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«S6. Vorlage (J.-Nr. 1917. K. A.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung zur Eiu-
richtung von 4 neuen Lehrerstcllen und 0 neuen
Zeichenstunden bei der Falk-Realschule zum Etat
pro 1882/83.
Der gegenwärtige Schülerbesuch in den oberen Klassen der Falk-
Realschule ist so stark, daß eine Vermehrung der Klassen dringend noth
wendig erscheint, um einestheils die Versetzungen der Schüler in die
höheren Klassen ausführen zu können, anderentheils auch, um das Zurück
weisen anderer zur Aufnahme in die Anstalt sich meldenden Schüler zu
vermeiden. Nach dem auf diese Frequcnzverhältnisse sich stützenden Gut
achten des Directors der Anstalt I)r. Bach ist es erforderlich, mindestens
drei neue Klassen einzurichten, und zwar eine Obersccunda, eine zweite
Untersccunda und eine zweite Obertertia, und in weiterer Folge wird es
nöthig, für diese Klassen mindestens vier neue Lehrerstcllen zu schaffen.
An neuen Zeichenstunden werden in gleichem Maße wöchentlich sechs er
forderlich. Wir haben diese neuen Stellen und Zeichenstunden in dem
Entwurf zum Etat pro 1 April 1882/83 zum Ansatz gebracht und zwar:
je eine Stelle mit 5 100 di resp. 3 540 di., 3 240 ,41. und 2 940 dt.,
die Zeichenstunden aber als Extrastunden mit dem üblichen Honorar
neben den sonstigen Extrastunden, von denen der Etatsentwurf gegen
früher mehr aufweist:
14 wissenschaftliche,
6 Zeichen- und
4 Gesangstunden,
und insgesammt
38 wissenschaftliche und
19 technische Stunden.
Der Etatsentwurf wird mit diesen Ansätzen der Stadtverordneten-
Versammlung seiner Zeit zugehen, cs ist aber nicht angängig, mit den
Vorbereitungen zur Besetzung der Stellen bis nach erfolgter Festsetzung
des Etats zu warten, vielmehr muß die Wahl und Berufung der Lehrer,
welche auch an anderen Anstalten Veränderungen nach sich ziehen kann,
möglichst bald erfolgen, und wir können die erwünschten Lehrkräfte der
Schule nur zuführen, wenn wir ihnen die betreffenden Stellen auch defi
nitiv zusichern dürfen.
Wir beantragen daher zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß für die Falk Realschule vom 1. April 1882 ab
vier neue Lchrerstellen ä 5 100 u4C., 3 540 di., 3 240 dl. und
2 940 di errichtet werden und bewilligt 6 neue Zeichenstunden
als Extrastunden.
Uebersicht der Lehrerstellen an der Falk-Realschule fügen wir bei.
Berlin, den 9. November 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. «»<».
Uebersicht
der Lehrerstellen an der Falk-Realschule.
Nach dem Etat pro 1881/82. Nach dem Etatsentwurf pro 1882/83.
6 000 di.
6 000 dl.
5 700
-
5 700
-
5 400
-
5 400
-
5 400
-
5 400
-
5 100
-
5 100
-
—
5100
-
4 800
S
4 800
-
4 140
-
4 140
-
3 840
-
3 840
t
3 540
3 540
--
—
3 540
-
3 240
-
3 240
-
—
3 240
-
2 940
-
2 940
-
—
2 940
-
2 640
-
2 640
-
2 640
s
2 640
-
«»7. Vorlage (J.-Nr. 272. K. A.) — zur Beschlußsaf.
sung —, betreffend die weitere Verwendung der
Erträge des Dotationsfonds der Friedrich-
Wilhelm-Stiftung für das Kuustgewerbe-Mu-
feum.
Nach §. 4 des Statuts für die zu Gunsten des Deutschen Gewerbe-
Museums, jetzigen Kunstgewerbe-Museums, errichtete Friedrich-Wilhelm-
Sliftung sind die Erträge des von der Stadtgemeinde begründeten Do
tationsfonds der Stiftung während der ersten 10 Jahre des Bestehens
derselben, also bis zum 31. December 1880, dem Vorstande des Kunst
gewerbe-Museums überlassen worden, um dieselben sowohl zur Vermehrung
der Sammlungen des Museums, als auch zu anderen Unterrichtszwecken
dieses Instituts zu verwenden. Gemäß des §, 6 des Statuts aber sollte
nach Ablauf dieser Frist seitens der Communalbehörden über die künftige
Verwendung der Erträge des Dotationsfonds eine anderweite Bestim
mung getroffen werden; die zehnjährige Frist war mit dem 31. De
cember v. I. abgelaufen. Die Stadtverordneten-Bersammlung hat sich
indeß unserer Vorlage vom 9. December pr. entsprechend durch Beschluß
vom 23. December pr. (Prot. Nr. 15) damit einverstanden erklärt, daß
diese Frist und die bisherige Verwendung der Stiftungserträge noch bis
zum 1. April 1882 ausgedehnt wurde, damit während dieser Zwischenzeit,
wie wir in unserer Vorlage andeuteten, die Angelegenheit zunächst in einer
Commission unter Theilnahme von Mitgliedern des Vorstandes des
Kunstgewerbe-Museums vorberathen und demnächst von uns erwogen
werden könnte. Diese Vorberathung hat nunmehr stattgefunden und den
Vorschlag zum Resultat gehabt:
1. die Zinsen des Stiftungsfonds sollen in den nächsten zehn
Jahren vom 1. April nächsten Jahres ab zum Ankauf werth
vollerer Sanimlungsgegenstände verwendet und diese als von der
Stiftung stammend bezeichnet werden,
2. die in dem einen Jahre etwa nicht verwendeten Zinsen sollen
auf die folgenden Jahre übertragbar sein,
3. über die Verwendung der Zinsen soll jährlich an die Communal-
bchörden eine Anzeige gerichtet werden,
4. nach Verlauf von zehn Jahren soll weitere Bestimmung ge
troffen werden.
Wir sind diesem Vorschlage in allen Punkten beigetreten und er
suchen daher die Stadtverordneten-Bersammlung zu beschließen:
1. die Erträge der Friedrich-Wilhelm-Stiftung sind vom 1. April
1882 ab auf die Dauer von zehn Jahren zum Ankauf werth
vollerer Sammlungsgegenstände durch das Kunstgewerbe-Museum
zu verwenden. Die angekauften Gegenstände sind als aus der
Stiftung stammend zu bezeichnen,
2. die in einem Jahre nicht verwendeten Zinsen können zur Ver
wendung auf das nächste Jahr übertragen werden,
3. über die Verwendung der Erträge ist alljährlich eine Anzeige
an die Communalbehörden zu erstatten,
4. nach Ablauf von zehn Jahren soll über die fernere Verwendung
der Erträge der Friedrich-Wilhelms-Stiftung weiterer Beschluß
gefaßt werden.
Berlin, den 5. November 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
6»8. Vorlage (J.-Nr. 3550. C. B.), betreffend die Neu
wahl der drei Communallandtags-Abgeordneten
der Stadt Berlin, sowie deren Stellvertreter.
In der Anlage übersenden der Stadtverordneten-Bersammlung wir
Abschrift des Rescripts des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz Branden
burg vom 26. v. M. mit dem Ersuchen, zur Wahl dreier Abgeordneten
und deren Stellvertreter für die Wahlperiode vom 3. October 1881 bis
dahin 1867 nach den Bestimmungen des Reglements vom 22. Juni
1842 und dem Rescripte vom 12. März 1847 schreiten und das Er
gebniß der Wahl uns mittheilen zu wollen.
Berlin, den 7. November 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. <»»8.
Mit dem 3. d. M. sind diejenigen Communallandtags-Abgeordneten
und deren Stellvertreter ausgeschieden, welche sür die Wahlperiode 1875