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Volume No. 32 (198 199), 15. April 1882 Anlage: ad No. 32 (200-204), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
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‘202. Vorlage (J.-Nr. 183. S. D. I.) - zur Beschluß 
fassung—. betreffend die Anstellung eines Lehrers 
im Gemeindeschuldienst. 
Wir beabsichtigen, den Lehrer Julius Böttcher, geboren deu 
H. Juni 1855, Rheinsbergerstr. 52 wohnhaft, vom 1. October 1881 
ab mit dem Minimalgehalt von jährlich 1 560 <AL und mit der Ver 
pflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als Gemcinde- 
schullehrer anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 der 
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Bcsoldungsetats, 
sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 27. Februar 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
203. Vorlage (J.-Nr. 12. S. D. I.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines LehrerS 
im Gemeindeschutdienst. 
Wir beabsichtigen, den Lehrer Gustav Wienholtz, geboren am 
2. Juni 1856, Möckernstr. 126 wohnhaft, vom 1. April 1882 ab mit 
dem Minimalgehalt von jährlich 1 560 ^ und mit der Verpflichtung 
zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als Gemcindefchullehrcr 
anzustellen. 
Das in den Akten enthaltene Physikatsattest spricht zwar ein Be 
denken deshalb aus, weil das eine Auge sehr schwachsichtig ist; da in- 
dcsien Herr vr. Brecht das Sehvermögen im Ganzen sür dauerhaft 
hält, glauben wir über das Bedenken hinweggehen zu. können. 
Berlin, den 15. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß tz. 28 der 
Grundsätze zur Ausführung des Normal-BesoldungSctats, 
sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 7. März 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Vorlage (J.-Nr. 540. S. D. I.) - zur Beschlnß- 
faffnng —.betreffend die Anstellung der Lehrerin 
Fräulein Ernestine Ritter genannt Lackowitz als 
Gemeindeschullehrerin. 
Dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom 7. April 
1681 entsprechend, haben wir der Lehrerin Fräulein Ernestine Ritter 
genannt Lackowitz vom 1. April 1881 ab das Minimalgehalt der Ge 
meindeschullehrerinnen bewilligt, ohne sie als solche anzustellen. 
Auf Grund des von uns eingeforderten, ȟb Fol. 35 der beiliegen 
den Personalacten befindlichen Berichts des Herrn Schulinspectors 
Reinecke vom 4. Februar cr und nach dem Gutachten des Herrn Ge 
heimen Raths Professor l)r. Skrzeczka vom 9. März cr. oub Fol. 36 
müssen wir in Uebereinstimmung mit der Schul-Deputation Fräulein 
Ritter als körperlich vollständig geeignet zur Anstellung im Gemeinde- 
schuldienst halten. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, nunmehr gleich 
falls das erhobene Bedenken in Betreff der Diensttauglichkeit der Lehrerin 
Fräulein Ritter fallen zu lassen. 
Berlin, den 20. März 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
April 1882. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher, 
gez. Di-. Straßmann.
	        
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