Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
ad M 43.
(295—297.)
I
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. i
29S. Vorlage (J.-Nr.830. G.B.) —zur Beschlußfassung—,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der
Wittwe des Privatschullehrers Süsse vom 1. April d. I. ab eine jähr
liche Unterstützung von 300 dt bis auf Weiteres gezahlt werde.
Begründung.
Der im Januar d. I. verstorbene Privatschullehrer Süsse bezog
seit dem 1. October 1874 mit Rücksicht auf seine langjährige ersprieß
liche Thätigkeit an hiesigen Privatschulen, in denen Kinder auf Kosten
der Commune unterrichtet wurden, eine bis an sein Lebensende bewilligte
Unterstützung von 900 dt jährlich. Seine Wittwe, Pauline geb. Rohr
schneider, Sophienstr. 34 wohnhaft, hat uns wiederholt gebeten, einen
Theil dieser Unterstützung für ihre Person fort zu bewilligen und sind
wir nach Prüfung der Verhältnisse bereit, ihr vom 1. April d. I. ab bis
aus Weiteres 300 dt jährlich zu zahlen.
Die Petentin ist 54 Jahre alt, lebt in den dürftigsten Verhältnissen
— sie hat bereits 30 di. Extraunterstützung erhalten müssen —, ist sehr-
schwächlich und kann durch Handarbeiten nur sehr wenig verdienen. Auch
ihre Würdigkeit steht außer Zweifel.
Berlin, den 26. April 1880.
Magistrat hiesiger Königlicher Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
296. Vorlage (J.-Nr. 656. G. B.) — zur Beschlußfassung
—, betreffend die Bewilligung von Erziehungs
geld.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der ver-
wittweten Rector Sandow vom 1. Juli d. I. ab für jedes ihrer
3 Kinder bis zu deren vollendetem 15. Lebensjahre ein monatliches Er-
ziehungsgeld von 9 di. gezahlt werde.
Begründung.
Der am 20. März d. I. verstorbene Rector der 85. Gemeindeschule,
Hermann Sandow, hat eine 42 Jahre alte Wittwe und drei Kinder
im Alter 13, 5 und 4 Jahren hinterlassen. Wenngleich seine Wittwe
Rosalie, geb. Schulz, Schlcsischestr. 2 wohnhaft, vom 1. Juli d. I. ab
jährlich 900 dt Wittwensiension beziehen wird, kann sie doch ihre Existenz
ohne Beihülfe nicht bestreiten, und um so weniger, als sie ihren Kindern
eine gute Erziehung geben will. Sie bittet daher, ihr die übliche Er
ziehungsbeihülfe zu gewähren.
Nach den angestellten Ermittelungen ist ein erhebliches Vermögen
nicht vorhanden und die Petentin selbst bei der Pflege ihrer Kinder außer
Stande, etwas zu erwerben. Wir sind demnach bereit, dem Gesuche der
rc. Sandow zu entsprechen.
Berlin, den 21. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
297. Vorlage (I. - Nr. 726. G. B.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Er-
ztehuugsgeld.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle genehmigen, daß der se»
parirten Ehefrau des verstorbenen Magistratsdieners Waesch für jedes
ihrer beiden Kinder ein monatliches Erziehungsgeld von 9 di. vom 1. April
d. I. ab bis zu deren vollendeten 15. Lebensjahre gezahlt werde.
Begründung.
Bereits unterm 24. September 1877 beantragten wir die Genehmi
gung der Stadtverordneten - Versammlung zur Zahlung der üblichen Er
ziehungsgelder für 2 Kinder an die geschiedene Ehefrau des im Juli ej. a.
verstorbenen Magistratsdieners Waesch, unsere Vorlage wurde aber von
Wohldersclben aus uns unbekannt gebliebenen Gründen mittelst BeschlusieS
vom 11. October 1877 — Protokoll Nr. 17 — abgelehnt. Wir sehen
uns veranlaßt, diesen Antrag jetzt zu wiederholen, weil wir glauben, die
dringende Bitte der separirten Waesch um Unterstützung nicht mehr, wie
bisher, zurückweisen zu können, und zwar aus folgenden Gründen.
Der Magistratsdiener Waesch war als allein schuldiger Theil ver
pflichtet, jährlich 630 dt Alimente für die geschiedene Frau und seine
beiden im März 1872 und October 1873 geborenen Kinder zu zahlen.
Bei seinem Tode wäre nun die geschiedene Frau Friederike geborene
Knocke, wohnhaft zu Salzwedel, völlrg mittellos geworden, wenn sie
nicht feiner Zeit von ihrem Rechte: selbstständiges Mitglied der Communal-
Wittwenverpflegungsanstalt zu bleiben, Gebrauch gemacht und jetzt wenig
stens Anspruch auf 300 dt Wiltweupcnston gehabt hätte. Ohne weitere
Beihülse ferner zu existiren, ist ihr aber unmöglich, denn sie lebt in den
dürftigsten Verhältniflen und kann bei ihrer Schwächlichkeit und Kränklichkeit
fast gar nichts verdienen. Der Magistrat zu Salzwedel empfiehlt sie dem
nach wiederum wie schon >m September 1877 dringend zur Unterstützung
und bescheinigt, daß sie derselben sehr bedürftig und höchst würdig ist.
Berlin, den 29. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 8. Mai 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr-. Straßmann.