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Volume No. 85 (719-726), 24. Dezember 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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Mitteln, und hat die Königliche Direction der Stadteisenbahn mit Rück 
sicht auf die in Aussicht stehende Bctriebseröffnung der Bahn den Vor 
schlag gemacht, daß die Stadtgemeinde den vorbezeichneten Theil der 
Parallelstraßc mit von der Stadteisenbahn vorzuschießenden Geldmitteln 
schleunigst regulire, pflastere und entwäffere. Die in dieser Beziehung 
geführten Verhandlungen haben zu dem Resultat geführt, daß die König 
liche Direction der Stadteisenbahn mit Ermächtigung des Herrn Mi 
nisters der öffentlichen Arbeiten sich bereit erklärt hat, die Kosten der 
Herstellung der qu. Straßenstrecke zinsfrei vorzuschießen, auch die Kosten 
der Unterhaltung bis zur Uebernahme der Straße in die städtische Unter 
haltung zu tragen, beziehungsweise zu erstatten. Diese Uebernahme, sowie 
die Erstattung der Herstellungskosten soll erfolgen spätestens sobald die 
Stadtgemeinde die Parallelstraße bis zur Kaiser Wilhelmstraße weiter 
regulirt, jedoch soll die Stadtgemeinde, sofern sie schon vor der Weiter 
führung der Straße bis zur Kaiser Wilhelmstraße in der Lage ist, von 
einzelnen Adjacenten ortsstatutarische Beiträge zu den Kosten der ersten 
Straßenanlage zu verlangen, diese Beittäge auf den seitens der Stadt- 
eisenbahn zu leistenden Vorschuß abführen. Die Direction der Stadt 
bahn hat hierbei vorausgesetzt, daß in die seiner Zeit zu erstattenden 
Herstellungskosten der Straße auch eine angemeffene, später zu verein 
barende Entschädigung für das in die Parallelstraße fallende, von der 
Stadteisenbahn erworbene Terrain von ca. 3,« a eingerechnet werde. 
Da nach §. 4 des Eingangs gedachten Vertrages über die Zu 
schüttung des Königsgrabens die Stadteiscnbahnverwaltung nicht ver 
pflichtet ist, zu den durch die Ausführung der Parallelstraße entstehenden 
Kosten beizutragen, während andererseits die Stadtgemeinde sich den Zeit 
punkt der Ausführung vorbehalten hat, die baldige Herstellung des be- 
regten Straßentheils aber nicht allein im Jntereffe der Stadtbahn liegt, 
sondern hieran offenbar auch die Stadtgemeinde ein lebhaftes Jntcresie 
hat, so erscheint es wünschenswerth, auf den annehmbaren Vorschlag der 
Königlichen Direction der Stadteisenbahn einzugehen. 
Das Verlangen dieser Behörde auf spätere Zahlung einer Entschädi 
gung für das in die Straße fallende eisenbahnfiscalische Terrain von 
circa 3,4« a, dessen Lage aus anliegender Skizze ersichtlich ist, erachten 
wir für völlig gerechtfertigt, da nach dem Ortsstatut die Herstellungs 
kosten der Straße sich nicht nur aus den Kosten für die Regulirung, 
Pflasterung und Entwäfferung zusammensetzen, sondern zu denselben 
auch noch die Kosten für die Erwerbung des Grund und Bodens zu 
rechnen sind. 
Die Direction der Stadtbahn ist übrigens damit einverstanden, daß 
die Feststellung des Werthes des qu. Terrains späterer Vereinbarung 
vorbehalten bleibt, und hat in dieser Beziehung schon jetzt bemerkt, daß 
sie davon Abstand nehme, den ihrerseits gezahlten Kaufpreis in Anrech 
nung zu bringen, sie sich vielmehr mit einer angemeffenen Entschädigung 
begnügeu wolle. 
Wir beabsichtigen, die in Rede stehende Straßenstrecke mit Steinen 
II. Klaffe auf Steinunterbcttung zu pflastern und sind die hierdurch, 
sowie die durch die erste Einrichtung und Entwäfferung entstehenden Kosten 
in dem abschriftlich anliegenden Kostenüberschlage auf zusammen 82 000 JC. 
berechnet. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die für die erste Einrichtung, Pflasterung und 
Entwäfferung der Parallelstraße längs der Stadteisenbahn von 
der Königsbrücke bis zur südlichen Ecke des Garnisonlazareths 
erwachsenden und von der Königlichen Direction der Stadt 
eisenbahn zinsfrei vorzuschießenden Kosten, einschließlich der 
späterer Vereinbarung vorbehaltenen Entschädigungssumme für 
das in die Straße fallende eisenbahnfiscalische Terrain von ca. 
3,46 a, der Königlichen Stadtbahndirection erstattet werden spä 
testens, sobald die Parallelstraße längs der Stadtbahn bis zur 
Kaiser Wilhelmsiraße weiter regulirt wird; während die etwa 
früher bereits von Adjacenten ortsstatutarisch zur Erstattung ge 
langenden Bettäge alsbald nach dem Eingänge an die König 
liche Stadtbahndirection abzuführen sind. 
Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit ersuchen wir 
um schleunige Beschlußfaffung. 
Berlin, den 18. Juni 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
412. Protokolle deS Ausschusses zur Dorberathung 
der Vorlage des Magistrats, betreffend die Er 
richtung einer Markthalle in Verbindung mit 
der Haltestelle Königsbrücke—Kaiser Wilhelm 
stratze der Berliner Stadteisenbabn. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Ur. Stryck, Vorsitzender, 
- vr. Kürten, Vorsitzender Stellvertreter, 
- l)r. Langerhans, 
- Matthes, 
- Büchtemann, 
- Wienstruck, 
- Loewe, 
« Rumschoettel, 
- Jacobs, 
- Frentzel und 
- Gertb. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtverordneter vr. Pflug, 
. - Scheiding, 
- - Diersch und 
. - Talke. 
Von Seiten des Magistrats waren anwesend: 
Herr Stadtsyndicus, Stadtrath Eberty, 
- Stadtbaurath Blankenstein, 
- Stadtrath vr. Stört. 
I. 
Verhandelt Berlin, den 17. Juni 1881. 
Dem durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom gestrigen 
Tage eingesetzten Ausschüsse zur Vorberathung obiger Vorlage, sind auch 
die folgenden, aus der Mitte der Versammlung hervorgegangenen Anträge 
zur Erwägung überwiesen: 
1. des Stadtverordneten vr. Pflug: 
a) ob es zweckmäßig erscheint, für die projectirte Markthalle die 
Verbindung einer Central- mit einer Detail-Markthalle auf 
recht zu erhalten, und 
b) ob und welche Gründe etwa dafür sprechen, für die erstere 
eine selbstständige Ausfübrung an einer anderen Stelle in 
Aussicht zu nehmen und die Markthallenanlage an der 
Königsbrücke auf eine Detail-Markthalle, vielleicht verbunden 
mit einer großen Flcischverkaufshalle, zu beschränken; 
2. die Anträge der Stadtverordneten Scheiding und vr. Kürten, 
von denen Ersterer beantragt: 
die Miethung der Viaductbögen der Stadteisenbahn in Ge 
mäßheil des .Magistratsantrages, aber nur auf 5 Jahre, zu 
genehmigen, 
und Letzterer beantragt, dem Magistratsantrage hinzuzufügen: 
„jedoch unter der Bedingung, daß der für das Unternehmen 
erforderliche regelmäßige Eisenbahnverkehr in dem abzuschließen 
den Vertrage gesichert wird. 
Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet hatte, wurde zunächst 
in eine Generaldiscussion über die gesammte Vorlage eingetreten. 
Einstimmig war man der Ansicht, daß es nunmehr endlich Zeit sei, 
mit der Etablirung von Markthallen vorzugehen, und wurden folgende 
Fragen im Laufe der Discussion des Näheren erörtert: 
1. Welche Bedeutung hat die Errichtung einer Markthalle im An 
schluß an die Eisenbahn? 
2. Erscheint es zweckmäßig, die Verbindung der Central-Markthalle 
mit einer Detail-Markthalle aufrecht zu erhalten? 
3. Wie stellt sich die finanzielle Seite der Vorlage? 
In Bezug auf Punkt 1 gab man der Ansicht Raum, daß, wenn 
man überhaupt Markthallen errichte, es selbstredend nothwendig sei, diese 
einer Eisenbahn anzuschließen, da ohne eine solche Verbindung die wün- 
schenswerthe bessere Erschließung des gesummten Productionslandes für 
den Lcbensmitteltransport nicht möglich, auch die Zufuhr gewisser, höchst 
nothwendiger Artikel, die einen schleunigen Transport bedingen, wie be 
stimmte Gemüsearten, Geflügel und namentlich Seefische, in Frage ge 
stellt sei. Der angeregte Zweifel, ob auch die Stadteisenbahn einen den 
Verhältnissen entsprechenden Transport werde bewältigen können, wurde 
nicht getheilt, dagegen wurde von einer Seite verlangt, daß ein regel 
mäßiger Eisenbahnverkehr contractlich durch Feststellung der Zeit und 
des zuzuführenden Quantums gesichert werden müsse, wohingegen von 
einer anderen Seite behauptet wurde, daß es der Abschließung eines be 
sonderen Contracts in keiner Weise bedürfe, vielmehr das von dem Mi 
nister in dem Recript vom 23. April cr. ausgesprochene Entgegenkommen 
vollständig genüge, zumal bei dem Mangel jeglicher Erfahrung, in welcher 
Weise und in welchem Umfange der Verkehr sich entwickeln wird, jeder 
Anhalt zu den etwaigen Bedingungen deS Contracts fehle. Auch das 
eigene pecuniäre Interesse erheische es, daß seitens der Eisenbahnvcr- 
waltung dem Unternehmen nichts in den Weg gelegt werde.
	        
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