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Volume No. 65 (545546), 26. September 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin, 
M 65. 
(545. 546.) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
343. Vorlage (J.-Nr. 6796. B. V. II.) — zur Befchluß- 
faffung —, betreffend die Erwerbung einer zur 
Verbreiterung der Alexandrinenstraße von dem 
Grundstücke Nr. 118». erforderlichen Fläche von 
rund 39 qm. 
Die auf dem Grundstücke Alexandrinenstr. 118». befindlichen Bau 
lichkeiten fallen abgebrochen und an ihrer Stelle ein Neubau errichtet 
werden. Bei dieser Gelegenheit legen die Besitzer die zur Verbreiterung 
der Alexandrinenstraße nach der neuen Baufluchtlinie erforderliche Fläche 
von 59 qm frei, und bieten dieselbe jetzt zum freihändigen Ankauf an; 
zu einer unentgeltlichen Abtretung sind sie nicht verpflichtet, wohl aber 
nach §. 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 zur Forderung 
einer Entschädigung selbst, wenn die Stadtgemeinde den Ankauf nicht 
freiwillig beschließen würde. 
Die Bau-Deputation ist mit den Besitzern in Unterhandlung ge 
treten, sie haben sich gegen Zahlung einer Entschädigung von 65 <//{. 
für den Quadratmeter zur Abtretung bereit verstanden, während anfäng» 
lich ein Preis von 90 <M. für den Quadratmeter gefordert worden war. 
In Berücksichtigung der Gegend und der Lage des Grundstücks müssen 
wir den Betrag von 65 <AC. für den Quadratmeter als einen mäßigen 
bezeichnen und in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen 
die StadtvcrordneteN'Versammlung wir, zu beschließen: 
„Die Stadlverordneten-Vcrsammlung erklärt sich mit der 
Erwerbung des zur Verbreiterung der Alexandrinenstraße von, 
dem Grundstücke Nr. 118». erforderlichen Fläche von rund 
59 qm für den Preis von 65 <At für den Quadratmeter 
einverstanden." 
Die Zahlung erfolgt bei Specialverwaltung Nr. 408. aus dem Fonds 
für Tcrrainerwerbungen. 
Einen Situationsplan, auf welchem die abzutretende Fläche mit den 
Buchstaben »back» umschrieben ist, fügen wir mit der Bitte um 
Rückgabe ergebenst bei. 
Berlin, den 24. September 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
546. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffen- die 
Erwerbung des zur vollständigen Regultrung der 
Uferstraße vor dem Rosenhatu'schen Grund 
stücke erforderlichen TerrainS im EnteignuugS- 
verfahren. 
Ein Theil der Kaufmann Lahberg'scheu Erben hatte sich seiner 
Zeit bereit erklärt, das zur Regulirung der Uferstraße von der Wicsen- 
Berlin, den 26. 
bis Exercierstraße erforderliche Terrain von ihrem damaligen, daselbst an 
der Ecke der Wiescnstraße bclegencn, im Grundbuchc von Nieder-Barnim 
Band 16 Nr. 907 verzeichneten Grundstücke unentgeltlich an die hiesige 
Stadtgemeindc abzutreten. In Folge dessen ist in unserer Vorlage vom 
7. Oktober 1879 die von dem damaligen Laßberg'schen Grundstücke zur 
Straße erforderliche Fläche als noch zu erwerben nicht mit aufgeführt. 
Seitens der Versammlung ist unserer Vorlage durch Beschluß vom 5. Mai 
1880 zugestimmt worden, weil anerkannt werden mußte, daß die noch zu 
erwerbenden Flächen zur Ausführung der Kanalisation unbedingt 
erforderlich waren. Als hierauf zur Regulirung der Straße und zum 
Bau des Kanals geschritten werden sollte, verweigerten die Laßberg'schen 
Erben die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Es konnte des 
halb auch nur die Regulirung der Straße mit Umgehung des Laß 
berg'schen Grundstücks, sowie die Fertigstellung des Kanals bis zu diesem 
erfolgen. 
Die von der Bau-Deputation inzwischen weiter geführten Verhand 
lungen mit den Laßberg'schen Erben haben zu einem Resultate nicht 
geführt, indem u. A. die Vormünder der zu den Erben gehörigen Minder, 
jährigen ihre nach §. 42 ad 5 der Vormundschaftsordnung erforderliche 
Zustimmung zur unentgeltlichen Landabtretung nicht gegeben haben. 
Hierzu tritt noch der fernere Umstand, daß das Grundstück inzwischen 
in andere Hände gegangen, und jetziger Besitzer ein Kaufmann Meyer 
Rosenhain ist, mit dem die Verhandlungen zu einem befriedigenden 
Resultate nicht geführt haben. 
Andererseits kann, wie der Augenschein an Ort und Stelle lehrt 
und die Bau-Deputation zutreffend ausführt, der jetzige unfertige Zustand 
der Straße, vorlängs des qu. Grundstücks, welches tief unter dem 
Straßenniveau liegt, nicht geduldet werden. Auch erheischt die Fortsetzung 
der Kanalisation den Erwerb der fehlenden Parzelle. 
Wird bei dieser Sachlage die Stadtgemeinde in die Nothwendigkeit 
versetzt, das fragliche Terrain zu erwerben, so ist demgegenüber die ortS- 
statutarische Verpflichtung der Adjacenten zur Erstattung des Veraus 
lagten, also die Hofsnung auf Ersatz zu berücksichtigen. 
Unter diesen Umständen empfehlen wir die zwangsweise Erwerbung 
deS auf dem beiliegenden Plane, mit den Buchstaben a b c d a be 
zeichneten TerrainS nach dem Vorschlage der Bau-Deputation und er 
suchen, zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Er 
werbung der zur Regulirung der Uferstraße noch erforderlichen 
Fläche des ehemaligen La ß berg'schen Grundstücks von 398 qm 
im Enteignungsverfahren einverstanden. Die Zahlung erfolgt 
bei Specialverwaltung Nr. 406. aus dem Fonds für Straßen- 
terrainerwcrbnngen." 
Berlin, den 24. September 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
September 1881. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
Dr. Straßmann.
	        
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