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Volume No. 47 (323-330), 21. Mai 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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327. Vorlage (J.-Nr. 525. II. 81.) — zur Beschlußfas 
sung —, betreffend die bei der Sublevationskasse 
pro 1880/8! vorgekommenen EtatSüberschrei- 
tuugen 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir ergebenst anliegend 
eine Nachweisung der bei der Sublevationskasse vorgekommenen Etats 
überschreitungen mit der Bitte, dieselben zu genehmigen. 
Was die einzelnen Positionen anbetrifft, so sind die Beköstigungs- 
gelder, welche seitens der einquartierten Militair-Commandos eingezahlt 
worden sind, «ub A. Tit. III. zur Ausgabe gelangt, so daß dieselben als 
durchlaufende Posten gelten. 
Einen Einfluß auf diese Kostgelder, die der Militairfiscns tragen 
muß, haben wir nicht, da sie sich lediglich nach den Requisitionen und 
Einzahlungen der Mililairs richten; es rechtfertigt sich daher die Etats- 
Überschreitung durch sich selbst. 
Die baulichen Unterhaltungskosten des Ordonnanzhauses sub Tit. IV. 
Pos. t haben deshalb zu einer Ueberschreitung geführt, weil die Renovirung 
der Offizierwohnstuben und Ausbesserungen der Quartierräume überhaupt 
unabweisbar nothwendig wurden. 
Der endlich an die Vorspannverwaltung gegebene Vorschuß ist nur 
eine scheinbare Etatsüberschreitung, da seine Wiedererstattung unbedingt 
erfolgt. Dieselbe verzögert sich, weil die Liquidation über Vorspannvergütung 
noch nicht angewiesen ist, dieserhalb vielmehr noch Verhandlungen mit 
den Militärbehörden schweben. 
Berlin, den 17. Mai 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 327. 
Nachweisung 
der 
Etatsüberschreitungen bei der Haupt-Stiftungskasse pro 1. April 1880/81, 
betreffend die Sublevationskasse. 
Der 
Es 
Etat setzt 
bleiben 
aus incl. 
der Reste 
aus dem 
Vorjahre. 
Zugang 
Gegenstand. 
daher noch 
ge- 
nehmigen. 
M 
M. 
uc 
A. Ordinarium. 
1 596 
342,03 
Tit. III. Beköstigungsgelder für die im 
Ordonnanzhause und bei anderen 
Quartierhaltern untergebrachten 
Militairs 
342,03 
Tit. IV. Unterhaltungskosten des Or- 
donnanzhauses rc. 
750 
133,93 
1. Bauliche Unterhaltungskosten 
für die zu Militairzwecken be 
nutzten Räume mit x /2 der 
Gesammtkosten 
133,93 
B. Extraordinarium. 
— 
33 495,87 
Vorschuß an die Vorspannverwaltung zur 
Deckung der Ausgaben bei derselben . 
33 495,87 
33 971,83 
Summa 
33 971,83 
Berlin, den 2. Mai 1881. 
Sublevationskasse. 
Gabriel. Braun. Meisner. 
328. Antrag. 
Die Unterzeichneten beantragen: 
Aadtverordneten-Versammlung 11)0 ß e au g ihrer Mitte einen 
- E dem Rechte, sachverständige Personen zur Abgabe 
von Ansichten heranzuziehen, durch die Abtheilungen einsetzen 
lassen, um das Verhältniß der Rechte und Pflichten der Grund 
eigenthümer, betreffend die Bürgersteige und andere darauf be 
zügliche städtische Einrichtungen, einer eingehenden Prüfung zu 
unterwerfen. 
Die Zahl der Mitglieder bleibt vorbehalten. 
Berlin, den 19. Mai 1881. 
gez. l)r. Schultz I. 
Scheiding. Alficri. Schuppmann. Jmberg. Dreitzel. Ebeling. 
Nicolai. Hentz Diersch. Dr Neumann I. Borchardt. Gericke II. 
Gericke I. Geiler. Matthes. Namslan. Frentzcl. Bvllmann. 
Reimann. Jru-.isch. Jacobs. Boehm Fessel. Reichnow. 
Rumschoettel. Schlesier. Schulz III. Schwary. Friederici. 
Grothausen. Schreiber. Rademacher. Stoltz. Langenbucher. 
Haesecke. Jaenicke. Leinhaas. Kullrich. Wiese. Neumann II. 
328. Protokolle deS Ausschusses zur Dorberathung 
der Vorlage, betreffend den Ankauf von Lände 
reien zur Anlage von Nieselfeldern (Drucksache 
Nr. 282). 
I. 
Verhandelt Berlin, den 14. Mai 1881. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Paetel, Vorsitzender, 
- Dr. Langerhans, 
- Frentzel, 
- Brock, 
- Langenbucher, 
- Maliern, 
- Moses, 
- Sols, 
. Talke, 
- Ripberaer, 
Hentz, 
- Seibert, 
- Gericke II., 
Herr Stadtrath Marggraff als Magistratscommissarius. 
Es fehlten: 
Herr Stadtverordneter Misch, entschuldigt, 
- - Schaefer, entschuldigt. 
Nach Eröffnung der heutigen Sitzung machte der Vorsitzende Mit 
theilung von den dem Ausschüsse überwiesenen Schreiben, und zwar: 
1. der Herren v. Carstcnn-Lichterfelde und Max Sabersky« 
Berlin, in welchem dieselben mittheilen, daß sie sich als Besitzer 
des Teltower Sees genöthigt sehen würden, gegen aü' und 
jede Zuführung von Abwässern in den Teltower See energisch 
zu protestiren, wenn eine solche Absicht wirklich gehegt werde; 
2. eines Anonymus, enthaltend die angebliche Zusicherung seitens 
des verstorbenen Besitzers an einen Dritten ans Zahlung einer 
Provision von 75 000 Ji, falls das Kaufgeschäft mit der 
Stadt in Bezug auf Großbeeren zu Stande kommt. 
Aus Vorschlag des Vorsitzenden wurde hierauf in die allgemeine 
Discusstou eingetreten, bei welcher der Herr Sladtrath sich zunächst über 
die vorberegten beiden Schreiben äußerte. In Bezug auf den Protest 
aä 1 bemerkte derselbe, daß für den östlichen Theil von Heinersdorf, 
etwa 2/g des ganzen Areals, der Lülowgraben die Borfluth bilde und 
daß die Abwässerung des westlichen Theils, also eines Drittels des 
Areals, nach dem Teltower See hin durch eiuen bereits vorhandenen 
großen Durchlaß unter der Anhalter Bahn hindurch stattfinde Nach 
dem Gesetz von 1811 sei nun jeder Bormann verpflichtet, das von den 
Ländereien seines Hintermannes in dem natürlichen Gefälle abfließende 
Wasser durchzulassen, der Protest habe demnach vorläufig keine Bedeutung, 
es müßte denn sein, daß das an einer andern 2 teile gesammelte und 
demnächst hinausgepumpte, dort aber durch Drains gereinigte Wasser 
anders zu behandeln ist, als das in Folge von Niederschlägen abfließende 
Wasser. Dies würde dann aber nicht nur für Heinersdors gelten, sondern 
für jeden andern Ort, wo immer nur die Stadt Rieselfelder anlegen 
wolle. 
Was die anonyme Eingabe betrifft, so erklärte der Herr Stadt 
rath, daß der Magistrat in Bezug auf den Ankauf des Ritter 
gutes Großbeeren nur mit den Nürnberg'schen Erben verhan 
delt und daß die Wittwe Nürnberg ihre Forderung, die ur 
sprünglichweit höher gewesen, nach ihrer letzten Erklärung aus 930000^ 
ermäßigt, der Magistrat jedoch nur 900 000 Ji zugebilligt habe, von 
einer Provision, die die Stadt an einen Zwischenhändler zu zahlen haben 
solle, könne hiernach also gar nicht die Rede sein.
	        
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