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380. Vorlage (J.-Nr. 1755. G. B.) — zur Beschlußfas
sung —, betreffend die Peusiouirung des Brücken
wärters Heilmann.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Brückenwärter Rudolf Hermann Heilmann
vom 1. Januar 1881 ab mit einer Pension von 844 jähr
lich, wovon 72 wieder auf Reichsfonds zahlbar zu machen
sind, in den Ruhestand versetzt werde.
Begründung.
Der Brückenwärter Heilmann, Neue Friedrichstraße 107 im Keller
wohnhaft, bald 58 Jahr alt, wird, da er sich dem schweren Dienst an
den Brücken nicht mehr gewachsen zeigte, seit 1 Va Jahren als Bureau
diener im Rathhause beschäftigt. Doch auch diesem leichten Dienste ver
mag er nicht mehr vorzustehen, denn es ist im Laufe der Zeit bei dem
rc. Heilmann ein solcher Verfall der geistigen und körperlichen Kräfte
eingetreten, daß er nach dem in Abschrift beigefügten Physicatsgutachten
vom 10. d. M. nunmehr für dauernd dienstunfähig erklärt wird, welchem
Gutachten wir nach pflichtmäßigem Ermesien beitreten müssen.
Heilmann gehört übrigens zu den Beamten, welche mit dem Ueber-
gange der fiscalischen Straßen und Brücken in die städtische Verwaltung
in letztere übernommen sind. Er hatte vorher bereits 30 Jahre im
Militär« und Staatsdienst gestanden und dadurch Anspruch auf Pension
erworben, welchen er bei seiner Uebernahme in den städtischen Dienst nicht
verlieren konnte.
Die Pensionsberechnung liegt bei.
Berlin, den 16. September 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
387. Vorlage (J.-Nr. 1467. S. D. I.) — zur Befchluß-
faffung —, betreffend die definitive Anstellung
des Gemeiadeschullehrers Rabe.
Der Stadtverordneten-Bersammlung theilen wir unter Bezugnahme
auf den gefälligen Beschluß vom 21. November 1878 — Prot. Nr. 22 —
ergebenst mit, daß der Gemeindeschullehrer Rabe, welcher am 1. Okto
ber 1876 mit dem Vorbehalt des Widerrufs innerhalb Jahresfrist an
gestellt, dann aber an Echinococcus so erheblich erkrankt war, daß dieser
Widerruf unter dem 19. September 1877 von dem Königlichen Provinzial-
Schulcollegium auf unserem Antrag ausgesprochen wurde, seit dem Jahre
1878 ohne Unterbrechung unterrichtet hat.
Das von uns nochmals erforderte Gutachten des Geheimen Medi-
cinalraths Professor vr. Skrzeczka, welches wir nebst Anlagen beifügen,
erklärt den rc. R a b e für dienstfähig bezw. brauchbar für den Communal-
dienst.
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher,
sich mit der definitiven Anstellung des Gemeindeschullehrers
Rabe vom 1. October 1880 ab nunmehr mit der Maßgabe
gefälligst einverstanden zu erklären, daß seine Anciennität vom
1. October 1876 gerechnet wird.
Berlin, den 13. September 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
588. Vorlage (J.-Nr. 1403. I. S. D.) — zur Defchluß-
faffung —, betreffend die Anstellung der Lehrerin
Fräulein Aarons im hiefigeu Gemetudeschuldieust.
Wir beabsichtigten im vorigen Jahre, die seit April 1874 an der
Lutter'schen Privatschule und vom 1. April 1879 als Anwärterin im
hiesigen Gemeindeschuldienste beschäftigte Lehrerin Fräulein Anna Maria
Aarons, Templinerstr. 13 III. l. wohnhaft, als Gemeindefchullehrerin
anzustellen.
Nach dem von dem Geheimen Medicinalrath Professor vr. Skrzeczka
eingeforderten und in den Acten befindlichen Physicatsgutachten vom 16. Juni
1879 konnte indeß Fräulein Aarons für den Gemeindefchuldienst als
körperlich geeignet nicht erachtet werden.
Wir konnten sie daher zwar weiter unter den bisherigen Bedingungen
im Gemeindeschuldienst beschäftigen, mußten von ihrer Anstellung aber Ab
stand nehmen.
Unterm 23. Juni cr. bat Fräulein Aarons, sie nunmehr anstelle»
zu wollen, da die körperliche Indisposition, welche zur Zeit der ärztlichen
Untersuchung bestand, vollständig gewichen sei.
Eine nochmalige Untersuchung durch Herrn Geheimen Medicinalrath
vr. Skrzeczka ergab nach dem ebenfalls in den Acten befindlichen Phy
sicatsgutachten vom 23. August cr. die Richtigkeit ihrer Angaben und er
klärte Herr vr. Skrzeczka am Schluffe seines Gutachtens Fräulein
Aarons als nunmehr körperlich geeignet für den Communaldienst.
Wir haben demnach beschlossen, Fräulein Aarons nunmehr mildem
Minimalgehalte von jährlich 1170 <AC. und der Verpflichtung zur Er-
theilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als Gemeindeschullehrcrin an«
zustellen.
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen wir, mit Bezug auf
§. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetat,
sich über die Anstellung der Lehrerin Fräulein Aarons
gefälligst zu äußern.
Berlin, den 15. September 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
588. Vorlage (J.-Nr. 1113. W. H.), betreffend die An
stellung des Lehrers Hermann Friedrich Wilhelm
Gruel als Lehrer «nd Erziehungsgehilfe an
der Waisenanstalt zu RnmmelSburg.
Wir beabsichtigen, den feit dem 10. August v. I. an der Waifen-
anstalt zu Rummelsburg interimistisch beschäftigten Lehrer Hermann Fried
rich Wilhelm Gruel als Lehrer und Erziehungsgchilfe vom 1. October cr.
ab, und zwar zunächst provisorisch gegen Gewährung des etatsmäßigen
Gehalts von jährlich 1170 t/fL nebst Emolumenten im Werthe von
300 jfi., an der gedachten Anstalt anzustellen.
Unter Beifügung der Personalacten des Genannten (Beamte 91a.)
sowie eines Physicatsattestes vom 22. d. M. ersuchen die Stadtverordneten-
Versammlung wir,
sich gefälligst über die qu. Anstellung zu äußern.
Berlin, den 29. September 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
588. Vorlage (J.-Nr. 1193. G. B.) - zur Beschlußfas
sung —, betreffend die Penfionirung deS Jn-
fpectorö Flügel.
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Jnspector der städtischen Siechenanstalt für
Männer, Friedrich Wilhelm Flügel, vom 1. Januar 1881
ab mit der gesetzlichen Pension von 1 988 jfi. und einem jähr
lichen Zuschuß von 412 <At. in den Ruhestand versetzt werde.
Begründung.
Durch die Verlegung des Arbeitshauses vom Alexanderplatz Hierselbst
nach Rummelsburg — October 1879 — ergab sich die Nothwendigkeit,
daS Verhältniß, in welchem die städtische Siechenanstalt für Männer,
Stralauerstr. 58, zu jenem stand, zu lösen und diese Anstalt dem für die
Siechenanstalt für Frauen bereits bestehenden Curatorium gleichfalls zu
unterstellen.
Während bis zu dieser Trennung die Oeconomie sowohl als auch die
Bureauarbeit gemeinschaftlich im Arbeitshause geführt resp. erledigt wurde
und dem Jnspector der Siechenanstalt, Flügel, eigentlich nur die Geschäfte
eines etwa« selbstständigen Hausvaters oblagen, mußte der Jnspector nun
mehr die Oeconomie mit dem erforderlichen Personal und alle schriftlichen
Arbeiten einschließlich der Journal« und Registraturführung selbst über
nehmen.
Die dienstliche Vergangenheit deS >c. Flügel berechtigte zu der Er
wartung, daß er sich in die neuen Verhältnisse einleben werde, es stellte
sich aber leider bald heraus, daß er der ihm zugewiesenen selbstständigen
Stellung in keiner Art gewachsen war. Dazu trat noch die wesentliche
Veränderung der Anstalt in eine reine Siechenanstalt für unbescholtene
Sieche. ES traten alsbald in der Anstalt Unordnungen im äußern Dienste,
Mangel an Disciplin hervor. Es zeigten sich in der öconomischen Ver
waltung Unregelmäßigkeiten — wobei indeß eine sträfliche Antheilnahme