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Volume No. 29 (182-185), 1. April 1882 Anlage: ad No. 29 (186. 187.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

ad M 29. 
(186. 187.1 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
18«. Vorlage (J.-Nr. 2972. G. B.) — zur Beschluß. 
saffung —, betreffend die Bewilligung von Er 
ziehuugSgeld. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein- 
verstanden, daß der verwittweten Steuererheber Dannefeldt 
für jedes ihrer vier Kinder ein monatliches Erziehungsgeld von 
7,so dt. und zwar für die drei ältesten vom 1. Januar, für 
das jüngste aber vom 1. März d. I. bis vorläufig Ultimo 
August 1885 gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Steuererheber Dannefeldt, welcher 12 Jahre im städtischen 
Dienste gestanden hat und seit 1. Juni 1881 mit 1 032 di. Pension 
in den Ruhestand versetzt war, ist am 15. November v. I. verstorben. 
Er hinterläßt eine Wittwe im Alter von 28 Jahren und vier Kinder. 
Das älteste Kind, eine Tochter, ist ihm in seiner ersten Ehe mit der 1874 
verstorbenen Schwester seiner jetzigen Wittwe am 13. August 1870 ge 
boren. Die drei anderen Kinder zweiter Ehe, zwei Töchter und ein 
Sohn, sind geboren im Juli 1876, Mai 1878 und im Februar dieses 
Jahres. 
Die Wittwe Dannefeldt, Emma geb. GerSdorf, Hierselbst Biesen- 
thalerstr. 18 wohnhaft, hat vom 1. Januar cr. ab jährlich 450 dt 
Pension zu beanspruchen; sie bittet, ihr dazu noch Erziehungsgelder 
für ihre Kinder zu bewilligen. Wir haben die Verhältnisse der Petentin 
durch den betreffenden Bezirksvorsteher prüfen lasten und sind bereit, daS 
oben gedachte Erziehungsgeld vorläufig bis zum vollmdcten 15. Lebens 
jahre deS ältesten Kindes zu zahlen. 
Der Bezirksvorsteher schildert die Lage der Petentin als ziemlich 
trostlos, da Bermögensobjecte nicht vorhanden sind und die Erwerbs 
fähigkeit der rc. Dannefeldt durch die kleinen Kinder sehr beschränkt 
wird. Seit vielen Jahren hat die Familie mit Unglücksfällen aller Art 
zu kämpfen und ist in Folge besten immer mehr zurückgekommen. Die 
Bedürftigkeit steht hiernach außer Zweifel und auch die Würdigkeit ist 
vorhanden, denn der rc. Dannefeldt war vor seiner langen Krankheit 
ein fleißiger und umsichtiger Steuererheber. 
Berlin, den 10. März 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
187. Vorlage (J.-Nr. 295. K. A.) — zur Kenntniß 
nahme —, betreffend die Pensionirung des Direk 
tors des Lnifenstädtische« Gymnasiums, vr. Kock. 
Nachdem die geehrte Versammlung in der Sitzung vom 9. Februar cr. 
sich damit einverstanden erklärt hatte, daß der Herr Director Kock vom 
I. April cr. ab mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt 
werde, hat uns Herr Director Kock unter dem II. Februar cr. an 
gezeigt, daß von ihm nicht vorausgesehene Umstände ihn veranlaßten, 
vor seiner Pensionirung erst die Vollendung des vierzigsten Dienstjahres 
abzuwarten. 
Wir waren nicht in der Lage, diesem Aufschub entgegenzutreten 
und hoffen, daß auch die Stadtverordneten-Versammlung dem hoch 
verdienten Herrn Director gern die Erhöhung der gesetzlichen Pension, 
die sich daraus ergeben mag, gönnen wird; andererseits sind wir durch eine 
Erklärung desselben vom 23. März cr. darüber außer Zweifel, daß Herr 
Director vr. Kock in feine Pensionirung zum 1. October cr. nach den 
gesetzlichen Bestimmungen, die dann in Geltung sein werden, willigt. 
Wegen der Festsetzung des gesetzlichen Pensionsbetrages werden wir 
eine besondere Vorlage machen, sobald die zur Zeit schwebenden Ver 
handlungen über die Aenderung des Pensionsgesetzes erledigt sein werden. 
Berlin, den 25. März 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 1. April 1882. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. vr. Strasimana. 
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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