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Volume No. 23 (156-167), 12. März 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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Turnhallen der höheren Lehranstalten im Ordinarium sab ö. enthaltene 
Ausgabe-Position 1 von 3 200 JC für die bauliche Unterhaltung der 
Turnhalle in der Prinzenstr. 70, an den Herrn Magistratscommissar die 
Anfrage gerichtet worden: ob nicht diese Summe mit Rücksicht darauf, 
daß in dem Spccialetat Nr. 40 A. Titel II. 6. 1 zur Neudielung des 
Turnsaales 8 700 JC. ausgeworfen stehen, ermäßigt werden könne. Diese 
Anfrage ist nun seitens des Herrn Kämmerers beantwortet worden. Nach 
dem Antwortschreiben sind die 3 200 Jl. bestimmt für die ganze bauliche 
Unterhaltung der qu. Turnhalle und reichen nach den bisher gemachten 
Erfahrungen nur eben aus. Die Neudielung des Turnsaales ist nicht ge 
eignet, die laufenden Unterhaltungskosten erheblich zu vermindern, da für 
die Unterhaltung des Fußbodens nicht alljährlich Ausgaben zu machen 
sind. Die Fußböden pflegen grade in den Turnhallen nur von Zeit zu 
Zeit kleinere Reparaturen nothwendig zu machen, bedingen dann aber auf 
einmal größere Aufwendungen, welche extraordinair beantragt werden müssen, 
wie dies auch hier geschehen ist. Der Ausschuß erachtet die Anfrage 
hiernach für erledigt. Die betreffende Position bleibt daher unverändert 
stehen. 
Femer beschäftigte der Ausschuß sich mit den ihm durch Beschluß 
der Stadtverordneten-Vcrsammlung vom 15. v. M. aus den Specialetats 
Nr. 9 bis incl. 27 ß. überwiesenen Ausgabetiteln: 
II. Andere (nämlich nicht in Besoldungen bestehende) persönliche 
Ausgaben, sowie 
III. Unterrichtsmittel. 
Zu Titel II. Position 2 verlangt der Magistrat: 
für die Königstädtische Realschule (Specialetat Nr. 19), 
für die Dorotheenstädtische Realschule (Specialetat Nr. 20), 
für die Andreas-Realschule (Specialetat Nr. 22), 
für die Sophien-Realschule (Specialetat Nr. 23), 
für die Friedrichs-Realschule (Specialetat Nr. 24) und 
für die Falk-Realschule (Specialetat Nr. 25), 
die Vermehrung der Pflichtstunden der Zeichenlehrer von 15 auf 20 
und damit zugleich eine Erhöhung des Gehalts um je 900 JC 
Seitens des Herrn Stadtschulraths Or. Cauer wurde die Ver 
mehrung der Pflichtstundenzahl und die Erhöhung des Gehalts warm be 
fürwortet. Er wies darauf hin, daß die Zeichenlehrer an der Luisen- 
städtifchen Gewerbeschule (Specialetat Nr. 18) und an der Luisenstädtischen 
Realschule (Specialetat Nr. 21) bereits diese Vergünstigung haben, und 
daß cs den verdienstvollen Zeichenlehrern, welche an den oben genannten 
6 Realschulen wirken und zum Theil schon 20 Jahre und noch länger 
unterrichtet haben, sehr zu gönnen sei, daß ihre Stellung ebenfalls eiue 
günstigere und festere werde. Da dieselben die 5 Stunden bisher als 
außerordentliche technische Lehrstunden ä 3 JC. honorirt bekommen haben, 
so sind dafür bei der Position 5, 5 X 144 JC. — 720 JC. in Fort 
fall gekommen und dagegen Position 2, 900 JC. in Zugang gestellt. 
Die Ausbesserung beträgt daher für jeden dieser Zeichenlehrer 900 — 1%)JC 
— 180 JC. Außerdem ist dabei zu berücksichtigen, daß in Erkrankungs 
fällen das Gehalt fortgezahlt wird, das Honorar für Extrastunden 
aber nicht. 
Im Ausschüsse wurden auf einer Seite die Ausführungen des Herrn 
Magistratscommissars lebhaft unterstützt, die Majorität indessen war der 
Meinung, daß die Zeichenlehrer ausreichend dotirt und die gegenwärtigen 
Verhältnisse nicht dazu geeignet seien, die Ausgaben für das höhere 
Schulwesen immer noch mehr, als durchaus nothwendig zu steigern. 
Grade auf diesem Gebiete sei strengste Sparsamkeit geboten, nachdem für 
die Anstalten und Lehrer seitens der Commune so außerordentlich viel 
gethan sei, wie in keiner anderen Stadt. 
Der Ausschuß beantragt: 
in den Specialetats Nr. 19, 20, 22, 23, 24 und 25 die 
Position 2, wie bisher auf 2 700 JL festzustellen und die mehr 
geforderten 900 JC. zu streichen. 
Position 5 betrifft die Honorirung der außerordentlichen Lehrstunden. 
Hierzu ist eingegangen eine Nachweifung der Stundenzahl, welche 
pro 1879/80, 1880/81 und 1881/32 etatistrt sind, mit der Angabe, wie 
viel davon in den Rechnungsjahren 1879/80 und 1880/81 wirklich 
honorirt wurden. 
Von den Etatsmitteln sind stets nicht unbedeutende Beträge erspart 
worden durch Einschränkung der zu ertheilenden Stundenzahl, durch un 
entgeltliche Ertheilung von Extrastunden durch die Vorschullehrer und 
Probanden und durch Uebertagung von Stunden auf vacante Stellen und 
an Lehrer über den Etatsansatz von 20 Stunden. 
Im Ausschüsse war man der Ansicht, daß die im Rechnungsjahre 
1880/81 honorirle Stundenzahl pro 1881/82 als Norm gelten dürfe und 
daß cs sehr wohl möglich sein werde, damit auszukommen, wenn seitens 
der Herren Directoren bei Aufstellung der Lehrpläne die Extrastundenzahl 
auf das geringste Maß beschränkt würde. 
Bon einer Seite wurde hierzu bemerkt, daß man zu der Verwaltung 
das Vertrauen hegen dürfe, daß sie auf möglichste Sparsamkeit Bedacht 
nehme; die Einschränkung der Extrastundenzahl in der vorgeschlagenen 
Weise werde nur zu Etatsüberschreitungen führen, und deshalb möge man 
die geforderte Stundenzahl bewilligen. 
Der Herr Stadtschulrath wies darauf hin, daß die Extrastundenzahl 
nach den Lehrplänen der einzelnen Schulen festgestellt und in den Etat 
aufgenommen sei. 
Nach §. 19 der Grundsätze, welche bei Ausführung des Normal- 
Besoldungsctats in der Gemeindeverwaltung von Berlin zur Anwendung 
kommen, sei die Gesammtzahl der von den angestellten Lehrern zu über 
nehmenden Unterrichtsstunden trotzdem, daß in Zukunft jeder einzelne 
ordentliche Lehrer zu 22 Stunden verpflichtet sein solle, auf das Zwanzig- 
fache der Lehrerzahl normirt. 
Dadurch solle den Herren Directoren die im Jntereffe der Schule 
unentbehrliche Freiheit der Bewegung bei Feststellung des Lehrplan«, 
sowie die Möglichkeit gewährt sein, älteren oder durch die Art ihres Unter 
richts und der mit demselben verknüpften Aufgaben besonders stark an- 
gespannten Lehrern eine Erleichterung zu verschaffen. Es sei daher dem 
Director gestattet, definitiv angestellten Lehrern 1 bis 2 Stunden wöchent 
lich weniger, als die Pflichtstundenzahl betrage, zuzutheilen unter der Be 
dingung, daß solche Lehrer bei Vertretungen vorzugsweise herangezogen 
werden. Man möge hieran festhalten und berücksichtigen, daß die Ist- 
ausgabe des Vorjahres für das kommende Jahr schon um deshalb nicht 
maßgebend sein könne, weil die Verhältnisse sich an den einzelnen Schulen, 
wie dies z. B. an der Dorotheenstädtischen Realschule geschehen sei, ändern, 
wo jetzt 2 naturwissenschaftliche Unterrichtsstunden mehr gegeben werden, 
als früher. In solchen Fällen lasse sich mit der Extrastundenzahl des 
Vorjahres nicht auskommen. 
Der Herr Stadtschulrath erklärt sich event, damit einverstanden, daß 
für die jüngsten Gymnasien die Extrastundenzahl herabgesetzt werde und zwar: 
für das Sophien-Gymnasium (Spccialetat Nr. 13) um 1 Stunde 
» 3 J und 5 Stunden ä 2 JC, 
für das Humboldt-Gymnasium (Spccialetat Nr. 16) um 2 Stunden 
ä 3 JC. und 30 Stunden a 2 JC., 
für das Leibnitz-Gymnasium (Specialetat Nr. 16a) um 2 Stunden 
ä 3 JC. und 30 Stunden ä 2 JC, und 
für das Königstädtische Gymnasium (Specialetat Nr. 16 b.) um 
2 Stunden ä 3 JC. und 20 Stunden ä 2 JC.\ 
befürwortete aber int klebrigen die Etatsansätze. 
Nachdem ein Antrag, jeder Schule 2 Stunden mehr zu bewilligen, 
als im Jahre 1880/81 honorirt worden, zurückgezogen und ein anderer 
Antrag: für die Dorotheenstädtische Realschule mit Rücksicht auf die 
dort inzwischen eingetretenen, veränderten Verhältnisse die im Etat bean 
tragte Extrastundenzahl zu bewilligen, abgelehnt war, beschloß der Aus 
schuß, der Stadtverordneten-Vcrsammlung zu empfehlen, 
soweit die pro 1881 /82 angesetzte Extrastundenzahl mehr beträgt 
als die Extrastundenzahl, welche pro 1880/81 honorirt wird, diese 
letztere in den Etat einzusetzen, bei den Specialetats Nr. 19, 
20, 22, 23, 24 und 25 jedoch unter Berücksichtigung der von 
20 auf 15 herabgesetzten Pflichtstundenzahl der Zeichenlehrer, 
wodurch sich die geforderte, geringere Extrastundenzahl event, 
bis auf die Zahl pro 1880/81 erhöht, und bei den Special- 
ctats Nr. 13, 16, 16a. und 16b. unter Berücksichtigung des 
Zugeständnisses seitens des Herrn Magistratscommissars, wo 
nach die Extrastundenzahl noch unter die pro 1880/81 herab 
gesetzt werden kann. 
Hiernach würden zu bewilligen sein: 
im Specialetat Nr. 9: 
18 Stunden a 3 
26 « a 2 - I 
im Spccialetat Nr. 10: 
16 Stunden k i JC.\ 
19 - a 2 - / 
im Spccialetat Nr. 11: 
14 Stunden ä 3 JC. 1 
36 - ä 2*1 
im Spccialetat Nr. 12: 
18 Stunden k ‘6 JC. \ 
25 - a 2 - / 
im Specialetat Nr. 13: 
15 Stunden k 3 c/fC. \ 
20 - a 2 < | 
im Spccialetat Nr. 14: 
14 Stunden k 3 JC. \ 
29 - a 2 - / 
5 088 cAi. 
4 128 cAC. 
5 472 JC. 
4 992 JC. 
±080 JC. 
4 800 JC. 
im Spezialetat Nr. 15: 
16 Stunden k 3 JC \ 
23 - a 2 • / 
im Specialetat Nr. 16: 
15 Stunden ä 3 Jl. \ 
10 - a 2 • / 
im Spccialetat Nr. 16 a.: 
12 Stunden a 3 JC \ 
10 - a 2 - / 
4 512 c AC. 
omJC 
2 688 JC. 
im Specialetat Nr. 16 b.: 
10 Stunden ä 3 JC \ 
10 - a 2 ■ / • ' 1 
im Spezialetat Nr. 17: 
20 Stunden ä 3 JC \ 
43 - ä 2 * / * * • 
. . . 2 400 ^ 
. . . 7 008 JC.
	        
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