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Volume No. 45 (308-321), 14. Mai 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

Versammlung in bet Sitzung am 5. Mai cr. - Prot. 
Nr. 3 — zur Verfügung gestellt worben sinb, währenb bas 
qu. Schreiben wegen bes barin enthaltenen Petitums auf 
Gewährung einer Subvention an ben Verein aus stäbtischen 
Mitteln, bem Petitionsausschuß zur Begutachtung überwiesen 
worben ist. 
Durch ben Specialetat Nr. 29 pro l. April 1880/81 
sinb bem Verein im vorigen Jahre für seine Mäbchen- 
Fortbilbungsschule 1 500 l4l. bewilligt worben; ber Aus 
schuß empfiehlt, bem Magistrat bie Verfügung über ben et» 
neueten Antrag anheimzugeben. 
III. 
(J.-Nr. 65) Eingabe bes Eigenthümers Franz Keue, 
Ackerstr. 70, betreffenb bie Herbeiführung von Maß 
regeln zur Beseitigung bes in Folge ber Eröffnung 
bes stäbtischen Biehhofs vor bem Landsberger Thor 
für Hausbesitzer unb Geschäftsinhaber im Norben 
Berlins eingetretenen Nothstanbes. 
Der Einsenber ber Eingabe überreicht bas Druckexemplar 
einer Petition vorbezeichneten Inhalts, welche nach bem An 
schreiben originaliter, mit angeblich über 1000 Unterschriften 
von Hauseigenthümern, Geschäfts- unb Gewerbetreibenden 
im Norben Berlins versehen, bem Herrn Oberbürgermeister 
von Forckenbeck zugesanbt worben ist, mit ber Bitte, ber- 
selben bei ber event. Berathung im Plenum bie kräftigste 
Unterstützung zu Theil werden zu lassen. 
Die Eingabe enthält keinen ber Begutachtung bes Pe- 
titionsausschusses unterliegenben Antrag, ber Ausschuß schlägt 
beshalb vor, bas Schriftstück nach Kenntnißnahme zu ben 
Akten zu geben. 
Außerdem beschloß ber Ausschuß, die Petitionen 
(J.-Nr. 55) ber Berliner Probucten- unb Handels 
bank 
und 
(J.-Nr. 56) der Berliner Brotfabrik, Actiengesell- 
schaft, beide um Abstandnahme von der projcctirten 
geraden Verlängerung der Wassergasse bis zur 
Michaelkirchstraße, 
bis auf Weiteres zurückzulegen, da nach Mittheilung des 
Herrn Magistratscommissars die Angelegenheit beim Ma 
gistrat schwebt und der Versammlung seiner Zeit eine bezüg 
liche Vorlage zugehen wird. 
Die Petition (J.-Nr. 64) des Eigenthümers Leopold 
Schultze, Alte Jacobstr. 56, und Genossen, wegen 
anderweitiger Regulirnng der Alten Jacobstraße vor 
den Grundstücken Nr. 52 bis 60, 
wurde zwecks näherer Information und Berathung der 
Sache unter Zuziehung eines Magistratscommissarius bis 
zur nächsten Sitzung vertagt. 
Die sonst noch aus der heutigen Tagesordnung des Ausschusses 
stehenden Petitionen J.-Nr. 31 und J.-Nr. 70 blieben unerledigt. 
V. g. u. 
gez. Bauke. 
314 Vorlage (Z.-Nr. 2559. B. V. IL) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die vorläufige Regulirung 
der Berlin-bharlottenburger Weichbildgrenze in 
der Kursürstenstraße. 
Die Weichbildgrenze Berlins gegen Charlottenburg im Süden des 
Schiffahrtskanals giebt zu unangenehmen Verwickelungen beider Stabte 
Veranlassung, weil sie bem Zuge eines jetzt in das Planum der Kur- 
lürstenstraße aufgenommenen alten Feldweges folgend zwar im Wesent 
lichen sich in ber gedachten Straße hinzieht, aber sogar die Mittellinie 
dieser Straße nach diesseits und jenseits an verschiedenen Punkten über- 
Dieser Umstand ist feiner Zeit die Hauptursache ge 1 ,- ' . 
den zuständigen Behörden auf eine zweckentsprechende Emvc ^«teickibild 
Gebietstheile der Charlottenburger Gcnieinde in das Bc > dieser 
gedrungen wurde und es ist nicht in Abrede zu stellen, atz . .. 
Stelle 'eine Gebietsausgleichung im beiderseitigen Interesse noth g - 
Die früheren bei der Königlichen Regierung zu Potsdam g pfl°g-"°n 
Verhandlungen gingen jedoch, durch verschiedene Umstände veran ß, 
über dieses Gebiet hinaus, faßten zunächst die um den Nollendorfplatz 
belegenen bebauten Terrains ins Auge, zogen dann ferner das Char 
lottenburger Gebiet bis zur Kleist- und Tauentzienstraße und endlich den 
ganzen 18. Stadtbezirk von Charlottenburg in ihren Bereich. Weil jedoch 
bei dem lebhaften Widerspruch der Stadtgenieindc Charlottenburg der 
Herr Minister des Innern schon nicht für die jetzt bebauten Terrains um 
den Nollendorfplatz eine Nothwendigkeit einer Einverleibung nach Berlin 
anerkennen konnte, wies er die Königliche Regierung zu Potsdam an, 
zuvörderst dem von Charlottenburg ausgehenden Projectc einer Vereini 
gung des ganzen Weichbildes dieser Stadt mit Berlin näher zu treten, 
zu welchem Behufe von dem Magistrat der Nachbarstadt ein Promemoria 
über sämmtliche hier in Betracht zu ziehenden Verhältnisse ansgearbeitet 
werden soll. Dies geschah im Sommer vorigen Jahres und seitdem 
ruhen diese Verhandlungen. Die Stadtgemeinde Berlin hat im Allgemeinen 
kein Jntereffe daran, sie wieder aufzunehmen, vielmehr wird es sich em 
pfehlen, sich zuwartend zu verhalten. Nur der Grenzzng in der Kur 
fürstenstraße erheischt dringend der Regelung. 
Die Verhältnisse liegen dort so, daß bei der Reinigung nur die 
Nordseite des Straßendammes von Berlin aus berücksichtigt wird; die 
selbe kann, ebenso wie die in demselben Umfange nur stattfinbenbe Be 
sprengung der Kurfürstenstraße, nie ganz zweckentsprechend ausfallen, weil 
auf der Südseite die Reinigung von den Charlottenburger Organen nicht 
im Einklänge mit unseren Organen ausgeführt wird auch nicht ausgeführt 
werden kann. 
Es ist sogar stellenweise zweifelhaft, welcher Stadtgemeinde eine Re 
paratur im Dammpflaster obliegt, ferner liegt ein Geleise (das südliche) 
der Pferdebahn von der Schillstraße bis zum Kurfürstendamm auf der 
Charlottenburger Seite und endlich entstehen Reibungen zwischen der 
Berliner Straßenbau- rc. Polizei und derCharlottenburgerPolizei-Direction, 
weil gegebenen Falls oft erst festgestellt werden muß, ob diese oder jene 
Behörde zuständig ist. 
Eine endgültige Regelung dieser unter allen Umständen abzustellenden 
Mißstände ist allerdings nur möglich auf Grund des §. 2 der Städte 
ordnung ; eine solche ist jedoch Angesichts der vorgeschilderten Lage der 
Einverleibungsverhandlungen in naher Zeit nicht zu erwarten und beshalb 
haben kommissarischeVerhandlungen zwischen bem hiesigen Polizei-Präsidium, 
der Straßeubaupolizei, der Polizei-Direction zu Charlottenburg und den 
Magisträten der beiden Stadtgemeinden stattgefunden, welche dahin geführt 
haben, daß die Polizeibehörden in Zukunft und bis zur definitiven Rege 
lung die südliche Dammbordlinie der Kurfürstenstraße als beiderseitige 
Grenze anerkennen werden. Die Vertreter der beiden Stadtgemeinden 
hatten hiergegen Nichts einzuwenden, verabredeten jedoch im beiderseitigen 
kommunalen Jntereffe, daß für die städtischen Verwaltungen die Mittel 
linie des Dammes die Grenze bilden sollte, und daß die Reinigung 
(einschließlich der südlichen Bürgersteige), die Besprengung und Unter 
haltung der südlichen Dammhälfte von Berlin aus geschehen, durch Char 
lottenburg aber die dadurch entstehenden Kosten wieder erstattet werden 
sollten, soweit nicht andere Personen (Pferdebahn) hierzu verpflichtet sind. 
Der Magistrat in Charlottenburg hat sich nun bereit erklärt, diesem Ab 
kommen beizutreten, wenn die Reinigungs- und Besprengungskosten sowie 
die laufenden Unterstützungskosten für die Entwässerung von ihm nicht 
wiedererstattet verlangt werden. 
Dafür verzichtet er während der Dauer des Abkommens auf alle 
ihm etwa zustehenden Rechte, welche ihm aus dem Umstande zustehen 
könnten, daß das südliche Geleise der Pferdebahn auf Charlottenburger 
Gebiet liegt. Dieses Abkommen soll mit dem Ablaufe eines jeden Etats 
jahres kündbar sein. 
Währenb Unterhaltungskosten für die vorhandene Entwässerungs 
anlage überhaupt nicht oder doch nur in geringer Höhe zu erwarten sind, 
können die Mehrkosten, welche durch die Reinigung beziehungsweise Be 
sprengung entstehen würden, auf rund 4 000 JL berechnet werden. 
Trotzdem sind wir nicht abgeneigt, diesen Abmachungen zur Vermeidung 
der vielfach jetzt schon vorhandenen Weitläufigkeiten zwischen den Behörden 
und der Belästigung der Anwohner auf der Berliner Seite, beizutreten; 
denn es kann nicht verkannt werden, daß der größeste Theil der Kur 
fürstenstraße, soweit sie das Gebiet der Nachbargemeinde berührt, auf der 
Charlottenburger Seite nur spärlich, auf der Berliner Seite aber so gut 
wie geschlossen bebaut ist, so daß zur Zeit wenigstens die Hauptvortheile 
in Bezug auf Reinigung, Besprengung und Entwässerung vornehmlich 
den Berliner Anwohnern der Kurfürstenstraße zu Gute kämen. 
Wir ersuchen daher die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zu 
stimmung dazu auszusprechen: 
daß, bis zur definitiven Regelung, die Mittellinie der Kur 
fürstenstraße als Weichbildgrenze zwischen Berlin und Char- 
lottcnburg im communalen Interesse beider Gemeinden erachtet 
wird unter der Bedingung, daß 
1. die Reinigung (einschließlich der Bürgersteige), die Bespren 
gung und Straßenreparatur einschließlich der vorhandenen 
Entwässerungsanlagen auf der südlichen Dammhälfte von 
Berlin ausgeführt, 
2. die durch die Straßenreparatur der südlichen Hälfte erwach 
senden Kosten, soweit nicht andere hierzu verpflichtet sind, 
ausschließlich der vorhandenen Entwässerungsanlagen, von 
der Stadtgemeinde Charlottenburg wiedererstattet werden,
	        
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