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Volume No. 14 (91-100), 12. Februar 1881 Anlage: ad No. 14 (101-108), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1881 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
im Grundbuche von der Königstadt Band 17 Nr. 1219 verzeichnetes 
Grundstück (Schützenhaus) ein zu 4*/z pCt. verzinsliches hypothekarisches 
Darlehn von 120 000 Jt zum 1. Juli d. I. aus den von uns ver 
walteten Fonds zu gewähren. 
Das Grundstück ist nach der Auskunft des Feuersocietäts - Bureaus 
mit 163 700 
versichert und gewährte nach der Mittheilung der Mieths- 
steuerbuchhalterei in den Jahren 1878, 1879, 1880 und 
im l. Quartal 1881 nach der üblichen Durchschnittsberech 
nung einen jährlichen Micthsertrag von 22 849 JC. 
Dieser Ertrag zu 6 pCt. capitalisirt entspricht einem 
Werthe von . 380 816 - 
so daß nach dem Durchschnitte beider Werthe von. . . 544 516 dt. 
durch daß Grundstück in Höhe von 136 129 
pupillarische Sicherheit geboten wird. 
Nach der vorgenommenen Prüfung unseres Sachverständigen befinden 
sich die auf dem Grundstücke befindlichen Gebäude in vollkommen gutem 
baulichen Zustande. In Abtheil. II. des Grundbuchs sind keine Lasten rc. 
eingetragen. Die erforderlichen Mittel sind bei der Haupt-Stistungs- 
kasie verfügbar. Bedenken gegen die Gewährung bezw. Sicherheit des 
nachgesuchten Darlehns von 120000 ^/H, liegen mithin nicht vor. 
Das Gesuch um Festsetzung des Zinsfußes aus 4% pCt. erscheint 
bei der günstigen Lage des Grundstücks gerechtfertigt. 
Wir sind bei dieser ^Sachlage geneigt, dem obigen Darlehnsautrage 
zu entsprechen und ersuchen demgemäß die Stadtverordneten-Versaminlung, 
beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der hiesigen Schützengilde auf ihr hicrselbst 
Linienstr. 3—5 belegcncs, im Grundbuche von der Königstadt 
Band 17 Nr. 1219 verzeichnetes Grundstück ein bis ans 
Weiteres mit 4^2 pCt. verzinsliches hypothekarisches Darlehn 
von 120 000 </k. zur ersten Stelle und gegen sechsmonatliche 
Kündigung aus Stiftungsfonds gewährt wird. 
Berlin, den 7. Februar 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Berlin, den 12. Februar 1881. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. vr. Straßmann.
	        
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