Pension von 1 335 Ai. und einem Anschuß von 165 Ai. in den Ruhe
stand versetzt, auch bis zum 1. October cr. im Genusse seiner Dienst
wohnung belassen werde.
Begründung.
Der Depotverwalter bei der städtischen Straßenreinigung Ferdinand
Brandt, Alte Jacobstr. 123/125 wohnhaft, zur Zeit 66 Jahre alt, ist
durch häufige Krankheiten in den letzten Jahren und namentlich durch
einen im vorigen Jahre erlittenen Schlaganfall in seiner körperlichen und
geistigen Spannkraft stark erschüttert und ungemein nervös und reizbar
geworden. Er ist in Folge dessen nicht mehr im Stande, seine Stelle aus-
zufällen, und nur durch einen ihm beigegebenen Gehülfen war es ihm in
der letzten Zeit möglich, seine Verwaltung ordnungsmäßig fortzuführen.
Aus diesen Gründen hat die städtische Deputation für das Straßen
reinigungswesen bei uns seine Versetzung in den Ruhestand beantragt,
und zwar in Anerkennung der langen und treuen Dienstleistung, welche
bei dem großen Werth der ihm anvertrauten Materialien mit vieler Ver
antwortlichkeit verbunden ist, mit einer Pension von 1 500 Ai. jährlich.
Wir haben den Gesundheitszustand des re. Brandt durch den König
lichen Regierungs- und Geheimen Medieinalrath Professor vr. Sk rzeczka
untersuchen lassen und fügen eine Abschrift des Gutachtens vom 19. März er.,
worin Brandt als dauernd dienstunfähig bezeichnet wird, hier bei. Die
reglementsmäßige Pension beläuft sich bei einer Gesammtdienstzeit von
31 Jahren und einem Diensteinkommen von 2 600 Ai. auf 1 335 AC',
cfr. die beiliegende Pensionsberechnung. Zn der auf der letzteren befind
lichen Verhandlung vom 13. April cr. hat sich Brandt mit feiner Ver
setzung in den Ruhestand vom 1. Juli d I. ab einverstanden erklärt und
die Pension als richtig berechnet anerkannt, aber um Erhöhung derselben
sowie um Belastung der Dienstwohnung bis zum I. October cr. gebeten.
Wir sind bereit, die Pension durch einen Zuschuß von 165 Ai auf die
von der StraßenreinigungS-Deputation beantragten Summe von 1500 Ai
zu erhöhen und wollen auch bei der Kürze der Zeit den rc. Brandt noch
bis Michaelis in seiner Wohnung belassen. Daß Brandt überhaupt
pensionsberechtigt ist, kann nicht zweifelhaft erscheinen, wenngleich seine
Communaldienstzeit nur 7 Jahre beträgt, denn er hatte bei seiner Ueber
nahme in den städtischen Dienst am 1. October 1875 durch eine 24jährige
Staatsdienstzeit Pensionsansprüche erworben, welche er durch den Ueber-
tritt nicht verlieren konnte.
Berlin, den 23. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt« und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
3241. Vorlage (J.-Nr. 618. G. B.) — zur Beschlußfas
sung —, betreffend die Bewilligung von Erzie
hungsgeld.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der ver«
wittweten Gemeindeschullehrer Telle vom 1. März d. I. ab drei Jahre
hindurch monatlich 9 Ai. Erziehungsgeld für ihren Sohn gezahlt werde.
Begründung.
Der im November 1879 nach längerem Krankenlager verstorbene
Gemeindeschullehrer Telle hat eine 30 Jahr alte Wittwe und einen im
Juni 1875 geborenen Sohn hinterlassen. Da sein Tod bereits im fünften
Jahre seiner Mitgliedschaft bei der Communal-Wittwenverpflegungsanstalt
erfolgte, so stehen seiner Wittwe statutenmäßig nur vier Fünftel der ver
sicherten Wittwenpensionssumme von 450 Ai, also jährlich 360 Ai. vom
1. März cr. ab zu. Wenngleich die Wittwe Telle, Naunynstr. 69
wohnhaft, sich bemüht, durch Fertigung weiblicher Handarbeiten etwas zu
erwerben, gelingt es ihr, da der Verdienst nur sehr gering ist, doch nicht,
den Unterhalt für sich und ihr Kind ohne weitere Beihülfe vollständig zu
bestreiten. Deshalb und da Vermögen nicht vorhanden, wollen wir ihr
das erbetene Erziehungsgeld vorläufig auf 3 Jahre bewilligen.
Berlin, den 21. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 22. Mai 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Ltraßmann.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.