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tiefer Betonfundirung als genügend erachtet. Die FundirungStiefc ist
übereinstimmend mit den später beabsichtigten und auszuführenden Kai
mauern auf -j- 29,«7 dt. N. N. gelegt.
Da dieselben mit Werksteinverblendung vorgesehen sind, so sollen die
Widerlager nach der Wasserscite hier ebenfalls eine solche erhalten und
zwar bis in Höhe der Abdeckung der Kaimauern. In der Ansicht
Blatt IIL sind die eventuellen Anschlüsse derselben an die Widerlager
punctirt eingezeichnet.
Bei 3,o w Lichtweite zwischen den Gebäuden der Brücke resp. Träger
mitten, crgiebt sich eine Breite für die Widerlager von 4,» m, wovon
3,5 w auf die Auflagekammer und je 0,5 w aus die Flügelmauern ent-
fallen.
4. Rohrüberführungen.
Die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden behufs Uebcr-
führungen von Rohrleitungen sind eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
Jedoch steht zu erwarten, daß größere Durchmesser als 60 mm, wie die
Construction sie zuläßt, nicht beansprucht werden.
5. Kosten.
Nach dem beiliegenden Kostenüberschlage würden sich die Kosten für
die Herstellung der Fußgängerbrücke in dieser Construction auf rot.
20 000 dt belaufen.
Es sind für dieselben in dem Etat pro 1881/82 17 000 c /ft. auf
genommen.
Berlin, den 7. Juni 1881.
VI. Stadtbauinspection.
Der Stadtbauinspector. Der Bauführer.
Liersch. Küßmann.
392. Vorlage (J.-Nr. 1879. F. B.) — zur Beschlußfas
sung —, betreffend die speciellen Kostenanschläge
und Zeichnungen zu den aus den städtischen Gas
anstalten und an dem Rohrsysteme für das Jahr
1881 projectirten Ausführungen
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß vom
24. Februar 1881 die vorläufige Genehmigung zur Ausführung der in
unserer Vorlage vom 15. Januar cr. in Vorschlag gebrachten Erneuerungs
bauten auf den städtischen Gasanstalten und Veränderungen am Rohr
systeme ertheilt hat, sind uns von dem Curatorium für das städtische
Erleuchtungswesen nunmehr die speciellen Kostenanschläge und Pläne über
diese Ausführungen vorgelegt worden, wobei von demselben gleichzeitig
die Genehmigung zu einigen weiteren Veränderungen am Rohrsysteme
beantragt wird, welche sich als dringend nothwendig herausgestellt haben.
Indem wir der Stadtverordneten-Versammlung in der Anlage diese
Kostenanschläge und Pläne überreichen, bemerken wir zu denselben Folgendes
ergebenst:
Die Anschläge Nr. 1 bis 14 schließen sich im Allgemeinen genau
an die Kostenüberschläge an, auf welche der Beschluß vom 24. Februar cr.
sich bezieht. Bei der speciellen Veranschlagung hat sich zwar bei einzelnen
dieser Anschläge ein Mehrbedarf gegen den ursprünglichen Kostenüberschlag
herausgestellt, indessen ist für andere Ausführungen die überschläglich be
rechnete Kostensumme nicht erreicht, wie dies in der beiliegenden Zu
sammenstellung näher nachgewiesen ist. Das Gesammterforderniß für
diese in unserer Vorlage vom 15 Januar cr. speciell begründeten Arbeiten
ist in der gedachten Zusammenstellung auf 788 157 dt. berechnet, crgiebt
also gegen die geschätzte Kostensumme von 846 000 di. einen Minder
bedarf von 57 848 JC.
Die Kostenanschläge Nr. 15 bis 23 betreffen dagegen die Verände
rungen am Rohrsysteme, deren Nothwendigkeit erst hervorgetreten ist, nach
dem das Curatorium für das städtische Erleuchtungswescn die Vorschläge
für die im Jahre 3 881 auszuführenden Bauten aufgestellt hatte, und ge
statten wir uns daher, die in diesen Anschlägen nachgewiesenen Ausfüh
rungen näher zu begründen.
Kostenanschlag Nr. 15. Rohrleitung in der Jnvalidenstraße.
» - ?. m Anschluß an die in dem Kostenanschläge Nr. 12 aufgeführte
.Rohrleitung in der Scharnhorststraße hatte die Direction gleichzeitig
eine Verstärkung der Rohrleitungen nach beiden Seiten der Jnvaliden-
straßc in Vorschlag gebracht; das Curatorium für das städtische Er
leuchtungswesen hatte indessen geglaubt, die Ausführung dieser Arbeiten
noch auf ein Jahr zurückstellen zu sollen und waren dieselben daher in
die ersten Anträge nicht mit aufgenommen worden. Da indessen noch in diesem
Jahre der Bau der Jnterimsbrücke für die umzubauende Sandkrugbrücke
stss der Jnvalidenstraße in Angriff genommen und hier gleichzeitig
die Aushöhung und Pflasterung der Zufahrtstraßen zu dieser Brücke so
hergestellt werden soll, wie dies für die Fertigstellung der definitiven
Brücke erforderlich ist, so ist cs nothwendig, die projectirten Rohrlegungcn
sofort auszuführen, damit nicht das neu hergestellte Pflaster bereits im
nächsten Jahre wieder aufgebrochen werden muß. Es soll daher von
der nach Kostenanschlag Nr. 12 in der Scharnhorststraßc auszuführenden
Rohrleitung von 840 mm Durchmesser durch die Jnvalidenstraße bis
zur Sandkrugbrückc und von dort längs des Alepandcrufers an Stelle
des jetzt vorhandenen Rohres von 610 mm, welches für die Zuführung
des Gases von der Gasanstalt in der Müllerstraßc nach dem westlichen
Gebiete der Stadt nicht mehr genügt, ein Rohr von 760 mm Weite ge
legt und mit dem bereits früher gelegten über die Kronprinzenbrücke
führenden Rohre von 710 mm verbunden werden. Jenseits der Sand-
krugbrücke soll zur Verbindung mit dem nach Fertigstellung der Brücke
zu legenden Brückenübergang das vorhandene auf dem Damme liegende
Rohr von 210 mm durch ein auf dem Bürgersteige bis zur Haidestraße
zu führendes Rohr von 380 mm Weite ersetzt werden.
Die Kosten dieser Ausführung sind nach dem Anschlage zu 38 200 dt
berechnet.
In den folgenden vier Anschlägen Nr. 16 bis 19 wird die Legung
von Rohrleitungen in vier Straßen in Antrag gebracht, in welchen bisher
nur auf einem Bürgersteige ein Gasrohr vorhanden ist. Es ist hier
durch der Uebelstand bedingt, daß für die Zuführung des Gases nach den
ans dem gegenüberliegenden Bürgersteige vorhandenen Gebäuden die Zu
leitung stets quer über den Damm gelegt werden muß, so daß bei allen
Arbeiten an diesen Zuleitungen oder bei Legung neuer Zuleitungen stets
das Dammpflaster berührt wird. Da überdies das eine vorhandene Rohr
für die Zuführung des Gases in den fast ganz bebauten Straßen nicht
mehr genügt, so soll auf dem anderen Bürgersteige ein neues Gasrohr
gelegt werden, und zwar:
laut Kostenanschlag Nr. 16 in der Bergstraße ein Rohr von
155 mm, mit einem Kostenaufwande von . . 6 000 dt,
laut Kostenanschlag Nr. 17 in der Ziegelstraße eine neue Rohr
leitung von 155 mm, welche einen Kostenaufwand ver
ursachen wird von 5 300 dt.,
laut Kostenanschlag Nr. 18 in der Georgenkirchstraße ein Rohr
von 105 mm mit einem Kostenaufwande von 3 270 dt,
und laut Kostenanschlag Nr. 19 in der Straße Heinelshof ein
Rohr von 105 mm Durchmesser mit einem Kostenaufwande
von 3 200 i4C.
Endlich hat sich die Nothwendigkeit herausgestellt, in einigen Straßen
die vorhandenen Rohrleitungen durch neue Leitungen von stärkerem Durch
meffer zu ersetzen, indem während des stärksten Gasverbrauchs im Monat
Dezember pr. die vorhandenen Leitungen für den Bedarf an Gas zum
Privatgebrauche nicht mehr genügten und mehrfach Klagen über mangel
hafte Gaszuführung daselbst laut geworden sind. Es werden daher
folgende Ausführungen in Vorschlag gebracht, wobei gleichzeitig die in
den betreffenden Straßen noch auf dem Damme befindlichen Rohrleitungen
nach den Bürgersteigen verlegt werden sollen:
Kostenanschlag Nr. 20. Legung einer Rohrleitung von 2l0mw
an Stelle der in der Chauffeestraße vor den Häusern
Nr. 108 bis 121 vorhandenen Leitung von 80 mm
8 500 dt.
Kostenanschlag Nr. 21. Legung eines Rohres von 105 mm
in der Mittelstraße zwischen der Friedrich- und Charlotten
straße an Stelle der vorhandenen Leitung von 50 mm
Durchmesser . 1 233 JC.
Kostenanschlag Nr. 22. Legung einer Rohrleitung von 155 mm
Durchmesser in der Heiligegeiststraße an Stelle der vor
handenen Leitung von 80 mm Weite ... 8 500 dt.
Kostenanschlag Nr. 23, Legung von zwei Rohrleitungen von
105 mm an Stelle der auf beiden Bürgersteigen der Ritter
straße zwischen der Prinzenstraße und der Brandenburgstraße
vorhandenen Leitungen von nur 50 mm . . 2 850 dt.
Nach der beigefügten Zusammenstellung der Kostenanschläge berechnet
sich das Gesammterforderniß für die in Vorschlag gebrachten Bauaus
führungen auf 865 210 dt.,
gegen die in dem Voranschläge berechneten Summe von. 846 000 -
also mehr 19 210 dt.
Von diesem Betrage sind, wie in der Zusammenstellung speciell nach
gewiesen ist, 714 783 Jt. als für Erneuerung von Gebäuden, Apparaten
und Rohrleitungen erforderlich, aus dem Erneuerungsfonds zu bestreiten,
während die übrigen 150 427 <41. als Erweiterungen der Gaswerke zu
verrechnen sind.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach ergebenst,
folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die speciellen
Kostenanschläge und Zeichnungen zu den im Jahre 1881 er
forderlichen Erneuerungshauten auf den städtischen Gasanstalten
und Veränderungen am Rohrsysteme. Sie bewilligt demgemäß
die hierzu erforderliche Kostensumme von 865 210 dt., von
welcher 714 783 dt. aus dem Erncuerungsfonds der Gas
anstalten zu decken sind, während die übrigen 150 427 dt als
Kosten für Erweiterung der Werke zu verrechnen, und sofern
die Bestände des Erneuerungsfonds zur Deckung derselben nicht