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Die Besitzer der Grundstücke Nr. I, 2, die Omnibus-Actiengesell-
schuft. Nr. 4, Jaenickc, und Nr. 6. 7, 9, das Böhmische Brauhaus,
traten in den Prozessen ihrerseits einen Gegenbeweis an, gegen die An
gaben und die Annahme der Klage, daß es sich bei der streitigen Regu
lirung um die Anlage einer neuen Straße gehandelt habe. Dieser
Gegenbeweis wurde erhoben durch Vernehmung des Steinsetzmeisters
Ernotte, welcher die Neupflasterung ausgeführt hatte. Auf Grund der
gutachtlichen Aussage desselben in Verbindung mit den oben erwähnten
actenmäßigen Thatsachen haben dann die Gerichtshöfe gegen die in den
Klagen vertretene Ansicht als festgestellt angenommen, daß bereits vor
dem Jahre 1873 aus der fraglichen Strecke eine den Anforderungen einer
städtischen Straße entsprechende Anlage vorhanden gewesen sei, woraus
unzweifelhaft folgte, daß die Kosten der demnächst erfolgten anderweitigen
Regulirung nicht den Adjacenten zur Last fallen.
Die Stadtgemeinde hat daher bezüglich dieser letztgedachten sechs
Grundstücke, welche den bei Weitem größten Theil der Frontlänge an der
fraglichen Straßenstrecke einnehmen, eine Erstattung der Regulirungskosten
nicht erhalten und eS wird daher der Billigkeit entsprechen, daß auch den
ersterwähnten drei Grundstücksbesitzern, von denen Zahlung in der An
nahme geleistet ist, die Auffassung der Stadtgemeinde, wonach die Lands
berger Allee auch auf der fraglichen Strecke als eine neuangelegte Straße
zu erachten, werde von den Gerichtshöfen höherer Instanz gebilligt weiden,
die gezahlten Beträge erstattet werden. Es kann das wünschenSwerthe
Vertrauen zu der städtischen Verwaltung nur stärken, wenn seitens dieser
dargethan wird, es komme ihr bei der Geltendmachung von Ansprüchen
an Angehörige der Commune weniger auf die Wahrung des formalen als
des materiellen Rechtes an.
Es sind auf die Pflasterungskosten gezahlt für das Grundstück
Landsberger Allee Nr. 3 1130 t AC., für Nr. 5 l 226,ro <AC. nebst
137,80 Verzugszinsen, für Nr. 8 938,«g Jt. nebst 29,4g <Ät. Ver
zugszinsen. Bezüglich des im Eingänge erwähnten Grundstücks Nr. 14
(früher 10) walten nicht dieselben Verhältnisse ob, wie bei den Grund-
stücken Nr. 1—9, weil vor Nr. 10 und weiter hinaus bis zum Jahre
1873 der Fahrdamm nur in 2 Ruthen Breite gepflastert und mit ge
hörigen Entwässerungsanlagen nicht versehen war, für dieses Grundstück
ist der Erstattungsantrag deswegen abgelehnr.
Nach dem Vorstehenden ersuchen wir die Stadtverordneten-Versamm
lung zu genehmigen,
daß die für die Grundstücke Landsberger Allee 3, 5 (jetzt 7)
und 8 (jetzt 10) von den Besitzern Krawutschke, Anderson
und Gentz gezahlten Beträge von respective 1130 <JC,
1 226,20 nebst 137,so <Ai. Verzugszinsen und 938,gg Jfi.
nebst 29,48 Verzugszinsen ä Conto des Specialetats
Nr. 40 8. Titel II. F. zurückgezahlt werden.
Berlin, den 17. Dezember 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forcke.nbeck.
722. Bericht deS Ausschusses zur Vorberathuug der
Vorlage Nr. «89, betreffend den Antrag deS
Magistrats:
„die Georgenkirchstraste zwischen der Barnim
straße und Höchstestraße durchzulegen und
das zu diesem Zwecke von dem Sametzki'schen
Grundstück erforderliche Terrain im Enteig
nungsverfahren zu erwerben".
Verhandelt Berlin, den 17. December 1881.
Anwesend:
Stadtverordneter Krause, Vorsitzender.
- Franke,
- Haesecke,
- Langenbucher,
- Ripbergcr,
- Schreiber,
- Scibert,
- Stoltz,
- Schmidt.
Fehlend:
Herr Stadtverordneter Reimann.
Der zur Sitzung eingeladene Stadtrath Herr Voigt fehlte.
Nachdem eine Besichtigung des in Frage kommenden Terrains statt
gefunden hatte, traten die Anwesenden sofort in die Berathung ein.
Von einer Seite wurde vorweg die Ablehnung des MagistratS-
antrages befürwortet, während man andererseits erst die Vorfrage der
Nothwendigkeit der Durchlcgung der qu. Straße erörtert wissen wollte.
Eine solche Nothwendigkeit wurde von keinem der Kollegen behauptet,
vielmehr nur betont, daß die Herstellung der Straße als wünschenSwcrth
zu bezeichnen sein dürste. — Die Behauptung, daß nach erfolgter Durch-
legung der Straße eine wesentliche Entlastung des Verkehrs in der Neuen
Königstraße, sowie desjenigen in der LandSbergerflraße eintreten würde,
wurde mit Rücksicht aus die Thatsache, daß die Georgenkirchstraße an
ihrem entgegengesetzten Ende auf den Georgenkirchplatz mündet, als zu
treffend nicht erachtet.
Auch die Motivirung deS Magistrats für seinen Antrag, daß
a) diejenigen, welche den Gottesdienst in der St. Bartholomäus
kirche besuchen wollen, der Zugänge zu letzterer von der Südost-
und der Nordseite vollständig entbehren, und
d) den Einwohnern der angrenzenden Straßen die Benutzung des
Friedrichshaines erschwert wird, und dieselben nur aus Umwegen
dahin gelangen könnten,
wurde als solche für den Beweis der Nothwendigkeit der Genehmigung
desselben ebenfalls nicht anerkannt.
Schließlich machte sich die Ansicht geltend, daß die Vorlage deS
Magistrats zwar übersehen ließe, waS zur Durchlegung der Georgenkirch
straße von der Barnim- bis zur Höchstestraße erforderlich sei — nicht aber,
was an Terrain zur definitiven Regulirung der ersteren von der Höchste-
straßc bis zur Friedenstraße noch erworben werden muß.
Der Ausschuß beschloß daraus einstimmig den folgenden Antrag:
„Die Versammlung ersucht vor Beschlußfassung über den
vorliegenden Antrag den Magistrat um eine weitere Vorlage,
aus welcher ersichtlich ist,
1. welche Aufwendungen seitens der Stadtgemeinde für Regu
lirung der Straße von der Höchstestraße bis zur Frieden
straße zu machen sind,
2. inwieweit bei erfolgender Bebauung der Grundstücke von
der Barnimstraße bis zur Friedenstraße auf Erstattung
der verauslagten Kosten zu rechnen ist.
Ueber die dem AuSschuffe zur Berathung überwiesene Petition deS
Vorstehers des 129. Stadtbezirks, welche hiermit zurückerfolgt, kann zur
Zeit Bericht noch nicht erstattet werden.
Der Druck dieses Protokolls wurde beschlossen.
Die Berichterstattung übernimmt Herr College Krause.
V. w. o.
gez. Krause. Schmidt.
72». Vorlage (J.-Nr. 3370. B. V. II.), betreffend dte er
folgte Bauabnahme der 87./98. Gemeindeschule
in der Memelerstraße.
Der Stadtverordneten-Versammlung übe '-»den wir in der Anlage
die Verhandlung vom 10. October cr., betreffend die Bau
abnahme und Uebergabe der 87./98. Gemeindeschule in der
Memelerstr. 24/25 zur Kenntnißnahme mit dem Bemerken, daß die
Eingangsthorwcge in der beantragten Weise abgeändert worden sind.
Berlin, den 17. December 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 72».
Verhandelt Berlin, den 10. October 1--81.
Anwesend:
Herr Stadtrath Mamroth, als Magistratsdeputirter,
. Stadtbaurath Blankenstein, zugleich von Seiten der Bau.
Deputation.
Von Seiten der Stadtverordneten-Versammlung:
Herr Stadtverordneter Lectow,
- . Morche,
- - Limprecht,
- - Bergschmidt.
Von Seiten der Bau-Deputation:
Herr Stadtverordneter Ger icke.
Von Seiten der Schul-Deputation:
Herr Stadtverordneter Ripberger,
- Rector Ulrich, als Verwalter deS Grundstücks,
- Stadtbauinspector MyliuS.
Zur Bauabnahme und Uebergabe der 87/98. Gemeindefchule in der
Memelerstr. 24/25 hatten sich heute die vorstehend bezeichneten Herren
an Ort und Stelle eingcfunden.