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SäMr schließen uns dem Vorschlage des Curatoriums an und wolle
die Stadtverordneten-Versammlung beschließen:
Wir erklären uns mit der Aufnahme der Wittwe Krause,
Anna Christiane, geb. Glöske in die Wunderlich-Stiftung
einverstanden."
Die betreffenden Personalacten fügen wir bei.
Berlin, den 3. August 1881.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
In Vertretung:
gez. Gilow.
LSS. Vorlage- (J.-Nr. 2833. F. B.) — zur Beschlußfas
sung —, betreffend die Herstellung vom 10 über
wölbten Filterbasfins, sowie einer mechanischen
Sandwäsche auf dem Grundstücke der städtischen
Wasserwerke zu Tegel.
Auf unseren Antrag vom 4. April er., betreffend die Herstellung von
10 überwölbten Fillerbassins, sowie einer mechanischen Sandwäsche auf
dem Grundstücke der städtischen Wasserwerke zu Tegel, hat die Stadtver
ordneten-Versammlung unter dem 2. Juni er. — Protokoll Nr. 6 —
die Beschlußfassung hierüber bis zur ersten Sitzung im Monat Septem
ber er. ausgesetzt und uns gleichzeitig ersucht, zu veranlassen, daß
a) das Wasser der sämmtlichen Tegeler Tiefbrunnen, sowie das
Wasser der Reservoire in Tegel und Charlottenburg dauernd
durchlüftet,
b) auf dem Charlottenburger Plateau bei der dortigen Wasser
werksanlage, in angemessener Entfernung von einander, 5 Abes
sinier eingesenkt, dieselben in Bezug auf ihre Ausgiebigkeit einer
genauen Prüfung unterworfen und deren Wässer, zum Zwecke
einer fortgesetzten chemischen und mikroskopischen Untersuchung,
in ein Reservoir zusammengeführt,
o) die bei der Anlage dieser Rohrbrunnen durchbohrten Erdschichten
gleichfalls untersucht,
ck) einige offene Röhren in der Nähe der Abessinier zur Beobach
tung der Grundwasserbewegung eingerichtet, und
e) neue Untersuchungen der Bodenschichten in Tegel, speciell auf
das Vorkommen der Crenothrix in denselben in einem Bohr
loch angestellt werden.
Nachdem wir in Folge dieses Beschlusses das Curatorium der städtischen
Wasserwerke zur schleunigen Aeußerung über die Ausführbarkeit und Nütz
lichkeit der beschlossenen Untersuchungen bezw. Vorrichtungen (ad a. und b.)
aufgefordert hatten, ist uns von demselben der anliegend in Abschrift bei
gefügte, von dem Director Gill unter dem 5. Juli er. erstattete Bericht
eingereicht worden, aus welchem sich Folgendes ergiebt.
Ad a. des Beschlusses. Durch die empfohlene künstliche Zuführung
von Luft in ausreichender Menge bis in die unteren Schichten der Tegeler
Tiefbrunnen soll offenbar bewirkt werden, daß sich die chemische Umwand
lung des Wassers bereits in den Brunnen vollzieht. Ob diese Umwand
lung schon in den Brunnen vollständig vor sich gehen wird, kann zwar
ohne Weiteres nicht bestimmt werden, cs läßt sich indessen annehmen, daß
sich Niederschläge bilden werden, deren Beseitigung, da die Brunnen nicht
—- wie dies bei den Reservoiren geschieht — trocken gelegt werden können,
keine leichte Aufgabe und jedenfalls von unangenehmen Betriebsstörungen
begleitet sein wird. Es liegt mithin die Gefahr sehr nahe, daß die
Brunnen in denselben Zustand gerathen werden, in welchem sich die
Reservoire in Charlottenburg nach achttägigem Betriebe befinden, und kann
daher vor der Einführung von Lust in die Brunnen nur gewarnt werden.
Behufs der Zuführung von Luft bis zu den unteren Schichten der
18,» m tiefen Brunnen würde eine Dampfkraft von rot. 20 Pferden und
Ane Gebläsemaschine mit Luftkanälen zu den Brunnen erforderlich sein.
Nach den aufgestellten Anschlägen würden sich die Kosten dieser Anlage,
deren Herstellung 4 Monate, von dem Zeitpunkte der Bestellung ab ge
rechnet, in Anspruch nimmt, auf 23 800 c/fi. und die laufenden Betriebs«
'osten auf rot. 1400 monatlich belaufen.
Gegen die Einführung von Luft in das Wasser der Reservoire in
•r * nb EhaAottenburg {p ^ar nichts einzuwenden, da sich wahr-
jqemtlch nur reichlichere Niederschläge bilden werden und diese sich bei
Entleerung der Reservoire leicht beseitigen lassen, eine wesentliche Besse
rung der Uebelstände des Waffers in der städtischen Wasserleitung ist in-
dessen von dieser Maßregel nicht zu erwarten.
Rach ben aufgestellten Anschlägen belaufen sich die Kosten
1. für otc Herstellung der Gebläseanlagen für die Reservoire in
Tegel und Charlottenburg bezw. 8 280 ,Jl. und 8 600 jft, und
2. .den laufenden Betrieb bei den Reservoiren
a) ui Tegel auf 720 Jt. monatlich und
b) ln Charlottenburg auf 877 Jl. monatlich.
Die Herstellung dieser Anlagen würde einen Zeitraum von 2 Monaten
in Anspruch nehmen.
Ad b. des Beschlusses. Bei der Anlage von Abessinierbrunnen auf
dem Grundstücke der städtischen Wasserwerke zu Charlottenburg würde cs
mit Rücksicht darauf, daß dies Grundstück auf dem Charlottenburger
Plateau liegt, erforderlich sein, sehr tiefe Brunnenschächte herzustellen und
das aus diesen Brunnen gewonnene Wasser etwa 33 m hoch behufs Ein
führung in die vorhandenen Reservoire zu heben.
Nach den aufgestellten Anschlägen berechnen sich die Kosten einer
solchen Anlage auf 83 663 und die laufenden Betriebskosten auf
2 300 c4l. monatlich. Legt man dagegen diese BersuchSbrunnen in der
Niederung, am Fuße des Charlottenburger Plateaus an, so belaufen sich
die Anlagekosten nur auf 17 700 <M. und die laufenden Betriebskosten
nur auf 1 000 JC. monatlich.
Aus diesen Brunnen würden täglich höchstens 3 600 ebw Waffer
gewonnen werden, welches besonders in eines der beiden, je 12 000 obm
Wasser fassenden Reservoire in Charlottenburg geleitet werden könnte.
Da indessen für die Verwendung des aus den Vcrsuchsbrunnen gewonnenen
Wassers ein besonderes Rohrsystem nicht existirt, die Herstellung eines
solchen auch nicht gerathen erscheint, so muß das qu. Wasser in das all
gemeine Rohrsystem der städtischen Wasserwerke eingeführt werden. Das
Verhalten dieses Wassers in der Rohrleitung entzieht sich aber jeder
Kontrole.
Durch die stattgehabten Untersuchungen, insbesondere durch die zahl
reichen rings um Berlin ausgeführten tiefen Bohrlöcher, ist zur Genüge
festgestellt, daß die Sandablagerungen der Norddeutschen Ebene bezw.
des Spree- und Havelbeckens ein einheitliches Ganze bilden. Das Wasser
in diesen Sandschichten, die in seltenen Fällen aus reinem Sande, in
der überwiegenden Mehrzahl aus lehm-, thon- oder eisenhaltigem Sande
bestehen, ist Meteorwasscr, welches beim Niederfallen Gase aus der Luft und
beim Durchsickern durch die Erdschichten auch noch Bestandtheile der letzteren
in sich aufgenommen hat. Da das in diesen Sandschichten befindliche
Wasser in steter Bewegung ist und im wesentlichen dieselben Eigenschaften
hat, so wird das auf dem Charlottenburger Plateau, oder am Fuße des
selben oder auf dem Hohen Teltow durch Rohrbrunnen aus der Tiefe
von 20 m unter Null des Berliner Dammmühlenpegels (— also ungefähr
im Niveau der Sohle der Tegeler Tiefbrunnen —) gewonnene Waffer
immer nur die Eigenschaften des Untergrundwassers des gemeinschaftlichen
Spree« und Havelbeckcns besitzen.
Aus den in der vorerwähnten Tiefe befindlichen Bodenschichten wird
nun sowohl durch die Westend-Wafferwerke, als auch durch die Potsdamer
Wasserwerke bereits Waffer entnommen, dessen Verhalten, da es durch
besondere Rohrsysteme zur Vertheilung gelangt, genau kontrolirt werden
kann.
Das von den Westend-Wasserwerken gelieferte Wasser ist eisenhaltig
und bei der Lieferung trübe und unterscheidet sich in Nichts von deni
Wasser, welches durch die Tegeler Anlagen geliefert wird.
Das von den Potsdamer Wasserwerken gelieferte Waffer trübt sich
später und setzt sodann einen weißlich-rothen, flockigen Niederschlag ab,
welcher jedenfalls ebenso bedeutend ist wie der von einem gleichen Quantum
Tegeler Wassers.
In diesen beiden Fällen ist mithin das Experiment, welches auf dem
Charlottenburger Plateau vorgenommen werden soll, bereits in einem
größeren Maßstabe gemacht, als dies in Charlottenburg geschehen kann.
Besondere Berücksichtigung hierbei verdient noch der Umstand, daß man
die Beschaffenheit des von den Westend- und den Potsdamer Wasserwerken
gelieferten Wassers bei dessen praktischer Verwendung kontroliren kann,
was bei dem Wasser aus den Rohrbrunnen auf dem Charlottenburger
Plateau, wie früher erwähnt, nicht zu erreichen ist.
Selbst wenn aber auch auf dem Charlottenburger Plateau Rohr
brunnen angelegt und die Eigenschaften des aus denselben gewonnenen
Waffers festgestellt würden, so würde hieraus noch nicht geschlossen werden
können, daß die Beschaffenheit des Waffers auch bei Entnahme von
größeren Mengen dieselbe bleibt, da im letzteren Falle in den Untergrund
schichten ein stärkeres Zuströmen des Wassers, auch aus weiteren Ent
fernungen, nach der Entnahmestelle veranlaßt wird und hierdurch leicht
eine Aenderung in der Beschaffenheit des Wassers herbeigeführt werden
kann.
Aus dem vorstehend Angeführten dürfte hervorgehen, daß durch die
Ausführung der vorgeschlagenen Untersuchungen rc. neue Resultate von
irgend welcher Erheblichkeit sich nicht ergeben, durch die Durchlüftung des
Wassers der Tegeler Tiefbrunnen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ernste
Gefahren für die städtischen Wasserwerke werden herbeigeführt werden.
Hierzu kommt ferner, daß die Herstellung der Gebläsevorrichtungen in
Tegel und Charlottenburg, sowie der Tiefbrunnen rc. auf dem Charlotten
burger Plateau geraume Zeit in Anspruch nimmt und die aufzuwendenden
bedeutenden Kosten in gar keinem Verhältnisse zu den zu erwartenden
Resultaten stehen. Endlich ist zu berücksichtigen, daß durch die Ausfüh
rung der empfohlenen Untersuchungen, welche doch längere Zeit fortgesetzt
werden müßten, die dringend erforderliche baldige Beseitigung der Uebel
stände des Wasserleitungswaffers wiederum verschoben werden würde.
Unter diesen Umständen haben wir, da durch die Ausführung des
Beschlusses vom 2. Juni er. große Gefahren für die Tegeler Tiefbrunnen
herbeigeführt und bedeutende Kosten verursacht werden, ein Erfolg aber