m 22.
(152—154.)
Vorlagen
für die
Stodtverordiltten-Versammlung zu Berlin.
132. Vorlage (J.-Nr. 4272. B. V. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend daS Projekt zu einem Er
weiterungsbau der <i Gemeindeschule Georgen
kirchstr. i a.
Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 21. October
1880 — Protokoll Nr. 10 — ist die Skizze zu einem Erweiterungsbau
der 6. Gemeindeschulc Georgenkirchstr 1a. vorbehaltlich der Vorlegung
des vollständigen Projects und der Bewilligung der Baukosten bei der
Berathung des Etats pro 1881/82 genehmigt.
Wir übersenden der Sladtverordneten-Versammlung demgemäß in
der Anlage das Project, bestehend in 3 Blatt Zeichnungen nebst Erläute
rungsbericht und dem mit 63 500 c//il abschließenden Kostenanschläge,
welcher die Genehmigung unserer Schul- und BawDeputation gesunden
hat, und fügen gleichzeitig je 1 Blatt Siluationsplan und Skizze bei.
Indem wir bemerken, daß der Betrag von 63 500 jfi. in den Etat
der Specialverwaltung Nr. 40 A. pro 1. April 1881/82 sub Extra -
ordinarium Titel il. 8. Nr. 9 als Kosten dieses Baues aufgenommen
worden ist, bitten wir zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung genehmigt das vor
gelegte Project zu einem Erweiterungsbau der 6. Gemeinde
schule Georgenkirchstr, 1 a., sowie den mit 63 500 <jK. ab
schließenden Kostenanschlag und stellt die in den Etat der
Specialverwaltung Nr. 40 A. pro 1881/82 sub Exlraordinarinm
Titel II. B. Position 9 aufgenommenen 63 500 c/H>. zur Ver
fügung.
Berlin, den 4. März 1881.
Magistrat hiesiger Konigl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Zu Nr. 182.
Erläuterungsbericht
zum Entwurf und Kostenanschlag für den Erweiterungsbau der
6. Gemeindeschule Georgenkirchstr. 1a.
In Folge Verfügung der städtischen Bau-Deputation Abtheilung I.
vom 3. December 1880 ist der Entwurf und der Kostenanschlag über den
Erweiterungsbau der 6. Gemeindeschule ausgearbeitet worden.
Das Project ist im Anschluß an die genehmigte Skizze aufgestellt,
nach welcher der Anbau an den südwestlichen Giebel des alten Schul
hauses errichtet werden soll.
Der Bau soll an der Straßenseite ein Erdgeschoß und 2 Stockwerke,
an der Hofseite 3 Stockwerke erhalten. Die ungleiche Anzahl der Stock
werke ist dadurch bedingt, daß die Straßenbreite nur 14,,2 m beträgt.
Dieses Maß ist für die Höhe der Bordersront vom Straßenpflaster bis
M Oberkante des Hauptgesimses beibehalten worden.
Der Anbau enthält die geforderte Anzahl von 6 Klassen, 1 Con-
l^enz- und 1 Bibliothekzimmer und die Schuldienerwohnung im Erd
geschoß. bestehend aus Stube, Kammer und Küche; diese Wohnung ist
zwar im Programm der Schul-Deputation nicht besonders verlangt, ist
unabweisbares Bedürfniß, da die jetzige im alten Gebäude im Keller
befindliche im höchsten Grade ungesund ist und den baupolizeilichen Vor
schriften nicht entspricht.
Auf die Beseitigung dieser Wohnung und Herstellung von Keller
räumen an ihrer Stelle ist in dem Kostenanschläge gerücksichtigt
Die sonstigen Einrichtungen im Innern des neuen Gebäudes sind
den sür Gemeindeschulen üblichen entsprechend angenommen; die Heizung
der neuen Klassen wird wie in den vorhandenen durch Kachelöfen (mit
eisernen Einsätzen) bewirkt
Das Gebäude soll im Rohbau und im Aeußeren gänzlich unabhängig
vom alten Hause ausgeführt werden, obgleich letzterer ein Putzbau ist,
weil ein symmetrisches Aussehen durch bloße Verlängerung des Gebäudes
nicht zu erreichen ist, und die Stockwerkshöhen nicht in Uebereinstimmung
zu bringen sind. Das Dach des Gebäudes ist abweichend von den in
letzter Zeit ausgeführten Eindeckunaen als Schieferdach herzustellen an
genommen, weil die Neigung sür Dachpappe zu groß ist. ,
Eine Abänderung in der Zahl der AppariemcniSsitze ist nicht er
forderlich, da ihre Zahl gegenwärtig 12 beträgt. Die Beseitigung des
Tonnensystems und" der Anschluß des ganzen Grundstücks an die Kanali
sation ist im Project des Erweiterungsbaues und im Kostenanschläge
nicht vorgesehen, weil hierüber ein besonderes Project aufgestellt wird.
Die Einrichtung von Gas- und Wasserleitung im neuen Gebäude
selbst ist im Kostenanschläge berücksichtigt. Bei Beginn des Baues ist
es erforderlich, die linksseitige Umwährungsmaucr an der Straße, sowie
einen Theil derselben am Nachbarzrundstück abzubrechen und in der rechts
seitigen Umwährungsmaucr an der Straße ein neues Einfahrtsthor nebst
Pforte einzurichten.
Der neue Zufuhrweg soll mit Kopfsteinpflaster versehen werden. DaS
übrige Pflaster ist zu reguliren und zu vervollständigen, eine neue Asch
grube herzustellen und der nach Beendigung der Bauarbeilen wahrschein
lich stark beschädigte Hof wieder in ordnungsmäßigen Zustand zu ver
setzen.
Die Kosten der Ausführung sind in dem Kostenanschlag auf
63 500 cberechnet.
Berlin, den 20. Januar 1881.
Der Stadtbauinspector,
gez. Mylius.
13». Vorlage (J.-Nr. 154. St. R. B.) — zur Beschluß-
saffung —, betreffend die von der Großen Berliner
Pferdeeisenbahn Ackiengesellfcdaft zu zahlende«
Kosten für Reinigung der Straßen.
Nach dem mit der Großen Berliner Pferdecisenbahn-Actiengesellschaft
geschlossenen Vertrage vom 26. Juli/18. August 18H0 ist diese Unternehmerin
verpflichtet, das Pflaster zwischen den Geleisen nur aus 0,65 beziv. 0,70 na Breite
zu beiden Seiten derselben zu reinigen und auf Verlangen zu besprengen
(§. 7 der allgemeinen Bedingungen» Es war gleichzeitig vorbehalten im
Interesse einer einheitlichen Handhabung, diese Verpflichtung durch die
Stadtgcmeinde aussühren zu lassen und hierüber einen besonderen Vertrag
abzuschließen (8. 7 des Hauplvertrages). Bei der Berathung in der Stadt-
verordneten-Versammlung (vergl. den stenographischen Bericht) war ur-