249 Vorlage (J.-Nr. 1586. B. V. II. 81.) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung beziehungs
weise Veräußerung von Straßenland zum Zwecke
der Regultrung der Elsafferstraße an der Ecke
der Gartenstraße.
Die Firma I. & S. Haberland Hierselbst beabsichtigt das an
der Ecke der Elsafferstraße belegene Grundstück Gartenstr. 172 neu zu
bebauen.
Bei dieser Gelegenheit müssen die zur Regulirung der Elsafferstraße
erforderlichen, auf dem beifolgenden Situationsplane ersichtlich gemachten
Flächen von 185 gm und 6 qm von Gebäuden freigelegt und zur Straße
abgetreten werden, während die aus dem Plane mit den Buchstaben b, s,
k, d umschriebene Fläche von 10 qw, welche gegenwärtig als Straßen
land im Besitz der Stadtgemeinde sich befindet, als zukünftiges Bauland
die Unternehmerin zu erwerben hat.
Für das an die Stadtgemeinde abzutretende Land von zusammen
191 qm hat die Unternehmerin anfänglich 85 <41. für den Quadratmeter
gefordert, demnächst aber ihre Forderung auf 65 <At. ermäßigt und diesen
Preis auch für das ihrerseits zu erwerbende Land geboten, doch letzteres
nur für den Fall, daß, wie angedeutet, der Preis pro Quadratmeter für
beide Parzellen gleich normirt wird.
Die Bau-Deputation ist jedoch der Ansicht, daß der Preis von 65 Ji
für den Quadratmeter Straßenland in der Elsafferstraße noch zu hoch
gegriffen ist, zumal die Communalbehörden in derselben Straße solches
Land bereits für den Preis von 43,75 pro Quadratmeter er
worben haben, wie der Beschluß der Stadtverordneten-Verfammlung vom
5. Mai 1880 — Protokoll Nr. 16 — erweist. Hinsichtlich der Fläche
von 10 Quadratmetern hingegen, welche die Unternehmerin von der
Stadtgemeinde zu erwerben hat, ist die genannte Verwaltungsstelle ferner
der Ansicht, daß diese Fläche, welche sich als Bauland qualisicirt und
in die Bebauung mit hineingezogen werden muß, einen dreimal so hohen
Werth als das Straßenland hat.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen wir die
Stadtverordneten-Verfammlung demgemäß, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Verfammlung genehmigt, daß
1. die Stadtgemeinde die von dem an der Ecke der Elsaffer
straße belegcnen Grundstücke Gartenstr. 172 zur Elsaffer
straße erforderlichen Flächen von zusammen ungefähr 191 qm
für den Preis von 43,75 pro Quadratmeter, welcher
aus dem Fonds für Straßenlanderwerbungen zu entnehmen
ist, gegen pfandfrcie Abtretung und Uebergabe der Flächen,
erwirbt;
2. diejenige Fläche von ungefähr 10 qm, welche die Unter
nehmerin von der Stadtgemeinde zu erwerben hat, derselben
für den vom Kaufgelde in Abrechnung zu bringenden
Preis von 131,25 i/fL pro Quadratmeter übereignet werde.
Berlin, den 11. April 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
23,». Vorlage (J.-Nr. 110./80. St. R. A.) — zur Beschluß-
saffung —, betreffend Prüfung und Dechargirung
der Rechnung über Specialverwaltung Nr. 7
— Brausteuer — pro 1879/SO.
Der Stadtverordneten - Versammlung übersenden wir in der Anlage
ergebenst die Rechnung der Specialverwaltung Nr. 7, betreffend die
Braustcuer, pro 1879/80 nebst 1 Vol. Beläge zur Prüfung und De
chargirung.
Die Revision durch das städtische Rechnungsamt sowie die Abnahme
hat zu Bemerkungen keine Veranlassung gegeben.
Die gleichnamige Rechnung des Vorjahres fügen wir zur gefälligen
Benutzung anbei.
Berlin, den 7. April 1881.
Magistrat hiesiger Konigl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
231. Vorlage (J.-Nr. 166./80. St. R. A.) — zur Beschluß-
faffuug —, betreffend Dechargirung der Rechnung
über Specialverwaltung Nr. 27a. der Stadt-
Hauptkaffe pro 1879/80.
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir die beiliegende
Rechnung der Specialverwaltung Nr. 27 a. der Stadt-Hauptkasse, betreffend
Verwaltung der Sophienschule, für das Rechnungsjahr 1879/60 nebst
einem Band Beläge,
dem Revistonsbcricht und
der Abnahmcverwaltung
zur Prüfung und Dechargirung.
Die gleichnamige Rechnung pro 1878/79 fügen wir zur Be
nutzung bei.
Berlin, den 9. April 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
232. Vorlage (J.-Nr. 132./80. St. R. A.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend Dechargirung der Rechnung
der Arbeitshaus-Bäckereikaffe pro 1. April
1879/80.
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beiliegend die
Rechnung der Arbcitshaus-Bäckereikasse pro 1. April 1879/80, die gleich
namige Rechnung pro 1878/79, einen Band Beläge, die Mehl- und
Brotrechnung zu den vorbezeichneten beiden Rechnungen, sowie den Rcvi-
sionsbcricht des Rechnungsamts.
Wir bemerken gleichzeitig, daß die vom Rechnungsamt gezogenen
Notate als erledigt erachtet werden können, bei der Abnahme der Rech
nung sich nichts zu erinnern gefunden hat und ersuchen, dieselbe zu
prüfen und zu dechargiren.
Berlin, den 4. April »881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
233. Vorlage (J.-Nr. 100/80. St. R. A.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Dechargirung der Rech
nung über die Alterversorgungsanstalt „Kaiser
Wilhelm Augusta-Stiftung" pro 1879.
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beifolgend die
Rechnung der AltervcrsorgungSanstalt „Kaiser Wilhelm-Augusta-Stiftung"
pro 1879 nebst einem Band Beläge.
Die Revision der Rechnung durch das Rechnungsamt, sowie die Ab
nahme derselben hat zu keinen Bemerkungen Bcranlaffung gegeben; der
Rest der bewilligten 300 000 <Jl. ist mit 150 000 JfC. in dem Etat pro
1880/81 der Specialverwaltung Nr. 50 der Stadt-Hauptkaffe zum Soll
gestellt.
Berlin, den 9. April 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
234. Vorlage (J.-Nr. 180./80. St. R. A.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Rechnung über das
Diehseuchenconto pro 1879.
Der Stadtverordneten-Verfammlung übersenden wir beifolgend die
erste über das Viehseuchenconto gelegte Rechnung, das Jahr 1879 be
treffend, nebst einem Band Beläge zur Revision und event. Dechargirung
mit dem Bemerken, daß sich bei der diesseitigen Prüfung und Abnahme
nichts zu erinnern gefunden hat.
Berlin, den 13. April 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.