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Summa Stiel I. G. 103 409 Jt statt 85 649 Jt.
H. — Grundstücke für die Durchlegung der Kaiser-Wilhelmstraße —.
Nachdem von der Stadtverordneten-Versammlung die Genehmigung
zum Abbruch der Gebäude der Grundstücke Neue Fricdrichstr. 27/28 in
zwischen ertheilt worden ist, schlägt der Ausschuß vor, die für diese Grund
stücke angesetzte Micthseinnahme von 16 000 Jt zu streichen.
Ausgabe.
Titel I. F. — Feuerwachtgcbäude —. ES ist hinter k. einzusetzen:
„I., Kursürstenstr. 141." Die Ausgabepositionen werden hierdurch aber
nicht verändert. '
G. — Grundstücke für verschiedene Zwecke und Wirthshäuser —.
Hier ist einzusetzen: „Nr. 27. Grundstücke Köpnickerstr. 3—6, ehe
malige Dannenberg'sche Kattunfabrik." Mit Rücksicht aus den Hm-
zutritt dieses Grundstückes werden nach dem Antrage des Herrn Kämme
rers die Position 1 — Für bauliche Unterhaltung — von 11700 Jt.
aus 12 000 cAt, also um 300 Jt., und die Position 2 — Feuerkassen
beiträge — von 905 c4t aus 1 555 Jt, also um 650 Jt. erhöht. Im
Text der Position 2 ist der Betrag der Feuerversicherungssumme von
1 508 295 Jt. um 1 080 300 Jt, also aus 2 588 595 Jt. zu erhöhen.
Titel I. G. schließt sonach mit 23 39 r Jt statt 22 445 ,4t ab.
H. — Grundstücke für die Durchlegnng der sogenannten Kaiser
Wilhelmstraße —.
Da die Häuser Neue Fricdrichstr. 27/28 — wie vorerwähnt — zum
Abbruch gelangen werden, sind die für den Kanalisationsanschluß ange
setzten 2 500 Jt zu streichen. Dagegen wird empfohlen, die außerdem
gesordertm 100 Jt zu bewilligen, da noch Ausgaben an Steuern,
Feuerkassenbeiträgen rc. in Aussicht stehen. Der Text der Position würde
wie folgt zu fassen sein:
„An Ausgaben für Steuern, Feuerkassenbeiträgen rc.,
Neue Friedrichsir. 27/28 und Münzstr. 13."
Auf die bei dieser Position vom Ausschuß gestellte Frage, weshalb
überhaupt im vorigen Jahre mit der Kanalisation des Grundstücks Neue
Fricdrichstr. 27 begonnen und nicht vielmehr ein Aufschub nachgesucht
worden sei, da doch damals schon der Abbruch des Grundstücks in siche
rer Aussicht stand? ist von dem Herrn Kämmerer Folgendes mitgetheilt
worden:
„Als im Januar 1880 der Auftuf der Grundstücke Neue
Fricdrichstr. 27/28 zum Anschluß an die Kanalisation mit der
Maßgabe erfolgte, innerhalb 6 Wochen ein Entwässcrungs-
project aufzustellen und zur Genehmigung an die Ortspolizei-
verwaliung für die Kanalisation einzureichen, wurde diesem Auf
ruf für das Gebäude Nr. 28 nicht Folge gegeben, weil bereits
feststand, daß dasselbe zum Abbruch gelangen werde. Daß auch
das Gebäude Nr. 27 zum Abbruch kommen werde stand dagegen
nicht fest; cs wurde vielmehr angenommen, daß cs, um später
verkauft zu werden, erhalten bleiben solle und ist mit Rücksicht
hierauf der Anschluß desselben an die Kanalisation für noth
wendig erachtet zugleich aber auch bestimmt worden, daß der
Anschluß auf das Nothwendigste beschränkt bleiben solle.
In diesem Sinne ist das Entwässerungsprojcct für daS
Gebäude Nr. 27 ausgearbeitet worden und nach Eingang dcS
Confenses zur Ausführung der Anschluß dieses Grundstücks
erfolgt.
Es dürfte somit nach Lage der Verhältnisse das Verfahren
der Verwaltung ein correctes gewesen sein."
In Folge dieser Auskunft hält der Ausschuß die Angelegenheit für
erledigt.
Der Ausschuß empfiehlt, nunmehr den Specialetat Nr. 1
in Einnahme mit 383 686 Jt
in Ausgabe mit . . .' . . . . 91 328 -
und mit einem Ueberschuß von . . 292 358 Jt
festzusetzen.
II. Specialetat Nr. 2 — Ländliche Grundstücke —.
Einnahme.
Titel III. — Reinickendorf — Position 1 und 2. Nachdem die
Stadtverordneten-Versammlung in der Sitzung vom 9. d. M. (Protokoll
Nr. 12) den Beschluß gefaßt hat, die Fischerei und Rohrnutzung im
Reinickendorfer See, sowie den Betrieb einer öfientlichen Badeanstalt in
demselben dem bisherigen Pächter Süß für einen jährlichen Pachtzins
von 1 500 Jt bis zum 1. April 1888 weiter zu verpachten, empfiehlt
der Ausschuß, diese Summe zum Etat zu stellen, da er der Ansicht ist, daß,
wenngleich der Pachivertrag noch bis zum 1. April 1*83 läuft, es doch
gelingen wird, den erhöhten Pachtzins bereits für das Etatsjahr 1. April
1882/*3 von dem Pächter zu erlangen. Im Text des Etats sind die
Positionen durch das Wort „und" zu verbinden. Die Positionen 3
und 4 erhalten demgemäß die Nr. 2 und 3. Summa Titel III. 3 Ml Jt
statt 2 451 Jt.
Bei Titel IV. B. Position 1 — Pacht vom Gasthaiise in Treptow
mit den dazu gehörigen Ländereien — ist vom Ausschuß bei der ersten
Berathung die Frage aufgeworfen, wie lange der bezügliche Pachtvertrag
noch läuft und ob zu demselben die Genehmigung der Stadtverordneten-
Versammlung eingeholt worden ist?
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Hierauf hat der Herr Kämmerer unterm 6 März cr. Folgendes
erwidert:
„Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich in dem Be
schluß vom 28. November 1878 — Prot. Nr. 22 — auf drei
Jahre damit einverstanden erklärt, daß Verpachtungen ländlicher
Grundstücke durch öffentliches Ausgebot auf höchstens sechs
Jahre nach einer von der Grundeigenlhums-Deputation fest
zusetzenden Minimaltaxe erfolgen, sowie daß Vermiethungcn
(von ganzen Häusern, Wohnungen rc ) stattfinden auf höchsten«
drei Jahre freihändig oder durch Licitation nach einer Minimal
taxe, welche bei den von der Grundeigcnthums-Dcpmation ver
walteten Realitäten von dieser selbst, im klebrigen aber von der
Steuer-Deputation für höchstens drei Jahre festzusetzen ist.
In Gemäßheit dieses Beschlusses hak die Verpachtung de«
Gasthauses Treptow rc. auf Grund einer mit l I 28») Jt ab
schließenden neuen Minimaltaxe vom 27. November 1879 gegen
einen jährlichen Miethszins von 11 500 Jt auf die Zeit vom
1. April 1880 bis dahin 1883 stattgefunden."
Die Majorit t des Ausschusses war der Meinung, daß es sich nicht
empfiehlt, diejenigen Grundstücke, welche zu GastwirthschaftSzwecken benutzt
werden, nach einer Minimaltaxe zu verpachten, daß vielmehr der Verpach
tung ein öffentliches Ausgebot vorangehen muß.
Der Ausschuß schlägt deshalb vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ersucht den
Magistrat, beim Ablauf der Pachtverträge derjenigen
Grundstücke, welche zum Betriebe der Gastwirthschaft
dienen, zum Zweck der Verpachtung ein öffentliches
Ausgebot stattfinden zu lassen.
Der Specialetat Nr. 2 dürfte hiernach
in Einnahme mit 118 276 Jt
in Ausgabe mit 23 972 -
und mit einer Mehreinnahme von 94 304 Jt
festzustellen sein.
III. Specialetat Nr. 3 — Berechtigungen —.
Derselbe bleibt unverändert. Seine Feststellung nach dem EtatS-
entwurfc ist bereits bei der ersten Lesung empfohlen worden.
IV. SpecialetatS Nr. 9 bis 27 B. — Höhere Lehranstalten —.
Die Berathung über Titel II. der Ausgabe — Andere persönliche
Ausgaben — war bei der ersten Lesung bis zur Berathung über die Be
stimmungen der Grundsätze zum Normal-BesoldungSetat ausgesetzt worden.
Letztere Berathung hat inzwischen stattgefunden und hat der Ausschuß
empfohlen, dem §. 19 Alinea 2 der gedachten Grundsätze folgende Fassung
zu geben:
Jeder höheren Lehranstalt werden nicht nur soviel Extra-
stunden bewilligt, als die Disicrenz zwischen der Anzahl der
lcctionsplanmäßigen Stunden und der Gesammtzahl der Pflicht
stunden beträgt, sondern außerdem noch soviel AuSgleichungs-
stunden, als die Anstalt ordentliche Lehrerstcllcn hat. Dadurch
soll den Directoren die im Interesse der Schule unentbehrliche
Freiheit der Bewegung bei Feststellung des LectionSplancS, so
wie die Möglichkeit gewährt werden, älteren oder durch die Art
ihres Unterrichts besonders stark angespannten Lehrern eine Er
leichterung zu verschaffen. Es ist daher dem Director gestattet,
einzelnen Lehrern ein bis zwei Stunden wöchentlich weniger zu
übertragen, als ihre Pflichtstundenzahl beträgt, sofern die so er«
lasienen Stunden die Anzahl der AuSglcichungSstuuden nicht
überschreitet.
Demgemäß hat der Herr Stadtschulrath vr. Bertram die Etat««
ausätze des Titel II. der Ausgabe — Für außerordentliche Lehrstunden
— einer Revision unterworfen und ist von dem Herrn Kämmerer im An
schluß hieran vorgeschlagen, die nachfolgende Anzahl der Stunden und die
dabei gesetzten Geldbeträge in die bezüglichen Etats einzusetzen:
1. beim Berlinischen Gymnasium
18 außerordentliche Lehrstunden k Z Jt
15 - ‘ k 2 Jt
2. beim Friedrichslverdischen Gymnasium
4 032 Jt
l)
16 außerordentliche Lehrstunden k 3 Jt.
6 - - a 2 Jt
3. beim Köllnischen Gymnasium
14 außerordentliche Lehrstunden k 3 Jt.
43 - * k 2 Jt.
4. beim Luisenstädtischen Gymnasium
18 außerordentliche Lehrstunden k 3 Jt \
19 - - k 2 Jt f
5. beim Sophien-Gymnasium
15 außerordentliche Lehrstunden k Z Jt \
9 ' - k 2 Jt >
6. beim Friedrichs-Gymnasium
14 außerordentliche Lehrstunden ä 3 Jt. \
20 • - k 2 Jt. I
2 880
6144
4 416
3 024 -
3 936