeverhandlung vom 31. Januar 1860 anerkannt worden und wir 
übersenden daher nunmehr der geehrten Versammlung die gedachte Ver 
handlung zur Kenntnißnahme. 
Berlin, den 16. Mai 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck.
	        
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