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ständlichkeiten und Kosten mit sich führt, auch das Auffinden der er
forderlichen umfangreichen Räumlichkeiten in einem anderen Privathause
nicht gelungen ist, sind wir mit dem Eigenthümer des Hanfes Poststr. 5
in Verbindung getreten um, wenn möglich, eine Erweiterung der Räume
daselbst zu erwirken. Es ist uns dies insoweit gelungen, als Herr
Ebell sich bereit erklärt hat, noch die im linken Seitenflügel 4 Treppen
hoch gelegenen ausreichend großen Localitäten vom 1. October cr. ab für
1 000 dt. jährliche Miethe zu überlassen. Der Miethspreis ist als an»
gemessen zu erachten, zumal in Anbetracht des Umstandes, daß die von
den jetzigen Privatinhabern zu zahlende Miethe laut Miethssteuerkataster
gegenwärtig 1 200 ^ beträgt. Die gesummte für die Montirungs-
kammer, das Bureau, die Schneiderwerkstatt und die Wachtmeisterwohnung
zu zahlende Miethe würde dann 5 200 dt. betragen, also 1 550 dl.
weniger, als die Preußische Jmmobilienbank verlangt. Außerdem fielen
auch noch die Kosten des Umzuges und der Umänderung der neu zu
miethenden Räume fort. Wir beantragen deshalb mit Rücksicht darauf,
daß die Nothwendigkeit zur Vergrößerung der Räume für die Mon-
tirungskammer anerkannt werden muß, und billiger geeignete Räumlich
keiten trotz aller angewandten Mühe nicht zu ermitteln waren, zu be
schließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß zur Erweiterung der Montirungskammer für
die Schutzmannschaft vom 1. October cr. ab im Hause Post
straße 5 die im linken Seitenflügel 4 Treppen hoch befindlichen
Räumlichkeiten für den Preis von jährlich 1000 dt hinzu-
gemiethet werden.
Wir ersuchen um möglichst schleunige Beschlußfassung, da der
Eigenthümer Ebell sich an seine Offerte nur bis zum 1. April cr. ge
bunden erklärt.
Berlin, den 19. März 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
187. Vorlage (J.-Nr. 9803. B. V. II. 81.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Freilegung der Sand
straße und der Straße Nr. 8 (Hinter den Zelten).
I. In unserer Vorlage vom 28. Februar 1881 über die pro
1881/82 in Aussicht genommenen Neu- resp. Umpflasterungen haben wir
bereits darauf hingewiesen, daß zur vollständigen Freilegung der zur
Neupflasterung in Aussicht genommenen Sandstraße noch zwei Terrain
stücke geringeren Umfanges gegen Entschädigung erworben werden müssen,
deren unentgeltliche Abtretung nach Lage der Verhältnisse nicht in An
spruch genommen werden kann. Es sind dies nach dem beifolgenden Plane:
kt) von dem Grundstücke des Fuhrherrn Schubert Nr. 18a.
145 qm,
b) von dem Grundstück der Norddeutschen Grundkredit
bank Nr. 20 , 477 .
zusammen 622 qm.
Bei den mit diesen Eigenthümern gepflogenen Verhandlungen haben
sich dieselben schließlich bereit erklärt, die vorbezeichneten Terrainstücke
und zwar:
1. der Eigenthümer Schubert die 145 qm zu a. zu dem Preise
von 9 dt. pro Quadratmeter,
2. die Norddeutsche Grundkreditbank die 477 qm zu b. zu dem
Preise von 1 000 di. für die ganze Fläche,
der Stadtgcmeinde freihändig zu übereignen. Der Eigenthümer Schubert
hat sich außerdem verpflichtet, falls die 145 qm feines Grundstücks im
Wege des Enteignungsverfahrens erworben werden sollten, dieselben auf
Erfordern schon vor der Durchführung dieses Verfahrens zum Zwecke der
Pflasterung gegen Verzinsung der Entschädigungssumme mit 5 pCt. vom
Tage der Uebernahme des Terrains an zur Verfügung zu stellen.
Wir halten die von den Eigenthümern gestellten Forderungen für
angemessen und können im Einverständnisse mit der Bau-Deputation nur
den fteihändigen Erwerb der in Rede stehenden Terrainstücke zu den
obigen Preisen empfehlen, gleichwohl ist es räthlich für den Fall, daß aus
irgend welchen Gründen die pfandsreie Uebcreignung sich bei dem einen
oder dem anderen Grundstückstheile nicht sollte ermöglichen lassen, die Er
werbung desselben im Wege des Enteignungsverfahrens in Aussicht zu
nehmen.
II. Ferner hält die Bau-Deputation die baldige Regulirung der
Straße Nr. 8, welche von dem nach Bellevue führenden Spreewege ab
hinter den Zelten entlang bis zum vorhandenen Endpflaster des Kron
prinzenufers führt, für nothwendig und hat empfohlen, die von der
Straßenfläche noch nicht im städtischen Eigenthum befindlichen Flächen,
welche freihändig zu einem angemessenen Preise nicht zu haben sein sollten,
im Wege des Enteignungsverfahrens zu erwerben. Da zu dieser Straße
ein ca. 400 qm großer Theil des Spreebettes erforderlich ist und zum
Zwecke der Zuschüttung dieser Sprecparzelle sowohl wie zum Zwecke des
Anschlusses der Straße dir. 8 an ihrem westlichen Endpunkt an den zum
Thiergarten gehörigen, von den Zelten nach dem Schlosse Bellevue führen
den Sprecweg aber nach Verhandlungen mit der Ministerial-Baucom-
mission und der Thiergartenverwaltung zu führen sind, so hat die Bau-
Deputation pro 1881/82 nur die Ausführung der zum Zwecke der Neu
pflasterung zunächst erforderlichen Erdarbeiten in Aussicht genommen.
Zu dieser Straße sind nach dem beifolgenden Plane außer den fiS-
califchen Flächen noch zu erwerben:
a) von dem Grundstücke des Fouragehündlcrs Heidepriem
320 + 4 = 324 qm,
b) von dem Grundstücke in den Zelten Nr. 1a. ca. . 54 -
zusammen ca. 378 qm.
Wir halten mit der Bau-Deputation die baldige Regulirung der
Straße Nr. 8 für nothwendig, da auch vom Königlichen Polizei - Präsidium
aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten (die Straße dient gegenwärtig als
Schlupfwinkel für allerhand Gesindel und wird als Abladestelle für Schutt
und Unrath benutzt) empfohlen worden ist. Besonders aber ist zu be
tonen, daß der jetzige, in der besseren Jahreszeit geradezu übermäßige
Verkehr der Straße vor den Zelten, namentlich der oft lebensgefähr
liche Verkehr an der engsten Stelle vor Zelt Nr. 1 nur dadurch entlastet
werden kann, daß die beregte Straße hinter den Zelten geöffnet wird,
wodurch namentlich für die Fuhrwerke und Reiter eine neue passirbare
Communication geschaffen wird, welche die Bürgerschaft längst vermißt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach um folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich einverstanden:
1. mit dem fteihändigen Erwerb der zur Freilegung der Sand
straße noch erforderlichen Flächen:
a) von 145 qm des Grundstücks Nr. 18 a. zu dem Preise
von 9 dt. pro qm;
b) von 477 qm des Grundstücks Nr. 20 gegen eine Ge-
sammtentschädigung von 1 000 dt.
event, damit, daß diese beiden Terrainstücke im Wege des
Enteignungsverfahrens erworben werden;
2. mit der zwangsweisen Erwerbung der noch nicht im städtischen
Eigenthum befindlichen, zur vollständigen Freilegung der
Straße Nr. 8 (Hinter den Zelten) erforderlichen Flächen
und genehmigt, daß die hierdurch erwachsenden Kosten in
Anrechnung auf die im Etat der Specialverwaltuug Nr. 40 8.
pro 1881/62 für Erwerb von Straßenland ausgeworfenen
Mittel verausgabt werden.
Berlin, den 18. März 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
188. Antrag zu Drucksache Nr. 163.
Beantrage:
Bei der Vorlage, betreffend die Einsetzung eines Verwal-
tungscuratoriums, von der Wahl zweier Bürgerdeputirten ab
zustehen, und die Zahl der Mitglieder auf 4 Magistratsmitglieder
und 8 Stadtverordnete zu erhöhen.
gez. Talke.
186. Vorlage (J.-Nr. 127./80. St. R. A.) - zur Beschluß-
saffung —, betreffend die Dechargiruug der
Rechnung der Haupt-StiftungSkaffe für daS
Jahr 1876.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende
Rechnung der Haupt-Stiftungskasse für das Jahr 1879 nebst 10 Bän
den Belägen und dazu
a) eine Nachweisung der gezahlten laufenden Unterstützungen nebst
3 Bänden Beläge,
b) eine Nachweisung der vorhandenen Legate,
c) die Rechnung über die Nebenfonds der Haupt-Stiftungslasie
nebst einem Bande Beläge,
ck) die Rechnung der Ludolff-, v. Barner, Kleemann- und v. Stein -
wehr-Stistunz nebst einem Bande Beläge,