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für das Präcisionsnivellcment
im I. Arbeitsjahre 15 c4L
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für das Flächennivellement
im 3. Arbeilsjahre 34 -
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pro Hektar betragen.
Endlich spricht für ein schleuniges Vorgehen mit der Triangulation
und ein ununterbrochenes Vorgehen m>it den Detailarbciten der Umstand,
daß in den Außengebieten der Mangel an brauchbaren Karten noch weit
größer ist, als im Innern der Stadt.
So werden sür städtische Zwecke allein die in dem anliegenden Plan
rothcolorirtcn Flächen jedenfalls in den nächsten Jahren vermessen werden
müssen. Diese Ausnahmen würden aber sür die Neumessung verloren
sein, wenn sic nicht gleich an die vorher noch auszuführende, specielle
Triangulation und die polygonomctrische Messung angeschlossen werden
könnten.
Außerdem wird von verschiedenen Eisenbahnverwaltungen die Auf
nahme von Bahnhöfen und ganzen Bahnkörpern, von der Garnison-
verwaltung die Aufnahme des gesammten militairfiscalischen Terrains,
von der Ministerial-Baucommission die Aufnahme verschiedener Terrains
und von sehr vielen einzelnen Grundbesitzern, wie die steten Nachfragen
nach Karten erweisen, die Aufnahme ihrer Grundstücke sehr dringend
gewünscht.
Auch sonst macht sich der Mangel an brauchbaren Karten oft recht
empfindlich fühlbar, z. B. beim Grundbuchamt, beim Steuer- und Feuer
kataster, beim Straßen-, Brücken- und Slrombau, bei Neubauten von
Häusern, bei Unternehmern von Pferdceisenbahn- und sonstigen baulichen
Anlagen, beim Pfandbriesamt und den sonstigen Crediiinstituten n. s. w.
Aus all diesen Gründen empfiehlt es sich, die Triangulation im
nächsten Jahre, sobald die Witterung cs gestattet, in Angrist zu neh
men und so zu sorciren, daß dieselbe in 2 Jahren vollendet ist, damit
überall die speciellen Vermessungen, wo sie auch im Gebiete des Weich
bildes vorkommen, im Anschluß an die Triangulation zur Ausführung
gelangen und nicht blos für specielle, sondern sür alle vorkommenden
Zwecke voll und ganz verwerthet werden können.
Bei einem solchen ununterbrochenen Fortgange der Vermessungs-
arbeiten mit der gegenwärtigen Persvnalstärke würden diese in 9 bis 10 Jahren
vollständig fertiggestellt werden können und voraussichtlich einen Kosten
aufwand von nur 810 000 <AC erfordern, so daß einschließlich der für
die Vermessung der inneren Stadt und für das Fixpunclnivellement des
Außengebietcs bewilligten 420 000 und 20 000 Jt die gesammtc Ver
messung des ganzen städtischen Gebietes die Summe von nur 1250000 <AL
erfordern würde.
Die Kosten sind im Vergleich mit den für die Vermessung von
Hamburg aufgewendeten immer noch sehr niedrig Die Vermessung von
Hamburg selbst mit St. Pauli, St. Georg, Rothenbaum, Harvestehude.
Hohenfelde und Borkfelde mit einem Flächeninhalt von ca. 2 200 La, d. h.
*/ 3 der hier zu bearbeitenden Fläche, hat an Vermessungskosten reichlich
1 OM OM d. i. 4 /s der hier voraussichtlich nöthigen Kosten erfordert und
ist dabei noch nicht vollständig fertiggestellt. Diese verhältnißmäßig hohen
Kosten (StückvermessungShandrissc, wie hier, sind dort nicht einmal gefertigt
worden) resultircn daher, daß die Arbeiten mit zu geringer Kraft und
nur stückweise zur Ausführung gelangt sind.
Es hat dort zuerst eine Aufnahme und Kartirung des Straßennetzes
stattgefunden, alsdann ist man mit der Vermessung in das Innere der
Grundstücke eingedrungen, ohne die Eigenthumsgrenze zu berücksichtigen,
und endlich hat man angefangen, auch diese aufzunehmen, womit man
auch jetzt noch beschäftigt ist.
Aehnlich ist in Frankfurt a./M. operirt worden, und stellen sich
daher auch hier die Kosten erheblich höher als für Berlin. Ein weiterer
Grund für die Mehrkosten liegt vielleicht, namentlich für Hamburg, darin,
daß das Personal dort, welches hauptsächlich aus examinirten Feldmessern
besteht, während hier meistens nicht examinirte, sogenannte Hilfsgeometer
beschäftigt werden, höher besoldet worden ist, als hier.
Daß aber dessenungeachtet bie Leistungen des hiesigen Personals
auch in qualitativer Beziehung nicht zurückgeblieben sind, beweisen Mehrere
günstige Urtheile hervorragender Techniker, von denen namentlich der
Gcneralinspector deS Katasters im Königlichen Finanzministerium hicrselbst
Gauß und Professor Jordan in Karlsruhe, welche zur Zeit wohl sür
die ersten Autoritäten Deutschlands aus dem Gebiete der Feldmeßkunst
gelten, zu nennen sind, sowie der Umstand, daß für Magdeburg, Königs
berg, Euskirchen. Bremen, Leipzig, Chemnitz und mehrere Städte Bayerns,
welche noch nicht vermessen worden sind, die Absicht vorliegt, nach hiesigem
Muster arbeiten zu lassen, zu welchem Zwecke theils Techniker zur In
formation hierhergesandt, theils die nöthigen Informationen in Gestalt
der Jnstruclionsschriften und der auf der hiesigen Gewerbeausstellung
ausgestellt gewesenen Vermessungswerke erbeten worden sind.
Schon bei dem gegenwärtigen geringen Umfange werden die Resul
tate der Vermessung bereits vielfach mir wesentlichem Vortheil benutzt.
Das nahezu fertiggestellte Fixpunktnivellement (das letzte Höhenverzeichniß
erscheint im Laufe dieses Winters) erübrigt zunächst die früher für alle
Bauprojccte erforderlich gewesenen kostspieligen und zeitraubenden Anschluß-
nivellements und schließt außerdem die theils sehr erheblichen Differenzen,
wie sie früher mitunter bei verschiedenen Nivellements vorgekommen
sind, aus.
Weiter haben diejenige» Behörden und Privaten, welche schon Karten
aus dem Vermessungsbureau bezogen haben, ganz bedeutende Kosten
ersparnisse zu verzeichnen. Es sind z. B. an Kosten für SiluationS-
und Nivcllementspläne, welche den bereits fertigen Vermessungsmerken
entnommen werden konnten, rerausgabt worden:
von den städtischen Verwaltungen 2 329 <Ai.
von anderen Behörden und Privaten . . . . l 905
zusammen . . 4 234 c4C
Wären für die gelieferten Karten besondere Vermessungen erforderlich
gewesen, so hätten diese je nach dem Zweck, welchem die Karten dienen
sollten, den 10- bis 20fachen Kostenbetrag, d. h. eine Summe von 40-
bis 80 OM jft. erfordert. Hiermit ist aber das Geben aus den Ver
messungswerken nicht erschöpft, denn da diese andauernd bei der Gegen
wart erhalten werden, so kann stets neuen Anforderungen entsprochen
werden.
Erheblich billiger werden sich noch die Kosten gestalten, wenn erst
die Vervielfältigung der Karten durch Druck weiter fortgeschritten sein wird.
Einen weiteren erheblichen Vortheil wird die Vermessung dann bieten,
wenn erst die Resultate derselben zur Neuordnung des Grundbuchs ver
wendet werden können.
Der Vortheil, der hieraus dem grundbesitzenden Publikum erwachsen
würde, erfordert allein schon dringend die Fortsetzung der Vermessungs
arbeiten, und zwar ist es mit Rücksicht auf den enormen Werth des
Grundcigenthums durchaus erforderlich, die Arbeiten mit der bisherigen
Genauigkeit fortzuführen, da minderwcrthige Pläne, wie sie hier über
einzelne Theile des Stadtgebiets vorliegen, nicht geeignet sind, eine
wesentliche Besserung in den mangelhaften Grundbuchverhältnisscn herbei
zuführen.
Berlin, den 15. December 1880.
Der städtische Bermeffungsdirector.
gcz. R. v. Hoögh.
Rcvidirt.
Berlin, den 4. Februar 1881.
Der Stadtbaurath,
gez. Rospatt.
134. Antrag.
Bei der in Aussicht genommenen Regulirung der Frankfurter Allee
sind die Bürgersteige 8 m breit — 26 Fuß projectirt. Die Pflasterung,
Unterhaltung und Reinigung derselben legt den Eigenthümern ganz be
sondere Opfer ans, ohne daß ein Bedürfniß zu einer solchen Breite der
Bürgersteige zur Zeit, noch für die Zukunft nachzuweisen ist.
Die Unterzeichneten beantragen deshalb,
den Magistrat zu ersuchen, die Breite der Bürgersteige der zu
regnlircnden Frankfurter Allee aus 6 m — 19 Fuß zu er
mäßigen und die von den beiden Seiten erübrigten 4 m der
projectirten Promenade, welche bisher auf 11 w veranschlagt,
zuzulegen.
Berlin, den 22. Februar 1881.
gez. Gericke I.
Lectow. Schulz III. Seibert. Gericke II. Hanke. Wancke.
Schuppmann.
133. Vorlage (Z.-Nr. 10487. B. V. II. 80.) — zur Be
schlußfassung —, betreffend die Erwerbung deS
zur Verbreiterung der Gormannstraste von dem
Grundstücke Mulackstr. 24 erforderlichen Straßen-
landes.
Der Eigenihümer Wilhelm Allner beabsichtigt sein an der Ecke der
Gormannstraße belegenes Grundstück Mulackstr. 24 neu zu bebauen. Bei
dieser Gelegenheit ist derselbe verpflichtet, sein Grundstück bis zu der durch
Verfügung des Königlichen Polizei-Präsidiums vom 10. November 1866