ad M 29.
(186. 187.1
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
18«. Vorlage (J.-Nr. 2972. G. B.) — zur Beschluß.
saffung —, betreffend die Bewilligung von Er
ziehuugSgeld.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein-
verstanden, daß der verwittweten Steuererheber Dannefeldt
für jedes ihrer vier Kinder ein monatliches Erziehungsgeld von
7,so dt. und zwar für die drei ältesten vom 1. Januar, für
das jüngste aber vom 1. März d. I. bis vorläufig Ultimo
August 1885 gezahlt werde.
Begründung.
Der Steuererheber Dannefeldt, welcher 12 Jahre im städtischen
Dienste gestanden hat und seit 1. Juni 1881 mit 1 032 di. Pension
in den Ruhestand versetzt war, ist am 15. November v. I. verstorben.
Er hinterläßt eine Wittwe im Alter von 28 Jahren und vier Kinder.
Das älteste Kind, eine Tochter, ist ihm in seiner ersten Ehe mit der 1874
verstorbenen Schwester seiner jetzigen Wittwe am 13. August 1870 ge
boren. Die drei anderen Kinder zweiter Ehe, zwei Töchter und ein
Sohn, sind geboren im Juli 1876, Mai 1878 und im Februar dieses
Jahres.
Die Wittwe Dannefeldt, Emma geb. GerSdorf, Hierselbst Biesen-
thalerstr. 18 wohnhaft, hat vom 1. Januar cr. ab jährlich 450 dt
Pension zu beanspruchen; sie bittet, ihr dazu noch Erziehungsgelder
für ihre Kinder zu bewilligen. Wir haben die Verhältnisse der Petentin
durch den betreffenden Bezirksvorsteher prüfen lasten und sind bereit, daS
oben gedachte Erziehungsgeld vorläufig bis zum vollmdcten 15. Lebens
jahre deS ältesten Kindes zu zahlen.
Der Bezirksvorsteher schildert die Lage der Petentin als ziemlich
trostlos, da Bermögensobjecte nicht vorhanden sind und die Erwerbs
fähigkeit der rc. Dannefeldt durch die kleinen Kinder sehr beschränkt
wird. Seit vielen Jahren hat die Familie mit Unglücksfällen aller Art
zu kämpfen und ist in Folge besten immer mehr zurückgekommen. Die
Bedürftigkeit steht hiernach außer Zweifel und auch die Würdigkeit ist
vorhanden, denn der rc. Dannefeldt war vor seiner langen Krankheit
ein fleißiger und umsichtiger Steuererheber.
Berlin, den 10. März 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
187. Vorlage (J.-Nr. 295. K. A.) — zur Kenntniß
nahme —, betreffend die Pensionirung des Direk
tors des Lnifenstädtische« Gymnasiums, vr. Kock.
Nachdem die geehrte Versammlung in der Sitzung vom 9. Februar cr.
sich damit einverstanden erklärt hatte, daß der Herr Director Kock vom
I. April cr. ab mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt
werde, hat uns Herr Director Kock unter dem II. Februar cr. an
gezeigt, daß von ihm nicht vorausgesehene Umstände ihn veranlaßten,
vor seiner Pensionirung erst die Vollendung des vierzigsten Dienstjahres
abzuwarten.
Wir waren nicht in der Lage, diesem Aufschub entgegenzutreten
und hoffen, daß auch die Stadtverordneten-Versammlung dem hoch
verdienten Herrn Director gern die Erhöhung der gesetzlichen Pension,
die sich daraus ergeben mag, gönnen wird; andererseits sind wir durch eine
Erklärung desselben vom 23. März cr. darüber außer Zweifel, daß Herr
Director vr. Kock in feine Pensionirung zum 1. October cr. nach den
gesetzlichen Bestimmungen, die dann in Geltung sein werden, willigt.
Wegen der Festsetzung des gesetzlichen Pensionsbetrages werden wir
eine besondere Vorlage machen, sobald die zur Zeit schwebenden Ver
handlungen über die Aenderung des Pensionsgesetzes erledigt sein werden.
Berlin, den 25. März 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 1. April 1882.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
gez. vr. Strasimana.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.