\o 12.
(89.)
Vorlage
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
88. Vorlage (J.-Nr. 4376. B. V. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Genehmigung der Skizze
zum Neubau eines Lehrerwohngebäudes auf dem
Grundstücke AndreaSstr. llis. und Koppenstr. 73».
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 24. Juni
1880 — Protokoll Nr. 15 — mit der Skizze zum Neubau einer Doppel
schule ncbst Turnhalle aus dem Grundstücke Andreasstr. 16» und Koppen
straße 75»., sowie damit sich einverstanden erklärt, daß mit dem Bau
begonnen werde, sobald die speciellen Zeichnungen und der Anschlag von
den Maurerarbeiten ausgestellt und von der Bau-Deputation genehmigt
sind. Bezüglich des Wohngebäudes dagegen ist eine Aenderung der vor
gelegten Skizze gewünscht worden dahin, daß die erste Etage zur Unter
bringung eines Standesamtes benutzt, sowie daß zu diesem Zwecke das
Gebäude um ein Stockwerk erhöht und bis auf 25 gm Grundfläche mehr
bebaut werde. Auf Grund dieses Beschlusses sind die speciellen Ent
würfe und Kostenanschläge zu dem Schulgebäude, der Turnhalle und dem
Abtrittsgebäude ausgearbeitet und von der Schul- und Bau-Deputation
genehmigt worden.
Die Kosten betragen:
für das Schulgebäude 265 200 dt
- die Turnhalle 21100 -
- das Abtrittsgebäude 5 000 -
an General-Jnsgemein 46 900
zusammen 338 200 dt
Der Bau dieser Gebäude ist in Angriff genommen, indeß Unterlasten
wir für jetzt noch die Uebersendung der Entwürfe, da in dem Bauconsens
die Bedingung gestellt ist, daß zu dem von dem Schulgebäude umschlosse
nen Binnenhofe eine Durchfahrt angelegt werde, und wir die Klage auf
Aufhebung dieser Bedingung bei dem Bezirksverwaltungsgericht angestrengt
haben. Nachdem die Entscheidung über diesen Punkt ergangen ist, wer
den wir die Entwürfe sofort zur Genehmigung vorlegen.
Dem in Betreff des Wohngebäudes gefaßten Beschlusse haben wir
unsere Zustimmung aus folgenden Gründen nicht ertheilen können:
1. Die Einrichtung eines vierten Geschosses macht es nothwendig,
das Gebäude, weil cs höher wird, wie die Straße breit ist,
hinter die Straßenflucht zurückzurücken, was wegen der frei
stehenden Giebelwändc der Nachbarhäuser sehr häßlich aussieht.
2. Das Gebäude muß mit Rücksicht aus das Standesamt tiefer
gebaut werden, als für Lehrwohnungen nöthig ist und ver-
theuert sich deshalb und wegen des vierten Geschosses sowie
der nothwendig werdenden Anlage eines Vorgartens um soviel,
daß an Miethe nichts gespart wird. Denn während die Kosten
des Wohngebäudes nach der ursprünglichen Skizze rund
46 300 dt
betragen, stellen sich dieselben mit den gewünschten
Aenderungen auf . 70 000 -
also höher um 23 700 dt
3. In Folge der zu gewärtigenden stärkeren Bebauung der Gegend
des Frankfurter Thores erscheint die Theilung des VII. Standes
amts nach einiger Zeit unvermeidlich, und ist bereits seitens
des Herrn Oberpräsidcnten in Anregung gebracht. Welchen
Lauf die zu ziehende neue Grenzlinie auch nehmen mag, sei es
in der Richtung von Norden nach Süden, sei es von Westen
nach Osten, so erscheint doch die Lage eines Standesamts in
der Langenstraße demnächst in allen Fällen als eine ungeeignete.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, indem wir
die ursprüngliche Skizze und den Situationsplan des Grundstücks
wieder beifügen, von der Unterbringung eines Standesamtes in dem zu
erbauenden Lehrerwohngebäude Abstand zu nehmen und beschließen zu
wollen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die ihr vor
gelegte Skizze zur Erbauung eines Lehrerwohngebäudes aus dem
Grundstücke Andreasstr. 16». und Koppenstr. 75». und nimmt
von der unterm 24. Juni 1880 beschlossenen Unterbringung
eines Standesamtes in demselben Abstand."
Berlin, den 5. Februar 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 7. Februar 1881.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Stratzmann.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.