Gedruckt bei Julius Liltenseld in Berlin
ad ft* 24.
(177. 178.)
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
177. Vorlage (J.»Nr. 737. C. B. 81.) — zur DefchluH-
faffung —, die Amtsenthebung des Kaufmanns
Liphardt als unbesoldeten Gemeindebeamten be
treffend.
Gegen den Kaufmann Liphardt, Friedenstr. 86 wohnend, hat wegen
vielfacher Unterschlagungen, deren sich derselbe in seinem Amte als Vor
steher der 111. Armen-Commission schuldig gemacht hat, die gerichtliche
Untersuchung eingeleitet werden müsien und ist in Folge dessen am 25. v. M.
die Verhaftung des rc. Liphardt erfolgt.
Der rc. Liphardt hat durch seine Amtsführung das Vertrauen seiner
Mitbürger so vollständig verloren, daß von ihm in keinem Falle eine ge
deihliche fernere Verwaltung seiner städtischen Ehrenämter erwartet werden
kann. Es erscheint uns daher nothwendig, obgleich das gegen den
rc. Liphardt eingeleitete gerichtliche Verfahren noch nicht zu der voraus
sichtlichen Verurtheilung geführt hat, ihn schon jetzt der von ihm bisher
verwalteten Communalämter zu entheben.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich damit
einverstanden erklären zu wollen:
daß der Kaufmann Liphardt auf Grund des §. 75 Absatz 2
der Städteordnung von allen städtischen Ehrenämtern entbunden
werde.
Berlin, den 12. März 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
178. Vorlage (J.-Nr. 571. C. B. 81.) — zur BeschluH-
faffung —, die Amtsenthebung deS Rentier
Eisermann als unbesoldeten Gemcindebeamte«
betreffend.
Der Hierselbst Nostizstr. 26 wohnende Rentier A. Eisermann,
welcher bisher als Mitglied der 31. Armen-Commission und als Servis-
verordneter für den 56. Stadtbezirk fungirte, ist nach den uns zuge
gangenen Mittheilungen ivegen Hehlerei in den Anklagestand versetzt wor
den und hat dieserhalb gemäß §. 75 Absatz 2 der Städteordnung von den
vorgenannten Ehrenämtern suspendirt werden müssen.
Obwohl die erste gerichtliche Entscheidung über das dem rc. Eiser
mann zur Last gelegte Vergehen zur Zeit noch nicht rechtskräftig ge
worden ist, da derselbe Berufung eingelegt hat, so erachten wir doch
dafür, daß derselbe unter den obwaltenden Verhältnissen, auch wenn
in 2. Instanz seine Freisprechung erfolgen sollte, ein communales Ehren
amt fernerhin nicht mehr bekleiden kann, da er das Vertrauen seiner
Mitbürger vollständig verloren hat.
Außerdem hat rc. Eisermann, nach Ausweis der 8. p. r. bei
gefügten Personalacten desselben, durch seine Amtsführung schon viel
fach Anstoß erregt und besonders als Servisverordneter seit Jahren zu
Klagen und Beschwerden der Bezirksgenossen, mit denen er amtlich in
Berührung getreten ist, Veranlassung gegeben.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich damit
eiuverstanden erklären zu wollen,
daß der Rentier Eis ermann auf Grund des §. 75 Absatz 2
der Städteordnung von allen städtischen Ehrenämtern entbunden
werde.
Berlin, den 13. März 1881.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 14. März 1881.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
gez. Di-. Straffman«.