Versammlung in bet Sitzung am 5. Mai cr. - Prot.
Nr. 3 — zur Verfügung gestellt worben sinb, währenb bas
qu. Schreiben wegen bes barin enthaltenen Petitums auf
Gewährung einer Subvention an ben Verein aus stäbtischen
Mitteln, bem Petitionsausschuß zur Begutachtung überwiesen
worben ist.
Durch ben Specialetat Nr. 29 pro l. April 1880/81
sinb bem Verein im vorigen Jahre für seine Mäbchen-
Fortbilbungsschule 1 500 l4l. bewilligt worben; ber Aus
schuß empfiehlt, bem Magistrat bie Verfügung über ben et»
neueten Antrag anheimzugeben.
III.
(J.-Nr. 65) Eingabe bes Eigenthümers Franz Keue,
Ackerstr. 70, betreffenb bie Herbeiführung von Maß
regeln zur Beseitigung bes in Folge ber Eröffnung
bes stäbtischen Biehhofs vor bem Landsberger Thor
für Hausbesitzer unb Geschäftsinhaber im Norben
Berlins eingetretenen Nothstanbes.
Der Einsenber ber Eingabe überreicht bas Druckexemplar
einer Petition vorbezeichneten Inhalts, welche nach bem An
schreiben originaliter, mit angeblich über 1000 Unterschriften
von Hauseigenthümern, Geschäfts- unb Gewerbetreibenden
im Norben Berlins versehen, bem Herrn Oberbürgermeister
von Forckenbeck zugesanbt worben ist, mit ber Bitte, ber-
selben bei ber event. Berathung im Plenum bie kräftigste
Unterstützung zu Theil werden zu lassen.
Die Eingabe enthält keinen ber Begutachtung bes Pe-
titionsausschusses unterliegenben Antrag, ber Ausschuß schlägt
beshalb vor, bas Schriftstück nach Kenntnißnahme zu ben
Akten zu geben.
Außerdem beschloß ber Ausschuß, die Petitionen
(J.-Nr. 55) ber Berliner Probucten- unb Handels
bank
und
(J.-Nr. 56) der Berliner Brotfabrik, Actiengesell-
schaft, beide um Abstandnahme von der projcctirten
geraden Verlängerung der Wassergasse bis zur
Michaelkirchstraße,
bis auf Weiteres zurückzulegen, da nach Mittheilung des
Herrn Magistratscommissars die Angelegenheit beim Ma
gistrat schwebt und der Versammlung seiner Zeit eine bezüg
liche Vorlage zugehen wird.
Die Petition (J.-Nr. 64) des Eigenthümers Leopold
Schultze, Alte Jacobstr. 56, und Genossen, wegen
anderweitiger Regulirnng der Alten Jacobstraße vor
den Grundstücken Nr. 52 bis 60,
wurde zwecks näherer Information und Berathung der
Sache unter Zuziehung eines Magistratscommissarius bis
zur nächsten Sitzung vertagt.
Die sonst noch aus der heutigen Tagesordnung des Ausschusses
stehenden Petitionen J.-Nr. 31 und J.-Nr. 70 blieben unerledigt.
V. g. u.
gez. Bauke.
314 Vorlage (Z.-Nr. 2559. B. V. IL) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die vorläufige Regulirung
der Berlin-bharlottenburger Weichbildgrenze in
der Kursürstenstraße.
Die Weichbildgrenze Berlins gegen Charlottenburg im Süden des
Schiffahrtskanals giebt zu unangenehmen Verwickelungen beider Stabte
Veranlassung, weil sie bem Zuge eines jetzt in das Planum der Kur-
lürstenstraße aufgenommenen alten Feldweges folgend zwar im Wesent
lichen sich in ber gedachten Straße hinzieht, aber sogar die Mittellinie
dieser Straße nach diesseits und jenseits an verschiedenen Punkten über-
Dieser Umstand ist feiner Zeit die Hauptursache ge 1 ,- ' .
den zuständigen Behörden auf eine zweckentsprechende Emvc ^«teickibild
Gebietstheile der Charlottenburger Gcnieinde in das Bc > dieser
gedrungen wurde und es ist nicht in Abrede zu stellen, atz . ..
Stelle 'eine Gebietsausgleichung im beiderseitigen Interesse noth g -
Die früheren bei der Königlichen Regierung zu Potsdam g pfl°g-"°n
Verhandlungen gingen jedoch, durch verschiedene Umstände veran ß,
über dieses Gebiet hinaus, faßten zunächst die um den Nollendorfplatz
belegenen bebauten Terrains ins Auge, zogen dann ferner das Char
lottenburger Gebiet bis zur Kleist- und Tauentzienstraße und endlich den
ganzen 18. Stadtbezirk von Charlottenburg in ihren Bereich. Weil jedoch
bei dem lebhaften Widerspruch der Stadtgenieindc Charlottenburg der
Herr Minister des Innern schon nicht für die jetzt bebauten Terrains um
den Nollendorfplatz eine Nothwendigkeit einer Einverleibung nach Berlin
anerkennen konnte, wies er die Königliche Regierung zu Potsdam an,
zuvörderst dem von Charlottenburg ausgehenden Projectc einer Vereini
gung des ganzen Weichbildes dieser Stadt mit Berlin näher zu treten,
zu welchem Behufe von dem Magistrat der Nachbarstadt ein Promemoria
über sämmtliche hier in Betracht zu ziehenden Verhältnisse ansgearbeitet
werden soll. Dies geschah im Sommer vorigen Jahres und seitdem
ruhen diese Verhandlungen. Die Stadtgemeinde Berlin hat im Allgemeinen
kein Jntereffe daran, sie wieder aufzunehmen, vielmehr wird es sich em
pfehlen, sich zuwartend zu verhalten. Nur der Grenzzng in der Kur
fürstenstraße erheischt dringend der Regelung.
Die Verhältnisse liegen dort so, daß bei der Reinigung nur die
Nordseite des Straßendammes von Berlin aus berücksichtigt wird; die
selbe kann, ebenso wie die in demselben Umfange nur stattfinbenbe Be
sprengung der Kurfürstenstraße, nie ganz zweckentsprechend ausfallen, weil
auf der Südseite die Reinigung von den Charlottenburger Organen nicht
im Einklänge mit unseren Organen ausgeführt wird auch nicht ausgeführt
werden kann.
Es ist sogar stellenweise zweifelhaft, welcher Stadtgemeinde eine Re
paratur im Dammpflaster obliegt, ferner liegt ein Geleise (das südliche)
der Pferdebahn von der Schillstraße bis zum Kurfürstendamm auf der
Charlottenburger Seite und endlich entstehen Reibungen zwischen der
Berliner Straßenbau- rc. Polizei und derCharlottenburgerPolizei-Direction,
weil gegebenen Falls oft erst festgestellt werden muß, ob diese oder jene
Behörde zuständig ist.
Eine endgültige Regelung dieser unter allen Umständen abzustellenden
Mißstände ist allerdings nur möglich auf Grund des §. 2 der Städte
ordnung ; eine solche ist jedoch Angesichts der vorgeschilderten Lage der
Einverleibungsverhandlungen in naher Zeit nicht zu erwarten und beshalb
haben kommissarischeVerhandlungen zwischen bem hiesigen Polizei-Präsidium,
der Straßeubaupolizei, der Polizei-Direction zu Charlottenburg und den
Magisträten der beiden Stadtgemeinden stattgefunden, welche dahin geführt
haben, daß die Polizeibehörden in Zukunft und bis zur definitiven Rege
lung die südliche Dammbordlinie der Kurfürstenstraße als beiderseitige
Grenze anerkennen werden. Die Vertreter der beiden Stadtgemeinden
hatten hiergegen Nichts einzuwenden, verabredeten jedoch im beiderseitigen
kommunalen Jntereffe, daß für die städtischen Verwaltungen die Mittel
linie des Dammes die Grenze bilden sollte, und daß die Reinigung
(einschließlich der südlichen Bürgersteige), die Besprengung und Unter
haltung der südlichen Dammhälfte von Berlin aus geschehen, durch Char
lottenburg aber die dadurch entstehenden Kosten wieder erstattet werden
sollten, soweit nicht andere Personen (Pferdebahn) hierzu verpflichtet sind.
Der Magistrat in Charlottenburg hat sich nun bereit erklärt, diesem Ab
kommen beizutreten, wenn die Reinigungs- und Besprengungskosten sowie
die laufenden Unterstützungskosten für die Entwässerung von ihm nicht
wiedererstattet verlangt werden.
Dafür verzichtet er während der Dauer des Abkommens auf alle
ihm etwa zustehenden Rechte, welche ihm aus dem Umstande zustehen
könnten, daß das südliche Geleise der Pferdebahn auf Charlottenburger
Gebiet liegt. Dieses Abkommen soll mit dem Ablaufe eines jeden Etats
jahres kündbar sein.
Währenb Unterhaltungskosten für die vorhandene Entwässerungs
anlage überhaupt nicht oder doch nur in geringer Höhe zu erwarten sind,
können die Mehrkosten, welche durch die Reinigung beziehungsweise Be
sprengung entstehen würden, auf rund 4 000 JL berechnet werden.
Trotzdem sind wir nicht abgeneigt, diesen Abmachungen zur Vermeidung
der vielfach jetzt schon vorhandenen Weitläufigkeiten zwischen den Behörden
und der Belästigung der Anwohner auf der Berliner Seite, beizutreten;
denn es kann nicht verkannt werden, daß der größeste Theil der Kur
fürstenstraße, soweit sie das Gebiet der Nachbargemeinde berührt, auf der
Charlottenburger Seite nur spärlich, auf der Berliner Seite aber so gut
wie geschlossen bebaut ist, so daß zur Zeit wenigstens die Hauptvortheile
in Bezug auf Reinigung, Besprengung und Entwässerung vornehmlich
den Berliner Anwohnern der Kurfürstenstraße zu Gute kämen.
Wir ersuchen daher die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zu
stimmung dazu auszusprechen:
daß, bis zur definitiven Regelung, die Mittellinie der Kur
fürstenstraße als Weichbildgrenze zwischen Berlin und Char-
lottcnburg im communalen Interesse beider Gemeinden erachtet
wird unter der Bedingung, daß
1. die Reinigung (einschließlich der Bürgersteige), die Bespren
gung und Straßenreparatur einschließlich der vorhandenen
Entwässerungsanlagen auf der südlichen Dammhälfte von
Berlin ausgeführt,
2. die durch die Straßenreparatur der südlichen Hälfte erwach
senden Kosten, soweit nicht andere hierzu verpflichtet sind,
ausschließlich der vorhandenen Entwässerungsanlagen, von
der Stadtgemeinde Charlottenburg wiedererstattet werden,