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Volume No. 84 (576-582), 16. Oktober 1880 Anlage: ad No. 84. (583-590.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

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380. Vorlage (J.-Nr. 1755. G. B.) — zur Beschlußfas 
sung —, betreffend die Peusiouirung des Brücken 
wärters Heilmann. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der Brückenwärter Rudolf Hermann Heilmann 
vom 1. Januar 1881 ab mit einer Pension von 844 jähr 
lich, wovon 72 wieder auf Reichsfonds zahlbar zu machen 
sind, in den Ruhestand versetzt werde. 
Begründung. 
Der Brückenwärter Heilmann, Neue Friedrichstraße 107 im Keller 
wohnhaft, bald 58 Jahr alt, wird, da er sich dem schweren Dienst an 
den Brücken nicht mehr gewachsen zeigte, seit 1 Va Jahren als Bureau 
diener im Rathhause beschäftigt. Doch auch diesem leichten Dienste ver 
mag er nicht mehr vorzustehen, denn es ist im Laufe der Zeit bei dem 
rc. Heilmann ein solcher Verfall der geistigen und körperlichen Kräfte 
eingetreten, daß er nach dem in Abschrift beigefügten Physicatsgutachten 
vom 10. d. M. nunmehr für dauernd dienstunfähig erklärt wird, welchem 
Gutachten wir nach pflichtmäßigem Ermesien beitreten müssen. 
Heilmann gehört übrigens zu den Beamten, welche mit dem Ueber- 
gange der fiscalischen Straßen und Brücken in die städtische Verwaltung 
in letztere übernommen sind. Er hatte vorher bereits 30 Jahre im 
Militär« und Staatsdienst gestanden und dadurch Anspruch auf Pension 
erworben, welchen er bei seiner Uebernahme in den städtischen Dienst nicht 
verlieren konnte. 
Die Pensionsberechnung liegt bei. 
Berlin, den 16. September 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
387. Vorlage (J.-Nr. 1467. S. D. I.) — zur Befchluß- 
faffung —, betreffend die definitive Anstellung 
des Gemeiadeschullehrers Rabe. 
Der Stadtverordneten-Bersammlung theilen wir unter Bezugnahme 
auf den gefälligen Beschluß vom 21. November 1878 — Prot. Nr. 22 — 
ergebenst mit, daß der Gemeindeschullehrer Rabe, welcher am 1. Okto 
ber 1876 mit dem Vorbehalt des Widerrufs innerhalb Jahresfrist an 
gestellt, dann aber an Echinococcus so erheblich erkrankt war, daß dieser 
Widerruf unter dem 19. September 1877 von dem Königlichen Provinzial- 
Schulcollegium auf unserem Antrag ausgesprochen wurde, seit dem Jahre 
1878 ohne Unterbrechung unterrichtet hat. 
Das von uns nochmals erforderte Gutachten des Geheimen Medi- 
cinalraths Professor vr. Skrzeczka, welches wir nebst Anlagen beifügen, 
erklärt den rc. R a b e für dienstfähig bezw. brauchbar für den Communal- 
dienst. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher, 
sich mit der definitiven Anstellung des Gemeindeschullehrers 
Rabe vom 1. October 1880 ab nunmehr mit der Maßgabe 
gefälligst einverstanden zu erklären, daß seine Anciennität vom 
1. October 1876 gerechnet wird. 
Berlin, den 13. September 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
588. Vorlage (J.-Nr. 1403. I. S. D.) — zur Defchluß- 
faffung —, betreffend die Anstellung der Lehrerin 
Fräulein Aarons im hiefigeu Gemetudeschuldieust. 
Wir beabsichtigten im vorigen Jahre, die seit April 1874 an der 
Lutter'schen Privatschule und vom 1. April 1879 als Anwärterin im 
hiesigen Gemeindeschuldienste beschäftigte Lehrerin Fräulein Anna Maria 
Aarons, Templinerstr. 13 III. l. wohnhaft, als Gemeindefchullehrerin 
anzustellen. 
Nach dem von dem Geheimen Medicinalrath Professor vr. Skrzeczka 
eingeforderten und in den Acten befindlichen Physicatsgutachten vom 16. Juni 
1879 konnte indeß Fräulein Aarons für den Gemeindefchuldienst als 
körperlich geeignet nicht erachtet werden. 
Wir konnten sie daher zwar weiter unter den bisherigen Bedingungen 
im Gemeindeschuldienst beschäftigen, mußten von ihrer Anstellung aber Ab 
stand nehmen. 
Unterm 23. Juni cr. bat Fräulein Aarons, sie nunmehr anstelle» 
zu wollen, da die körperliche Indisposition, welche zur Zeit der ärztlichen 
Untersuchung bestand, vollständig gewichen sei. 
Eine nochmalige Untersuchung durch Herrn Geheimen Medicinalrath 
vr. Skrzeczka ergab nach dem ebenfalls in den Acten befindlichen Phy 
sicatsgutachten vom 23. August cr. die Richtigkeit ihrer Angaben und er 
klärte Herr vr. Skrzeczka am Schluffe seines Gutachtens Fräulein 
Aarons als nunmehr körperlich geeignet für den Communaldienst. 
Wir haben demnach beschlossen, Fräulein Aarons nunmehr mildem 
Minimalgehalte von jährlich 1170 <AC. und der Verpflichtung zur Er- 
theilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrcrin an« 
zustellen. 
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen wir, mit Bezug auf 
§. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetat, 
sich über die Anstellung der Lehrerin Fräulein Aarons 
gefälligst zu äußern. 
Berlin, den 15. September 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
588. Vorlage (J.-Nr. 1113. W. H.), betreffend die An 
stellung des Lehrers Hermann Friedrich Wilhelm 
Gruel als Lehrer «nd Erziehungsgehilfe an 
der Waisenanstalt zu RnmmelSburg. 
Wir beabsichtigen, den feit dem 10. August v. I. an der Waifen- 
anstalt zu Rummelsburg interimistisch beschäftigten Lehrer Hermann Fried 
rich Wilhelm Gruel als Lehrer und Erziehungsgchilfe vom 1. October cr. 
ab, und zwar zunächst provisorisch gegen Gewährung des etatsmäßigen 
Gehalts von jährlich 1170 t/fL nebst Emolumenten im Werthe von 
300 jfi., an der gedachten Anstalt anzustellen. 
Unter Beifügung der Personalacten des Genannten (Beamte 91a.) 
sowie eines Physicatsattestes vom 22. d. M. ersuchen die Stadtverordneten- 
Versammlung wir, 
sich gefälligst über die qu. Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 29. September 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
588. Vorlage (J.-Nr. 1193. G. B.) - zur Beschlußfas 
sung —, betreffend die Penfionirung deS Jn- 
fpectorö Flügel. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle beschließen: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der Jnspector der städtischen Siechenanstalt für 
Männer, Friedrich Wilhelm Flügel, vom 1. Januar 1881 
ab mit der gesetzlichen Pension von 1 988 jfi. und einem jähr 
lichen Zuschuß von 412 <At. in den Ruhestand versetzt werde. 
Begründung. 
Durch die Verlegung des Arbeitshauses vom Alexanderplatz Hierselbst 
nach Rummelsburg — October 1879 — ergab sich die Nothwendigkeit, 
daS Verhältniß, in welchem die städtische Siechenanstalt für Männer, 
Stralauerstr. 58, zu jenem stand, zu lösen und diese Anstalt dem für die 
Siechenanstalt für Frauen bereits bestehenden Curatorium gleichfalls zu 
unterstellen. 
Während bis zu dieser Trennung die Oeconomie sowohl als auch die 
Bureauarbeit gemeinschaftlich im Arbeitshause geführt resp. erledigt wurde 
und dem Jnspector der Siechenanstalt, Flügel, eigentlich nur die Geschäfte 
eines etwa« selbstständigen Hausvaters oblagen, mußte der Jnspector nun 
mehr die Oeconomie mit dem erforderlichen Personal und alle schriftlichen 
Arbeiten einschließlich der Journal« und Registraturführung selbst über 
nehmen. 
Die dienstliche Vergangenheit deS >c. Flügel berechtigte zu der Er 
wartung, daß er sich in die neuen Verhältnisse einleben werde, es stellte 
sich aber leider bald heraus, daß er der ihm zugewiesenen selbstständigen 
Stellung in keiner Art gewachsen war. Dazu trat noch die wesentliche 
Veränderung der Anstalt in eine reine Siechenanstalt für unbescholtene 
Sieche. ES traten alsbald in der Anstalt Unordnungen im äußern Dienste, 
Mangel an Disciplin hervor. Es zeigten sich in der öconomischen Ver 
waltung Unregelmäßigkeiten — wobei indeß eine sträfliche Antheilnahme
	        
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