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Volume No. 63 (449 450), 28. Juni 1880

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

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Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin. 
Grundstück Gneisenaustr. 7 erworben, während die Bestimmung des an 
deren Grundstücks noch vorbehalten ist. 
Die Gegend vor dem ehemaligen Frankfurter Thore bedarf nun außer 
der bereits für die Mcmelerstraße in Aussicht genommenen Doppelschuß 
noch einer solchen für den, zwischen der Frankfurter und der Landsberger 
Chaussee belegenen Stadttheil. Die für diese Gegend dienenden Schul 
lokalitäten genügen schon jetzt nicht mehr dem Bedürfniß; durch die bevor 
stehende Eröffnung des städtischen Viehhofes aber steht dort eine derartige 
Zunahme der Bevölkerung in Aussicht, daß für jenen Distrikt die Errich 
tung einer Doppelschule als ein unabweisbares Bedürfniß erscheint. 
In der Stadtverordneten-Versammlung vom 23. October 1879 wurde 
bereits gelegentlich der Verhandlung über unseren Antrag hinsichtlich des 
Verkaufs des städtischen, am Weidenweg belegenen Terrains geltend ge 
macht, daß für jene Gegend in kurzer Zeit ein Schulhansbau nothwendig 
würde und dieses Terrain sich hierzu besonders eignete; mit Rücksicht hier 
aus ist nm der Verkauf eines Theils dieses Grundstücks genehmigt worden, 
während der übrige Theil zu städtischen Zwecken reservirt bleiben sollte. 
Gedachtes Terrain hat allerdings eine durchaus günstige Lage für 
belegten Zweck, dasselbe erscheint uns indessen wegen seiner ausgedehnten 
Front an drei Straßen und seiner hierdurch bedingten verhältnißmäßig 
geringen Tiefe viel zu werthvoll, um in seinem wesentlichsten Theile für 
Schulzwecke dienen zu sollen, da hierzu lediglich viel billigeres Hinterland 
genügt, wenn dasselbe nur durch die nöthigen Zugänge mit der Straße 
verbunden ist. Die Terrainverhältnisse sind außerdem derartig ungünstig, 
daß sich nur sehr schwierig und mit großen Kosten dort ein Schulhaus 
erbauen lassen würde. 
In dieser Erwägung ist von uns die Schul-Deputation mit der Er 
mittelung eines geeigneteren Terrains beauftragt worden und hat dieselbe 
nunmehr ein dem fraglichen Grundstück benachbartes gesunden, welches 
sich zu beregtem Zwecke vorzüglich eignet. 
Der Banquier Hackel ist erbötig, von seinem zwischen dem Weiden - 
wege und der Straße Nr. 41 (Abth. 13 Sect. II. des Bebauungsplanes) 
belegenen Terrain, Band 2 Nr. 80 des Grundbuchs von den Umgebungen, 
eine Fläche Hinterland von 5000 qm und je eine, diese Fläche mit dem 
Weidenwege resp. der Straße Nr. 41 verbindende Parzelle von ca. 750 qm 
und ca. 15 m Straßenfront, also zusammen ca. 6 500 qm für den Preis 
von 200 cAt. pro Quadratruthe abzutreten. 
Herr Hackel hat sich gleichzeitig der Bedingung unterworfen, daß 
diese Parzellen noch von dem Herrn Stadtbaurath Blankenstein aus 
gewählt werden sollen. 
Die Schul-Deputation hat diese Offerte vor allen übrigen den Vor 
zug gegeben und die Annahme derselben empfohlen. 
Wir können uns diesem Vorschlage nur anschließen und bemerken 
noch, daß von den beiden fraglichen Parzellen für die Schule lediglich ein 
genügender Zugang beansprucht wird, während das verbleibende täglich 
werthvoller werdende Terrain später anderweitig verwerthet werden kann. 
Durch die Umstände ist die äußerste Beschleunigung dieser Ange 
legenheit dringend geboten, wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung 
daher, zu beschließen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem 
Ankauf einer Fläche Hinterland von 5 000 qm des zwischen dem 
Weidenwege und der Straße Nr. 41 (Abth. 13 Sect. II. des 
Bebauungsplanes) belegenen Banquier Hackcl'schen Terrains 
und zweier, diese Fläche mit den genannten Straßen verbindenden 
Parzellen von je ca. 750 qm und ca. 15 m Straßenfront, 
welche durch den Herrn Stadtbaurath Blankenstein auszu 
wählen sind, einverstanden und bewilligt den Kaufpreis von 
200 i/tC. pro Quadratruthe, welcher jedoch erst nach Feststellung 
der genauen Flächenmaße dieser Parzellen durch die städtische 
Plankammer zahlbar ist, aus dem Grundstücks-Erwerbungs 
fonds. 
Berlin, den 28. Juni 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
Berlin, den 28. Zuni 1880. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. Dr. Strastniann.
	        
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