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(392. 393.)
Vorlagen
für die
Stadtverordneten-Bersaminlung zu Berlin.
382. Vorlage (J.-Nr. 4923. B. V. II.) — zur BeschluH-
faffung—, betreffend den Neubau der Jannowitz-
brücke und den Bau einer Juterimsbrücke
Für den Neubau der Iannowitzbrücke sind im Exlraordinarium des
Etats pro 1. April 1879/80 als erste Rate 323 000 <M. zum Ansatz ge
bracht. Zur Herstellung der durch diesen Neubau bedingten provisorischen
Fußgängerbrücke sind ebendaselbst angesetzt 22 000 jfl.
Für die definitive neue Brücke ist nach längeren Verhandlungen mit
den bciheiligten Staaisbehärden das in den 8. r. beisolgenden Plänen
dargestellte Project ausgestellt worden, über welches das Nähere aus dem
beigefügten Erläuterungsbericht sich erziel».
Die Herstellung des BrückenunterbaueS aus Eisen haben wir nur
lediglich mit Rücksicht aus die erheblich geringeren Kosten gegenüber denen
einer massiv gewölbten Brücke gewählt. Die ersordcrlichen Anrampungen
der Straßen sind aus der Seite der Alexanderstraße mit Rücksicht auf die
dort vorhandenen, meist einem Neu- oder Umbau voraussichtlich nahen
Gebäude in der Straße An der Iannowitzbrücke und in der Alexander
straße — westlich der Brücke — in provisorischer Höhenlage mit Steigungen
von 1 : 50 resp. 1 - 40 derart projectirt, daß nach dem Neu- oder Umbau
der betreffenden Gebäude bei eintretender Umpflasterung der oben bezeich.
neten Straßenfirecken ein gleichmäßiges Gerölle von rot. 1 : 70 mit Leichtig
keit hergestellt werden kann.
Dieselben für die Anlage provisorischer Rampensteigungen oben ange
führten Gründe sind auch für die Anordnung tiesliegender Bürgersteige
neben durchgehenden hochliegenden vor dem Liebermann'schen Hause,
Holzmarktstr. 1, und vor dem Kornfeld'schen Hause, an der Jannowitz»
brücke 1, maßgebend gewesen.
Aus dem Erläuterungsberichte erhellen die Beeinträchtigungen, welche
die einzelnen Grundstücke bei den verschiedenen möglichen Arten der Aus
führung der Bürgersteiganlagen bei den Rampen erfahren würden. Es
ergiebt sich daraus, daß überall nur Localiläten geringeren Werthes in Be
tracht kommen, so daß die etwa geltend zu machenden Entschädigung«,
ansprüche jedenfalls im Verhältniffe zu den Baukosten der Brücke nur
gering sein können; wenn an den projcctirten Stellen tiefliegende Bürger-
steige beibehalten werden, so können nach unserer Ueberzeugung die Ent
schädigungsansprüche sogar nur ganz unbedeutende sein. Eine genauere
Feststellung etwa in der Weise, wie dies bei dem Project der Marschalls
brücke geschehen ist, haben wir unterlaßen, da die ganze Sachlage bei
weitem einfacher und da ferner die Fertigstellung des Brück^nprosicles erst
jetzt möglich gewesen ist, eine Beschlußsaffung Wohldersclben vor dem Be
ginn der Sommerfcrien aber um deswillen nothwendig erscheint, damn der
Brückenbau gleichzeitig mit den unmittelbar bevorstehenden Arbeiten der
Stadtbahn an der Iannowitzbrücke begonnen werden kann.
Für die Juterimsbrücke halten wir der Stadtverordneten-Versammlung
bereits ein Project vorgelegt, über welches Wohldieselbe unter dem 2. Oc-
tober v. I. ablehnend beschlossen hat. Es ist jetzt durch den weiter soil-
geschrittenen Bau der Stadtbahn möglich geworden, ein wesentlich ver
ändertes Project aufzustellen, welches sich von dem früheren namentlich da-
durch unterscheidet, daß die Brückenbahn näher der definitiven Brücke zu
liegen kommen und ihren Zugang von der Straße An der Iannowitzbrücke
aus durch einen Stabtbahnbogen erhalten soll; die Brücke erhält demnach
für den Verkehr eine bei weitem günstigere Lage als die früher in Aussicht
genommene.
Die veranschlagten Kosten des Baues betragen:
1. bei der definitiven Brücke:
a) für das Bauwerk der eigentlichen Brücke . . 540 000
b) für die Anrampungen 124 500 •
2. bei der Interim-brücke 13 500 *
«
In diesen Kosten sind nicht mit veranschlagt die Kosten der etwa noth
wendig werdenden baulichen Veränderungen an den von den Anrampungen
betroffenen Gebäuden, die jedoch in dem Erläuterungsbericht erwähnt sind,
sowie die Kosten des definitiven Grunderwerbes.
An Grund und Boden müssen für den definitiven Brückenbau erworben
werden die aus dem 8. v. r. beiliegenden Plane blau angelegten Flächen.
Hieraus ergiebt sich bei dem Lev y'scheu Grundstücke aus dem Enteignungs,
gesetze unzweiselhasr die Verpflichtung, die ganzen auch nur zum Theil auf
dem oben gedachten Terrain stehenden Gebäude zu erwerben und es ist
ferner nach unserer Ansicht mit Rücksicht auf die Bestimmungen des eben-
gedachten Gesetzes und des Z. 13 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 über
die Anlegung von Straßen nichi zu vermeiden, das gesummte hinter diesen
Gebäuden bclegene, zur Uferstraße bestimmte Terrain des gedachten Grund
stücks gleichzeitig mit zu erwerben; einen Theil dieses Terrains zeitweise in
Benutzung zu nehmen, hallen wir im Wege des Zwanges für unausführ
bar; die freiwillige Ueberlassung deßelben in solcher Weise ist seitens des
Besitzers abgelebnl. Es wild hiernach nur erübrigen, da« Terrain, welches
auf dem 8. v. r. beigefügten Situationsplane mit den Buchstaben a b c
d e f g a uwichricbcn und ca. 1 400 gm groß ist, im Wege der Ent
eignung zu erwerben; eine Wcrlhsangabe bezüglich dieses Terrains zu machen,
tragen wir Bedenken, bemerken jedoch, daß für das zur Stadtbahn ent
eignete Terrain an der Alexanderstraße neben der Stralauer Brücke in der
Enteignung der Preis von 19 600 <At. pro Ar festgestellt ist, über dessen
Erhöhung ein Prozeß schwebt.
Hiernach beantragen wir zu beschließen:
1. Die Versammlung genehmigt daS vorgelegte Project zum Neubau
der Iannowitzbrücke mit eisernem Unterbau, besten AusführungS-
kosten nach dem am 9. Juni d. I. vom technischen Bureau
revrdirten Kostenüberschlage auf 540 000 für das eigentliche
Brückenbauweik und auf 124 500 <M. für die erforderlichen
Anrampungen, zusammen also aus 664 500 <M. anzunehmen,
und bewillig! als erste Baaraie die im Specraletat Nr. 40 B.
pro 1. April 1879/80 vorgesehenen 323 0U0 <AL
2. Die Versammlung genehmig! das vorgelegte Project zu einer
provismischen Fußgängerbrücke neben der Iannowitzbrücke und
bewilligt d,e Kosten ihrer Ausführung mit 13 500 </fC. ä Conto
der io, Specialerat Nr. 40 L. pro 1. April 1879/80 ausgewor
fenen 22 000 c4t
3. Die Vers minlung genehmigt, daß behufs Ausführung der ad 1
und 2 gedachten Bmien das auf dem vorgelegten Plane mit
den Boa.staben abedefga umschriebene ca. 1 400 qm
große Terrain im We.e de Enieignung erworben werde; die
Kosten sind aus der Anleihe „zur Herstellung befferer Brücken"
zu cnineh» cn, vorbebmilich der Erstattung des Werthes des von
dicsea, Terrain zur Uferstraße zu verwendenden Terrains aus
dem Fonds für Straßenlanverwerbungen, sobald diese Verwen
dung eliitiitl.
Berlin, den 14. Juni 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 382.
Erläuterungsbericht
zu dem Pivj-cl für den Neubau der Iannowitzbrücke.
Hierzu: 5 Blau Zeichnungen und 1 Kostenübcrschlag.
Nachdem durch eingehende vergleichende Kostenermittelungen festgestellt
worden war, daß der beabsichtigte 'Neubau der Iannowitzbrücke bei AuS»