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Volume No. 2 (11-27), 8. Januar 1881

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

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26. October pr. durch die Antwort des VerwallungSdirectors der städti. 
scheu Erleuchtungs-Angelegenheiten vom 10. November pr. fttt erledigt 
halten. 
Berlin, den 6. Januar 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. Löwe. 
Su Rr 21 
Aus das Gesuch vom 26. October cr., betreffend die Aufstellung von 
Laternen auf der nördlichen Seite der Barutherstraße, erwidere ich er 
gebenst, daß mit Rücksicht darauf, daß aus dieser Seite der Straße wegen 
der angrenzenden Kirchhöfe eine Bebauung nicht möglich ist, und daher 
die Abgabe von GaS an Private nicht stattfinden kann, von der Legung 
von Gasröhren auf diesem Bürgersteige Abstand genommen worden ist, 
und daß demgemäß die für die nördliche Seite bestimmten Laternen auf 
die südliche Seite der Straße übertragen worden sind. Bei Straßen von 
ähnlicher Breite und entsprechendem Verkehre ist für die Aufstellung der 
Laternen eine durchschnittliche Entfernung von ca. 33 w vorgeschrieben und 
diese Entfernung ist bei den auf der südlichen Seite der Straße auf 
gestellten Laternen innegehalten. Es liegt daher ein Grund zu einer Ver 
stärkung der Beleuchtung durch Aufstelle» von Laternen auf dem nörd 
lichen Bürgersteige nicht vor. Dagegen ist die Aufstellung der noch 
fehlenden Laterne zwischen dem Schulgrundstücke und der Zossenerstaße 
genehmigt worden und wird mit dieser Ausführung baldigst vorgegangen 
werden. 
Berlin, den 10. November 1880. 
Der Verwaltungsdirector der städtischen Erleuchtungs-Angelegenheiten. 
de» Vorstand des liberalen Vereins der Hallesche Thor- 
Stadtbezirke, z. H. des Assecuranzinspectors 
Herrn Jamrath 
Bergmanustr. 102. 
22. Vorlage (J.-Nr. 9544. B. V. ll. 80) — znr Beschluß 
faffung—, betreffend die Erwerbung deS zur Ver 
breiterung der Neustädtifcheu Kirchstraße erfor 
derlichen LerrainS von dem au dieser Straße 
belegeueu ehemaligen Logengruudstück. 
Der Baumeister Guthmann beabsichtigt die von ihm erworbene« 
Theile des ehemaligen Logengrundstücks an der Dorotheenstraße und Neu- 
städtischen Kirchstrabe neu zu bebauen und hat dasselbe zu diesem Behufe 
bis zur neuen Baufluchtlinie von Gebäuden freigelegt und auf eine Ent- 
fchädigung für eine Fläche von 186 qm verzichtet. 
Für die Abtretung der übrigen zur Straße freigelegten Fläche von 
1117 — 186 = 931 qm an die Stadtgemeinde fordert der rc. Guth 
mann Entschädigung, welche nach §. 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Juli 
1875 nicht versagt werden kann. 
Ueber die Höhe der Entschädigung hat die Bau-Deputation mit dem 
rc. Guthmann Verhandlungen gepflogen, welche zu dem Resultat ge 
führt haben, daß Guthmann seine ursprüngliche Forderung von 
196 670 schließlich aus 160 000 ermäßigt hat. 
Die Bau-Deputation hält bei der vortheilhaften Lage des Guth- 
mann'fchen Grundstücks und bei dem Werthe des Grund und Bodens 
in jener Gegend überhaupt eine Entschädigung für das abzutretende 
Straßenland von 150 000 jf(. für angemessen in der Voraussetzung, daß 
Guthmann sich hiermit einverstandenerklären wird, wenn die Angelegen 
heit dadurch ohne Verzug erledigt werden kann. 
Wir haben uns diesem Votum der Bau-Deputation angeschloffen 
und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen: 
die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß das zur Verbreiterung der Neustädtischen Kirch 
straße erforderliche und freigelegte Terrain des ehemaligen 
Logengrundstücks pfandfrei für den Preis von 150 000 ,AC. er 
worben werde und die Zahlung des Kausgeldes ä Conto der 
für Erwerbung von Straßenland bewilligten 600 000 <M. 
erfolgt. 
Einen Situationsplan fügen wir in der Anlage bei und bemerken 
noch, daß über den vorgedachten Fonds bis jetzt in Höhe von rund 
390000 c 4t. Verfügung getroffen ist. 
Berlin, den 5. Januar 188 l. 
Magistrat hieflger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
21. Vorlage (J.-Nr. 9739. B. V. 11. 80.) — zur Beschluß 
fassung — wegen Nachbewilligung eines Betrages 
von 7 00v dt an Mehrkosten für die Verbreite 
rung der Weidendammer Brücke. 
In Folge unserer Vorlage vom 24. Juni 1879 (J.-Nr. 2716. 
B. V. II. 79) hat die Stadtverordneten Versammlung sich durch Beschluß 
vom 28. ogusck. m. (Prot. Nr. 11) mit Verbreiterung der Weidcndammer 
Brücke einverstanden erklärt und an AuSführungskostcn den geforderten 
Betrag von 45 000 aus der Anleihe zur Herstellung besserer Brücken 
bewilligt. Es hat sich inzwischen ergeben, daß die bewilligte Kostensumme 
nicht ausreichend ist. Es waren seiner Zeit die voraussichtlichen Kosten 
nur nach einem generellen Ueberschlage in runder Summe auf 45 000 jfi. 
angenommen und war diesem Ueberschlage der Dringlichkeit der Sache 
wegen, um solche noch vor Eintritt der Ferien der Erledigung zuzuführen, 
nur eine Projectsskizze zu Grunde gelegt morden, welche eine genaue 
Kostenberechnung nicht zuließ. Für den Kostenmehraufwand ist insbeson 
dere aber der Umstand von wesentlichem Einfluß geworden, daß bei der 
Detaillirung und Umarbeitung des Projects für die Fußgängerbrücke die 
Eiscnarbeiten erheblich theurer geworden sind. Auch haben die An- 
schlüffc an die Ufermauern und die Geländer, sowie die durch die Verbreite 
rung der Brücke nothwendig gewordene Erneuerung der Prellwände bei der 
mittleren Durchfahrtsöffnung nicht geringe Arbeiten und Kosten erforderlich 
gemacht, welche in dem Kostenüberschlage nicht besonders vorgesehen 
gewesen sind. Zu den hinzutretenden Mehraufwendungen gehört es 
ferner, daß in Aussicht genommen (ist, die Haupt-Constructioustheile der 
Brücke in bescheidenem Maße mit einer Zinkdecoration zu bekleide«. 
Wenn dem gegenüber zwar die Pflasterarbeitcn nach Möglichkeit ein 
geschränkt worden sind, so ergiebt sich doch zur vollständigen Fertig 
stellung der Brückenverbreiterung und Herstellung der Fußgängerbrücke« 
ein Kostenmehraufwand von 7 000 cAt. gegen die ursprünglich bewilligte 
Summe von 45 000 c/fi. 
In Uebereinstimmung mit der Bau. Deputation ersuchen wir daher, 
beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordnete» - Versammlung bewilligt für die Ver 
breiterung der Weidendammer Brücke zu dem früheren Betrage 
von 45 000 cAL nachträglich noch den Kostenbetrag von 
7 000 aus der Anleihe zur Herstellung besserer Brücken. 
Berlin, den 5. Januar 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
24. Vorlage (J.-Nr. 4476. F. B.) — zur Beschlußfassung 
—, betreffend die Festsetzung des Etats für de» 
Administrationsfonds der Sparkaffe pro >881. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden mir den beiliegende« 
Entwurf zum Etat des Administrationsfonds der Sparkasse für das 
Jahr 1881 mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen. 
Wir bemerken dabei, daß alle gegen den bisherigen Etat sich er 
gebenden Abweichungen in den am Schluffe des Etatsentwurfs gegebenen 
Erläuterungen speciell begründet worden sind. Die Einnahmen und Aus 
gaben, welche das Haus Klosterstr. 68, dessen Erweiterungsbau voraus 
sichtlich in den ersten Monaten des nächsten Jahres fertig gestellt sein wird, 
betreffen, sind besonders zusammengestellt und ist diese Zusammenstellung als 
Anhang dem Etatsentwurfc beigefügt, so daß nur der sich ergebende 
Reinertrag des gedachten Gebäudes in dem Etat der Sparkasse zum 
Ansatz gebracht worden ist. Für die Berechnung der Einnahmen in 
diesem Anhange, welche nur Miethen und Erstattungen betreffen und 
welche von den einzelnen städtischen Verwaltungen, deren Geschäftsloca- 
litäten in dem Gebäude untergebracht worden, gezahlt resp. geleistet wer- 
den, sind die von der Steuer-Deputation abgeschätzten Micthswerthc maß- 
gebend gewesen. Die Ausgaben sind nach den voraussichtlichen Leistunge» 
und Unterhaltungskosten berechnet und ist die Vertheilung derselben auf 
die einzelnen Verwaltungen, welche daS Gebäude benutzen und die anlhei- 
ligen Ausgaben zu erstatten haben, auf Grund der abgeschätzten Micths- 
werthe festgestellt worden. Der Umstand, daß der Erweiterungsbau deS 
Gebäudes seiner vollständigen Vollendung noch nicht hat entgegengeführt 
werden können, hat dazu beigetragen, daß die Abschätzung der Mieths- 
werthe für die Räumlichkeiten, welche den einzelnen Verwaltungen über 
wiesen worden sind, durch die Steuer-Deputation erst in diesem Monate 
erfolgen konnte, so daß dadurch die Vorlage des Etatsentwurfs, für welchen 
eine große Anzahl von Ansätzen von dieser Abschätzung abhängig war, 
ohne Schuld des Curatoriums der Sparkasse eine nicht unwesentliche 
Verzögerung erfahren hat. Indem wir dieselbe lebhaft bedauern, bitten 
wir solche für diesmal zu entschuldigen, in Zukunft werden wir daraus 
hinwirken, daß derartige Verzögerungen nicht wieder vorkommen.
	        
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