3*i 74.
(616—624.)
Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
616. Vorlage (J.-Nr. 7663. B. V. II.) — zur Beschluß
faffung —, betreffend die Festsetzung der Bau
ffuchtlinie für eine linksseitige Spreeuferstraße
zwischen der Jannowitzbrücke und der Michael-
brücke.
Bereits in unserer Vorlage vom 26. Februar 1877 wegen Fest
setzung der Baufluchtlinie für eine linksseitige Uferstraße zwischen der
Jannowitzbrücke und der Waisenbrücke haben wir uns über die Nothwen
digkeit der Herstellung einer Uferstraße aus dem linken Spreeufer aus
führlich geäußert. Wir wiesen darauf hin, daß das Bedürfniß schon seit
Jahren anerkannt worden sei, hoben insbesondere hervor, daß die An
lage einer solchen Straße sich insbesondere auch deshalb empfehle, um
die unmittelbare Berührung des Spreeflusses durch Grundstücke im In
nern der Stadt zu beseitigen, und dadurch die nicht überwachbare Ver
unreinigung des Flusses möglichst auszuschließen; wir führten aus, wie
wünschenswerth es sei, die Zahl der öffentlichen Ausladestellen im Inne
ren der Stadt zu vermehren.
Diesen Gründen hat sich die Stadtverordneten-Bersammlnng ange
schlossen und durch Beschluß vom 8. März 1877 — Prot. Nr. 13 —
zur Festsetzung einer Baufluchtlinie in einer Entfernung von 27 m
vor der Normal-Uferlinie behufs Anlegung einer Ufer- und Ladestraße
ihre Zustimmung für die vorbezeichnete Strecke ertheilt.
Dieselben Gründe, welche für diese Strecke maßgebend waren, sprechen
aber auch für die Nothwendigkeit einer weiteren Feststellung von Bau
fluchtlinien für eine Uferstraße von der Jannowitzbrücke stromaufwärts.
Wenn wir trotzdem eine solche nur für die Strecke zwischen Waisen- und
Jannowitzbrücke vorgeschlagen hatten, so hatte dies einmal darin seinen
Grund, weil eine Normal-Uferlinie für die Spree oberhalb der Janno-
witzbrücke damals noch nicht feststand, inzwischen aber zur Feststellung
gelangt ist, dann hauptsächlich aber darin, daß zwischen dem Königlichen
Polizei-Präsidium und uns über die Breite der geplanten Uferstraße auf
der Strecke zwischen der Jannowitz- und Michaelbrücke Differenzen ent
standen waren.
Nach längeren Verhandlungen hat das Königliche Polizei-Präsidium
sich nunmehr mit dem von uns aufgestellten Projecte einverstanden er
klärt, und gemäß den §§. 1, 3 und 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1875
die ortspolizeiliche Genehmigung ertheilt.
Unter Beifügung des aus 3 Blatt Zeichnungen bestehenden Pro-
jectcs nebst Erläuterungsbericht ersuchen wir daher die Stadtverordneten-
Bersammlung zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß die Baufluchtlinie einer linksseitigen Spree
uferstraße von der Jannowitzbrücke bis zur Michaelbrücke in
einer Entfernung von 16,95 m von der Normal-Uferlinie fest
gestellt wird."
Berlin, den 18. October 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
«17. Borlaae (J.-Nr. 7303. B. V. II.) - zur Beschluß
fassung —, betreffend den Abbruch der im 6nt-
eignungsverfahren von dem Kaufmann Schu
macher erworbenen Baulichkeiten aus dem Hin
tere» Theile des Hauses Breslauerstr. 2.
Nachdem der zur Verbreiterung der Holzmarktstraße erforderliche
Theil des dem Kaufmann Schumacher gehörigen Grundstücks Bres
lauerstr. 2 durch Auslastung in den Besitz der Stadlgemeinde übergegan
gen ist, soll nunmehr der Abbruch der unter dem Zwange des Enteig-
nungsgesctzes erworbenen Baulichkeiten erfolgen.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir mit dem Er
suchen um Rückgabe beifolgend die von dem Stadtbauinspector Roh de
aufgestellte Abbruchstaxe und beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß die in
der beiliegenden Taxe näher bezeichneten Baulichkeiten auf dem
Grundstücke Breslauerstr. 2 zum Zwecke des sofortigen Abbruchs
öffentlich meistbietend versteigert werden und die Ertheilung des
Zuschlags erfolgt, sobald die Taxe erreicht oder überschritten
wird.
Berlin, den 19. October 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
«18. Vorlage (J.-Nr. 8061. B. V. II.) — zur Beschluß-
saffung —, betreffend die Festsetzung einer neue«
Baufluchtlinie znr Verbreiterung der Univerfi.
tätsstratze zwischen Georgen- und Dorotheen
straße.
Durch den Beschluß vom 9. März 1676 — Protokoll Nr. 15 —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich im Anschlüsse an die damalige
Lage der Verhandlungen über die Zuschättung des Königsgrabens damit
einverstanden erklärt, daß gleich wie bei einer Anzahl anderer Straßen
die Fluchtlinien für eine Verbreiterung der Universitätsstraßc — und zwar
nach Osten — und deren Fortsetzung bis zur Ebertsbrücke unter Fort
fall der Stallstraße zur Feststellung gebracht werden.
Demnächst haben wir in unserer Vorlage vom 12. Juni 1877 —
betreffend die Leistung eines Zuschusses behufs Herstellung einer ver
breiterten Ueberführung der Stadtbahn über die Stallstraße und die pro-
jectirte Verlängerung der Universitätsstraße — die Gründe dargelegt,
weswegen die Verbreiterung auf der Westseite in Aussicht genommen wer
den müsse, und die Stadtverordneten-Versammlung hat dementsprechend
durch den Beschluß vom 21. Juni 1877 (Protokoll Nr. 28) einen Zu-
schuß von 13 000 jft bewilligt, damit die Widerlagspseiler der Stadt
bahn im Zuge der Universitätsstraße eine entsprechende Lage erhalten
sollten.
Die Stadtbahnüberführung ist dem gedachten Beschlusse entsprechend
zur Ausführung gekommen; die Verhandlungen über die Zuschüttnng des