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wenn es nicht anders ginge, durch Ankauf das nöthige
Terrain erwerben solle, bevor dasselbe durch ausgeführte
Bauten vertheuert werde: mindestens aber möge man dem
jetzigen Bauunternehmer nicht gestatten, das Grundstück
durch, wie es den Anschein habe, vielerlei Quergebäude aus
zunutzen, damit die, auch dem allgemeinen Gesundheits-
interesse dienenden paar Gartenplätze erhalten bleiben.
Der Ausschuß kann dem Petitum nicht beilreten, denn
der Verkehr in der bezeichneten Gegend ist kein so außer
ordentlicher, um die Aufwendung der voraussichtlich be
deutenden Kosten zu rechtfertigen, welche der Stadtgemeinde
durch die Ausführung des angeregten Projectes erwachsen
würden.
5. (I-Nr. 102.) Petition der Vorstände des Droschken
vereins und des Vereins der Berliner Droschken
unternehmer wegen Abänderung der §§. 51 und 7
des Reglements für den Droschkenfuhrbetrieb Hier
selbst.
Die Petenten haben der Versammlung mit der vor
liegenden Eingabe die Abschrift einer von ihnen an den
Herrn Polizeipräsidenten v. Madai gerichteten Vorstellung
vom 19. Juli cr., betreffend die Abänderung der §§. 51
und 7 des den Droschkerifuhrbetrieb Hierselbst regelnden
Reglements vom 20. Januar 1873 mit der Bitte über
sandt, die in dieser Vorstellung enthaltenen Anträge befür
worten zu wollen
Der angezogene §. 51 betrifft die Verfügung der Con
cessionsentziehung gegen solche Concessionare, welche den Be
stimmungen des Reglements wiederholt zuwiderhandeln und
ohne Erfolg amtlich verwarnt worden sind, und der §. 7
die Beschaffenheit der Pferde, über deren Brauchbarkeit nach
der in diesem Paragraphen befindlichen Festsetzung der Com-
missar für das öffentliche Fuhrwesen entscheidet.
Die Eingabe schließt sich im Allgemeinen der von den
selben Petenten der Versammlung am 23. December v. I.
überreichten Petition um Herbeiführung von Erleichterungen
hinsichtlich der von dem Königlichen Polizei-Präsidium an
die Beschaffenheit des Betriebsmaleria ls des Droschkenfuhr
wesens gestellten Anforderungen an und bezweckt eine Aen
derung der einschlägigen Bestimmungen zu Gunsten der
Droschkenunternehmer durch Milderung der Vorschriften für
die Handhabung der polizeilichen Controlmaßregeln rc. Der
Ausschuß konnte es nicht dem Interesse des großen Publi
kums entsprechend erachten, auf das Gesuch vom 23. De
cember v. I. einzugehen und die Petition wurde von der
Versammlung am 21. April cr. — Prot. Nr. 9 — durch
Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Auch jetzt kann der
Ausschuß nicht anempfehlen, durch einen Beschluß der Com-
munalbehörden den bedenklichen Versuch zu machen, auf die
Maßnahmen der Behörde für das öffentliche Fuhrwesen
einzuwirken. Uebrigens ist die gegenwärtige Petition bereits
durch den, den Petenten seitens des Königlichen Polizei-
Präsidiums ertheilten abschläglichen Bescheid gegenstandslos
geworden.
6. (J.-Nr. 103.) Petition ohne Ortsbezeichnung, unter
schrieben: „Äm Namen der Bürgerschaft, May-
baum", betreffend die Abänderung von Straßen
namen in Reinickendorf.
Petent beantragt, dahin zu wirken, daß zu Ehren des
Dr. Schlicmann mehrere Straßennamen in der Ortschaft
Reinickendorf entsprechend abgeändert werden, so die Eichbvrn-,
Antonien- und Klixstraße in Ajax-, Agamemnon-, Achilles-
straße u. s w.
Der Ausschuß hält die Petition zur Verhandlung im
Plenum für ungeeignet und die Versammlung nicht für zu
ständig, über Benennungen von Straßen in anderen Gc-
mcindebezirken zu beschließen.
7. (J.-Nr. 105.) Petition des Militairanwärtcrs N. N.
um Anstellung im städtischen Dienst.
Dem Bittsteller ist bereits vom Magistrate eröffnet wor
den, daß ihm wegen, in Ueberzahl vorliegender Bewerbungen
Aussicht auf Anstellung im hiesigen Gemeindedienste nicht
gemacht werden kann und daß eine solche auch deshalb nicht
stattfinden könne, weil er die in der städtischen Verwaltung
grundsätzlich innc zu haltende Altersgrenze überschritten hat.
Der Ausschuß kann nur empfehlen, es hierbei bewenden zu
lassen, da eine besondere Veranlassung zur Berücksichtigung
des Mannes nicht vorliegt.
8. (J.-Nr. 108.) Petition des N. N. um commissarische
Beschäftignng im städtischen Schuldienste.
Der sich bereits in vorgerücktem Lebensalter befindende
Bewerber wird gegenwärtig von der Schul-Deputation ver
tretungsweise beschäftigt, aber noch nicht lange genug, um
dem Ausschuß ein Urtheil über die Zulässigkeit des vor
liegenden Gesuches zu ermöglichen.
9. (J.-Nr. 110.) Petition des Unternehmers für HauS-
anschlüsfe O. Bartelt und Genossen, wegen Wieder
herstellung des alten Tarifs für Kanalisations-An-
schlußarbeiten.
Der zufolge Beschlusses der Versammlung vom 28. April
d. I. — Prot. Nr. 16 — neuerdings festgesetzte, am
1. Juli cr. in Kraft getretene Tarif der Einzelpreise für
Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung der HauS- und
Dachwasserableitungen enthält gegen früher mehrfache Preis
herabsetzungen, welche die sechs Unterzeichner der Petition,
sämmtlich Unternehmer für Hausanschlüsse, veranlaßt haben,
den Magistrat zu ersuchen, den alten Tarif wieder herzu
stellen und die Versammlung zu bitten, ihrerseits diese An
gelegenheit nochmals in Erwägung zu ziehen. Die Petenten
führen in ihrer Vorstellung aus, daß nach den von ihnen
im Laufe des Monats Juli gemachten Erfahrungen, trotz
Herabsetzung der Arbeitslöhne und möglichste Verminderung
der Geschäftsunkosten, die Selbstkosten den nach dem neuen
Tarif zu berechnenden Betrag in vielen Fällen übersteigen
und der Uebcrschuß, wo ein solcher verbleibt, so gering ist,
daß die Mühmallung und das übernommene Risico nicht
entfernt ausgewogen werden.
Der Ausschuß kann nicht empfehlen, dem Petitum zu
entsprechen, denn der neue Tarif ist noch zu kurze Zeit in
Uebung, um schon jetzt einen Antrag auf Revision desselben
für angebracht erachten zu können, umsoweniger, da sich
erwarten läßt, daß der Magistrat etwaige Uebelstände zur
Kenntniß der Versammlung bringen wird.
II. Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Verfügung:
1. (J.-Nr. 64.) Petition des Eigenthümers Leopold
Schultzc, Alte Jacobstr 56, und Genossen, wegen
anderweitiger Regulirung der Alten Jacobstraße vor
den Grundstücken Nr. 52 bis 60.
Die Besitzer der an der Alten Jacobstr. 52 bis 60 be-
legenen Grundstücke haben sich inhaltlich der vorliegenden
Petition vom 9. April d. I. am 12. Mai pr. behufs Re
gulirung der Alten Jacobstraße zwischen der Kommandanten
straße und der Dresdenerstraße und speciell des vor dem
Zugang zu der Luisenkirche liegenden Straßentheils bei der
städtischen Behörde erboten, unter annehmbaren Bedingungen
bei Verminderung der Straßenbreite an jener Stelle, daselbst
belegenes Terrain theilmeise zu erwerben und theilweise ab
zutreten, um für ihre Grundstücke eine, eine würdigere Be
bauung derselben ermöglichende Tiefe zu erhalten, dann aber
auch, um der Luiscnkirche eine angemessenere Zufahrt zu ver
schaffen, als solche jetzt vorhanden ist, sind indessen vom
Magistrat abschläglich beschieden worden. Die Petenten er
achten dessenungeachtet die von ihnen vorgeschlagene Ver
änderung der Straßenflucht für nützlich und beantragen unter
Einreichung einer Situationsskizze, diese Angelegenheit noch
mals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Inzwischen ist auf einem der hier in Betracht kommenden
Grundstücke ein Neubau begonnen und schon so bedeutend
gefördert worden, daß das von den Petenten entworfene
Project nicht mehr ausführbar erscheint. Der Ausschuß
schlägt deshalb und mit Rücksicht auf die ihm von dem
Herrn Magistratscommissarius in dieser Sache gemachten
Mittheilungen vor, die Entscheidung auf das Gesuch dem
Magistrat zu überlassen.
2. (J.-Nr. 90.) Petition des Eigenthümers A. Toepfer,
Kl. Andreasstr. 15, betreffend die Regulirung der
Bürgersteige auf beiden Seiten in der Kl. Markus
straße an der Ecke der Krautstraße.
Nach der Petition soll die Krautstraße von der Kl. Mar
kusstraße bis zur Holzmarktstraße zum Zwecke des Kanal
baues verbreitert werden, aus welcher Veranlassung der
Petent den Antrag stellt, auch das einstöckige Gebäude
Krautstraße 16, Ecke der Kl. Markusstraße mit anzukaufen
und die Bürgersteige daselbst auf beiden Seiten zu reguliren,
um einem längst vorhandenen Verkehrsbedürsnisse zu ge
nügen.
Die Angelegenheit ist in der Schwebe, der Ausschuß em
pfiehlt daher, die Petition dem Magistrat zu übergeben.
3. (J.-Nr. 106.) Petition der N. N. um Uebernahme
ihres GefchäftsinventarS seitens der Stadt, oder
Beschäftigung ihres Sohnes im städtischen Dienst.
Die Petentin, Inhaberin eines, vorgeblich in Folge der
immer mehr fortschreitenden Kanalisation zurückgekommenen
Abfuhrgeschäftes, bietet der Stadt ihr gesammtes Inventar
zum Kauf an und bittet, sofern diese ihre Offerte keine Be
rücksichtigung sollte finden können, doch ihren Sohn, welcher
ihr Geschäft bisher geführt habe, in der städtischen Verwal
tung, vielleicht bei der Kanalisation, zu beschäftigen.
Der Ausschuß kann den Antrag auf Ankauf des Inven
tars durch die Stadt nicht unterstützen, empfiehlt aber, die