Baulichkeiten. Dieselben waren fertig gestellt. Gegen die bauliche Aus
führung fand sich nichts zu erinnern. Abweichungen von den genehmigten
Zeichnungen haben insofern stattgefunden, als das Abtrittsgebände wegen
versagter polizeilicher Bauerlaubniß nicht im Zusammenhange mit dem
Schulgebäude auf dem inneren Hofe, sondern auf dem vorderen Schul
hofe erbaut worden ist. Betreffs des Abtrittsgebäudes wird noch bemerkt,
daß dasselbe wegen des mangelnden Anschlusses an die Kanalisation noch
nicht in Betrieb genommen werden darf, und deshalb die Sitze und
Zwischenwände noch nicht aufgestellt sind. Eine fernere Abweichung hat
außerdem noch insofern stattgefunden, als die Etagenhöhen etwas niedriger
geworden sind, um das polizciscitig vorgeschriebene Maß für die gesammte
Höhe des Schulgebäudes nicht zu überschreiten.
Weitere Abweichungen sind nicht vorhanden.
Der Herr Magistratsdeputirte übernahm daher den Bau und über
gab ihn wiederum an den Herrn Vertreter der Schul-Deputation. Eine
Uebergabe an den Rector Gutsch konnte nicht stattfinden, weil derselbe
nicht anwesend war.
V. g. u.
gez. Schmidt. Haeger. Gericke. Haesecke. Kochhann.
Blankenstein. Mylius.
577. Vorlage (J.-Nr. 3262. B. V. I.) — zur Kenntniß-
nahme —»betreffend die Abnahme der neuerbauten
Garderobe und eines Gerätheraumes bei der
Turnhalle Langestr. 31.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage
die Verhandlung vom 26. September cr., betreffend die Abnahme und
Uebergabe der neuerbauten Garderobe und eines Gerätheraums bei der
Turnhalle Langestr. 31 zur Kenntnißnahme.
Berlin, den 8. October 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Zu Nr. 377.
Verhandelt Berlin, den 26. September 1881.
Anwesend:
1. Herr Stadtrath Romstädt als Magistratsdeputirter;
2. - Stadtbaurath Blankenstein;
3. von Seiten der Stadtverordneten-Versammlung:
a) Herr Stadtverordneter Lectow,
d) - - Schuppmann,
c) - - Namslau,
d) » - Morche, entschuldigt;
4. seitens der Bau-Deputation:
a) Herr Stadtverordneter Salze,
d) - - Gericke;
5. als Vertreter des Turn-Curatoriums:
&) Herr Ehrenbürger Kochhann,
b) - Stadtverordneter Gerth;
6. Herr Turnwart Weidler;
7. - Stadtbauinspector Mylius.
Zur Abnahme und Uebergabe der neuerbauten Garderobe und eines
Gerätheraums bei der Turnhalle Langestr. 31 stand auf heute, den
26. d. M., Vormittags 10 Uhr, Termin an, zu welchem sich die vor
stehend aufgeführten Herren an Ort und Stelle eingefunden hatten.
Nachdem die ausgelegte Originalzeichnung und der Kostenanschlag
eingesehen waren, erfolgte die Besichtigung des Bauwerks.
Daffelbe war fertiggestellt und es fand sich gegen die bauliche Aus
führung nichts zu erinnern. Eine Abweichung von der genehmigten
Zeichnung hat insofern stattgefunden, als an Stelle der projektirten zwei
Closetfitze nur ein solcher eingerichtet ist und zwar deshalb, weil die
Verlegung des Gasmeffers, welche zur Anbringung des zweiten Sitzes
nothwendig war, auf Schwierigkeiten stieß. Diese Abänderung wurde von
der Abnahme-Commission genehmigt.
Die eingerichteten Räume wurden daher abgenommen und von dem
Herrn Magistratsdeputirten dem Herrn Vertreter des Turn-Curatoriums,
Curator Gerth, übergeben, welcher die Einrichtung wiederum dem Herrn
Turnwart Weidler zur Benutzung für Turnzweckc übergab.
V. g. u.
Romstädt. Blankenstein. Kochhann. NamSlau. Gerth.
Lectow. Mylins. Schuppmann. Gericke I. Weidler.
378. Vorlage (J.-Nr. 1100. B. V. II.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Abtretung von Srraßeu-
land zur Friedenstraße vor dem Grundstücke des
Obsthändlers Gustav Bastian daselbst.
Von dem Grundstücke des Obsthändlers Gustav Bastian, Palli-
sadenstr. 61 resp. Friedenstr. 64, Band 55 Nr. 3083 des Grundbuchs
von der Königstadt, fällt eine Fläche von 140,z gm in das Terrain der
Fricdenstraße. Von dieser sind bereits ca. 90 qm zur Regulirung des
Straßendammes verwendet, während der Rest noch von einem alten
Bretterzaun umgeben ist und gegen die beiden daneben belegenen esp.
dem Elgentcümer Steeg er und der Commune gehörigen Grundstücke,
deren Zäune in der Bauflucht stehen, einen unschönen Vorsprung bildet,
dessen Beseitigung, besonders auch im öffentlichen Verkehrsinteresse, sehr
wünschenswerth ist.
Die grundbuchlich vermerkte Abtretung des Straßenlandes ist bereits
im Jahre 1874 erfolgt, es ist indeß die damals für die Unentgeltlichkeit
der Abtretung gestellte Bedingung der Regulirung der Friedcnstraße binnen
Jahresfrist nicht erfüllt worden, und es hat deswegen rc. Bastian für
die Landabtretnng eine Entschädigung in Anspruch genommen. Nach mehr
fachen Verhandlungen hat er sich indeß bereit erklärt, auf eine besondere
Entschädigung sowohl für die zur Freilegung des Bürgersteiges erforder
liche Fläche von 51 gm, als auch für die bereits zum S>raßendamm
verwendete von 89,5 gm unter der Bedingung zu verzichten, daß der alte
Bretterzaun auf städtische Kosten durch einen neuen in der Baufluchtlinie
zu errichtenden Bretterzaun mit einer Einfahrt ersetzt werde.
Durch die Erfüllung dieser Bedingung würden der Städtgemeinde
nach überschläglicher Berechnung ca. 145 cAC. Kosten erwachsen, welche
Ausgabe gegenüber dem im communalen Interesse sich bietenden Vortheile
gering erscheint.
Da die Regulirung der Straße selbst bereits vollendet ist, werden
die Kosten des Zaunes aus den Mitteln für Straßenlanderwerbungen
entnommen werden müssen, wir empfehlen daher dem Antrage der Bau-
Deputation gemäß, indem wir eine die bezügliche Strecke der Frieden
straße betreffende Skizze mit dem Ersuchen um Rückgabe beifügen, zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Offerte
des Obsthändlers Gustav Bastian,
gegen Errichtung eines neuen mit Einfahrt versehenen Bretter
zaunes in der Bauflucht seines Grundstücks in der Frieden-
straße auf weitere Entschädigung für das von diesem Grund
stücke zur Straße abgetretene Terrain zu verzichten,
einverstanden und genehmigt, daß die zur Errichtung des Zaunes
erforderlichen, auf 145 <M. veranschlagten Kosten aus den im
Specialetat Nr. 406. bei Titel II. A. für Erwerbung von
Straßenland rc. vorgesehenen Fonds entnommen werden.
Berlin, den 28. September 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
578. Vorlage (J.-Nr. 2578. Grd. Dep.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Austausch von städti
schem Terrain an der Plantagenstraße mit be
nachbartem Privatterrain.
Die Stadtgemeinde besitzt an der Ruheplatz- und Plantagenstraße
ein größeres Terrain, welches als Stätte- rc. Platz vermiethet wird und
jetzt durch Anlegung der Antonstraße in zwei Theile zerlegt ist; ein
Situationsplan des zwischen der Plantagenstraße und Antonstraße be-
legenen Theiles wird 8. p. r. beigefügt.
Der Verkauf dieses Terrains in einzelnen Baustellen ist von uns in
Aussicht genommen und wir haben deshalb den anliegenden ParzellirungS-
plan entwerfen laffen. Aus demselben ist ersichtlich, daß bei Vortheil-