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(ii2. ns.)
Vorlagen
für die
Stlidtvrrordilctm-Versammlung zu Berlin.
112. Nachtrag zum Specialetat Nr. 40A. pro 1. April
1881/82.
Br. m. dem Ausschuß der Stadtverordneten-Vcrsammlung zur Vor-
berathung von Specialetats, zu Händen des Stadtverordneten-Vorstehers
Herrn vr. Straßmann, Hochwohlgeboren, ganz ergebenst vorzulegen
In dem Specialetat Nr. 40A. pro 1. April 1881/82, welcher dem
Ausschüsse zur Vorberathung überwiesen ist, sind im Ordinarium sab
Titel II. v. Position 3 der Ausgabe für den Neubau eines Eiskellers
aus dem städtischen Grundstück ,Eierhäuschen bei Treptow" 4 700 J(.
zum Ansatz gebracht.
Nachdem gegenwärtig die Zeichnung und der Kostenanschlag für den
bezeichneten Neubau fertig gestellt worden sind, stellt sich heraus, daß
dazu nicht 4 700, sondern 4 800 M. erforderlich sind.
Indem ich mich beehre, hiervon dem Ausschüsse Mittheilung zu
machen, gestatte ich mir denselben zugleich ganz ergebenst zu ersuchen,
bei Berathung dieses Ansatzes anstatt der im Etatsentwurse aus
geworfenen 4 700 <AC. nunmehr nach Maßgabe des Kosten
anschlages. welcher dem Originaletat beigefügt worden,
4 800 jfi. genehmigen, und der Stadtverordneten-Vcrsammlung
die Festsetzung dieser Summe geneigtest in Vorschlag bringen
zu wollen.
Berlin, den 14. Februar 1881.
Der Magistratscommissarius.
Rung e,
Stadtrath und Kämmerer.
113. Nachtrag zum Etat der OrtSpolizeiverwaltung
und zum Specialetat Nr.43 pro 1 April 1881/82.
Br. m. dem Ausschüsse der Stadtverordneten Versammlung zur Vor
berathung von Specialetats und zwar zu Händen des Stadtverordneten-
Vorstehers Herrn vr. Straßmann, Hochwvhlgeboren, ganz ergebenst
vorzulegen.
Auf Grund des §. 8 des Jurisdictionsvertrages vom 10./16. De
cember 1843 hatte der Fiscus bisher gegen Entrichtung des darin fest
gesetzten Canons seitens der Stadtgemeinde die Sicherstellung und Be
erdigung der Leichen von Verunglückten und Selbstmördern aus Staats
fonds übernommen. Die desfallsigen Kosten bestehen in:
1. dem Gehalte des Lcichencommissars mit 3 840 jfi.,
2. den Gehältern zweier Leichendiener mit 1 440 und 1 320 M,
3. den Transportkosten der Leichen von ihrem Fundorte nach der
Morgue mit etwa 2 850 c 4C. und
4. den Kosten für Särge und anderen Ausgaben mit ca. 735
Insofern bei den Verunglückten und Selbstmördern ein Nachlaß
vorgefunden oder zur Zahlung fähige und verpflichtete Anverwandte vor
handen waren, sind die erwachsenen Kosten wieder eingezogen worden,
und zwar:
a) an Gebühren des Leichencommissarius 4 <M,.,
b) desgleichen für jeden Leichendiener l, 8 o <M.,
c) an Transportkosten 4,so <At und
d) für den Sarg je nach der Größe desselben 3,is, ‘2,u, 2,25, 2 und
1,50 c/Pt.
Die Rückeinnahmen ad c. und d. betrugen durchschnittlich jährlich
500 resp. 100 c4t.
Nachdem der vorgedachte Jurisdictionsvertrag durch den zwischen
dem Fiscus und der Stadtgemeinde unterm 12./28. December 1879 ge
schlossenen Vergleich vom 1. April 1880 ab gänzlich aufgehoben und die
aus der Vergangenheit herrührenden gegenseitigen Forderungen gegen
einander compensirt worden sind, ist nunmehr sür die Uebernahme der
gedachten Kosten nach §. 2 des Vergleichs lediglich das Gesetz über die
Polizeiverwaltung vom 1. März 1850 maßgebend. Demnach hat der
Staat die vorstehend unter 1 und 2 aufgeführten Gehälter des Leichen-
cominissariils und der beiden Leichendiener auch fernerhin zu zahlen, wo
gegen die übrigen Kosten als sachliche Polizeivcrwaltungskosten der Stadt-
gemeinde zur Last fallen. Etwaige Rückeinnahmen hierauf, wie solche
vorstehend ad c und d. mit 500 und 100 dC. berechnet sind, kommen
indessen der Stadtgemeinde zu Gute.
Auf diese Kosten und die bezüglichen Rückeinnahmen ist in dem der
Stadtverordneten-Versammlung übersandten Entwürfe zum Etat für die
Ortspolizei, welcher dem Ausschüsse derselben zur Vorberathung vorliegt,
nicht Rücksicht genommen, es hat das Königliche Polizei-Präsidium erst
jetzt die Regulirung dieser Angelegenheit bei dem Magistrat nachgesucht.
Ferner hat das Königliche Polizei-Präsidium mittelst Schreibens vom
4. d. M. dem Magistrat davon Mittheilung gemacht, daß nach Auf
stellung des Etats über die Kosten der hiesigen Ortspolizei sich heraus
gestellt hat, daß von den llniformstücken, welche den Wachtmeistern und
Schutzmännern der politischen, Criminal- und Sittenpolizei abgenommen
worden, 400 Stück Röcke, 150 Stück Paletots, 400 Paar leinene Hose»
und 400 Stück Halsbinden sich noch in solchem Zustande befinden, daß
dieselben am 1. April resp. I. October cr. wieder in Tragung gegeben
werden können.
Um diese Stücke würde sich mithin der Bedarf pro 1. April
1881/82 verringern, so daß gegen den Etatsentwurf, in welchem die
Kosten für diese Bekleidungsstücke bereits mit in Ansatz gebracht worden
sind, eine Ersparniß und zwar für:
400 Röcke ä 33 M. 13 200 JC.
150 Paletots ä 35 <M. 5 250 -
400 leinene Hosen a 4 cAl. ...... . 1 600 -
400 Halsbinden ä 0,so tÄC. 120 -
mit zusammen 20 170
eintritt.
Aus Vorstehendem ergiebt sich, daß folgende Abänderungen in dem
Entwürfe zum Specialetat Nr. 45 und zu dem Anhange deffelben, die
Kosten der Ortspolizci betreffend, erforderlich sind:
I. Etat der Ortspolizei.
(Anhang zu dem Specialetat Nr. 45).
Einnahme.
Titel A. Neu hinzu tritt Pos. 19:
„Erstattung auf sachliche Kosten für Sicherstellung der