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Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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43«. Vorlage (J.-Nr. 958. S.D.)— jnr Brschlnstfaffunq —,
betreffend die Zahlung eines Gnadenquartal
gehalts für den verstorbenen Gcmeindeschullehrer
Gohr.
Der bisher an der 117. Gemeindeschule angestellte Lehrer Gustav
Gohr ist am 10. v. M. verstorben. Die Mutter desselben, eine sieben-
zigjährige, vermögenslose und arbeitsunfähige Frau, hat die Gewährung
eines Gnadenquartals von dem Gehalte ihres verstorbenen Sohnes nach
gesucht.
Da nach der Cabinetsordre vom 15. November 1819 das Gehalt
für das Gnadenquartal zwar der Regel nach nur der Wittwe, den Kindern
und Enkeln, ohne Rücksicht, ob sie deffen Erben sind oder nicht, zusteht,
aber auch, im Falle der Erblasser der Ernährer armer Eltern, Geschwister,
Geschwisterkinder und Pflegekinder gewesen ist, ausnahmsweise die>en ge
währt werden kann, so halten wir es für gerechtfertigt, das Gesuch der
rc. Gohr zu bewilligen.
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Frau Gohr, geborene Stiewe, wohnhaft
Zionskirchstr. 20 II., das Gehalt ihres verstorbenen Sohnes,
des Gemeindeschullchrers Gustav Gohr, für die Monate Juli
und August im Betrage von 390 gewährt werde.
Berlin, den 21. Juni 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
4L«. Vorlage (J.-Nr. 1792 C. B.), betreffend die Neu-
Wahl eines Bürgerdepntirtea für daS Curatorium
zur Verwaltung des städtischen Centralviehhofs.
Der durch Beschluß der Stadtverordneten-Bersammlung vom 12. Maier.
— Protokoll Nr. 36 — zum Bürgerdeputirten für das Curatorium zur
Verwaltung des städtischen Centralviehhofs gewählte Staatsminister a. D.
vr. Friedenthal, hat durch das in Abschrift hier beigefügte Schreiben
vom 3. d. M. die Annahme der Wahl abgelehnt, weil er seinen Wohnsitz
in Berlin ausgegeben hat und somit außer Stande ist, das qu. Amt zu
übernehmen.
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher, möglichst
bald eine andere Wahl bewirken zu wollen.
Berlin, den 11. Juni 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 44«.
Schloß Güntersdorf, den 3. Juni 1881.
Des hochverehrten Magistrats der Königlichen Haupt- und Residenz
stadt Berlin geneigtes Schreiben vom 24. v. M. habe ich gestern erhalten.
In der auf mich gefallenen Wahl zum Bürgerdeputirten für das Cura
torium zur Verwaltung des städtischen Centralviehhofes erkenne ich mit
aufrichtigstem Danke einen mich ehrenden Act des Vertrauens.
Ich muß indessen constatiren, daß ich nach meinem Rücktritt von
dem Amte des Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten mein
Domicil in Berlin aufgegeben habe, folgeweise aus der Zahl der Personal-
Communalsteuern Zahlenden Berlins ausgeschieden bin. Ich besitze nur
noch in meinem Hause ein Absteigequartier, in welchem ich mich seit dem
Juli 1879 vorübergehend und lediglich während einigen aufeinander
folgenden in mehreren Abschnitten aufzuhalten habe. Ich nehme an, daß
es mir hiernach an der gesetzlichen Legitimation zur Uebernahme von
Aemtern in der städtischen Verwaltung Berlins fehlt.
f ierzu kommt, daß voraussichtlich in den nächsten Jahren mein Auf
in Berlin ein noch kürzere Zeit währender sein wird.
Je größeren Werth ich aber auf die communale Selbstverwaltung
und deren Bedeutung für eine gesunde Entwickelung des Gemeindewesens
lege, desto bindender erachte ich die Verpflichtung, Gemeindeämter nur
dann zu übernehmen, wenn man sich in der Lage befindet, die mit dem
Amte verbundenen Obliegenheiten allen Ernstes und mit voller Hingebung
zu erfüllen. Hierzu würde ich zur Zeit kaum im Stande sein.
Mit wahrhaftem Bedauern, gegenwärtig meine Kräfte der Stadt
Berlin nicht zur Verfügung stellen zu können, und mit wiederholtem
Danke für die mir zugedachte Auszeichnung verharre ich des hochverehrten
Magistrats
ganz ergebener
gez. Friedenthal.
441. Vorlage (J.-Nr. 1449. S. D. II. 81.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die commiffarische Be
schäftigung des Lehrers Gustav Otto im Ge
meindeschuldienst.
Der am 20. October 1838 geborene, Klosterstr. 73/74 wohnhafte
Lehrer Gustav Otto hat, nachdem er längere Zeit in Ketzin als Lehrer
thätig war, vom 1.April 1871 bis 1.November 1871 an der Matusch'schen
und von da ab bis zum 1. October 1880 an der Trahndorff'schen
Privatschule unterrichtet.
In Folge der durch das rapide Wachsen des Gemeindeschulwesens
für die Privatschulen eingetretenen ungünstigen Verhältnisse sah sich auch
der Schulvorsteher Trahndorff genöthigt, seine Schule zum 1. October
1880 aufzugeben.
Auf den Antrag des Lehrers Otto, ihn von diesem Zeitpunkte ab
mit der commiffarischen Verwaltung einer Gemeindeschullehrerstelle zu
betrauen, gingen wir nicht ein, beschlossen aber, ihn von jenem Tage ab
vorläufig interimistisch zu beschäftigen.
Nunmehr, da sich die Tüchtigkeit des rc. Otto in seiner amtlichen
Thätigkeit unbedingt herausgestellt hat, beabsichtigen wir, ihn vom
1. October 1881 ab commissarisch, zunächst mit dem Minimalgehalt von
1 560 , und mit der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich
32 Lehrstunden zu beschäftigen.
Die Stadverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich damit
einverstanden zu erklären,
daß der Lehrer Gustav Otto vom 1. October 1881 ab im
Gemeindeschuldienst commissarisch und zwar zunächst gegen das
Minimalgehalt von jährlich 1 560 <M. als Remuneration be
schäftigt werde.
Berlin, den 20. Juni 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zum 1881.
Berlin, den 25.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
l)r. StraHrnani.