430
Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
Grundstück Gneisenaustr. 7 erworben, während die Bestimmung des an
deren Grundstücks noch vorbehalten ist.
Die Gegend vor dem ehemaligen Frankfurter Thore bedarf nun außer
der bereits für die Mcmelerstraße in Aussicht genommenen Doppelschuß
noch einer solchen für den, zwischen der Frankfurter und der Landsberger
Chaussee belegenen Stadttheil. Die für diese Gegend dienenden Schul
lokalitäten genügen schon jetzt nicht mehr dem Bedürfniß; durch die bevor
stehende Eröffnung des städtischen Viehhofes aber steht dort eine derartige
Zunahme der Bevölkerung in Aussicht, daß für jenen Distrikt die Errich
tung einer Doppelschule als ein unabweisbares Bedürfniß erscheint.
In der Stadtverordneten-Versammlung vom 23. October 1879 wurde
bereits gelegentlich der Verhandlung über unseren Antrag hinsichtlich des
Verkaufs des städtischen, am Weidenweg belegenen Terrains geltend ge
macht, daß für jene Gegend in kurzer Zeit ein Schulhansbau nothwendig
würde und dieses Terrain sich hierzu besonders eignete; mit Rücksicht hier
aus ist nm der Verkauf eines Theils dieses Grundstücks genehmigt worden,
während der übrige Theil zu städtischen Zwecken reservirt bleiben sollte.
Gedachtes Terrain hat allerdings eine durchaus günstige Lage für
belegten Zweck, dasselbe erscheint uns indessen wegen seiner ausgedehnten
Front an drei Straßen und seiner hierdurch bedingten verhältnißmäßig
geringen Tiefe viel zu werthvoll, um in seinem wesentlichsten Theile für
Schulzwecke dienen zu sollen, da hierzu lediglich viel billigeres Hinterland
genügt, wenn dasselbe nur durch die nöthigen Zugänge mit der Straße
verbunden ist. Die Terrainverhältnisse sind außerdem derartig ungünstig,
daß sich nur sehr schwierig und mit großen Kosten dort ein Schulhaus
erbauen lassen würde.
In dieser Erwägung ist von uns die Schul-Deputation mit der Er
mittelung eines geeigneteren Terrains beauftragt worden und hat dieselbe
nunmehr ein dem fraglichen Grundstück benachbartes gesunden, welches
sich zu beregtem Zwecke vorzüglich eignet.
Der Banquier Hackel ist erbötig, von seinem zwischen dem Weiden -
wege und der Straße Nr. 41 (Abth. 13 Sect. II. des Bebauungsplanes)
belegenen Terrain, Band 2 Nr. 80 des Grundbuchs von den Umgebungen,
eine Fläche Hinterland von 5000 qm und je eine, diese Fläche mit dem
Weidenwege resp. der Straße Nr. 41 verbindende Parzelle von ca. 750 qm
und ca. 15 m Straßenfront, also zusammen ca. 6 500 qm für den Preis
von 200 cAt. pro Quadratruthe abzutreten.
Herr Hackel hat sich gleichzeitig der Bedingung unterworfen, daß
diese Parzellen noch von dem Herrn Stadtbaurath Blankenstein aus
gewählt werden sollen.
Die Schul-Deputation hat diese Offerte vor allen übrigen den Vor
zug gegeben und die Annahme derselben empfohlen.
Wir können uns diesem Vorschlage nur anschließen und bemerken
noch, daß von den beiden fraglichen Parzellen für die Schule lediglich ein
genügender Zugang beansprucht wird, während das verbleibende täglich
werthvoller werdende Terrain später anderweitig verwerthet werden kann.
Durch die Umstände ist die äußerste Beschleunigung dieser Ange
legenheit dringend geboten, wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung
daher, zu beschließen.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem
Ankauf einer Fläche Hinterland von 5 000 qm des zwischen dem
Weidenwege und der Straße Nr. 41 (Abth. 13 Sect. II. des
Bebauungsplanes) belegenen Banquier Hackcl'schen Terrains
und zweier, diese Fläche mit den genannten Straßen verbindenden
Parzellen von je ca. 750 qm und ca. 15 m Straßenfront,
welche durch den Herrn Stadtbaurath Blankenstein auszu
wählen sind, einverstanden und bewilligt den Kaufpreis von
200 i/tC. pro Quadratruthe, welcher jedoch erst nach Feststellung
der genauen Flächenmaße dieser Parzellen durch die städtische
Plankammer zahlbar ist, aus dem Grundstücks-Erwerbungs
fonds.
Berlin, den 28. Juni 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
Berlin, den 28. Zuni 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
gez. Dr. Strastniann.