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Volume No. 24 (171-176), 14. März 1881 Anlage: ad No. 24 (177.178.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Liltenseld in Berlin 
ad ft* 24. 
(177. 178.) 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
177. Vorlage (J.»Nr. 737. C. B. 81.) — zur DefchluH- 
faffung —, die Amtsenthebung des Kaufmanns 
Liphardt als unbesoldeten Gemeindebeamten be 
treffend. 
Gegen den Kaufmann Liphardt, Friedenstr. 86 wohnend, hat wegen 
vielfacher Unterschlagungen, deren sich derselbe in seinem Amte als Vor 
steher der 111. Armen-Commission schuldig gemacht hat, die gerichtliche 
Untersuchung eingeleitet werden müsien und ist in Folge dessen am 25. v. M. 
die Verhaftung des rc. Liphardt erfolgt. 
Der rc. Liphardt hat durch seine Amtsführung das Vertrauen seiner 
Mitbürger so vollständig verloren, daß von ihm in keinem Falle eine ge 
deihliche fernere Verwaltung seiner städtischen Ehrenämter erwartet werden 
kann. Es erscheint uns daher nothwendig, obgleich das gegen den 
rc. Liphardt eingeleitete gerichtliche Verfahren noch nicht zu der voraus 
sichtlichen Verurtheilung geführt hat, ihn schon jetzt der von ihm bisher 
verwalteten Communalämter zu entheben. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich damit 
einverstanden erklären zu wollen: 
daß der Kaufmann Liphardt auf Grund des §. 75 Absatz 2 
der Städteordnung von allen städtischen Ehrenämtern entbunden 
werde. 
Berlin, den 12. März 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
178. Vorlage (J.-Nr. 571. C. B. 81.) — zur BeschluH- 
faffung —, die Amtsenthebung deS Rentier 
Eisermann als unbesoldeten Gemcindebeamte« 
betreffend. 
Der Hierselbst Nostizstr. 26 wohnende Rentier A. Eisermann, 
welcher bisher als Mitglied der 31. Armen-Commission und als Servis- 
verordneter für den 56. Stadtbezirk fungirte, ist nach den uns zuge 
gangenen Mittheilungen ivegen Hehlerei in den Anklagestand versetzt wor 
den und hat dieserhalb gemäß §. 75 Absatz 2 der Städteordnung von den 
vorgenannten Ehrenämtern suspendirt werden müssen. 
Obwohl die erste gerichtliche Entscheidung über das dem rc. Eiser 
mann zur Last gelegte Vergehen zur Zeit noch nicht rechtskräftig ge 
worden ist, da derselbe Berufung eingelegt hat, so erachten wir doch 
dafür, daß derselbe unter den obwaltenden Verhältnissen, auch wenn 
in 2. Instanz seine Freisprechung erfolgen sollte, ein communales Ehren 
amt fernerhin nicht mehr bekleiden kann, da er das Vertrauen seiner 
Mitbürger vollständig verloren hat. 
Außerdem hat rc. Eisermann, nach Ausweis der 8. p. r. bei 
gefügten Personalacten desselben, durch seine Amtsführung schon viel 
fach Anstoß erregt und besonders als Servisverordneter seit Jahren zu 
Klagen und Beschwerden der Bezirksgenossen, mit denen er amtlich in 
Berührung getreten ist, Veranlassung gegeben. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, sich damit 
eiuverstanden erklären zu wollen, 
daß der Rentier Eis ermann auf Grund des §. 75 Absatz 2 
der Städteordnung von allen städtischen Ehrenämtern entbunden 
werde. 
Berlin, den 13. März 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 14. März 1881. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. Di-. Straffman«.
	        
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