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Volume No. 43 (300-306), 9. Mai 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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303. Vorlage (J.-Nr. 3421. B. V. II.) — zur Beschluß, 
faffung —, betreffend die Verlegung der Bau 
ffuchtlinien in der aus Veraulaffung des Börsen 
erweiterungSbaues an Stelle der Heiligengeist 
gaffe anzulegenden neuen Straße, sowie die Ab 
änderung vou Baufiuchtlinten in der Burg- und 
Heiligengeiststraße. 
Durch Beschluß vom 18. März 1880 — Protokoll Nr. 25 — hat 
die Stadtverordneten-Bersammlung sich damit einverstanden erklärt, daß 
behufs Ausführung des projcctirten Erweiterungsbaues der Börse die 
entsprechende Feststellung neuer Baufluchtlinien für die Burgstraße, die 
Heiligegcistgaffe und -Straße und für eine an Stelle des zu cassirenden 
Theils der Heiligengeistgasse anzulegende neue Berbindungsstraße zwischen 
der Burg- und Heiligengeiststraße erfolgt. 
Die hiernach projectirten Baufluchtlinien sind, nachdem die Aeltesten 
der Kaufmannschaft die ihnen gestellten Bedingungen angenommen hatten, 
mit Allerhöchster Genehmigung vom 27. August v. I. zur Feststellung 
gelaugt, die Aeltesten der Kaufmannschaft haben indeß, um für den Er 
'weiterungsbau der Börse einen mehr zureichenden Bauplatz zu gewinnen, 
den Antrag gestellt, die Baufluchtlinien der an Stelle der Heiligengeist 
gaffe anzulegenden neuen Straße um 5,50 m nach Südosten und zwar 
in das Areal der anstoßenden Grundstücke des Joachimthal'schen Gym 
nasiums hinein zu verlegen. Gleichzeitig beabsichtigen dieselben, nicht nur 
den vor dem jetzigen Börsengcbäude liegenden Theil der Heiligengeistgasse, 
sondern auch noch den kleinen Theil vor dem Hospitalgrundstücke Nr. 12, 
dessen Ankauf gesichert sein soll, also die ganze zwischen der Bmg- und 
Heiligcgeiststraße belegcne Strecke zu dem Erweiterungsbau zu verwenden. 
Es empfiehlt sich dieses Project, dem übrigens das Königliche 
Provinzial-Schulcollegium zugestimmt hat, unter den Bedingungen des 
Communalbeschluffes vom 13./18. März v. I. zu genehmigen. 
In Verbindung mit diesem Project wird diesseits zugleich eine 
Abänderung der Fluchtlinien der Burgstraße auf der Strecke vom Schnitt 
punkte mit der neuen Verbindungsstraße an bis zur projectirten Kaiser 
Wilhelmstraße für nothwendig erachtet, da ein Theil der bereits parzellirten 
Grundstücke des Joachimthal'schen Gymnasiums sowohl an der neuen 
Verbindungsstraße als auch an der Burgstraße liegt und die Neubebauung 
dieser Grundstücke in der zur Zeit gültigen Fluchtlinie der Burgstraße 
unzulässig erscheint, da sie eine Verbreiterung dieser Straße auf lange 
Zeit hinaus zur Unmöglichkeit machen würde. Es empfiehlt sich endlich, 
für die westliche Seite der Heiligengeiststraße zwischen der Heiligengeist 
gaffe und der projectirten Kaiser Wilhelmstraße resp. der Kleinen Burg 
straße, sowie für die Grundstücke Heiligegeiststr. 41—43 neue Bauflucht 
linien zur Festsetzung zu bringen, welche geeignet sind, weniger zu einer 
Verbreiterung als zur besseren Gestaltung der qu. Straßenstrecke beizu 
tragen. 
Um das demgemäß aufgestellte Project nicht mit der noch schweben 
den Angelegenheit wegen Feststellung von Baufluchtlinien für die Kaiser 
Wilhelmstraße zwischen Klosterstraße und Lustgarten in Verbindung zu 
bringen und dadurch in seinem Abschlüsse aufzuhalten, wünschen wir die 
neu projectirten Baufluchtlinien in der Burg- und Heiligengeiststraße 
vorläufig bis zur nördlichen Bauflucht der Kleinen Burgstraße bezw. 
Brauhausstraße festgestellt zu sehen. 
Indem wir den das Project darstellenden Situationsplan vom März 
1881, in welchem die neuprojcctirten Abänderungen mit rother Farbe 
angelegt sind, beifolgend mit der Bitte um Rückgabe übersenden, ersuchen 
wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation die Stadtverordneten - 
Versammlung Folgendes zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich nach Maßgabe 
des vorliegenden Situationsplanes vom März 1881 in Ab 
änderung des Beschlusses vom 13. März 1880 — Protokoll 
Nr. 25 — unter den darin specificirten Bedingungen damit 
einverstanden, daß behufs Ausführung des von den Aeltesten 
der Kaufmannschaft anderweit projectirten Erweiterungsbaues 
der Börse der ganze zwischen der Burgstraße und der Heiligen 
geiststraße liegende Theil der Heiligengeistgaffe iu Fortfall 
kommt, das Terrain dieses Straßenthcils der Corporation der 
hiesigen Kaufmannschaft zum Eigenthum überlassen wird und 
die Baufluchtlinien der neuen Verbindungsstraße zwischen Burg 
und Heiligengeiststraße nach Maßgabe des gedachten Situation« 
planes zur Feststellung gebracht werden. 
Gleichzeitig erklärt die Stadtvcrordneten-Versammlung ihre 
Zustimmung zu der in Gemäßheit des vorbezeichneten Situations 
plans beabsichtigten Abänderung von Theilen der Bauflucht 
linien in der Burgstraße und Heiligengeiststraße. 
Berlin, den 4. Mai 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez von Forckenbeck. 
306. Vorlage (Z.-Nr. 2912. B. V. II.) — zur Beschlust- 
faffung —, betreffend den Verkauf der Baulich 
keiten der Spittelkirche zum Abbruch. 
Nachdem der zwischen dem Vorstande des St. Gertraudt-Hospitals 
und der hiesigen Stadtgemeinde abgeschlossene Vertrag wegen Verkaufs 
der Spittelkirche nunmehr von den Staatsbehörden genehmigt worden ist, 
beabsichtigen wir, mit dem Abbruch des Gebäudes der Spittelkirche bezw. 
mit Freilegung des Spittelmarktes schleunigst vorzugehen. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher unter Ueber- 
sendung einer von der Bau-Deputation für angemessen erachteten Ab 
bruchstaxe, Folgendes zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich einverstanden, 
daß die in der beiliegenden Taxe näher bezeichneten Baulich 
keiten der Spittelkirche zum Zwecke des sofortigen Abbruchs 
öffentlich meistbietend versteigert werden und die Ertheilung des 
Zuschlags erfolgt, sobald die Taxe erreicht oder überschritten 
wird. 
Berlin, den 9. Mai 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 9. Mai 1881. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. vr. Straßmann. 
Gedruckt bei Julius Sittenseidin Berlin.
	        
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