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118. Vorlage (I.-Nr. 342. R. V. 82.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Hergäbe deS FestfaaleS
im Rathhause zu einer Gedächtuißfeier für den
verstorbenen Dichter Berthold Auerbach.
Der Vorstand des Vereins „Berliner Presse" hat darum nachgesucht,
ihm die Benutzung des Festsaales zur Veranstaltung einer Gedächtniß-
feier für den kürzlich verstorbenen Dichter Berthold Auerbach am Sonntag,
den 19. März cr., zu bewilligen. Wegen der am 22. März cr. statt
findenden Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers kann der
Festsaal am 19. März cr. aber nicht mehr zu dem gewünschten Zwecke
hergegeben werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb ergebenst.
Sich gefälligst damit einverstanden zu erklären, daß der Festsaal im
^Berliner Rathhause am Sonntag, den 26. März cr., zur Veranstaltung
einer Gedächtnißseier für Berthold Auerbach benutzt werden darf.
Berlin, den 3. März 1882.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbcck.
118. Vorlage (I.-Nr. 4991. F. B. 81.) — zur Kenntniß-
uahme —, betreffend die Erhebung des Betriebs-
fouds der Feuersocietatskasse.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 20. Octo-
ber 1881 — Prot. Nr. 16 — uns zur Erwägung gegeben, ob es sich
nicht empfehlen möchte, die Feuerkassenbeiträge künftig in halbjährlichen
Raten einzuziehen, damit die Feuersocietätskasse in den Stand versetzt
werde, mit ihren eigenen Mitteln ohne Vorschüsse aus anderen Kassen
ihren Verpflichtungen zu genügen.
Schon bei Gelegenheit der Berathungen, welche Ende des Jahres
1875 über die Grundsätze, welche bei Ausführung des Feuersocietäts
Reglements zur Anwendung kommen sollten, stattfanden, wurde in der aus
Mitgliedern unseres Collegiums und der Stadtverordneten-Versammlung
zusammengesetzten Deputation behufs Beseitigung resp. Verminderung
der damals von der Stadt-Hauptkasse zu leistenden Vorschüsse der Antrag
gestellt, die jährlich auszuschreibenden Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten
zu erheben. Dieser Antrag wurde von der Deputation abgelehnt, weil
ein solches Verfahren nicht im Staude sei, die Vorschüsse zu beseitigen.
Nach K. 8 des Feuersocietäts-Reglements ist am Schluffe des Ge
schäftsjahres (ult. September) das Feuersocietäts Kataster für das gauze
Jahr abzuschließen und demnächst ist das von den Hauseigenthümern aus
zubringende Quantum und der zu erhebende Feucrkaffenbeitrag festzustellen.
Die Arbeiten, welche dieser Abschluß und das Ausschreiben der Feuer
kassenbeiträge erfordern, sind so umfangreich, daß die Einziehung der
Beiträge vor dem März des nächsten Jahres nicht wohl beginnen kann.
Aus den eingehenden Feuerkassenbeiträgen werden zunächst die entnom
menen Vorschüsse zurückbezahlt und der antheiligc Beitrag zu den Kosten
des Feuerlöschwesens berichtigt. Der dann noch vorhandene Bestand
reicht in der Regel nur bis Ende August zur Deckung der Brandentschä
digungsgelder des neuen Rechnungsjahres aus und von da ab wird deshalb
bis zu dem im März beginnenden Eingänge der neuen Beiträge wieder
die Entnahme von Vorschüssen nothwendig. Wollte man das Ergebniß
des Abschlusses nicht abwarten und etwa Anfangs September oder noch
früher einen Theil der voraussichtlich zu zahlenden Beiträge, und später
nach erfolgtem Abschluß den verbleibenden Rest einziehen, so könnte ein
solches Verfahren zwar ausreichende Mittel schaffen, es würde aber mit
den Vorschriften der §§. 15 und 16 des Feuersocictäts-Reglements nicht
im Einklang stehen.
Im §. 15 ist vorgeschrieben, daß falls der in der Feuersocietäts-
kaffe bereit zu haltende Bestand zur Deckung der Entschädigungsgelder
nicht ausreicht, aus der Kämmerei Vorschüsse zu entnehmen sind, damit
im Laufe eines Jahres, wenn nicht besondere Umstände mehrere Um
schreibungen nothwendig machen, nicht mehr als ein Ausschreiben ge
schehen darf, und nach 8- 16 muß die Ausschreibung auf Grund des
auf das ganze Jahr abgeschlossenen Katasters erfolgen.
Die vorgedachte Art der Einziehung der Feuerkaffenbeiträge würde
also eine Aenderung des Feuersocietäts-Reglements nothwendig machen,
welche indeß, wie dies wiederholt von uns und von Wohlderselben aus
gesprochen ist, durchaus vermieden werden soll. Dazu kommt noch, daß
die Einziehung einer Vorprämie auf mannigfache Schwierigkeiten stoßen
würde, weil bei den Subhastationen und den vorkommenden Administra
tionen nur der nach Maßgabe deS Bedarfs bestimmte feststehende, nicht
aber ein vorläufig angenommener Beitrag mit Erfolg liquidirt, bezw.
geltend gemacht werden kann.
Die Einziehung der Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten würde aber
auch beträchtliche Mehrarbeiten und Kosten verursachen. Es müßten beide
Raten für alle Grundstücke zweimal berechnet, doppelte Solllisten und Hebe-
register aufgestellt, und doppelte Quittungen ausgeschrieben werden. Die
Stadtwachtmeister, welche durch ihre gewöhnlichen Geschäfte in Anspruch
genommen sind, müßten die doppelte Zeit auf die Einziehung verwenden;
die ihnen jetzt gewährte Tantieme müßte erhöht werden und die Zahl der
im Zwangswege beizutreibenden Reste würde voraussichtlich doppelt so
groß als jetzt werden.
Aus allen diesen Gründen können wir uns nur gegen die Erhebung
der Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten aussprcchen.
Soll die Feucrsocietätskasse in den Stand gesetzt werden, ihren Ver
pflichtungen aus eigenen Mitteln allein zu genügen, so wird es sich em
pfehlen, den vorhandenen Betriebsfonds der Feuersocietätskassc, welcher
uit. September 1880 auf 579 389,43 tAC. sich belaufen hat, mit Rücksicht
darauf, daß die bei der städtischen Sparkasse aufgenommenen Vorschüsse
jährlich durchschnittlich 400 000 <AC. betragen haben und sich in Zukunft
noch steigern würden, auf mindestens 1 000 000 jft zu erhöhen. Eine
solche Erhöhung würde dadurch ausführbar sein, daß zwei Jahre hinter
einander 1 ^ pro 100 tAC mehr als zur Deckung der entstandenen
Ausgaben erforderlich ist, ausgeschrieben wird, da gegenwärtig eine Ein
ziehung von 1 /$ pro 100 cAL ca. 200 000 <AC ergiebt. Bei der fast
immer geringen Höhe der Feuerkaffenbeiträge wird dies ohne Schwierig
keiten und ohne erhebliche Mehrbelastung der Hauseigenthümer möglich
sein und wir beabsichtigen deshalb, seiner Zeit das Erforderliche der
Stadtverordneten-Versammlung vorzuschlagen.
Berlin, den 28. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbcck.
128. Vorlage (I.-Nr. 161./80. St. R. A.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rech
nung der Stadt-Hauptkaffe, Specialverwaltung
Nr. -18, pro 1. April 1878/88.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend:
1. die Rechnung der Stadt-Hanptkasse, Specialverwaltung Nr. 38,
betreffend Epidemienhäuser und Einrichtungen für die Gesund
heitspflege, pro 1. April 1879/80 nebst 6 Vol. Belägen,
2. das Victualicnconto mit einem Anhange.
3. das Revisionsprotokoll deS Rechnungsamtes vom 6. d. M.,
4. die Abnahmeverhandlung vom 22. d. M.
mit dem Ersuchen, um Prüfung und Dechargirung der Rechnung.
Die vorige Rechnung fügen wir zur eventuellen Benutzung wieder bei.
Berlin, den 25. Februar 1882.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbcck.
Eingegangene Petitionen.
Journal-
Nr.
Einsender.
Gegenstand.
18.
N. N.
Antrag auf Rückzahlung von
Steuern.
19.
Vorstand des Bürgervereins
in den Stadtbezirken 89,
90, 91.
Erwerbung von fiscalischem Ter
rain in der Hasenhaide zur Her-
stellung von Parkanlagen.
20.
Vorstand der Berliner
Schlächter-Innung.
Antrag, betreffend den Entwurf
eines Ortsstatuts zur Einfüh
rung deS Schlachtzwangs.
21.
Bewohner und Adjacenten
des südlichen Theils der
Friedrichstraße.
Asphaltirung der Friedrichstraße
von der Kochstraße bis zum
Belleallianceplatz.