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Volume No. 16 (114-120), 4. März 1882

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1882 (Public Domain)

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118. Vorlage (I.-Nr. 342. R. V. 82.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Hergäbe deS FestfaaleS 
im Rathhause zu einer Gedächtuißfeier für den 
verstorbenen Dichter Berthold Auerbach. 
Der Vorstand des Vereins „Berliner Presse" hat darum nachgesucht, 
ihm die Benutzung des Festsaales zur Veranstaltung einer Gedächtniß- 
feier für den kürzlich verstorbenen Dichter Berthold Auerbach am Sonntag, 
den 19. März cr., zu bewilligen. Wegen der am 22. März cr. statt 
findenden Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers kann der 
Festsaal am 19. März cr. aber nicht mehr zu dem gewünschten Zwecke 
hergegeben werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb ergebenst. 
Sich gefälligst damit einverstanden zu erklären, daß der Festsaal im 
^Berliner Rathhause am Sonntag, den 26. März cr., zur Veranstaltung 
einer Gedächtnißseier für Berthold Auerbach benutzt werden darf. 
Berlin, den 3. März 1882. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbcck. 
118. Vorlage (I.-Nr. 4991. F. B. 81.) — zur Kenntniß- 
uahme —, betreffend die Erhebung des Betriebs- 
fouds der Feuersocietatskasse. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 20. Octo- 
ber 1881 — Prot. Nr. 16 — uns zur Erwägung gegeben, ob es sich 
nicht empfehlen möchte, die Feuerkassenbeiträge künftig in halbjährlichen 
Raten einzuziehen, damit die Feuersocietätskasse in den Stand versetzt 
werde, mit ihren eigenen Mitteln ohne Vorschüsse aus anderen Kassen 
ihren Verpflichtungen zu genügen. 
Schon bei Gelegenheit der Berathungen, welche Ende des Jahres 
1875 über die Grundsätze, welche bei Ausführung des Feuersocietäts 
Reglements zur Anwendung kommen sollten, stattfanden, wurde in der aus 
Mitgliedern unseres Collegiums und der Stadtverordneten-Versammlung 
zusammengesetzten Deputation behufs Beseitigung resp. Verminderung 
der damals von der Stadt-Hauptkasse zu leistenden Vorschüsse der Antrag 
gestellt, die jährlich auszuschreibenden Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten 
zu erheben. Dieser Antrag wurde von der Deputation abgelehnt, weil 
ein solches Verfahren nicht im Staude sei, die Vorschüsse zu beseitigen. 
Nach K. 8 des Feuersocietäts-Reglements ist am Schluffe des Ge 
schäftsjahres (ult. September) das Feuersocietäts Kataster für das gauze 
Jahr abzuschließen und demnächst ist das von den Hauseigenthümern aus 
zubringende Quantum und der zu erhebende Feucrkaffenbeitrag festzustellen. 
Die Arbeiten, welche dieser Abschluß und das Ausschreiben der Feuer 
kassenbeiträge erfordern, sind so umfangreich, daß die Einziehung der 
Beiträge vor dem März des nächsten Jahres nicht wohl beginnen kann. 
Aus den eingehenden Feuerkassenbeiträgen werden zunächst die entnom 
menen Vorschüsse zurückbezahlt und der antheiligc Beitrag zu den Kosten 
des Feuerlöschwesens berichtigt. Der dann noch vorhandene Bestand 
reicht in der Regel nur bis Ende August zur Deckung der Brandentschä 
digungsgelder des neuen Rechnungsjahres aus und von da ab wird deshalb 
bis zu dem im März beginnenden Eingänge der neuen Beiträge wieder 
die Entnahme von Vorschüssen nothwendig. Wollte man das Ergebniß 
des Abschlusses nicht abwarten und etwa Anfangs September oder noch 
früher einen Theil der voraussichtlich zu zahlenden Beiträge, und später 
nach erfolgtem Abschluß den verbleibenden Rest einziehen, so könnte ein 
solches Verfahren zwar ausreichende Mittel schaffen, es würde aber mit 
den Vorschriften der §§. 15 und 16 des Feuersocictäts-Reglements nicht 
im Einklang stehen. 
Im §. 15 ist vorgeschrieben, daß falls der in der Feuersocietäts- 
kaffe bereit zu haltende Bestand zur Deckung der Entschädigungsgelder 
nicht ausreicht, aus der Kämmerei Vorschüsse zu entnehmen sind, damit 
im Laufe eines Jahres, wenn nicht besondere Umstände mehrere Um 
schreibungen nothwendig machen, nicht mehr als ein Ausschreiben ge 
schehen darf, und nach 8- 16 muß die Ausschreibung auf Grund des 
auf das ganze Jahr abgeschlossenen Katasters erfolgen. 
Die vorgedachte Art der Einziehung der Feuerkaffenbeiträge würde 
also eine Aenderung des Feuersocietäts-Reglements nothwendig machen, 
welche indeß, wie dies wiederholt von uns und von Wohlderselben aus 
gesprochen ist, durchaus vermieden werden soll. Dazu kommt noch, daß 
die Einziehung einer Vorprämie auf mannigfache Schwierigkeiten stoßen 
würde, weil bei den Subhastationen und den vorkommenden Administra 
tionen nur der nach Maßgabe deS Bedarfs bestimmte feststehende, nicht 
aber ein vorläufig angenommener Beitrag mit Erfolg liquidirt, bezw. 
geltend gemacht werden kann. 
Die Einziehung der Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten würde aber 
auch beträchtliche Mehrarbeiten und Kosten verursachen. Es müßten beide 
Raten für alle Grundstücke zweimal berechnet, doppelte Solllisten und Hebe- 
register aufgestellt, und doppelte Quittungen ausgeschrieben werden. Die 
Stadtwachtmeister, welche durch ihre gewöhnlichen Geschäfte in Anspruch 
genommen sind, müßten die doppelte Zeit auf die Einziehung verwenden; 
die ihnen jetzt gewährte Tantieme müßte erhöht werden und die Zahl der 
im Zwangswege beizutreibenden Reste würde voraussichtlich doppelt so 
groß als jetzt werden. 
Aus allen diesen Gründen können wir uns nur gegen die Erhebung 
der Feuerkaffenbeiträge in zwei Raten aussprcchen. 
Soll die Feucrsocietätskasse in den Stand gesetzt werden, ihren Ver 
pflichtungen aus eigenen Mitteln allein zu genügen, so wird es sich em 
pfehlen, den vorhandenen Betriebsfonds der Feuersocietätskassc, welcher 
uit. September 1880 auf 579 389,43 tAC. sich belaufen hat, mit Rücksicht 
darauf, daß die bei der städtischen Sparkasse aufgenommenen Vorschüsse 
jährlich durchschnittlich 400 000 <AC. betragen haben und sich in Zukunft 
noch steigern würden, auf mindestens 1 000 000 jft zu erhöhen. Eine 
solche Erhöhung würde dadurch ausführbar sein, daß zwei Jahre hinter 
einander 1 ^ pro 100 tAC mehr als zur Deckung der entstandenen 
Ausgaben erforderlich ist, ausgeschrieben wird, da gegenwärtig eine Ein 
ziehung von 1 /$ pro 100 cAL ca. 200 000 <AC ergiebt. Bei der fast 
immer geringen Höhe der Feuerkaffenbeiträge wird dies ohne Schwierig 
keiten und ohne erhebliche Mehrbelastung der Hauseigenthümer möglich 
sein und wir beabsichtigen deshalb, seiner Zeit das Erforderliche der 
Stadtverordneten-Versammlung vorzuschlagen. 
Berlin, den 28. Februar 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbcck. 
128. Vorlage (I.-Nr. 161./80. St. R. A.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rech 
nung der Stadt-Hauptkaffe, Specialverwaltung 
Nr. -18, pro 1. April 1878/88. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend: 
1. die Rechnung der Stadt-Hanptkasse, Specialverwaltung Nr. 38, 
betreffend Epidemienhäuser und Einrichtungen für die Gesund 
heitspflege, pro 1. April 1879/80 nebst 6 Vol. Belägen, 
2. das Victualicnconto mit einem Anhange. 
3. das Revisionsprotokoll deS Rechnungsamtes vom 6. d. M., 
4. die Abnahmeverhandlung vom 22. d. M. 
mit dem Ersuchen, um Prüfung und Dechargirung der Rechnung. 
Die vorige Rechnung fügen wir zur eventuellen Benutzung wieder bei. 
Berlin, den 25. Februar 1882. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbcck. 
Eingegangene Petitionen. 
Journal- 
Nr. 
Einsender. 
Gegenstand. 
18. 
N. N. 
Antrag auf Rückzahlung von 
Steuern. 
19. 
Vorstand des Bürgervereins 
in den Stadtbezirken 89, 
90, 91. 
Erwerbung von fiscalischem Ter 
rain in der Hasenhaide zur Her- 
stellung von Parkanlagen. 
20. 
Vorstand der Berliner 
Schlächter-Innung. 
Antrag, betreffend den Entwurf 
eines Ortsstatuts zur Einfüh 
rung deS Schlachtzwangs. 
21. 
Bewohner und Adjacenten 
des südlichen Theils der 
Friedrichstraße. 
Asphaltirung der Friedrichstraße 
von der Kochstraße bis zum 
Belleallianceplatz.
	        
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