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3. die bei der Anlage dieser Rohrbrunnen durchbohrten Erd-
' schichten gleichfalls untersucht,
4 einige offene Röhren in der Nähe der Abessinier zur Be
obachtung der Grundwasserbewegung eingerichtet, und
5. neue Untersuchungen der Bodenschichten in Tegel, speciell
aus das Vorkommen der Crenothrix in denselben, in einem
Bohrloch angestellt werden.
Zu registriren ist, daß folgende Anträge bei der Abstimmung nicht
die Majorität der Stimmen erhielten:
a) einen Abessinier bis zum Septarienthon zu senken,
b) ein Bohrloch durch den Septarienthon zu treiben,
e) bei einem Brunnen in Tegel den Versuch zu machen, ob sich
der Zustand des Wassers in demselben nicht durch dauernde
Zuführung von Tegeler Seewasser, mit Filtration durch die
natürlich vorhandenen Bodenschichten von einem in der Nähe
des Brunnens anzulegenden Bassin aus, wirksam verbessern
läßt,
d) in Tegel einen massiven Kesselbrunnen anzulegen behufs der
Vergleichung des Wassers aus einem solchen Brunnen mit dem
jenigen eines Brunnens mit durchlässigen Wänden,
e) bei einem kleinen Reservoir in Tegel den Versuch zu machen,
ob der Algenwucherung nicht dadurch vorzubeugen ist, daß das
Wasser in demselben in Folge angebrachter Zwischenwände in
lebhafterer Bewegung erhalten und durch einen schwimmenden
Holz- oder Zinkdeckel gegen Verunreinigungen geschützt wird.
Ein Antrag, den Magistrat zuvor um Verlegung eines Anschlags
über die Kosten zu ersuchen, welche entstehen würden, wenn das ganze,
gegenwärtig von der Station Tegel gelieferte Quantum Wasser durch
Abessinier beschafft werden sollte, gelangte nicht zur Abstimmung, indem
der Ausschuß den Antrag auf Ausstellung von nur 5 Abessiniern an
genommen hatte.
Zum Berichterstatter ist der Stadtverordnete Dr. Hermes gewählt
worden. Der Druck dieses Protokolls soll erfolgen.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Großen Berliner Pferdeeisenbahngesellschaft
die Genehmigung ertheilt wird zur Anlage einer Pferdebahn
1. von dem Hausvoigteiplatz durch die Jäger- und Oberwall
straße nach dem Werderschen Markt und
2. von der Ecke der Prinzen- und Gitschinerstraße im Anschluß
an die dort vorhandenen Geleise über den Urban nach der
Pionierstraße.
Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unterlassen, Folgendes er
gebenst zu bemerken:
Es ist bei der Debatte über die Genehmigung zur Anlegung einer
Pferdebahn durch die Mauer« und Kanonicrstraße in der Stadtverordneten-
Versammlung zur Sprache gekommen, daß die Große Berliner Pferde-
eisenbahn-Actiengesellschaft die Dalldorfer Linie noch nicht ausgeführt hat.
Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß die Genehmigung dieser Linie,
da dieselbe außerhalb des Weichbildes liegt, nicht von uns, sondern von
anderen Behörden zu ertheilen ist, bei denen die genannte Gesellschaft auf
vielfache Schwierigkeiten gestoßen ist. Die Gesellschaft hofft indessen, die
selben in kurzer Zeit zu überwinden, so daß sie in der Lage sein wird,
noch in der diesjährigen Banperiode die Linie fertig zu stellen. Da dies
jedoch noch nicht absolut sicher ist, so hat die Gesellschaft zum Anschluß
an die Pferdebahn in der Müllerstraße schon jetzt die Personenbeförderung
nach Dalldorf mittelst Omnibus eingerichtet.
Berlin, den 25. Mai 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
V. w. o.
gez. Dr. Straßmann.
348. Vorlage (J.-Nr. 4033. B. V. II. 81.) — zur Be
schlußfassung —, betreffend die Genehmigung zur
Anlage einer Pferdebahn
a) von dem Hausvoigteiplatz nach dem Wer
derschen Markt,
b) von der Prinzenstrafte nach der Pionier
strafte.
Die Große Berliner Pferdeeisenbahn-Actiengesellschaft beabsichtigt
den Bau einer Pferdebahnlinie und zwar
1. von dem Hausvoigtplatz durch die Jäger- und Oberwallstraße
nach dem Werderschen Markt,
2. von der Ecke der Prinzen- und Gitschinerstraße im Anschluß
an die dort vorhandenen Geleise über den Urban nach der
Pionierstraße,
und hat bei uns beantragt, ihr die Genehmigung zum Bau dieser Linien
zu ertheilen. Wir sind bereit, diesem Antrage zu entsprechen und zwar
mit den Festsetzungen, welche der mit der genannten Gesellschaft geschlossene
26 c sult
Hauptvertrag vom % U g U ft 1880, sowie die bei Gelegenheit desselben
normirten, allgemeinen Bedingungen vorschreiben. Wegen der Höhe der
procentualen Abgabe sind auch in Betreff dieser neu zu genehmigenden
Strecken besondere Vereinbarungen nicht zu treffen, da diese Abgabe,
schon nach den bestehenden Abmachungen, aus der Bruttoeinnahme sämmt
licher, auch der etwa neu hinzutretenden Linien sich berechnet. Ebenso
wenig bedarf es einer neuen Vereinbarung hinsichtlich der Pflasterrente,
da entweder in den betreffenden Straßen gleichzeitig mit der Bahnanlage
definitives Pflaster I., II. oder III. Klasse resp. Asphaltpflaster rc. her-
öEstrllt wffd und die nach dem Vertrage der Gesellschaft zufallenden Kosten
flafletung des Straßendamms zwischen und neben den Schienen
glnch nach der Vollendung entrichtet werden, oder wo eine solche Pflasterung
nicht eintritt, die Gesellschaft ebenfalls nach dem schon bestehenden Ver-
trage zur späteren Neupflasternng verpflichtet ist resp. eine Erhöhung der
Pflasterrente zu gewärtigen hat.
Auch bei Genehmigung dieser Strecken werden ebenso wie bei der
beretts ertheilten Genehmigung zur Anlage einer Pferdebahn durch die
Mauer- und Kanonicrstraße beide Eventualitäten noch einmal ausdrücklich
von uns zur Bedingung gemacht werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher zu beschließen:
34». Vorlage (J.-Nr. 1414. B. V. I.) — zur Beschluß-
faffung —, betreffend de« Ban einer neuen Ge
meindeschule auf dem Grundstück Garteustr. 17».
Das laut Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom
28. April d. I. — Prot. Nr. 15 — erworbene Terrain neben der
1. Gemeindeschule in der Gartenstraße ist etwas größer wie zu der ur-
fprünglich nur in Aussicht genommenen einfachen Gemeindeschulc noth
wendig ist. Wir haben daher in Uebereinstimmung mit der Schul-
Deputation beschlossen, auf diesem Grundstück eine Doppelschule zu er
richten, wozu dasselbe in Verbindung mit dem alten Schulhofe noch
gerade ausreichend groß ist.
Auf der schmalen Parzelle an der Gartenstraße selbst, im Anschluß an
das alte Schulhaus, soll ein Wohngebäude errichtet werden, in welchem außer
den beiden Rectoren der neuen Doppelschule nebst Schuldienern und
Heizern auch noch der Rector der 1. Gemeindeschule Wohnung findet, so
daß seine gegenwärtige Wohnung zur Einrichtung von 2 neuen Klassen
verwendet werden kann.
Es bleibt außerdem die Möglichkeit vorhanden, das alte Schulhaus
um noch ein Stockwerk zu erhöhen und dadurch die Klassen um weitere 5
oder im Ganzen auf 19 zu vermehren, worüber wir jedoch, da dieser Bau
nicht wohl gleichzeitig mit dem Uebrigen ausgeführt werden kann, unsere
Entschließung vorbehalten, bis das Schulbedürfniß in jener Gegend sich
genauer übersehen läßt.
Dagegen beabsichtigen wir, mit dem Bau des neuen Schul- und
des Lehrerwohngebäudes sobald als irgend möglich zu beginnen. Indem
wir daher die hierüber aufgestellte Skizze, bestehend aus 3 Blatt Zeich
nungen nebst Situationsplan, Erläuterungsbericht und Kostenüberschlag,
welcher einschließlich der Erhöhung des alten Schulhauses sich auf
427 000 Ji, berechnet, der geehrten Versammlung hier mit übersenden
und hinzufügen, daß diese Vorlagen von der Bau- und Schul-Deputation
geprüft und genehmigt sind, ersuchen wir Wohldieselbe zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die ihr vor
gelegte Skizze vom 2. Mai cr. zum Bau einer Gemeinde-
Doppelschule und eines Lehrerwohngebäudes aus dem Grundstück
Gartenstr. 170 und erklärt sich damit einverstanden, daß mit
dem Bau des Schulgebäudes begonnen werde, sobald die
speciellen Zeichnungen hierzu und der Anschlag von den Maurer
und Zimmerarbeiten angefertigt und seitens der Bau-Deputation
genehmigt ist.
Der Vorlegung der speciellen Entwürfe und Kostenanschläge
wird entgegengesehen.
Berlin, den 30. Mai 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.