Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlm.
M 70.
(493.)
Borlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
493. Antrag des zur Dorberathung der Vorlage, be
treffend die Aufnahme der von der Baugesell
schaft „Am Kleinen Thiergarten" projectirten
Straffen Nr. 22b, 17b. und 17c. in den Be
bauungsplan, sowie den Wegfall eines Theils
der Stendalerstraffe, eingesetzten Ausschuffes.
(Zu Nr. 435/483 der Vorlagen.)
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden,
daß die Stendalerstraße zwischen Strom- und Havelbergerstraße iu ihrer
im Bebauungsplan bestimmten Gestaltung in Fortfall kommt, sowie damit,
daß die Bau- bezw. Straßenfluchtlinie sür die auf dem Terrain der
Baugesellschaft »Am Kleinen Thiergarten" projectirtc Straße Nr. 22 b.
nach Maßgabe der vorliegenden Pläne zur Festsetzung gebracht wird, daß
ferner die Bau- bezw. Straßenfluchtlinien der auf dem Terrain derselben
Gesellschaft projectirten Straßen Nr. 17 b. und 17o. und der Fortsetzung
der Stendalerstraße bis zum Treffpunkte dieser beiden Straßen, sowie für
den Platz an der Kreuzung der Straße Nr. 17 b. und der Stendalerstraße
mit der Havelbergerstraße nach Maßgabe des beiliegenden von dem städti
schen Bauinspector Krause angefertigten Planes zur Feststellung gebracht
werden.
Die Genehmigung erfolgt unter den Bedingungen, daß die Baugesell
schaft „Am Kleinen Thiergarten"
a) auf eigene Kosten die neuen Straßen nach Vorschrift des Ma
gistrats regulict, pflastert, entwässert und innerhalb der orts
statutarischen Frist unterhält, reinigt, beleuchtet uud besprengt,
auch den vorbczeichneten Platz abpflastert bezw. mit Gartcn-
aulagen versieht und denselben in gleicher Weise wie die neuen
Straßen während derselben Dauer unterhält,
da« Terrain der neuen Straßen und des Platzes unentgeltlich
und pfandfrei an die Stadlgemeinde aufläßt,
die Anlage der neuen Straßen und des Platzes innerhalb der
nächsten 3 Jahre bewerkstelligt.
gez. Scheiding. Neumann II.
b)
e)
Berlin, den 8. September 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher,
gez. Dr. StraHmanu.