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Volume No. 74 (616-624), 29. Oktober 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

3*i 74. 
(616—624.) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
616. Vorlage (J.-Nr. 7663. B. V. II.) — zur Beschluß 
faffung —, betreffend die Festsetzung der Bau 
ffuchtlinie für eine linksseitige Spreeuferstraße 
zwischen der Jannowitzbrücke und der Michael- 
brücke. 
Bereits in unserer Vorlage vom 26. Februar 1877 wegen Fest 
setzung der Baufluchtlinie für eine linksseitige Uferstraße zwischen der 
Jannowitzbrücke und der Waisenbrücke haben wir uns über die Nothwen 
digkeit der Herstellung einer Uferstraße aus dem linken Spreeufer aus 
führlich geäußert. Wir wiesen darauf hin, daß das Bedürfniß schon seit 
Jahren anerkannt worden sei, hoben insbesondere hervor, daß die An 
lage einer solchen Straße sich insbesondere auch deshalb empfehle, um 
die unmittelbare Berührung des Spreeflusses durch Grundstücke im In 
nern der Stadt zu beseitigen, und dadurch die nicht überwachbare Ver 
unreinigung des Flusses möglichst auszuschließen; wir führten aus, wie 
wünschenswerth es sei, die Zahl der öffentlichen Ausladestellen im Inne 
ren der Stadt zu vermehren. 
Diesen Gründen hat sich die Stadtverordneten-Bersammlnng ange 
schlossen und durch Beschluß vom 8. März 1877 — Prot. Nr. 13 — 
zur Festsetzung einer Baufluchtlinie in einer Entfernung von 27 m 
vor der Normal-Uferlinie behufs Anlegung einer Ufer- und Ladestraße 
ihre Zustimmung für die vorbezeichnete Strecke ertheilt. 
Dieselben Gründe, welche für diese Strecke maßgebend waren, sprechen 
aber auch für die Nothwendigkeit einer weiteren Feststellung von Bau 
fluchtlinien für eine Uferstraße von der Jannowitzbrücke stromaufwärts. 
Wenn wir trotzdem eine solche nur für die Strecke zwischen Waisen- und 
Jannowitzbrücke vorgeschlagen hatten, so hatte dies einmal darin seinen 
Grund, weil eine Normal-Uferlinie für die Spree oberhalb der Janno- 
witzbrücke damals noch nicht feststand, inzwischen aber zur Feststellung 
gelangt ist, dann hauptsächlich aber darin, daß zwischen dem Königlichen 
Polizei-Präsidium und uns über die Breite der geplanten Uferstraße auf 
der Strecke zwischen der Jannowitz- und Michaelbrücke Differenzen ent 
standen waren. 
Nach längeren Verhandlungen hat das Königliche Polizei-Präsidium 
sich nunmehr mit dem von uns aufgestellten Projecte einverstanden er 
klärt, und gemäß den §§. 1, 3 und 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 
die ortspolizeiliche Genehmigung ertheilt. 
Unter Beifügung des aus 3 Blatt Zeichnungen bestehenden Pro- 
jectcs nebst Erläuterungsbericht ersuchen wir daher die Stadtverordneten- 
Bersammlung zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die Baufluchtlinie einer linksseitigen Spree 
uferstraße von der Jannowitzbrücke bis zur Michaelbrücke in 
einer Entfernung von 16,95 m von der Normal-Uferlinie fest 
gestellt wird." 
Berlin, den 18. October 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
«17. Borlaae (J.-Nr. 7303. B. V. II.) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Abbruch der im 6nt- 
eignungsverfahren von dem Kaufmann Schu 
macher erworbenen Baulichkeiten aus dem Hin 
tere» Theile des Hauses Breslauerstr. 2. 
Nachdem der zur Verbreiterung der Holzmarktstraße erforderliche 
Theil des dem Kaufmann Schumacher gehörigen Grundstücks Bres 
lauerstr. 2 durch Auslastung in den Besitz der Stadlgemeinde übergegan 
gen ist, soll nunmehr der Abbruch der unter dem Zwange des Enteig- 
nungsgesctzes erworbenen Baulichkeiten erfolgen. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir mit dem Er 
suchen um Rückgabe beifolgend die von dem Stadtbauinspector Roh de 
aufgestellte Abbruchstaxe und beantragen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß die in 
der beiliegenden Taxe näher bezeichneten Baulichkeiten auf dem 
Grundstücke Breslauerstr. 2 zum Zwecke des sofortigen Abbruchs 
öffentlich meistbietend versteigert werden und die Ertheilung des 
Zuschlags erfolgt, sobald die Taxe erreicht oder überschritten 
wird. 
Berlin, den 19. October 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
«18. Vorlage (J.-Nr. 8061. B. V. II.) — zur Beschluß- 
saffung —, betreffend die Festsetzung einer neue« 
Baufluchtlinie znr Verbreiterung der Univerfi. 
tätsstratze zwischen Georgen- und Dorotheen 
straße. 
Durch den Beschluß vom 9. März 1676 — Protokoll Nr. 15 — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich im Anschlüsse an die damalige 
Lage der Verhandlungen über die Zuschättung des Königsgrabens damit 
einverstanden erklärt, daß gleich wie bei einer Anzahl anderer Straßen 
die Fluchtlinien für eine Verbreiterung der Universitätsstraßc — und zwar 
nach Osten — und deren Fortsetzung bis zur Ebertsbrücke unter Fort 
fall der Stallstraße zur Feststellung gebracht werden. 
Demnächst haben wir in unserer Vorlage vom 12. Juni 1877 — 
betreffend die Leistung eines Zuschusses behufs Herstellung einer ver 
breiterten Ueberführung der Stadtbahn über die Stallstraße und die pro- 
jectirte Verlängerung der Universitätsstraße — die Gründe dargelegt, 
weswegen die Verbreiterung auf der Westseite in Aussicht genommen wer 
den müsse, und die Stadtverordneten-Versammlung hat dementsprechend 
durch den Beschluß vom 21. Juni 1877 (Protokoll Nr. 28) einen Zu- 
schuß von 13 000 jft bewilligt, damit die Widerlagspseiler der Stadt 
bahn im Zuge der Universitätsstraße eine entsprechende Lage erhalten 
sollten. 
Die Stadtbahnüberführung ist dem gedachten Beschlusse entsprechend 
zur Ausführung gekommen; die Verhandlungen über die Zuschüttnng des
	        
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