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Volume No. 79 (653-662), 19. November 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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«S6. Vorlage (J.-Nr. 1917. K. A.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung zur Eiu- 
richtung von 4 neuen Lehrerstcllen und 0 neuen 
Zeichenstunden bei der Falk-Realschule zum Etat 
pro 1882/83. 
Der gegenwärtige Schülerbesuch in den oberen Klassen der Falk- 
Realschule ist so stark, daß eine Vermehrung der Klassen dringend noth 
wendig erscheint, um einestheils die Versetzungen der Schüler in die 
höheren Klassen ausführen zu können, anderentheils auch, um das Zurück 
weisen anderer zur Aufnahme in die Anstalt sich meldenden Schüler zu 
vermeiden. Nach dem auf diese Frequcnzverhältnisse sich stützenden Gut 
achten des Directors der Anstalt I)r. Bach ist es erforderlich, mindestens 
drei neue Klassen einzurichten, und zwar eine Obersccunda, eine zweite 
Untersccunda und eine zweite Obertertia, und in weiterer Folge wird es 
nöthig, für diese Klassen mindestens vier neue Lehrerstcllen zu schaffen. 
An neuen Zeichenstunden werden in gleichem Maße wöchentlich sechs er 
forderlich. Wir haben diese neuen Stellen und Zeichenstunden in dem 
Entwurf zum Etat pro 1 April 1882/83 zum Ansatz gebracht und zwar: 
je eine Stelle mit 5 100 di resp. 3 540 di., 3 240 ,41. und 2 940 dt., 
die Zeichenstunden aber als Extrastunden mit dem üblichen Honorar 
neben den sonstigen Extrastunden, von denen der Etatsentwurf gegen 
früher mehr aufweist: 
14 wissenschaftliche, 
6 Zeichen- und 
4 Gesangstunden, 
und insgesammt 
38 wissenschaftliche und 
19 technische Stunden. 
Der Etatsentwurf wird mit diesen Ansätzen der Stadtverordneten- 
Versammlung seiner Zeit zugehen, cs ist aber nicht angängig, mit den 
Vorbereitungen zur Besetzung der Stellen bis nach erfolgter Festsetzung 
des Etats zu warten, vielmehr muß die Wahl und Berufung der Lehrer, 
welche auch an anderen Anstalten Veränderungen nach sich ziehen kann, 
möglichst bald erfolgen, und wir können die erwünschten Lehrkräfte der 
Schule nur zuführen, wenn wir ihnen die betreffenden Stellen auch defi 
nitiv zusichern dürfen. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß für die Falk Realschule vom 1. April 1882 ab 
vier neue Lchrerstellen ä 5 100 u4C., 3 540 di., 3 240 dl. und 
2 940 di errichtet werden und bewilligt 6 neue Zeichenstunden 
als Extrastunden. 
Uebersicht der Lehrerstellen an der Falk-Realschule fügen wir bei. 
Berlin, den 9. November 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. «»<». 
Uebersicht 
der Lehrerstellen an der Falk-Realschule. 
Nach dem Etat pro 1881/82. Nach dem Etatsentwurf pro 1882/83. 
6 000 di. 
6 000 dl. 
5 700 
- 
5 700 
- 
5 400 
- 
5 400 
- 
5 400 
- 
5 400 
- 
5 100 
- 
5 100 
- 
— 
5100 
- 
4 800 
S 
4 800 
- 
4 140 
- 
4 140 
- 
3 840 
- 
3 840 
t 
3 540 
3 540 
-- 
— 
3 540 
- 
3 240 
- 
3 240 
- 
— 
3 240 
- 
2 940 
- 
2 940 
- 
— 
2 940 
- 
2 640 
- 
2 640 
- 
2 640 
s 
2 640 
- 
«»7. Vorlage (J.-Nr. 272. K. A.) — zur Beschlußsaf. 
sung —, betreffend die weitere Verwendung der 
Erträge des Dotationsfonds der Friedrich- 
Wilhelm-Stiftung für das Kuustgewerbe-Mu- 
feum. 
Nach §. 4 des Statuts für die zu Gunsten des Deutschen Gewerbe- 
Museums, jetzigen Kunstgewerbe-Museums, errichtete Friedrich-Wilhelm- 
Sliftung sind die Erträge des von der Stadtgemeinde begründeten Do 
tationsfonds der Stiftung während der ersten 10 Jahre des Bestehens 
derselben, also bis zum 31. December 1880, dem Vorstande des Kunst 
gewerbe-Museums überlassen worden, um dieselben sowohl zur Vermehrung 
der Sammlungen des Museums, als auch zu anderen Unterrichtszwecken 
dieses Instituts zu verwenden. Gemäß des §, 6 des Statuts aber sollte 
nach Ablauf dieser Frist seitens der Communalbehörden über die künftige 
Verwendung der Erträge des Dotationsfonds eine anderweite Bestim 
mung getroffen werden; die zehnjährige Frist war mit dem 31. De 
cember v. I. abgelaufen. Die Stadtverordneten-Bersammlung hat sich 
indeß unserer Vorlage vom 9. December pr. entsprechend durch Beschluß 
vom 23. December pr. (Prot. Nr. 15) damit einverstanden erklärt, daß 
diese Frist und die bisherige Verwendung der Stiftungserträge noch bis 
zum 1. April 1882 ausgedehnt wurde, damit während dieser Zwischenzeit, 
wie wir in unserer Vorlage andeuteten, die Angelegenheit zunächst in einer 
Commission unter Theilnahme von Mitgliedern des Vorstandes des 
Kunstgewerbe-Museums vorberathen und demnächst von uns erwogen 
werden könnte. Diese Vorberathung hat nunmehr stattgefunden und den 
Vorschlag zum Resultat gehabt: 
1. die Zinsen des Stiftungsfonds sollen in den nächsten zehn 
Jahren vom 1. April nächsten Jahres ab zum Ankauf werth 
vollerer Sanimlungsgegenstände verwendet und diese als von der 
Stiftung stammend bezeichnet werden, 
2. die in dem einen Jahre etwa nicht verwendeten Zinsen sollen 
auf die folgenden Jahre übertragbar sein, 
3. über die Verwendung der Zinsen soll jährlich an die Communal- 
bchörden eine Anzeige gerichtet werden, 
4. nach Verlauf von zehn Jahren soll weitere Bestimmung ge 
troffen werden. 
Wir sind diesem Vorschlage in allen Punkten beigetreten und er 
suchen daher die Stadtverordneten-Bersammlung zu beschließen: 
1. die Erträge der Friedrich-Wilhelm-Stiftung sind vom 1. April 
1882 ab auf die Dauer von zehn Jahren zum Ankauf werth 
vollerer Sammlungsgegenstände durch das Kunstgewerbe-Museum 
zu verwenden. Die angekauften Gegenstände sind als aus der 
Stiftung stammend zu bezeichnen, 
2. die in einem Jahre nicht verwendeten Zinsen können zur Ver 
wendung auf das nächste Jahr übertragen werden, 
3. über die Verwendung der Erträge ist alljährlich eine Anzeige 
an die Communalbehörden zu erstatten, 
4. nach Ablauf von zehn Jahren soll über die fernere Verwendung 
der Erträge der Friedrich-Wilhelms-Stiftung weiterer Beschluß 
gefaßt werden. 
Berlin, den 5. November 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
6»8. Vorlage (J.-Nr. 3550. C. B.), betreffend die Neu 
wahl der drei Communallandtags-Abgeordneten 
der Stadt Berlin, sowie deren Stellvertreter. 
In der Anlage übersenden der Stadtverordneten-Bersammlung wir 
Abschrift des Rescripts des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz Branden 
burg vom 26. v. M. mit dem Ersuchen, zur Wahl dreier Abgeordneten 
und deren Stellvertreter für die Wahlperiode vom 3. October 1881 bis 
dahin 1867 nach den Bestimmungen des Reglements vom 22. Juni 
1842 und dem Rescripte vom 12. März 1847 schreiten und das Er 
gebniß der Wahl uns mittheilen zu wollen. 
Berlin, den 7. November 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. <»»8. 
Mit dem 3. d. M. sind diejenigen Communallandtags-Abgeordneten 
und deren Stellvertreter ausgeschieden, welche sür die Wahlperiode 1875
	        
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