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Zu Nr. 388.
Erläuterungsbericht
zu dem Projekte für den Neubau der Sandkrugbrücke.
Hierzu: 5 Blatt Zeichnungen und 3 Kostcnüberschläge.
Bereits im Jahre 1879 wurde das Project für den Neubau der
Sandkrugbrücke als massive Brücke zur landespolizeilichen Genehmigung
vorgelegt. In Folge Widerspruchs der Direktion der Berlin-Hamburger
Eisenbahn entschied der Herr Minister für öffentliche Arbeiten, daß der
Neubau als eiserne Brücke auszuführen sei.
DaS hiernach im Juli 1880 wiederum vorgelegte Projekt für eine
Eiscnconstruction fand nach längeren Verhandlungen am 25. November
1880 die landespolizciliche Genehmigung. Einzelne in Folge localer Ver
hältnisse noch erforderlich gewordene Aenderungen sind an demselben vor
genommen, und erfolgt dasselbe nebst den Kostenüberschlägen B., C. 2, D. 2
hierneben.
Bezüglich der Dimensionen, Construction, Steigungen rc. wird
das Nachfolgende erläuternd bemerkt:
1. Lichtweite und Lichthöhe.
Die lichte Durchsahrtsweite der Brücke beträgt 12,«o m zwischen den
Spundwänden und 13 m zwischen den Widerlagern. Diese Maße ent
sprechen den seitens der Ministerial-Baucommission in einem Schreiben
an das Königliche Polizei-Präsidium vom 2. August 1878 gestellten
Anforderungen.
Die lichte Durchfahrtshöhe ist in Uebereinstimmung mit dem früher
von der Ministerial-Baucoinmission bearbeiteten Projekte für den Umbau
der Sandkrugbrücke vom 23. Juli 1874 zu 3,15 m über dem höchsten
Hochwasserstande des Jahres 1855 angenommen, welcher im Projekte' auf
2,9 m am oberen Dammmühlenpegel, also auf 29,847 + 2,”= 32,ss m
rund über N. N. angegeben worden ist.
Die Cvnstructionsunterkonte liegt hiernach auf: 32,35 -ff 3,15
--- 36 w über N. N.
2. Ueberbau-Construction.
Für den eisernen Ueberbau ist eine Bogenconstruction mit Kämpfer
charnieren gewählt mit unterer gekrümmter und oberer nahezu mit der
Fahrbahn steigender Gurtung.
Die Stützweite des Bogens ermittelt sich zu 13,4« na, das Pfeil
verhältniß ist 1:6,5 rund. Die Krümmung der unteren Gurtung ist so
gestaltet, daß nach den obwaltenden Grundsätzen ein genügend großes
freies Profil für den Schiffsverkehr bei Hochwasser vorhanden ist. Die
Fahrbahntafcl wird durch Hängebleche gebildet, welche zwischen die Haupt
träger gespannt sind. Die Bürgersteigplatten lagern direct auf der
Eisenconstruction. Für die beiden äußeren Träger ist dekorativer Schmuck
vorgesehen.
3. Breite der Brücke.
Die Breite der Brücke beträgt zwischen den Geländern 26 m, wovon
auf den Fahrdamm 15 m und 5,5 m auf jeden Bürgersteig kommen.
4. Höhenlage, Construction und Steigung der Brücken-
Fahrbahn.
Bei Bestimmung der Höhenlage der Fahrbahn mußte davon aus
gegangen werden, daß neben anderen Rohrleitungen und Kabelüberfüh
rungen auch 2 Wasserleilungsrohre von 61 cm Lichtweite in den
Räumen unter dem Bürgersteige mit überzuführen sind. Das jetzt dort
vorhandene Wasscrleitungsrvhr ist nämlich als Düker unter der Kanal
sohle hinweggeführt. Die Beseitigung dieser Rohrunterführung liegt in
deß sowohl im Interesse der Schifffahrt, als auch im Interesse der Com-
munalverwaltung, zumal dessen Beseitigung resp. Verlegung behufs Aus
führung des Brückenneubaues erforderlich werden wird.
In Rücksicht hierauf ergab sich bei Anordnung eines starken Bürger-
steig-Quergesällcs, einer Bordschwellenhöhc von 20 cm und eines Minimal-
Dammquergefälles von ausnahmsweise 1:150 im Scheitel der Brücke,
die Höhenlage der Fahrbahnoberkante daselbst in der Mitte des Fahr
dammes zu: -st 36,es m über N. N.
Die Constructionshöhe beträgt hiernach 65 cm. Würde die Ueber-
führung der Rohre fortfallen, so könnte zwar die Constructionshöhe auf
56 cm beschränkt werden. Es erscheint indeß die Ucberführung dieser
Wasserrohre über die Brücke von so erheblicher Wichtigkeit, daß der hier
aus sich ergebenden Höhenlage der Brücke keine Bedenken entgegenstehen,
zumal die hierdurch nur um 9 cm wachsender Höhe der Zufahrtsrampcn
den angrenzenden Privatbesitz durchaus nicht schädigt.
Das Längengefälle der Brückenfahrbahn ist 1 :50, das Quergefälle
wie oben bereits bemerkt, im Scheitel ein minimales von 1:150. Das
selbe nimmt successive derartig zu, daß das Rinnsteingefälle 1 :90 betrugen
wird.
Um bei der noch immer verhältnißmäßigen geringen Constructions
höhe die Stöße der die Brücke passirenden Fuhrwerke durch ein elastisches
Zwifchenmittel zwischen dem Pflastermaterial und der Eisenconstruction zu
mildern, ferner um das Niederschlagswasser von der Eisenconstruction
möglichst fern zu hallen, soll das die Fahrbahn bildende Granitpflaster
aus einer 6 bis 8 m hohen Schicht von Asphaltbeton ruhen und mit
Asphalt vergaffen werden. Die Trottoire werden aus 10 bis 15 cw
starken Granitplatten hergestellt.
5. Fundamente, Widerlager und Flügel der Brücke.
Die Widerlager und Flügel der vorhandenen alten Brücke sind auf
Pfahlrost fundirt. Die seinerzeit vorgenommenen Untersuchungen (siehe
Bericht der IX. Bauinspection vom 4. Juli 1879) haben ergeben, daß
in der ganzen Ausdehnung der neuen Fundamente tragfähiger Boden in
leicht erreichbarer Tiefe sich nicht findet. Es ist daher auch für die Wider
lager und Flügel der neuen Brücke eine Pfahlrostfundirung als das Bor
theilhafteste in Aussicht genommen worden.
Wie weit eine Benutzung der alten Widerlager und deren Funda
mente, besonders des alten Pfahlrostes zu den neuen Fundirungen zu
lässig ist, wird erst durch eine genaue Untersuchung nach dem Abbruch
der alten Brücke festgestellt werden können. Es mußte daher im vor
liegenden Anschlage die vollständige Neuherstellung der Widerlager in Be
tracht gezogen werden.
Bezüglich der Form der Flügel ist zu bemerken, daß drei derselben
durch bogenförmige Anschlüsse mit vorliegenden Wassertreppen den Ueber-
gang an die anschließenden Straßenzüge resp. die Kanalböschungsmauern
vermitteln sollen. Für den Flügel am Jnvalidenpark ist die Ausbildung
der alten Ufermauern durch Einbau einer geraden Treppe und Anbringung
einer Granitverkleidung beabsichtigt. Die Anlage von vier Wassertreppen
statt der früher vorhandenen zwei erscheint zunächst für den sehr starken
Schiffsverkehr durchaus erwünscht, ferner der ästhetischen Anordnungen
und der Ausbildung der Flügel und des Anschlusses derselben an die
Revetemcnts wegen erforderlich.
Der Fortfall der Treppe am nordwestlichen Flügel würde eine ge
ringe Ersparniß ergeben, der Fortfall der Treppe am nordöstlichen Flügel
würde hier größere Mauerwerksmassen bedingen, also Mehrkosten ver
ursachen.
Die Treppenläufe sind fast, bis an die Vorderkante der Widerlager
vorgezogen, um den Uebergang aus den Schiffen zur Treppe auch bei
den: gewöhnlich herrschenden Mittelwasserstande nicht zu sehr zu er
schweren.
6. Die angrenzenden Ufereinfassungen des Kanals
Die in Frage kommenden vorhandenen geböschten massiven Ufereinfas
sungen können, soweit dieselben bisher untersucht worden sind, unbeschadet
genügender Sicherheit aufgehöht werden. Die verticalen Ufermauern in
unmittelbarer Nähe der Brücke würden bei der hier erforderlichen Auf
höhung von rot. 1,r — 1,5 m einer Verstärkung vom Fundamente aus
bedürfen. Hierbei würde in Rücksicht auf den schlechten Zustand des
Mauerwerks eine vollständige Neuherstellung dieser Mauern erforderlich
werden und erscheint es daher sowohl aus pecuniären als auch aus ästhe
tischen Gründen vortheilhaft, diese Mauern ganz zu beseitigen und durch
bedeutend billigere Revetemcnts in Uebereinstimmung mit den übrigen
Kanalufereinfassungen zu ersetzen — s. auch 5 —. Die verticale Mauer
am nordöstlichen Flügel (am Jnvalidenpark) ist an derjenigen Stelle,
wo das Terrain hinter derselben aufgehöht wird, auch für die Aushöhung
reichlich stark genug. Es ist dieses der alte Auflagerpfeiler für die früher
hier vorhandene Drehbrücke. Einer Beseitigung dieses Pfeilers bedarf
es nicht, wodurch gleichzeitig Terrainerwerbungen an dieser Stelle ver
mieden werden.
7. Die Aenderungen an den Zufahrtsstraßen rc.
Um die Aenderungen an den Straßenzügen möglichst zu beschränken,
daneben jedoch den Berkehrsanforderungen nach Möglichkeit gerecht zu
werden, ist bei denjenigen Rampen, auf denen schwere Fuhrwerke verkehren,
die Steigung 1 :50 nicht überschritten. Nur der einen der beiden Zu
fahrtsrampen zum Hamburger Personenbahnhof mußte die Steigung
1:40 gegeben werden und zwar nur, um die Einschüttung des Sockels
des Stationsgebäudes nicht unnöthig zu vergrößern.
Die gewählten eben angeführten Steigungen dürfen als durchaus
zulässig bezeichnet werden, da die Steigung 1:40, welche sogar bei den
Hauptzufahrtstraßen der Kronprinzenbrücke ausgeführt ist, hier für den
Personenverkehr keine Hindernisse bieten wird.
Die Zufahrtstraße zum Hamburger Güterbahnhofe erleidet durch den
Bau keine Aenderungen.
Der Vorplatz an der Abfahrtseite des Hamburger Personenbahnhofes
wird horizontal angelegt. Die Einschüttung des Sockels des Stations
gebäudes an dieser Seite beträgt 0,g? cm.
Da die Parkanlagen vor dem Stationsgebäude durch die Anschüt
tungen der Rampen bis in maximo 1,z„ m unter dem Straßenniveau
liegen, hierdurch jedoch ihren Hauptzweck, nämlich Schmuckplätze zu sein,
bedeutend einbüßen würden, so ist es erforderlich, die gesammten Park
anlagen zu heben. Andere Schwierigkeiten von Seiten der adjacirenden
Grundstücke sind den Aenderungen an den Zufahrtstraßen gegenüber nicht
zu erwarten.
Es soll nämlich die Einfriedigungsmauer des Jnvalidenparks ent
sprechend verstärkt und höher geführt und das abschließende Gitter höh«
gesetzt werden. — Die Einfahrtsrampe, sowie die anschließenden Prowe-
nadenwege des Parks sind mit nothwendigen Anschlußrampen an die
Jnvalidenstraße anzuschließen.