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303. Vorlage (J.-Nr. 3421. B. V. II.) — zur Beschluß,
faffung —, betreffend die Verlegung der Bau
ffuchtlinien in der aus Veraulaffung des Börsen
erweiterungSbaues an Stelle der Heiligengeist
gaffe anzulegenden neuen Straße, sowie die Ab
änderung vou Baufiuchtlinten in der Burg- und
Heiligengeiststraße.
Durch Beschluß vom 18. März 1880 — Protokoll Nr. 25 — hat
die Stadtverordneten-Bersammlung sich damit einverstanden erklärt, daß
behufs Ausführung des projcctirten Erweiterungsbaues der Börse die
entsprechende Feststellung neuer Baufluchtlinien für die Burgstraße, die
Heiligegcistgaffe und -Straße und für eine an Stelle des zu cassirenden
Theils der Heiligengeistgasse anzulegende neue Berbindungsstraße zwischen
der Burg- und Heiligengeiststraße erfolgt.
Die hiernach projectirten Baufluchtlinien sind, nachdem die Aeltesten
der Kaufmannschaft die ihnen gestellten Bedingungen angenommen hatten,
mit Allerhöchster Genehmigung vom 27. August v. I. zur Feststellung
gelaugt, die Aeltesten der Kaufmannschaft haben indeß, um für den Er
'weiterungsbau der Börse einen mehr zureichenden Bauplatz zu gewinnen,
den Antrag gestellt, die Baufluchtlinien der an Stelle der Heiligengeist
gaffe anzulegenden neuen Straße um 5,50 m nach Südosten und zwar
in das Areal der anstoßenden Grundstücke des Joachimthal'schen Gym
nasiums hinein zu verlegen. Gleichzeitig beabsichtigen dieselben, nicht nur
den vor dem jetzigen Börsengcbäude liegenden Theil der Heiligengeistgasse,
sondern auch noch den kleinen Theil vor dem Hospitalgrundstücke Nr. 12,
dessen Ankauf gesichert sein soll, also die ganze zwischen der Bmg- und
Heiligcgeiststraße belegcne Strecke zu dem Erweiterungsbau zu verwenden.
Es empfiehlt sich dieses Project, dem übrigens das Königliche
Provinzial-Schulcollegium zugestimmt hat, unter den Bedingungen des
Communalbeschluffes vom 13./18. März v. I. zu genehmigen.
In Verbindung mit diesem Project wird diesseits zugleich eine
Abänderung der Fluchtlinien der Burgstraße auf der Strecke vom Schnitt
punkte mit der neuen Verbindungsstraße an bis zur projectirten Kaiser
Wilhelmstraße für nothwendig erachtet, da ein Theil der bereits parzellirten
Grundstücke des Joachimthal'schen Gymnasiums sowohl an der neuen
Verbindungsstraße als auch an der Burgstraße liegt und die Neubebauung
dieser Grundstücke in der zur Zeit gültigen Fluchtlinie der Burgstraße
unzulässig erscheint, da sie eine Verbreiterung dieser Straße auf lange
Zeit hinaus zur Unmöglichkeit machen würde. Es empfiehlt sich endlich,
für die westliche Seite der Heiligengeiststraße zwischen der Heiligengeist
gaffe und der projectirten Kaiser Wilhelmstraße resp. der Kleinen Burg
straße, sowie für die Grundstücke Heiligegeiststr. 41—43 neue Bauflucht
linien zur Festsetzung zu bringen, welche geeignet sind, weniger zu einer
Verbreiterung als zur besseren Gestaltung der qu. Straßenstrecke beizu
tragen.
Um das demgemäß aufgestellte Project nicht mit der noch schweben
den Angelegenheit wegen Feststellung von Baufluchtlinien für die Kaiser
Wilhelmstraße zwischen Klosterstraße und Lustgarten in Verbindung zu
bringen und dadurch in seinem Abschlüsse aufzuhalten, wünschen wir die
neu projectirten Baufluchtlinien in der Burg- und Heiligengeiststraße
vorläufig bis zur nördlichen Bauflucht der Kleinen Burgstraße bezw.
Brauhausstraße festgestellt zu sehen.
Indem wir den das Project darstellenden Situationsplan vom März
1881, in welchem die neuprojcctirten Abänderungen mit rother Farbe
angelegt sind, beifolgend mit der Bitte um Rückgabe übersenden, ersuchen
wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation die Stadtverordneten -
Versammlung Folgendes zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich nach Maßgabe
des vorliegenden Situationsplanes vom März 1881 in Ab
änderung des Beschlusses vom 13. März 1880 — Protokoll
Nr. 25 — unter den darin specificirten Bedingungen damit
einverstanden, daß behufs Ausführung des von den Aeltesten
der Kaufmannschaft anderweit projectirten Erweiterungsbaues
der Börse der ganze zwischen der Burgstraße und der Heiligen
geiststraße liegende Theil der Heiligengeistgaffe iu Fortfall
kommt, das Terrain dieses Straßenthcils der Corporation der
hiesigen Kaufmannschaft zum Eigenthum überlassen wird und
die Baufluchtlinien der neuen Verbindungsstraße zwischen Burg
und Heiligengeiststraße nach Maßgabe des gedachten Situation«
planes zur Feststellung gebracht werden.
Gleichzeitig erklärt die Stadtvcrordneten-Versammlung ihre
Zustimmung zu der in Gemäßheit des vorbezeichneten Situations
plans beabsichtigten Abänderung von Theilen der Bauflucht
linien in der Burgstraße und Heiligengeiststraße.
Berlin, den 4. Mai 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez von Forckenbeck.
306. Vorlage (Z.-Nr. 2912. B. V. II.) — zur Beschlust-
faffung —, betreffend den Verkauf der Baulich
keiten der Spittelkirche zum Abbruch.
Nachdem der zwischen dem Vorstande des St. Gertraudt-Hospitals
und der hiesigen Stadtgemeinde abgeschlossene Vertrag wegen Verkaufs
der Spittelkirche nunmehr von den Staatsbehörden genehmigt worden ist,
beabsichtigen wir, mit dem Abbruch des Gebäudes der Spittelkirche bezw.
mit Freilegung des Spittelmarktes schleunigst vorzugehen.
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher unter Ueber-
sendung einer von der Bau-Deputation für angemessen erachteten Ab
bruchstaxe, Folgendes zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich einverstanden,
daß die in der beiliegenden Taxe näher bezeichneten Baulich
keiten der Spittelkirche zum Zwecke des sofortigen Abbruchs
öffentlich meistbietend versteigert werden und die Ertheilung des
Zuschlags erfolgt, sobald die Taxe erreicht oder überschritten
wird.
Berlin, den 9. Mai 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 9. Mai 1881.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
gez. vr. Straßmann.
Gedruckt bei Julius Sittenseidin Berlin.