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26. October pr. durch die Antwort des VerwallungSdirectors der städti.
scheu Erleuchtungs-Angelegenheiten vom 10. November pr. fttt erledigt
halten.
Berlin, den 6. Januar 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck. Löwe.
Su Rr 21
Aus das Gesuch vom 26. October cr., betreffend die Aufstellung von
Laternen auf der nördlichen Seite der Barutherstraße, erwidere ich er
gebenst, daß mit Rücksicht darauf, daß aus dieser Seite der Straße wegen
der angrenzenden Kirchhöfe eine Bebauung nicht möglich ist, und daher
die Abgabe von GaS an Private nicht stattfinden kann, von der Legung
von Gasröhren auf diesem Bürgersteige Abstand genommen worden ist,
und daß demgemäß die für die nördliche Seite bestimmten Laternen auf
die südliche Seite der Straße übertragen worden sind. Bei Straßen von
ähnlicher Breite und entsprechendem Verkehre ist für die Aufstellung der
Laternen eine durchschnittliche Entfernung von ca. 33 w vorgeschrieben und
diese Entfernung ist bei den auf der südlichen Seite der Straße auf
gestellten Laternen innegehalten. Es liegt daher ein Grund zu einer Ver
stärkung der Beleuchtung durch Aufstelle» von Laternen auf dem nörd
lichen Bürgersteige nicht vor. Dagegen ist die Aufstellung der noch
fehlenden Laterne zwischen dem Schulgrundstücke und der Zossenerstaße
genehmigt worden und wird mit dieser Ausführung baldigst vorgegangen
werden.
Berlin, den 10. November 1880.
Der Verwaltungsdirector der städtischen Erleuchtungs-Angelegenheiten.
de» Vorstand des liberalen Vereins der Hallesche Thor-
Stadtbezirke, z. H. des Assecuranzinspectors
Herrn Jamrath
Bergmanustr. 102.
22. Vorlage (J.-Nr. 9544. B. V. ll. 80) — znr Beschluß
faffung—, betreffend die Erwerbung deS zur Ver
breiterung der Neustädtifcheu Kirchstraße erfor
derlichen LerrainS von dem au dieser Straße
belegeueu ehemaligen Logengruudstück.
Der Baumeister Guthmann beabsichtigt die von ihm erworbene«
Theile des ehemaligen Logengrundstücks an der Dorotheenstraße und Neu-
städtischen Kirchstrabe neu zu bebauen und hat dasselbe zu diesem Behufe
bis zur neuen Baufluchtlinie von Gebäuden freigelegt und auf eine Ent-
fchädigung für eine Fläche von 186 qm verzichtet.
Für die Abtretung der übrigen zur Straße freigelegten Fläche von
1117 — 186 = 931 qm an die Stadtgemeinde fordert der rc. Guth
mann Entschädigung, welche nach §. 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Juli
1875 nicht versagt werden kann.
Ueber die Höhe der Entschädigung hat die Bau-Deputation mit dem
rc. Guthmann Verhandlungen gepflogen, welche zu dem Resultat ge
führt haben, daß Guthmann seine ursprüngliche Forderung von
196 670 schließlich aus 160 000 ermäßigt hat.
Die Bau-Deputation hält bei der vortheilhaften Lage des Guth-
mann'fchen Grundstücks und bei dem Werthe des Grund und Bodens
in jener Gegend überhaupt eine Entschädigung für das abzutretende
Straßenland von 150 000 jf(. für angemessen in der Voraussetzung, daß
Guthmann sich hiermit einverstandenerklären wird, wenn die Angelegen
heit dadurch ohne Verzug erledigt werden kann.
Wir haben uns diesem Votum der Bau-Deputation angeschloffen
und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen:
die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver
standen, daß das zur Verbreiterung der Neustädtischen Kirch
straße erforderliche und freigelegte Terrain des ehemaligen
Logengrundstücks pfandfrei für den Preis von 150 000 ,AC. er
worben werde und die Zahlung des Kausgeldes ä Conto der
für Erwerbung von Straßenland bewilligten 600 000 <M.
erfolgt.
Einen Situationsplan fügen wir in der Anlage bei und bemerken
noch, daß über den vorgedachten Fonds bis jetzt in Höhe von rund
390000 c 4t. Verfügung getroffen ist.
Berlin, den 5. Januar 188 l.
Magistrat hieflger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
21. Vorlage (J.-Nr. 9739. B. V. 11. 80.) — zur Beschluß
fassung — wegen Nachbewilligung eines Betrages
von 7 00v dt an Mehrkosten für die Verbreite
rung der Weidendammer Brücke.
In Folge unserer Vorlage vom 24. Juni 1879 (J.-Nr. 2716.
B. V. II. 79) hat die Stadtverordneten Versammlung sich durch Beschluß
vom 28. ogusck. m. (Prot. Nr. 11) mit Verbreiterung der Weidcndammer
Brücke einverstanden erklärt und an AuSführungskostcn den geforderten
Betrag von 45 000 aus der Anleihe zur Herstellung besserer Brücken
bewilligt. Es hat sich inzwischen ergeben, daß die bewilligte Kostensumme
nicht ausreichend ist. Es waren seiner Zeit die voraussichtlichen Kosten
nur nach einem generellen Ueberschlage in runder Summe auf 45 000 jfi.
angenommen und war diesem Ueberschlage der Dringlichkeit der Sache
wegen, um solche noch vor Eintritt der Ferien der Erledigung zuzuführen,
nur eine Projectsskizze zu Grunde gelegt morden, welche eine genaue
Kostenberechnung nicht zuließ. Für den Kostenmehraufwand ist insbeson
dere aber der Umstand von wesentlichem Einfluß geworden, daß bei der
Detaillirung und Umarbeitung des Projects für die Fußgängerbrücke die
Eiscnarbeiten erheblich theurer geworden sind. Auch haben die An-
schlüffc an die Ufermauern und die Geländer, sowie die durch die Verbreite
rung der Brücke nothwendig gewordene Erneuerung der Prellwände bei der
mittleren Durchfahrtsöffnung nicht geringe Arbeiten und Kosten erforderlich
gemacht, welche in dem Kostenüberschlage nicht besonders vorgesehen
gewesen sind. Zu den hinzutretenden Mehraufwendungen gehört es
ferner, daß in Aussicht genommen (ist, die Haupt-Constructioustheile der
Brücke in bescheidenem Maße mit einer Zinkdecoration zu bekleide«.
Wenn dem gegenüber zwar die Pflasterarbeitcn nach Möglichkeit ein
geschränkt worden sind, so ergiebt sich doch zur vollständigen Fertig
stellung der Brückenverbreiterung und Herstellung der Fußgängerbrücke«
ein Kostenmehraufwand von 7 000 cAt. gegen die ursprünglich bewilligte
Summe von 45 000 c/fi.
In Uebereinstimmung mit der Bau. Deputation ersuchen wir daher,
beschließen zu wollen:
Die Stadtverordnete» - Versammlung bewilligt für die Ver
breiterung der Weidendammer Brücke zu dem früheren Betrage
von 45 000 cAL nachträglich noch den Kostenbetrag von
7 000 aus der Anleihe zur Herstellung besserer Brücken.
Berlin, den 5. Januar 1881.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
24. Vorlage (J.-Nr. 4476. F. B.) — zur Beschlußfassung
—, betreffend die Festsetzung des Etats für de»
Administrationsfonds der Sparkaffe pro >881.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden mir den beiliegende«
Entwurf zum Etat des Administrationsfonds der Sparkasse für das
Jahr 1881 mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Wir bemerken dabei, daß alle gegen den bisherigen Etat sich er
gebenden Abweichungen in den am Schluffe des Etatsentwurfs gegebenen
Erläuterungen speciell begründet worden sind. Die Einnahmen und Aus
gaben, welche das Haus Klosterstr. 68, dessen Erweiterungsbau voraus
sichtlich in den ersten Monaten des nächsten Jahres fertig gestellt sein wird,
betreffen, sind besonders zusammengestellt und ist diese Zusammenstellung als
Anhang dem Etatsentwurfc beigefügt, so daß nur der sich ergebende
Reinertrag des gedachten Gebäudes in dem Etat der Sparkasse zum
Ansatz gebracht worden ist. Für die Berechnung der Einnahmen in
diesem Anhange, welche nur Miethen und Erstattungen betreffen und
welche von den einzelnen städtischen Verwaltungen, deren Geschäftsloca-
litäten in dem Gebäude untergebracht worden, gezahlt resp. geleistet wer-
den, sind die von der Steuer-Deputation abgeschätzten Micthswerthc maß-
gebend gewesen. Die Ausgaben sind nach den voraussichtlichen Leistunge»
und Unterhaltungskosten berechnet und ist die Vertheilung derselben auf
die einzelnen Verwaltungen, welche daS Gebäude benutzen und die anlhei-
ligen Ausgaben zu erstatten haben, auf Grund der abgeschätzten Micths-
werthe festgestellt worden. Der Umstand, daß der Erweiterungsbau deS
Gebäudes seiner vollständigen Vollendung noch nicht hat entgegengeführt
werden können, hat dazu beigetragen, daß die Abschätzung der Mieths-
werthe für die Räumlichkeiten, welche den einzelnen Verwaltungen über
wiesen worden sind, durch die Steuer-Deputation erst in diesem Monate
erfolgen konnte, so daß dadurch die Vorlage des Etatsentwurfs, für welchen
eine große Anzahl von Ansätzen von dieser Abschätzung abhängig war,
ohne Schuld des Curatoriums der Sparkasse eine nicht unwesentliche
Verzögerung erfahren hat. Indem wir dieselbe lebhaft bedauern, bitten
wir solche für diesmal zu entschuldigen, in Zukunft werden wir daraus
hinwirken, daß derartige Verzögerungen nicht wieder vorkommen.