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Volume No. 34 (243-257), 16. April 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

249 Vorlage (J.-Nr. 1586. B. V. II. 81.) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erwerbung beziehungs 
weise Veräußerung von Straßenland zum Zwecke 
der Regultrung der Elsafferstraße an der Ecke 
der Gartenstraße. 
Die Firma I. & S. Haberland Hierselbst beabsichtigt das an 
der Ecke der Elsafferstraße belegene Grundstück Gartenstr. 172 neu zu 
bebauen. 
Bei dieser Gelegenheit müssen die zur Regulirung der Elsafferstraße 
erforderlichen, auf dem beifolgenden Situationsplane ersichtlich gemachten 
Flächen von 185 gm und 6 qm von Gebäuden freigelegt und zur Straße 
abgetreten werden, während die aus dem Plane mit den Buchstaben b, s, 
k, d umschriebene Fläche von 10 qw, welche gegenwärtig als Straßen 
land im Besitz der Stadtgemeinde sich befindet, als zukünftiges Bauland 
die Unternehmerin zu erwerben hat. 
Für das an die Stadtgemeinde abzutretende Land von zusammen 
191 qm hat die Unternehmerin anfänglich 85 <41. für den Quadratmeter 
gefordert, demnächst aber ihre Forderung auf 65 <At. ermäßigt und diesen 
Preis auch für das ihrerseits zu erwerbende Land geboten, doch letzteres 
nur für den Fall, daß, wie angedeutet, der Preis pro Quadratmeter für 
beide Parzellen gleich normirt wird. 
Die Bau-Deputation ist jedoch der Ansicht, daß der Preis von 65 Ji 
für den Quadratmeter Straßenland in der Elsafferstraße noch zu hoch 
gegriffen ist, zumal die Communalbehörden in derselben Straße solches 
Land bereits für den Preis von 43,75 pro Quadratmeter er 
worben haben, wie der Beschluß der Stadtverordneten-Verfammlung vom 
5. Mai 1880 — Protokoll Nr. 16 — erweist. Hinsichtlich der Fläche 
von 10 Quadratmetern hingegen, welche die Unternehmerin von der 
Stadtgemeinde zu erwerben hat, ist die genannte Verwaltungsstelle ferner 
der Ansicht, daß diese Fläche, welche sich als Bauland qualisicirt und 
in die Bebauung mit hineingezogen werden muß, einen dreimal so hohen 
Werth als das Straßenland hat. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen wir die 
Stadtverordneten-Verfammlung demgemäß, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Verfammlung genehmigt, daß 
1. die Stadtgemeinde die von dem an der Ecke der Elsaffer 
straße belegcnen Grundstücke Gartenstr. 172 zur Elsaffer 
straße erforderlichen Flächen von zusammen ungefähr 191 qm 
für den Preis von 43,75 pro Quadratmeter, welcher 
aus dem Fonds für Straßenlanderwerbungen zu entnehmen 
ist, gegen pfandfrcie Abtretung und Uebergabe der Flächen, 
erwirbt; 
2. diejenige Fläche von ungefähr 10 qm, welche die Unter 
nehmerin von der Stadtgemeinde zu erwerben hat, derselben 
für den vom Kaufgelde in Abrechnung zu bringenden 
Preis von 131,25 i/fL pro Quadratmeter übereignet werde. 
Berlin, den 11. April 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
23,». Vorlage (J.-Nr. 110./80. St. R. A.) — zur Beschluß- 
saffung —, betreffend Prüfung und Dechargirung 
der Rechnung über Specialverwaltung Nr. 7 
— Brausteuer — pro 1879/SO. 
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir in der Anlage 
ergebenst die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 7, betreffend die 
Braustcuer, pro 1879/80 nebst 1 Vol. Beläge zur Prüfung und De 
chargirung. 
Die Revision durch das städtische Rechnungsamt sowie die Abnahme 
hat zu Bemerkungen keine Veranlassung gegeben. 
Die gleichnamige Rechnung des Vorjahres fügen wir zur gefälligen 
Benutzung anbei. 
Berlin, den 7. April 1881. 
Magistrat hiesiger Konigl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
231. Vorlage (J.-Nr. 166./80. St. R. A.) — zur Beschluß- 
faffuug —, betreffend Dechargirung der Rechnung 
über Specialverwaltung Nr. 27a. der Stadt- 
Hauptkaffe pro 1879/80. 
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Specialverwaltung Nr. 27 a. der Stadt-Hauptkasse, betreffend 
Verwaltung der Sophienschule, für das Rechnungsjahr 1879/60 nebst 
einem Band Beläge, 
dem Revistonsbcricht und 
der Abnahmcverwaltung 
zur Prüfung und Dechargirung. 
Die gleichnamige Rechnung pro 1878/79 fügen wir zur Be 
nutzung bei. 
Berlin, den 9. April 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
232. Vorlage (J.-Nr. 132./80. St. R. A.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Dechargirung der Rechnung 
der Arbeitshaus-Bäckereikaffe pro 1. April 
1879/80. 
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beiliegend die 
Rechnung der Arbcitshaus-Bäckereikasse pro 1. April 1879/80, die gleich 
namige Rechnung pro 1878/79, einen Band Beläge, die Mehl- und 
Brotrechnung zu den vorbezeichneten beiden Rechnungen, sowie den Rcvi- 
sionsbcricht des Rechnungsamts. 
Wir bemerken gleichzeitig, daß die vom Rechnungsamt gezogenen 
Notate als erledigt erachtet werden können, bei der Abnahme der Rech 
nung sich nichts zu erinnern gefunden hat und ersuchen, dieselbe zu 
prüfen und zu dechargiren. 
Berlin, den 4. April »881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
233. Vorlage (J.-Nr. 100/80. St. R. A.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rech 
nung über die Alterversorgungsanstalt „Kaiser 
Wilhelm Augusta-Stiftung" pro 1879. 
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beifolgend die 
Rechnung der AltervcrsorgungSanstalt „Kaiser Wilhelm-Augusta-Stiftung" 
pro 1879 nebst einem Band Beläge. 
Die Revision der Rechnung durch das Rechnungsamt, sowie die Ab 
nahme derselben hat zu keinen Bemerkungen Bcranlaffung gegeben; der 
Rest der bewilligten 300 000 <Jl. ist mit 150 000 JfC. in dem Etat pro 
1880/81 der Specialverwaltung Nr. 50 der Stadt-Hauptkaffe zum Soll 
gestellt. 
Berlin, den 9. April 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
234. Vorlage (J.-Nr. 180./80. St. R. A.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Rechnung über das 
Diehseuchenconto pro 1879. 
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beifolgend die 
erste über das Viehseuchenconto gelegte Rechnung, das Jahr 1879 be 
treffend, nebst einem Band Beläge zur Revision und event. Dechargirung 
mit dem Bemerken, daß sich bei der diesseitigen Prüfung und Abnahme 
nichts zu erinnern gefunden hat. 
Berlin, den 13. April 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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