finden, die Mutter eine nicht ganz unbedeutende Pension hat
und vielleicht mit dem Heranwachsen der Kinder immer mehr
Erwerb finden kann; oder aber, wenn aus anderen Ursachen
abzuwarten ist, ob sich die Vermögens- rc. Verhältnisie nicht
verbessern; auch wenn nur ein Kind vorhanden ist;
d) er beantragt die Weiterbewilligung nach Vollendung des
15. Lebensjahres noch auf ein oder zwei Jahre nur sehr
selten, wenn das betreffende Kind seine Schulbildung zum
Zweck des Studiums re. noch ergänzen soll, begabt und
fleißig ist, und die Bedürftigkeit bescheinigt wird.
3. Er lehnt die Bewilligung überhaupt ab, wenn es sich um die
Kinder von nicht angestellten Beamten und Lehrern handelt. In
diesen Fällen beantragt er vielmehr, wenn dies die Umstände
rechtfertigen, die Bewilligung einer Unterstützung an die Wittwe.
Wie sparsam der Magistrat in der qu. Angelegenheit übrigens wirth
schaftet, dürste daraus hervorgehen, daß
1. trotz der Noth der Zeit und der zur eigenen Verwendung stehen
den nur sehr geringen Mittel seit Jahren an die Stadtver
ordneten Versammlung nicht ein einziger Antrag auf Bewilligung
einer Extraunterstützung für Beamte, Lehrer und deren Hinter
bliebene gerichtet worden ist, und
2. im nächstjährigen Etat der Specialverwaltung Nr. 44 das PluS
bei Titel IV. „laufende Unterstützungen und Erziehungsgelder*
nur 61,ss c/K. beträgt (Zugang 3455 t/Ä, Abgang 3393,osc'Ä)»
Berlin, den 24. Zanuar 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Stratzmann.
Gedruckt bet Julius Sittenfeld in Berlin.