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Volume No. 19 (126-135), 26. Februar 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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für das Präcisionsnivellcment 
im I. Arbeitsjahre 15 c4L 
• 2. « 8 ■» 
- 3. - 7 - 
für das Flächennivellement 
im 3. Arbeilsjahre 34 - 
- 4. - 30 - 
- 5. - 2 » 
pro Hektar betragen. 
Endlich spricht für ein schleuniges Vorgehen mit der Triangulation 
und ein ununterbrochenes Vorgehen m>it den Detailarbciten der Umstand, 
daß in den Außengebieten der Mangel an brauchbaren Karten noch weit 
größer ist, als im Innern der Stadt. 
So werden sür städtische Zwecke allein die in dem anliegenden Plan 
rothcolorirtcn Flächen jedenfalls in den nächsten Jahren vermessen werden 
müssen. Diese Ausnahmen würden aber sür die Neumessung verloren 
sein, wenn sic nicht gleich an die vorher noch auszuführende, specielle 
Triangulation und die polygonomctrische Messung angeschlossen werden 
könnten. 
Außerdem wird von verschiedenen Eisenbahnverwaltungen die Auf 
nahme von Bahnhöfen und ganzen Bahnkörpern, von der Garnison- 
verwaltung die Aufnahme des gesammten militairfiscalischen Terrains, 
von der Ministerial-Baucommission die Aufnahme verschiedener Terrains 
und von sehr vielen einzelnen Grundbesitzern, wie die steten Nachfragen 
nach Karten erweisen, die Aufnahme ihrer Grundstücke sehr dringend 
gewünscht. 
Auch sonst macht sich der Mangel an brauchbaren Karten oft recht 
empfindlich fühlbar, z. B. beim Grundbuchamt, beim Steuer- und Feuer 
kataster, beim Straßen-, Brücken- und Slrombau, bei Neubauten von 
Häusern, bei Unternehmern von Pferdceisenbahn- und sonstigen baulichen 
Anlagen, beim Pfandbriesamt und den sonstigen Crediiinstituten n. s. w. 
Aus all diesen Gründen empfiehlt es sich, die Triangulation im 
nächsten Jahre, sobald die Witterung cs gestattet, in Angrist zu neh 
men und so zu sorciren, daß dieselbe in 2 Jahren vollendet ist, damit 
überall die speciellen Vermessungen, wo sie auch im Gebiete des Weich 
bildes vorkommen, im Anschluß an die Triangulation zur Ausführung 
gelangen und nicht blos für specielle, sondern sür alle vorkommenden 
Zwecke voll und ganz verwerthet werden können. 
Bei einem solchen ununterbrochenen Fortgange der Vermessungs- 
arbeiten mit der gegenwärtigen Persvnalstärke würden diese in 9 bis 10 Jahren 
vollständig fertiggestellt werden können und voraussichtlich einen Kosten 
aufwand von nur 810 000 <AC erfordern, so daß einschließlich der für 
die Vermessung der inneren Stadt und für das Fixpunclnivellement des 
Außengebietcs bewilligten 420 000 und 20 000 Jt die gesammtc Ver 
messung des ganzen städtischen Gebietes die Summe von nur 1250000 <AL 
erfordern würde. 
Die Kosten sind im Vergleich mit den für die Vermessung von 
Hamburg aufgewendeten immer noch sehr niedrig Die Vermessung von 
Hamburg selbst mit St. Pauli, St. Georg, Rothenbaum, Harvestehude. 
Hohenfelde und Borkfelde mit einem Flächeninhalt von ca. 2 200 La, d. h. 
*/ 3 der hier zu bearbeitenden Fläche, hat an Vermessungskosten reichlich 
1 OM OM d. i. 4 /s der hier voraussichtlich nöthigen Kosten erfordert und 
ist dabei noch nicht vollständig fertiggestellt. Diese verhältnißmäßig hohen 
Kosten (StückvermessungShandrissc, wie hier, sind dort nicht einmal gefertigt 
worden) resultircn daher, daß die Arbeiten mit zu geringer Kraft und 
nur stückweise zur Ausführung gelangt sind. 
Es hat dort zuerst eine Aufnahme und Kartirung des Straßennetzes 
stattgefunden, alsdann ist man mit der Vermessung in das Innere der 
Grundstücke eingedrungen, ohne die Eigenthumsgrenze zu berücksichtigen, 
und endlich hat man angefangen, auch diese aufzunehmen, womit man 
auch jetzt noch beschäftigt ist. 
Aehnlich ist in Frankfurt a./M. operirt worden, und stellen sich 
daher auch hier die Kosten erheblich höher als für Berlin. Ein weiterer 
Grund für die Mehrkosten liegt vielleicht, namentlich für Hamburg, darin, 
daß das Personal dort, welches hauptsächlich aus examinirten Feldmessern 
besteht, während hier meistens nicht examinirte, sogenannte Hilfsgeometer 
beschäftigt werden, höher besoldet worden ist, als hier. 
Daß aber dessenungeachtet bie Leistungen des hiesigen Personals 
auch in qualitativer Beziehung nicht zurückgeblieben sind, beweisen Mehrere 
günstige Urtheile hervorragender Techniker, von denen namentlich der 
Gcneralinspector deS Katasters im Königlichen Finanzministerium hicrselbst 
Gauß und Professor Jordan in Karlsruhe, welche zur Zeit wohl sür 
die ersten Autoritäten Deutschlands aus dem Gebiete der Feldmeßkunst 
gelten, zu nennen sind, sowie der Umstand, daß für Magdeburg, Königs 
berg, Euskirchen. Bremen, Leipzig, Chemnitz und mehrere Städte Bayerns, 
welche noch nicht vermessen worden sind, die Absicht vorliegt, nach hiesigem 
Muster arbeiten zu lassen, zu welchem Zwecke theils Techniker zur In 
formation hierhergesandt, theils die nöthigen Informationen in Gestalt 
der Jnstruclionsschriften und der auf der hiesigen Gewerbeausstellung 
ausgestellt gewesenen Vermessungswerke erbeten worden sind. 
Schon bei dem gegenwärtigen geringen Umfange werden die Resul 
tate der Vermessung bereits vielfach mir wesentlichem Vortheil benutzt. 
Das nahezu fertiggestellte Fixpunktnivellement (das letzte Höhenverzeichniß 
erscheint im Laufe dieses Winters) erübrigt zunächst die früher für alle 
Bauprojccte erforderlich gewesenen kostspieligen und zeitraubenden Anschluß- 
nivellements und schließt außerdem die theils sehr erheblichen Differenzen, 
wie sie früher mitunter bei verschiedenen Nivellements vorgekommen 
sind, aus. 
Weiter haben diejenige» Behörden und Privaten, welche schon Karten 
aus dem Vermessungsbureau bezogen haben, ganz bedeutende Kosten 
ersparnisse zu verzeichnen. Es sind z. B. an Kosten für SiluationS- 
und Nivcllementspläne, welche den bereits fertigen Vermessungsmerken 
entnommen werden konnten, rerausgabt worden: 
von den städtischen Verwaltungen 2 329 <Ai. 
von anderen Behörden und Privaten . . . . l 905 
zusammen . . 4 234 c4C 
Wären für die gelieferten Karten besondere Vermessungen erforderlich 
gewesen, so hätten diese je nach dem Zweck, welchem die Karten dienen 
sollten, den 10- bis 20fachen Kostenbetrag, d. h. eine Summe von 40- 
bis 80 OM jft. erfordert. Hiermit ist aber das Geben aus den Ver 
messungswerken nicht erschöpft, denn da diese andauernd bei der Gegen 
wart erhalten werden, so kann stets neuen Anforderungen entsprochen 
werden. 
Erheblich billiger werden sich noch die Kosten gestalten, wenn erst 
die Vervielfältigung der Karten durch Druck weiter fortgeschritten sein wird. 
Einen weiteren erheblichen Vortheil wird die Vermessung dann bieten, 
wenn erst die Resultate derselben zur Neuordnung des Grundbuchs ver 
wendet werden können. 
Der Vortheil, der hieraus dem grundbesitzenden Publikum erwachsen 
würde, erfordert allein schon dringend die Fortsetzung der Vermessungs 
arbeiten, und zwar ist es mit Rücksicht auf den enormen Werth des 
Grundcigenthums durchaus erforderlich, die Arbeiten mit der bisherigen 
Genauigkeit fortzuführen, da minderwcrthige Pläne, wie sie hier über 
einzelne Theile des Stadtgebiets vorliegen, nicht geeignet sind, eine 
wesentliche Besserung in den mangelhaften Grundbuchverhältnisscn herbei 
zuführen. 
Berlin, den 15. December 1880. 
Der städtische Bermeffungsdirector. 
gcz. R. v. Hoögh. 
Rcvidirt. 
Berlin, den 4. Februar 1881. 
Der Stadtbaurath, 
gez. Rospatt. 
134. Antrag. 
Bei der in Aussicht genommenen Regulirung der Frankfurter Allee 
sind die Bürgersteige 8 m breit — 26 Fuß projectirt. Die Pflasterung, 
Unterhaltung und Reinigung derselben legt den Eigenthümern ganz be 
sondere Opfer ans, ohne daß ein Bedürfniß zu einer solchen Breite der 
Bürgersteige zur Zeit, noch für die Zukunft nachzuweisen ist. 
Die Unterzeichneten beantragen deshalb, 
den Magistrat zu ersuchen, die Breite der Bürgersteige der zu 
regnlircnden Frankfurter Allee aus 6 m — 19 Fuß zu er 
mäßigen und die von den beiden Seiten erübrigten 4 m der 
projectirten Promenade, welche bisher auf 11 w veranschlagt, 
zuzulegen. 
Berlin, den 22. Februar 1881. 
gez. Gericke I. 
Lectow. Schulz III. Seibert. Gericke II. Hanke. Wancke. 
Schuppmann. 
133. Vorlage (Z.-Nr. 10487. B. V. II. 80.) — zur Be 
schlußfassung —, betreffend die Erwerbung deS 
zur Verbreiterung der Gormannstraste von dem 
Grundstücke Mulackstr. 24 erforderlichen Straßen- 
landes. 
Der Eigenihümer Wilhelm Allner beabsichtigt sein an der Ecke der 
Gormannstraße belegenes Grundstück Mulackstr. 24 neu zu bebauen. Bei 
dieser Gelegenheit ist derselbe verpflichtet, sein Grundstück bis zu der durch 
Verfügung des Königlichen Polizei-Präsidiums vom 10. November 1866
	        
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