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Volume No. 26 (181-190), 19. März 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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ständlichkeiten und Kosten mit sich führt, auch das Auffinden der er 
forderlichen umfangreichen Räumlichkeiten in einem anderen Privathause 
nicht gelungen ist, sind wir mit dem Eigenthümer des Hanfes Poststr. 5 
in Verbindung getreten um, wenn möglich, eine Erweiterung der Räume 
daselbst zu erwirken. Es ist uns dies insoweit gelungen, als Herr 
Ebell sich bereit erklärt hat, noch die im linken Seitenflügel 4 Treppen 
hoch gelegenen ausreichend großen Localitäten vom 1. October cr. ab für 
1 000 dt. jährliche Miethe zu überlassen. Der Miethspreis ist als an» 
gemessen zu erachten, zumal in Anbetracht des Umstandes, daß die von 
den jetzigen Privatinhabern zu zahlende Miethe laut Miethssteuerkataster 
gegenwärtig 1 200 ^ beträgt. Die gesummte für die Montirungs- 
kammer, das Bureau, die Schneiderwerkstatt und die Wachtmeisterwohnung 
zu zahlende Miethe würde dann 5 200 dt. betragen, also 1 550 dl. 
weniger, als die Preußische Jmmobilienbank verlangt. Außerdem fielen 
auch noch die Kosten des Umzuges und der Umänderung der neu zu 
miethenden Räume fort. Wir beantragen deshalb mit Rücksicht darauf, 
daß die Nothwendigkeit zur Vergrößerung der Räume für die Mon- 
tirungskammer anerkannt werden muß, und billiger geeignete Räumlich 
keiten trotz aller angewandten Mühe nicht zu ermitteln waren, zu be 
schließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß zur Erweiterung der Montirungskammer für 
die Schutzmannschaft vom 1. October cr. ab im Hause Post 
straße 5 die im linken Seitenflügel 4 Treppen hoch befindlichen 
Räumlichkeiten für den Preis von jährlich 1000 dt hinzu- 
gemiethet werden. 
Wir ersuchen um möglichst schleunige Beschlußfassung, da der 
Eigenthümer Ebell sich an seine Offerte nur bis zum 1. April cr. ge 
bunden erklärt. 
Berlin, den 19. März 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
187. Vorlage (J.-Nr. 9803. B. V. II. 81.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Freilegung der Sand 
straße und der Straße Nr. 8 (Hinter den Zelten). 
I. In unserer Vorlage vom 28. Februar 1881 über die pro 
1881/82 in Aussicht genommenen Neu- resp. Umpflasterungen haben wir 
bereits darauf hingewiesen, daß zur vollständigen Freilegung der zur 
Neupflasterung in Aussicht genommenen Sandstraße noch zwei Terrain 
stücke geringeren Umfanges gegen Entschädigung erworben werden müssen, 
deren unentgeltliche Abtretung nach Lage der Verhältnisse nicht in An 
spruch genommen werden kann. Es sind dies nach dem beifolgenden Plane: 
kt) von dem Grundstücke des Fuhrherrn Schubert Nr. 18a. 
145 qm, 
b) von dem Grundstück der Norddeutschen Grundkredit 
bank Nr. 20 , 477 . 
zusammen 622 qm. 
Bei den mit diesen Eigenthümern gepflogenen Verhandlungen haben 
sich dieselben schließlich bereit erklärt, die vorbezeichneten Terrainstücke 
und zwar: 
1. der Eigenthümer Schubert die 145 qm zu a. zu dem Preise 
von 9 dt. pro Quadratmeter, 
2. die Norddeutsche Grundkreditbank die 477 qm zu b. zu dem 
Preise von 1 000 di. für die ganze Fläche, 
der Stadtgcmeinde freihändig zu übereignen. Der Eigenthümer Schubert 
hat sich außerdem verpflichtet, falls die 145 qm feines Grundstücks im 
Wege des Enteignungsverfahrens erworben werden sollten, dieselben auf 
Erfordern schon vor der Durchführung dieses Verfahrens zum Zwecke der 
Pflasterung gegen Verzinsung der Entschädigungssumme mit 5 pCt. vom 
Tage der Uebernahme des Terrains an zur Verfügung zu stellen. 
Wir halten die von den Eigenthümern gestellten Forderungen für 
angemessen und können im Einverständnisse mit der Bau-Deputation nur 
den fteihändigen Erwerb der in Rede stehenden Terrainstücke zu den 
obigen Preisen empfehlen, gleichwohl ist es räthlich für den Fall, daß aus 
irgend welchen Gründen die pfandsreie Uebcreignung sich bei dem einen 
oder dem anderen Grundstückstheile nicht sollte ermöglichen lassen, die Er 
werbung desselben im Wege des Enteignungsverfahrens in Aussicht zu 
nehmen. 
II. Ferner hält die Bau-Deputation die baldige Regulirung der 
Straße Nr. 8, welche von dem nach Bellevue führenden Spreewege ab 
hinter den Zelten entlang bis zum vorhandenen Endpflaster des Kron 
prinzenufers führt, für nothwendig und hat empfohlen, die von der 
Straßenfläche noch nicht im städtischen Eigenthum befindlichen Flächen, 
welche freihändig zu einem angemessenen Preise nicht zu haben sein sollten, 
im Wege des Enteignungsverfahrens zu erwerben. Da zu dieser Straße 
ein ca. 400 qm großer Theil des Spreebettes erforderlich ist und zum 
Zwecke der Zuschüttung dieser Sprecparzelle sowohl wie zum Zwecke des 
Anschlusses der Straße dir. 8 an ihrem westlichen Endpunkt an den zum 
Thiergarten gehörigen, von den Zelten nach dem Schlosse Bellevue führen 
den Sprecweg aber nach Verhandlungen mit der Ministerial-Baucom- 
mission und der Thiergartenverwaltung zu führen sind, so hat die Bau- 
Deputation pro 1881/82 nur die Ausführung der zum Zwecke der Neu 
pflasterung zunächst erforderlichen Erdarbeiten in Aussicht genommen. 
Zu dieser Straße sind nach dem beifolgenden Plane außer den fiS- 
califchen Flächen noch zu erwerben: 
a) von dem Grundstücke des Fouragehündlcrs Heidepriem 
320 + 4 = 324 qm, 
b) von dem Grundstücke in den Zelten Nr. 1a. ca. . 54 - 
zusammen ca. 378 qm. 
Wir halten mit der Bau-Deputation die baldige Regulirung der 
Straße Nr. 8 für nothwendig, da auch vom Königlichen Polizei - Präsidium 
aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten (die Straße dient gegenwärtig als 
Schlupfwinkel für allerhand Gesindel und wird als Abladestelle für Schutt 
und Unrath benutzt) empfohlen worden ist. Besonders aber ist zu be 
tonen, daß der jetzige, in der besseren Jahreszeit geradezu übermäßige 
Verkehr der Straße vor den Zelten, namentlich der oft lebensgefähr 
liche Verkehr an der engsten Stelle vor Zelt Nr. 1 nur dadurch entlastet 
werden kann, daß die beregte Straße hinter den Zelten geöffnet wird, 
wodurch namentlich für die Fuhrwerke und Reiter eine neue passirbare 
Communication geschaffen wird, welche die Bürgerschaft längst vermißt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich einverstanden: 
1. mit dem fteihändigen Erwerb der zur Freilegung der Sand 
straße noch erforderlichen Flächen: 
a) von 145 qm des Grundstücks Nr. 18 a. zu dem Preise 
von 9 dt. pro qm; 
b) von 477 qm des Grundstücks Nr. 20 gegen eine Ge- 
sammtentschädigung von 1 000 dt. 
event, damit, daß diese beiden Terrainstücke im Wege des 
Enteignungsverfahrens erworben werden; 
2. mit der zwangsweisen Erwerbung der noch nicht im städtischen 
Eigenthum befindlichen, zur vollständigen Freilegung der 
Straße Nr. 8 (Hinter den Zelten) erforderlichen Flächen 
und genehmigt, daß die hierdurch erwachsenden Kosten in 
Anrechnung auf die im Etat der Specialverwaltuug Nr. 40 8. 
pro 1881/62 für Erwerb von Straßenland ausgeworfenen 
Mittel verausgabt werden. 
Berlin, den 18. März 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
188. Antrag zu Drucksache Nr. 163. 
Beantrage: 
Bei der Vorlage, betreffend die Einsetzung eines Verwal- 
tungscuratoriums, von der Wahl zweier Bürgerdeputirten ab 
zustehen, und die Zahl der Mitglieder auf 4 Magistratsmitglieder 
und 8 Stadtverordnete zu erhöhen. 
gez. Talke. 
186. Vorlage (J.-Nr. 127./80. St. R. A.) - zur Beschluß- 
saffung —, betreffend die Dechargiruug der 
Rechnung der Haupt-StiftungSkaffe für daS 
Jahr 1876. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Haupt-Stiftungskasse für das Jahr 1879 nebst 10 Bän 
den Belägen und dazu 
a) eine Nachweisung der gezahlten laufenden Unterstützungen nebst 
3 Bänden Beläge, 
b) eine Nachweisung der vorhandenen Legate, 
c) die Rechnung über die Nebenfonds der Haupt-Stiftungslasie 
nebst einem Bande Beläge, 
ck) die Rechnung der Ludolff-, v. Barner, Kleemann- und v. Stein - 
wehr-Stistunz nebst einem Bande Beläge,
	        
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