Path:
Volume No. 43 (285-294), 8. Mai 1880 Anlage: ad No. 43. (295-297.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
ad M 43. 
(295—297.) 
I 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. i 
29S. Vorlage (J.-Nr.830. G.B.) —zur Beschlußfassung—, 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter 
stützung. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der 
Wittwe des Privatschullehrers Süsse vom 1. April d. I. ab eine jähr 
liche Unterstützung von 300 dt bis auf Weiteres gezahlt werde. 
Begründung. 
Der im Januar d. I. verstorbene Privatschullehrer Süsse bezog 
seit dem 1. October 1874 mit Rücksicht auf seine langjährige ersprieß 
liche Thätigkeit an hiesigen Privatschulen, in denen Kinder auf Kosten 
der Commune unterrichtet wurden, eine bis an sein Lebensende bewilligte 
Unterstützung von 900 dt jährlich. Seine Wittwe, Pauline geb. Rohr 
schneider, Sophienstr. 34 wohnhaft, hat uns wiederholt gebeten, einen 
Theil dieser Unterstützung für ihre Person fort zu bewilligen und sind 
wir nach Prüfung der Verhältnisse bereit, ihr vom 1. April d. I. ab bis 
aus Weiteres 300 dt jährlich zu zahlen. 
Die Petentin ist 54 Jahre alt, lebt in den dürftigsten Verhältnissen 
— sie hat bereits 30 di. Extraunterstützung erhalten müssen —, ist sehr- 
schwächlich und kann durch Handarbeiten nur sehr wenig verdienen. Auch 
ihre Würdigkeit steht außer Zweifel. 
Berlin, den 26. April 1880. 
Magistrat hiesiger Königlicher Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
296. Vorlage (J.-Nr. 656. G. B.) — zur Beschlußfassung 
—, betreffend die Bewilligung von Erziehungs 
geld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der ver- 
wittweten Rector Sandow vom 1. Juli d. I. ab für jedes ihrer 
3 Kinder bis zu deren vollendetem 15. Lebensjahre ein monatliches Er- 
ziehungsgeld von 9 di. gezahlt werde. 
Begründung. 
Der am 20. März d. I. verstorbene Rector der 85. Gemeindeschule, 
Hermann Sandow, hat eine 42 Jahre alte Wittwe und drei Kinder 
im Alter 13, 5 und 4 Jahren hinterlassen. Wenngleich seine Wittwe 
Rosalie, geb. Schulz, Schlcsischestr. 2 wohnhaft, vom 1. Juli d. I. ab 
jährlich 900 dt Wittwensiension beziehen wird, kann sie doch ihre Existenz 
ohne Beihülfe nicht bestreiten, und um so weniger, als sie ihren Kindern 
eine gute Erziehung geben will. Sie bittet daher, ihr die übliche Er 
ziehungsbeihülfe zu gewähren. 
Nach den angestellten Ermittelungen ist ein erhebliches Vermögen 
nicht vorhanden und die Petentin selbst bei der Pflege ihrer Kinder außer 
Stande, etwas zu erwerben. Wir sind demnach bereit, dem Gesuche der 
rc. Sandow zu entsprechen. 
Berlin, den 21. April 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
297. Vorlage (I. - Nr. 726. G. B.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Er- 
ztehuugsgeld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der se» 
parirten Ehefrau des verstorbenen Magistratsdieners Waesch für jedes 
ihrer beiden Kinder ein monatliches Erziehungsgeld von 9 di. vom 1. April 
d. I. ab bis zu deren vollendeten 15. Lebensjahre gezahlt werde. 
Begründung. 
Bereits unterm 24. September 1877 beantragten wir die Genehmi 
gung der Stadtverordneten - Versammlung zur Zahlung der üblichen Er 
ziehungsgelder für 2 Kinder an die geschiedene Ehefrau des im Juli ej. a. 
verstorbenen Magistratsdieners Waesch, unsere Vorlage wurde aber von 
Wohldersclben aus uns unbekannt gebliebenen Gründen mittelst BeschlusieS 
vom 11. October 1877 — Protokoll Nr. 17 — abgelehnt. Wir sehen 
uns veranlaßt, diesen Antrag jetzt zu wiederholen, weil wir glauben, die 
dringende Bitte der separirten Waesch um Unterstützung nicht mehr, wie 
bisher, zurückweisen zu können, und zwar aus folgenden Gründen. 
Der Magistratsdiener Waesch war als allein schuldiger Theil ver 
pflichtet, jährlich 630 dt Alimente für die geschiedene Frau und seine 
beiden im März 1872 und October 1873 geborenen Kinder zu zahlen. 
Bei seinem Tode wäre nun die geschiedene Frau Friederike geborene 
Knocke, wohnhaft zu Salzwedel, völlrg mittellos geworden, wenn sie 
nicht feiner Zeit von ihrem Rechte: selbstständiges Mitglied der Communal- 
Wittwenverpflegungsanstalt zu bleiben, Gebrauch gemacht und jetzt wenig 
stens Anspruch auf 300 dt Wiltweupcnston gehabt hätte. Ohne weitere 
Beihülse ferner zu existiren, ist ihr aber unmöglich, denn sie lebt in den 
dürftigsten Verhältniflen und kann bei ihrer Schwächlichkeit und Kränklichkeit 
fast gar nichts verdienen. Der Magistrat zu Salzwedel empfiehlt sie dem 
nach wiederum wie schon >m September 1877 dringend zur Unterstützung 
und bescheinigt, daß sie derselben sehr bedürftig und höchst würdig ist. 
Berlin, den 29. April 1880. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 8. Mai 1880. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
Dr-. Straßmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.