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Volume No. 62 (510-521), 17. September 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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wenn es nicht anders ginge, durch Ankauf das nöthige 
Terrain erwerben solle, bevor dasselbe durch ausgeführte 
Bauten vertheuert werde: mindestens aber möge man dem 
jetzigen Bauunternehmer nicht gestatten, das Grundstück 
durch, wie es den Anschein habe, vielerlei Quergebäude aus 
zunutzen, damit die, auch dem allgemeinen Gesundheits- 
interesse dienenden paar Gartenplätze erhalten bleiben. 
Der Ausschuß kann dem Petitum nicht beilreten, denn 
der Verkehr in der bezeichneten Gegend ist kein so außer 
ordentlicher, um die Aufwendung der voraussichtlich be 
deutenden Kosten zu rechtfertigen, welche der Stadtgemeinde 
durch die Ausführung des angeregten Projectes erwachsen 
würden. 
5. (I-Nr. 102.) Petition der Vorstände des Droschken 
vereins und des Vereins der Berliner Droschken 
unternehmer wegen Abänderung der §§. 51 und 7 
des Reglements für den Droschkenfuhrbetrieb Hier 
selbst. 
Die Petenten haben der Versammlung mit der vor 
liegenden Eingabe die Abschrift einer von ihnen an den 
Herrn Polizeipräsidenten v. Madai gerichteten Vorstellung 
vom 19. Juli cr., betreffend die Abänderung der §§. 51 
und 7 des den Droschkerifuhrbetrieb Hierselbst regelnden 
Reglements vom 20. Januar 1873 mit der Bitte über 
sandt, die in dieser Vorstellung enthaltenen Anträge befür 
worten zu wollen 
Der angezogene §. 51 betrifft die Verfügung der Con 
cessionsentziehung gegen solche Concessionare, welche den Be 
stimmungen des Reglements wiederholt zuwiderhandeln und 
ohne Erfolg amtlich verwarnt worden sind, und der §. 7 
die Beschaffenheit der Pferde, über deren Brauchbarkeit nach 
der in diesem Paragraphen befindlichen Festsetzung der Com- 
missar für das öffentliche Fuhrwesen entscheidet. 
Die Eingabe schließt sich im Allgemeinen der von den 
selben Petenten der Versammlung am 23. December v. I. 
überreichten Petition um Herbeiführung von Erleichterungen 
hinsichtlich der von dem Königlichen Polizei-Präsidium an 
die Beschaffenheit des Betriebsmaleria ls des Droschkenfuhr 
wesens gestellten Anforderungen an und bezweckt eine Aen 
derung der einschlägigen Bestimmungen zu Gunsten der 
Droschkenunternehmer durch Milderung der Vorschriften für 
die Handhabung der polizeilichen Controlmaßregeln rc. Der 
Ausschuß konnte es nicht dem Interesse des großen Publi 
kums entsprechend erachten, auf das Gesuch vom 23. De 
cember v. I. einzugehen und die Petition wurde von der 
Versammlung am 21. April cr. — Prot. Nr. 9 — durch 
Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Auch jetzt kann der 
Ausschuß nicht anempfehlen, durch einen Beschluß der Com- 
munalbehörden den bedenklichen Versuch zu machen, auf die 
Maßnahmen der Behörde für das öffentliche Fuhrwesen 
einzuwirken. Uebrigens ist die gegenwärtige Petition bereits 
durch den, den Petenten seitens des Königlichen Polizei- 
Präsidiums ertheilten abschläglichen Bescheid gegenstandslos 
geworden. 
6. (J.-Nr. 103.) Petition ohne Ortsbezeichnung, unter 
schrieben: „Äm Namen der Bürgerschaft, May- 
baum", betreffend die Abänderung von Straßen 
namen in Reinickendorf. 
Petent beantragt, dahin zu wirken, daß zu Ehren des 
Dr. Schlicmann mehrere Straßennamen in der Ortschaft 
Reinickendorf entsprechend abgeändert werden, so die Eichbvrn-, 
Antonien- und Klixstraße in Ajax-, Agamemnon-, Achilles- 
straße u. s w. 
Der Ausschuß hält die Petition zur Verhandlung im 
Plenum für ungeeignet und die Versammlung nicht für zu 
ständig, über Benennungen von Straßen in anderen Gc- 
mcindebezirken zu beschließen. 
7. (J.-Nr. 105.) Petition des Militairanwärtcrs N. N. 
um Anstellung im städtischen Dienst. 
Dem Bittsteller ist bereits vom Magistrate eröffnet wor 
den, daß ihm wegen, in Ueberzahl vorliegender Bewerbungen 
Aussicht auf Anstellung im hiesigen Gemeindedienste nicht 
gemacht werden kann und daß eine solche auch deshalb nicht 
stattfinden könne, weil er die in der städtischen Verwaltung 
grundsätzlich innc zu haltende Altersgrenze überschritten hat. 
Der Ausschuß kann nur empfehlen, es hierbei bewenden zu 
lassen, da eine besondere Veranlassung zur Berücksichtigung 
des Mannes nicht vorliegt. 
8. (J.-Nr. 108.) Petition des N. N. um commissarische 
Beschäftignng im städtischen Schuldienste. 
Der sich bereits in vorgerücktem Lebensalter befindende 
Bewerber wird gegenwärtig von der Schul-Deputation ver 
tretungsweise beschäftigt, aber noch nicht lange genug, um 
dem Ausschuß ein Urtheil über die Zulässigkeit des vor 
liegenden Gesuches zu ermöglichen. 
9. (J.-Nr. 110.) Petition des Unternehmers für HauS- 
anschlüsfe O. Bartelt und Genossen, wegen Wieder 
herstellung des alten Tarifs für Kanalisations-An- 
schlußarbeiten. 
Der zufolge Beschlusses der Versammlung vom 28. April 
d. I. — Prot. Nr. 16 — neuerdings festgesetzte, am 
1. Juli cr. in Kraft getretene Tarif der Einzelpreise für 
Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung der HauS- und 
Dachwasserableitungen enthält gegen früher mehrfache Preis 
herabsetzungen, welche die sechs Unterzeichner der Petition, 
sämmtlich Unternehmer für Hausanschlüsse, veranlaßt haben, 
den Magistrat zu ersuchen, den alten Tarif wieder herzu 
stellen und die Versammlung zu bitten, ihrerseits diese An 
gelegenheit nochmals in Erwägung zu ziehen. Die Petenten 
führen in ihrer Vorstellung aus, daß nach den von ihnen 
im Laufe des Monats Juli gemachten Erfahrungen, trotz 
Herabsetzung der Arbeitslöhne und möglichste Verminderung 
der Geschäftsunkosten, die Selbstkosten den nach dem neuen 
Tarif zu berechnenden Betrag in vielen Fällen übersteigen 
und der Uebcrschuß, wo ein solcher verbleibt, so gering ist, 
daß die Mühmallung und das übernommene Risico nicht 
entfernt ausgewogen werden. 
Der Ausschuß kann nicht empfehlen, dem Petitum zu 
entsprechen, denn der neue Tarif ist noch zu kurze Zeit in 
Uebung, um schon jetzt einen Antrag auf Revision desselben 
für angebracht erachten zu können, umsoweniger, da sich 
erwarten läßt, daß der Magistrat etwaige Uebelstände zur 
Kenntniß der Versammlung bringen wird. 
II. Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Verfügung: 
1. (J.-Nr. 64.) Petition des Eigenthümers Leopold 
Schultzc, Alte Jacobstr 56, und Genossen, wegen 
anderweitiger Regulirung der Alten Jacobstraße vor 
den Grundstücken Nr. 52 bis 60. 
Die Besitzer der an der Alten Jacobstr. 52 bis 60 be- 
legenen Grundstücke haben sich inhaltlich der vorliegenden 
Petition vom 9. April d. I. am 12. Mai pr. behufs Re 
gulirung der Alten Jacobstraße zwischen der Kommandanten 
straße und der Dresdenerstraße und speciell des vor dem 
Zugang zu der Luisenkirche liegenden Straßentheils bei der 
städtischen Behörde erboten, unter annehmbaren Bedingungen 
bei Verminderung der Straßenbreite an jener Stelle, daselbst 
belegenes Terrain theilmeise zu erwerben und theilweise ab 
zutreten, um für ihre Grundstücke eine, eine würdigere Be 
bauung derselben ermöglichende Tiefe zu erhalten, dann aber 
auch, um der Luiscnkirche eine angemessenere Zufahrt zu ver 
schaffen, als solche jetzt vorhanden ist, sind indessen vom 
Magistrat abschläglich beschieden worden. Die Petenten er 
achten dessenungeachtet die von ihnen vorgeschlagene Ver 
änderung der Straßenflucht für nützlich und beantragen unter 
Einreichung einer Situationsskizze, diese Angelegenheit noch 
mals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. 
Inzwischen ist auf einem der hier in Betracht kommenden 
Grundstücke ein Neubau begonnen und schon so bedeutend 
gefördert worden, daß das von den Petenten entworfene 
Project nicht mehr ausführbar erscheint. Der Ausschuß 
schlägt deshalb und mit Rücksicht auf die ihm von dem 
Herrn Magistratscommissarius in dieser Sache gemachten 
Mittheilungen vor, die Entscheidung auf das Gesuch dem 
Magistrat zu überlassen. 
2. (J.-Nr. 90.) Petition des Eigenthümers A. Toepfer, 
Kl. Andreasstr. 15, betreffend die Regulirung der 
Bürgersteige auf beiden Seiten in der Kl. Markus 
straße an der Ecke der Krautstraße. 
Nach der Petition soll die Krautstraße von der Kl. Mar 
kusstraße bis zur Holzmarktstraße zum Zwecke des Kanal 
baues verbreitert werden, aus welcher Veranlassung der 
Petent den Antrag stellt, auch das einstöckige Gebäude 
Krautstraße 16, Ecke der Kl. Markusstraße mit anzukaufen 
und die Bürgersteige daselbst auf beiden Seiten zu reguliren, 
um einem längst vorhandenen Verkehrsbedürsnisse zu ge 
nügen. 
Die Angelegenheit ist in der Schwebe, der Ausschuß em 
pfiehlt daher, die Petition dem Magistrat zu übergeben. 
3. (J.-Nr. 106.) Petition der N. N. um Uebernahme 
ihres GefchäftsinventarS seitens der Stadt, oder 
Beschäftigung ihres Sohnes im städtischen Dienst. 
Die Petentin, Inhaberin eines, vorgeblich in Folge der 
immer mehr fortschreitenden Kanalisation zurückgekommenen 
Abfuhrgeschäftes, bietet der Stadt ihr gesammtes Inventar 
zum Kauf an und bittet, sofern diese ihre Offerte keine Be 
rücksichtigung sollte finden können, doch ihren Sohn, welcher 
ihr Geschäft bisher geführt habe, in der städtischen Verwal 
tung, vielleicht bei der Kanalisation, zu beschäftigen. 
Der Ausschuß kann den Antrag auf Ankauf des Inven 
tars durch die Stadt nicht unterstützen, empfiehlt aber, die
	        
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