Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
145. Vorlage (Z.-Nr. 42. S. D. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von Lehrer«
im Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die Lehrer
1. Rudolf Decker, geboren am 13. August 1855, Kaiser Franz-
Grenadierplatz 7 wohnhaft,
2. Hermann Bohndorf, geboren am 12. Juni 1856, Fürbringer
straße 14 wohnhaft,
3. Eduard Satzke, geboren am 13. Februar 1854, Koppenstr. 25
wohnhaft,
mit dem Minimalgehalt von jährlich 1 560 <M. und mit der Verpflichtung
zur Erthcilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als Gemeindeschullehrer
anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 der
Grundsätze zur Ausführung des Normal-BefoldungSetatS,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 14. Januar 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckeubeck.
14«. Vorlage (J.-Nr. 245. S. D. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung des Lehrers
Traugott Heinrich als Gemeindeschullehrer.
Wir beabsichtigen, den Lehrer Traugott Heinrich, geboren am
2. März 1857, wohnhaft Chanffestr. 42 III., als Gemeindeschullehrer mit
dem Minimalgehalt von jährlich 1 560 anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 der
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldnngsetats,
sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 14. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt« und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
147. Vorlage (J.-Nr. 758. G. B.) - zur Beschluß-
faffung —, betreffend die definitive Anstellung
deS Heizingenieurs Wille.
Me Stelle des Ingenieurs für Heiz- und ähnliche Anlagen in den
städtischen Gebäuden, welche durch den am 5. August 1880 erfolgten
Tod des früheren Inhaber« Voigt erledigt war, haben wir seiner Zeit
öffentlich ausgeschrieben, um eine geeignete Kraft für dieselbe wieder zu
gewinnen. Unter der großen Anzahl von Bewerbern wählten wir den
Ingenieur Gustav Julius Wille aus (geboren am 29. Januar 1844,
jetzt Friedenstr. 106 II. Tr. wohnhaft), weil uns derselbe seinem Bildungs
gänge nach die größte Garantie dafür zu bieten schien, daß er die Stelle
auszufüllen im Stande sei. Wir haben uns hierin nicht getäuscht, denn
rc. Wille hat sich in der seit 6. Januar 1881 währenden Probezeit
durchaus bewährt, so daß wir seine definitive Anstellung, »die wir ihm
bei seiner Annahme nach einjähriger günstig verlausender Probezeft in
Aussicht gestellt haben, nunmehr mit Rücksicht darauf, daß er allen Er
wartungen entsprochen und nach dem Gutachten des Königlichen Re
gierungs- und Geheimen Medicinalraths Professors Dr. Skrzeczka auch
körperlich geeignet ist, in Gemäßheit der Festsetzungen deS Spccialetats
Nr. 42, Ausgabe, Titel IV. 0. c. erfolgen lassen wollen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb
um Aeußerung gemäß §. 56 Nr. 6 der Städteordnung vom
30. Mai 1853.
Der rc. Wille hat nun zwar die vorgeschriebene Altersgrenze von
35 Jahren bereits überschritten, in Anbetracht jedoch seiner vorzüglichen
Qualifikation und da bei akademisch gebildeten Technikern, soll anders
auf ihre in einer längeren Praxis gesammelten Erfahrungen Werth gelegt
werden, auf die Jnnehaltung der Altersgrenze nicht immer genau ge
achtet werden kann, ersuchen wir:
sich ungeachtet der Uebcrschreitung der letzteren im vorliegen
den Falle mit der Anstellung einverstanden zu erklären.
Berlin, den 5. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
148. Vorlage (Z.-Nr. 7. S. D. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung des Lehrers
Adolf Janisch im Gemeindeschuldienst.
Unterm 6. November 1880 präsentirten wir der Stadtverordneten-
Versammlung den Lehrer Gustav Janisch zur Anstellung im Gemeinde
schuldienst.
Nach dem Beschluß vom 9. December desselben Jahres — Protokoll
Nr. 19 III. — konnte Wohldieselbe sich jedoch mit der Anstellung de«
Genannten nicht einverstanden erklären, gab uns aber anheim, den
rc. Janisch noch fernerhin ein Jahr hindurch provisorisch zu beschäftigen
und denselben geeigneten Falls alsdann von Neuem zur Anstellung zu
präsentiren. Ein Nachtheil sollte dem rc. Janisch aus diesem Aufschübe
nicht erwachsen.
Diesem Beschluffe gemäß beschäftigten wir den rc. Janisch ferner
hin provisorisch im Gemeindeschuldienst.
Nach den abschriftlich beigefügten Berichten der städtischen Schul
inspectoren Schillmann und l)r. Krähe vom 6. und 21. Januar cr.
hat rc. Janisch seitdem an keinem Tage den Unterricht ausgesetzt, auch
spricht sich der Geheime Medicinalrath Herr Professor vr. Skrzeczka in
dem von Neuem abgegebenen und hier beigefügten Gutachten über den
Gesundheitszustand des rc. Janisch dahin aus, daß er auch jetzt gegen
die Anstellung deffelbcn kein Bedenken habe und bei seiner gutachtlichen
Aeußerung vom 11. Octobcr 1880, nach welcher er Janisch als körpn-
lich geeignet für den Communaldienst erachtet, stehen bleiben könne.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, da sich die
körperliche Tauglichkeit des rc. Janisch für den Gemeindeschnldicnst nun
wohl unzweifelhaft herausgestellt hat, sich nunmehr mit der definitiven
Anstellung des Lehrers Janisch, Friedenstr. 41 wohnhaft, als Gemeinde-
schullehrer einverstanden zu erklären.
Berlin, den 20. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
148. Vorlage (J.-Nr.748. F.B.) — zur Befchlußfaffnug —,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung an de« invaliden Fenerneann Burghardt.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei un« den Antrag gestellt,
dem invaliden Fcuermann Karl August Burghardt, welcher wegen In
validität den Feuerwehrdienst zum 1. April d. I. verlassen muß, von
diesem Zeitpunkte ab eine laufende Unterstützung von jährlich 720 jfL
zu bewilligen. Zur Begründung dieses Antrages wird angeführt, daß
rc. Burg har dt 29 Jahre hindurch den Anstrengungen deS Feuerwehr
dienstes ausgesetzt gewesen sei, daß er im 60. Jahre stehend an Blasen-
und Lungenkatarrh leide und absolut unfähig für den Dienst der Feuer
wehr sei. Da der Genannte nach dem anliegenden ärztlichen Atteste,
welches sich eingebend über die Krankheit ausspricht, überhaupt als er
werbsunfähig anzusehen ist, erklären wir uns für die Versorgung de« der
selben würdigen und bedürftigen Mannes und stellen mit Bezug auf die
in gleichen Fällen bereits mehrfach ausgesprochenen Bewilligungen den
Antrag, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich unter dem
Vorbehalt der Rechte der Stadtgemeinde und des jederzeitigcn
Widerrufs damit einverstanden, daß dem invaliden Feuer mann
Karl August Burghardt vom 1. April 1882 ab eine lau
fende Unterstützung von jährlich 720 in monatlichen Raten
pränumerando ü Conto der Special-Verwaltung Nr. 45 Abt h. 2
Pos. II. gezahlt werde.
Den das Nationale des rc. Burg Hardt enthaltenen Antrag deS
Polizei-Präsidiums und daS Dicnstbeschädigungsattest fügen wir er-
gebenst bei.
Berlin, den 28. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 11. März 1882.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Straßmann.