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Volume No. 47 (308-315), 22. Mai 1880 Anlage: ad No. 47. (316-324.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

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Band 31 Nr. 1651 verzeichnetes Grundstück zur ersten Stelle 
aus Stiftungsfonds ein verzinsliches Darlehn von 42 000 </fi. 
gewährt wird. 
Berlin, den 15. Mai 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
3IN. Vorlage (J.-Nr. 903. I. S. D.), betreffend den Ab- 
laufder Wahlzeit desBürgerdeputirten Behmer 
bet der Schul Deputation. 
Mit dem Monat August er. läuft die sechsjährige Wahlzeit des 
Herrn Fabrikbesitzers Behmer als Bürgerdeputirter bei unserem Collegium 
ab und es wird deshalb dessen Wiederwahl oder eine Neuwahl erforderlich. 
Den Magistrat ersuchen wir ergebenst, bei der Stadtverordneten-Ver- 
fammlung den bezüglichen Antrag zu stellen. 
Berlin, den 5. Mai 1880. 
Die städtische Schul-Deputation. 
gez. Schreiner. 
Urschriftlich s. p. r. der Stadtverordneten-Versammlung zur Voll 
ziehung der erforderlichen Wahl mit dem Bemerken zu übersenden, daß 
einer event. Wiederwahl des rc Behmer Bedenken nicht entgegenstehen. 
Berlin, den 18. Mai 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
320. Vorlage (J.-Nr. 617. S. D. I.) — zur Beschlutz- 
faffung —, betreffend die Penfiontrung des Ge 
meindeschullehrers Weigel. 
Der Gemeindeschullehrer Eduard Weigel, geboren am 28. Februar 
1831, wohnhaft Große Frankfurterstraße 136, welcher seit dem Novem 
ber 1878 krankheitshalber beurlaubt werden mußte, ist nach dem Fol. 117 
seiner beigefügten Personalacten befindlichen Atteste des Geheimen Medizinal 
raths Professor vr. Skrzeczka vom 23. Februar 1880 dauernd und 
gänzlich dienstunfähig. 
Der rc. Weigel hat sich daher mit seiner Versetzung m den Ruhe 
stand zum 1. October 1880 einverstanden erklärt. 
Seine pensionsfähige Dienstzeit beträgt nach der Fol. 115/116 der 
Acten befindlichen Berechnung 28 Jahre, wobei feine 9 monatliche Be 
schäftigung an der Mantz'schen Privat-Elementarschule — wie dies bis 
her stets üblich war — mitgerechnet ist. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir daher, 
sich mit der Zahlung der gesetzlichen Pension von jährlich 1539 </fi. 
an den Gemeindeschullehrer Weigel vom 1. October 1880 ab 
einverstanden zu erklären. 
Berlin, den 22. März 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
321. Vorlage (J.-Nr. 1998. G. B) — zur Beschlutz- 
faffung —, betreffend die Penfiontrung deö 
Brückenwärters Sparmann. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß der 
Brückenwärter Sparmann vom 1. Juli 1880 ab mit einer Pension 
von 771 c/fC., wovon event. 72 jfC. wieder aus Reichsfonds zahlbar zu 
machen sind, in den Ruhestand versetzt werde. 
Begründung. 
Der städtische Brückenwärter Rudolph Sparmann, Friedrich - Wil- 
helmstr. 12 Hierselbst wohnhaft, z. Z. 53 Jahre alt, leidet seit mehreren 
Jahren an chronischem Rheumatismus in den Beinen, ist deswegen wieder 
holt einige Wochen dienstunfähig gewesen und seit Mai v. I. gänzlich 
außer Stande, seine Geschäfte zu verrichten. Unser Vertrauensarzt, der 
Königliche Regierungs - und Geheime Medizinalrath Professor vr. 
Skrzeczka, hat den Gesundheitszustand des rc. Sparmann mehrfach 
untersucht und sich in seinem letzten Gutachten vom 11. d. M. dahin aus 
gesprochen, daß derselbe für jeden Dienst dauernd unbrauchbar zu erachten 
ist. Eine Abschrift dieses Gutachtens und eines früheren vom 2. Novem 
ber v. Q. fügen wir hier bei. Die Pensionirung des rc. Sparmann 
ist deshalb geboten und hat sich derselbe, nachdem er im November v. I. 
widersprochen, jetzt in der Verhandlung vom 19. d. M. damit einver 
standen erklärt. Im Communaldienst ist er zwar erst seit dem Uebergange 
der fiscalischen Straßen und Brücken in die städtische Verwaltung, 1. Ja 
nuar 1876, er hat aber über 27 Jahre im Militair- und Staatsdienste 
gestanden, mithin Anspruch auf Pension erworben, den er bei seiner Ueber 
nahme in den städtischen Dienst nicht verlieren konnte. Die Pension be 
läuft sich für die Gesammtdienstzeit nach der anliegenden Berechnung 
auf 771 i4t., wovon event. 72 <AL als Militair-Jnvalidenpension wieder 
auf Reichsfonds zu übernehmen sind. 
Berlin, den 24. März 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
322. Vorlage (J.-Nr. 1573. G. B.) - zur Beschlufi- 
faffung —, betreffend die Peufiouiruug deS 
Bureauvorstehers Friederich. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung wolle genehmigen, daß der Ma 
gistrats-Bureauvorsteher Friederich vom 1. Juli d. I. ab mit der 
reglementsmäßigen Pension von 2 862 </fC. jährlich in den Ruhestand 
versetzt werde. 
Begründung. 
Der Potsdamerstr 32a, wohnhafte Bureauvorsteher Friederich ist 
seit vielen Jahren kränklich, in jedem Sommer längere Zeit zum Kur- 
gebrauch rc. beurlaubt gewesen und seit Anfang Mai v. I. gänzlich außer 
Dienst. Er leidet namentlich an verschiedenartigen nervösen Beschwerden, 
welche seine Thätigkeit häufig unterbrachen und bereits 1874 seine Ent 
bindung von den Functionen als Vorsteher deS Centralburcaus und seine 
Versetzung in die ruhigere und weniger verantwortliche Stelle eines 
Expedienten im Bureau für Kirchen- und Schulangelegenheiten nothwendig 
machten. 
Der Königliche Regierungs- und Geheime Medicinalrath Professor 
vr. Skrzeczka hat auf unser Verlangen den Gesundheitszustand des 
jetzt 59 Jahre alten rc. Fricderich wiederholt untersucht — cfr. die 
anliegenden beiden Gutachten vom 13. October v. I. und 20. Februar 
d. I. — und sich dahin ausgesprochen, daß begründete Aussicht auf 
Heilung und Wiederkehr der Dienstsähigkeit nicht mehr vorhanden sei. 
Hiernach und nach den bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, daß die 
Leistungen des rc. Friederich der Höhe seines Gehalts von 4 400 ^4L 
in keiner Weise entsprechen werden. Sollte der nach dem ärztlichen Atteste 
in keiner Art wahrscheinliche Fall eintreten, daß er nach langer Unter 
brechung wieder einmal beschäftigt werden könnte, so wären voraussichtlich 
nur durch häufige Unterbrechungen gestörte, in jeder Beziehung mangel- 
hafte und in keiner Art dem Amte und Gehalte entsprechende Leistungen 
zu erwarten. Es liegt daher im diesseitigen Interesse die Versetzung des 
rc. Friederich in den Ruhestand nicht länger aufzuschieben, nachdem er 
— wie oben gedacht — gegenwärtig auf Grund ärztlicher Atteste 
schon seit Ansang Mai v. I. vom Dienste fern geblieben ist. In der 
Verhandlung vom 27. Februar d. I., welche sich auf der anliegenden 
Pensionsberechnung befindet, hat Friederich auch in seine Pensionirung 
vom 1. Juli cr. ab eingewilligt, aber gebeten, die reglementsmäßige 
Pension von 2 862 auf 3 000 JC. jährlich zu erhöhen. Für Letzteres 
glauben wir uns jedoch nicht erklären zu können. 
Berlin, den 4. April 1879. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
323. Vorlage (I. - Nr. 529. G. B.) — zur Beschlufi- 
faffung—, betreffend die Penfiontrung deS Depot- 
verwalterS bet der städtischen Strafienreinignng 
Ferdinand Brandt. 
Die Stadtverordnetm-Versammlung wolle sich damit einverstanden 
erklären, daß der Depotverwalter bei der städtischen Straßenreinigung 
Ferdinand Brandt vom 1. Juli d. I. ab mit der reglementsmäßigen
	        
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