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Volume No. 53 (352-364), 4. Juni 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

363 
a) auf Wahlstellen (statt bevorzugten Stellen): 
1. für eine Grabstelle für Erwachsene 15,oo di. — abzuändern 
in , 10,oo Jt. 
2. für eine Grabstelle für Kinder unter 10 Jahren 
7,zo c/fl. — abzuändern in: für eine Grabstelle 
für Kinder unter 14 Jahren 5,oo - 
3. auf den Zeitraum von 10 Jahren vorbehaltene 
Grabstellen 20,oo oll. — abzuändern in: auf den 
Zeitraum von 30 Jahren vorbehaltene Grab 
stellen 25,oo - 
Zu 3: „Bei Ablauf ic.“ fällt weg. 
b) auf Stellen in gewöhnlicher Reihe: 
1. für eine Grabstelle für Erwachsene 5,oo - 
2. - - - - Kinder — wird in folgende 
Sätze abgeändert: 
a) bis zu 2 Jahren 0,50 - 
iS) von 2 bis 8 Jahren l,so - 
y) von 8 bis 14 Jahren 2,so - 
III. Grabmalzeichen. 
Es sind zu bezahlen: 
a, b, und c wurde in seiner Faffung gänzlich verworfen und 
dafür gesetzt: 
a) für einen Denkstein, welcher auf das Grab zu legen ist und 
den Flächenraum von 0,ro »> nicht übersteigt. . . 3,oo ofL 
für einen solchen von über 0,20 m bis 0,4o m . 6,oo - 
- - - - - 0,40 m - 0,50 Dl . 10,00 5 
- größere als 0,so m pro Quadratmeter . . 25,oo - 
Ist eine Untermauerung nöthig, so treten doppelte 
Gebühren ein. 
b) für Denkmäler neben dem Grabe, die eines Fun 
damentes bedürfen, werden Gebühren nach der Grund 
fläche des gemauerten Fundamentes berechnet und 
zwar pro Quadratmeter 60,oo * 
c) für Einfassung der Grabstellen mit festem Gitter pro 
laufd. Meter Gitter . . 5,oo - 
ist eine Untermauerung nöthig, pro laufd. Meter 
Gitter 6,oo - 
d) für Kettenständer pro Stück 2,oo - 
Sträucher und Blumen neben und auf dem Grabe 
sind frei; für die Anpflanzung eines Baumes sind 
dagegen 2,oo - 
zu entrichten. 
IV. Auswerfen und Zudecken der Gräber und Aufrichten des 
Hügels. 
Es sind zu bezahlen: 
a) bei Familienbegräbnissen und bevorzugten Stellen . 
b) bei Stellen in gewöhnlicher Reihe 
bei Kindergräbern die Hälfte der vorstehenden Sätze. 
V. Bepflanzen des Grabhügels. 
Es kostet die Bepflanzung: 
a) mit Rasen 
b) mit Epheu 
c) mit Eispflanzen 
bei Kindergräbern die Hälfte der vorstehenden Sätze. 
VI. Begießen. 
Es kostet das Begießen: 
a) bei Familienbegräbnissen und bevorzugten Stellen. . 
b) bei Stellen in gewöhnlicher Reihe 
pro Sommer, 
bei Kindergräbern die Hälfte der vorstehenden Sätze. 
VII. 
Auf den Gräbern der für Rechnung der Stadtgemeinde beerdigten 
Verstorbenen dürfen nur hölzerne Denkmäler oder Steine aufgestellt wer 
den, deren Grundfläche nicht mehr wie 30 cm im Quadrat einnimmt 
und die auch nicht untermauert sind; die hierfür zu entrichtenden Gebühren 
betragen l,oo c/fl. 
Wird beabsichtigt, andere Denkmäler zu setzen, so ist die Genehmigung 
der dem Todtengräber vorgesetzten städtischen Behörde hierzu einzuholen. 
Falls dieselbe ertheilt wird, sind die entsprechenden vollen Gebühren nach 
dem vorstehenden Tarif zu entrichten. 
Der Druck wurde beschloffen und zum Berichterstatter der Kollege 
Reimann ernannt. 
Schluß der Sitzung 8 Uhr. 
Reimann. Haeger. 
8,oo o4C. 
3,oo - 
3,oo 14C 
12,oo - 
8,oo 5 
6,oo cAl. 
3,oo * 
357 Vorlage (J.-Nr. 1863. F. B.) — zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Verwendung deS Thurm- 
besteigungsgelderfonds. 
Durch den Beschluß vom 31. März d. I., Protocoll Nr. 14, hat 
die Stadtverordneten-Bersammlnng den Magistrat um Mittheilung darüber 
ersucht, in welcher Weise derselbe den vorhandenen Thurmbcsteigungsgelder« 
fonds zu verwenden gedenkt. 
Der Stadtverordneten. Versammlung theilen wir hierauf mit, daß 
wir über die Verwendung der Gelder noch nicht beschloffen baben, sondern 
darüber in einer kleinen gemischten Deputation in ähnlicher Weise, wie 
dies bereits früher geschehen, zu berathen wünschen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich mit der 
Bildung einer solchen gemischten Deputation, aus einem Magistrats« 
mitgliede und 2 Stadtverordneten bestehend, einverstanden zu erklären, 
die betreffenden Deputaten zu erwählen und uns zu bezeichnen. 
Berlin, den 30. Mai 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
358. Vorlage (J.-Nr. 2733. F. B.) — zur Beschlußfas 
sung —, betreffend die Ernennung von Deputirte« 
zur Derloosung von 4l/z procentigcn und 4 pro 
centigen Berliner Stadtobligationen und An 
leihescheinen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung benachrichtigen wir ergebenst, 
daß mit Rücksicht auf die beschlossene Convertirung mehrerer Anleihen die 
alljährlich stattfindende Verloosung der behufs der regelmäßigen Amorti 
sation zu kündigenden 4 1 /s procentigen und 4 procentigen Berliner Stadt 
obligationen und Anleihescheine, nach Maßgabe der Amortisationspläne, 
für das Jahr 1882, in nächster Zeit stattfinden soll. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, zu dieser 
Verloosung baldgefälligst drei Deputirte aus deren Mitte ernennen und 
uns namhaft machen zu wollen. Tag und Stunde des noch festzusetzen 
den Berloosungstermins werden wir den Herren Deputirten direct mit 
theilen. 
Berlin, den 3. Juni 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
358. Vorlage (J.-Nr. 207./80. St. R. A.) — zur BeschluH- 
faffung —, betreffend die Feststellung der Rech 
nung der Stadt-Hauptkaffe pro l. April 1878/88. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage 
die Rechnung der Stadt-Hauptverwaltung pro 1. April 1879/80 nebst 
1 Vol Beläge zur Prüfung und event. Feststellung. 
Die Rechnung ist seitens des Rechnungsamts geprüft und richtig 
befunden worden. Ein Revisions- resp Abnahmeprotokoll war nicht 
aufzunehmen, da diese Rechnung im Wesentlichen nur eine Zusammen« 
stellung der Resultate sämmtlicher Specialverwaltungen ist, und die Er 
läuterungen der Gesammtresultate von uns bereits bei Uebersendung des 
Finalextracts gegeben worden sind. Die Rechnung pro 1. April 1878/79 
fügen wir zur eventuellen Benutzung ergebenst bei. 
Berlin, den 19. Mai 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
368. Vorlage (Z.-Rr. 188./80. St. R. A.) — zur Be 
schlußfassung —, betreffend die Rechnung Special 
verwaltung Nr. 13 — Sophien-Gymnafium — 
pro 1. April 1878/88. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend die 
Rechnung der Stadt-Haupikaffe, Specialverwaltung Nr. 13 — Sophien-
	        
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