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Bauerndammes erforderlich ist. Die Majorität vermag indessen für jetzt
kein Bedürfniß zu dieser Straßenregulirung anzuerkennen, da die eigent
liche Zufahrtsstraße zur Nordbahn die Oderbergerstraße ist und das
Krankenhaus von der Schönhauser Allee auS auf gut gepflasterten Straßen
bequem erreicht werden kann, und empfiehlt deshalb,
die bezügliche Landerwerbung abzulehnen.
7. Beuffelstraße, von der Thurmstraße bis zur Eisen
bahnrampe, ca. 1 550 qm.
Der Ausschuß beantragt,
die Erwerbung dieser ca. 1 550 qm unter der Bedingung zu
genehmigen, daß daS von dem Grundstücke der Anglo-Deutjchen
Bank und der Gebrüder Schiff zur Straßenregulirung er
forderliche Terrain von 8 600 qm unentgeltlich an die Stadt»
gemeinde abgetreten wird.
8. Straße 42, Abtheilung XI des Bebauungsplans, von
der Liebenwalder- bis zur Müllerstraßc, 2 643 qm.
Der Ausschuß vermag zur Zeit eine dringende Nothwendigkeit zur
Regulirung und Pflasterung dieser Straße nicht anzuerkennen, ist vielmehr
der Ansicht, daß erst dann, wenn die sämmtlichen Adjacenten zur unent
geltlichen Abtretung des zur Straße erforderlichen Terrains bereit sind,
der Frage wegen Pflasterung dieser Straße näher getreten werden könne.
9. Zchdcnickerstraße, zwischen Choriner- und Christincn-
straße, 285 qm.
Ein Widerspruch gegen diese Landerwerbung erfolgte nicht, dieselbe
wird vom Ausschuß vielmehr einstimmig befürwortet.
10- Uferstraße, von der Wiesen- bis zur Exercierstraße,
ca. 613 qm.
Die zu erwerbende Fläche betrifft nur das Eckgrundstück. Es wurde
mitgetheilt, daß nur die eine Möglichkeit vorliege, auf derjenigen Seite der
Straße, wo dieses Grundstück belegen ist, den großen gemauerten Canal für
die Canalisation entlang zu führen, wenn anders nicht die in der Straße
vorhandenen Baumreihen geschädigt werden sollen, auch sei ja sonst das
Terrain in der ganzen, sehr langen Straße abgetreten. Mit Rücksicht
hieraus empfiehlt der Ausschuß,
die Erwerbung der 613 qm unter der Bedingung zu genehmi
gen, daß die Canalisation durch daS betreffende Terrain hin
durchgeführt werden muß.
11. Straße 47, Abtheilung XIII 2 des Bebauungsplans,
zwischen Frankfurter Allee und Wcidenweg, 591 qm.
Die Regulirung und Pflasterung dieser Straße ist im Interesse der
neuen ViehhofSanlage eine Nothwendigkeit. Mit Bezug hierauf ist der
Ausschuß der Ansicht, daß, wie dies bereUS bei einigen anderen derartigen
Straßen auf entsprechenden Antrag de» Magistrats von der Versammlung
beschlossen worden ist, auch die Kosten für die Erwerbung des Straßen
terrains in der Straße 47, sowie der Pflasterung daselbst aus der zum
Bau der Viehhossanlage bestimmten Anleihe entnommen werden. Mit
dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuß die Erwerbung der qu. 591 qm.
Die Anträge des Ausschusses gehen, nach dem Vorausgesagten hier
zusammengefaßt, dahin, der Versammlung folgende Beschlußfassung zu
empfehlen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die
zur Freilegung der nachbenannten Straßen, nämlich:
1. der Wrangelstraße, zwischen dem Schulgrundstück und der
Straße 5 I,
2. der Rheinsbergerstraße, an der Ecke der Brunoenstraße,
3. der Straße 81, Abtheilung IX des Bebauungsplans (nicht,
wie irrthümlich in der Vorlage steht, Straße 86), zwischen
Feld- und Stralsunderstraße,
4. der Beuffelstraße, von der Thurmstraße bis zur Eisenbahn
rampe,
5. der Zehdenickerstraße, zwischen Choriner- und Christincnstraße,
6. der Uferstraße, von der Wiesen- bis zur Exercierstraße,
7. der Straße 47. Abtheilung XIII 2 deS Bebauungsplans,
zwischen Frankfurter Allee und Weidenweg,
erforderlichen Flächen freihändig oder, wenn dies nicht möglich sein sollte,
im Wege des Enteignungsversahrens unter den nachfolgenden Bedingungen:
a) daß die ad 4, außer den von der Stadt zu erwerbenden
1550 qm, von dem Grundstücke der Anglo-Deutschen Bank
und der Gebrüder Schiff zur Straße noch erforderlichen ca.
8 600 qm von den Besitzern unentgeltlich an die Stadtgemeinde
abgetreten werden,
b) daß das ad 6 zu erwerbende Terrain zum Zweck der Ausfüh
rung der Canalisation durchaus erforderlich ist,
c) daß ad 7 die Kosten für die Erwerbung des Straßenterrains
und die Pflasterung auS der zum Bau der ViehhofSanlage be
stimmten Anleihe zu entnehmen sind,
erworben werden. Die Verausgabung der ad 1 bis 6 erforderlichen
Mittel erfolgt auf den Fonds für Straßenlanderwerbungen pro 1. April
1680/81.
Hinsichtlich der Reichenbergerstraße giebt die Versammlung dem Mo»
gistrat anheim, die straßenmäßige Regulirung derselben von der Liegnitzer-
straße ab bis incl. des Grundstücks Nr. 105 ausführen zu lassen und das
erforderliche Bürgersteigtcrrain, soweit erforderlich, durch Expropriation zu
erwerben.
Die nach der Vorlage deS Magistrats fernerweit beantragte» Land»
erwerbungen, und zwar:
in der Sandstraße,
in der Straße 53, Abtheilung XI des Bebauungsplan«,
in der Straße 42, Abtheilung X 1 des Bebauungsplans, vou
der Liebenwalder« bis zur Müllerstraße,
lehnt die Versammlung ab.
Zum Berichterstatter ist der Stadtverordnete Krause gewählt worden.
V. w. o.
gez. Partei. Krause.
278. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage, betreffend den Erlaß einer Polizei-
verordnung in Bezug auf das Schlafstellenwefen.
Verhandelt Berlin, den 28. April 1880.
Anwesend:
Stadtverordneter vr. Hermes, Vorsitzender,
- vr. Lang er Hans, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Friederici,
- Nicolai,
- Grabe,
- Zippel,
- Borchardt,
- Herrmann,
- Brock,
- Wienstruck.
Nicht anwesend:
Herr Stadtverordneter Seibert, entschuldigt,
- - Franke, -
- - Hanke, -
- - Hartmann,
- - Gerth, -
Der heute zusammengetretene Ausschuß war ursprünglich durch Be
schluß der Stadtverordnetcn-Versammlung vom 19. Februar d. I. (Prot.
Nr. 16 II.) zur Prüfung der Polizeiverordnungen:
A. vom 30. Januar cr., betreffend die Schank- und Gastwirth-
schaftcn,
B. vom 31. Januar cr., betreffend die Nachtherbcrgen, auch Pennen
genannt,
eingesetzt; durch Stadtverordnetenbeschluß vom 8. d. M. würd en demselbm
aber dann noch überwiesen:
1. mit der Vorlage, 'betreffend den Erlaß einer Polizeiverordnung
in Bezug auf daS Schlafstellenwesen, ein Entwurf zu dieser
Polizeiverordnung, und
2. der folgende Antrag des Stadtverordneten Misch und Ge
nossen:
Die Unterzeichneten beantragen folgende Beschlußfassung:
,Die Versammlung ersucht den Magistrat, schleunigst
bei dem Herrn Minister des Innern dahin zu wirken,
daß die Polizeiverordnung vom 30. Januar 1880,
soweit dieselbe die bei ConcesfionSertheilungen zu Schank-
und Gastwirth schiften in Kellerlocalen in Bezug auf
Lage und. Beschaffenheit der Räume zu stellenden An
forderungen betrifft, wieder aufgehoben werde."
Gründe.
Da« Königliche BczirksverwaltungSgericht Hierselbst hat
seinen neueren Entscheidungen bei Berufungen gegen ver
weigerte Ertheilung von Schankconcessionen in Kellerlocalen
die Polizeiverordnung vom 30. Januar d. I. zu Grunde
gelegt, nach welcher die in der Bau-Polizeiordnung für Berlin
vom 21. April 1853 für Kellerwohnungen vorgeschriebenen
Bedingungen auch in Bezug auf Kellerlocalc gelten.
Das Bezirksverwaltungsgericht hatte zwar früher auch
in diesem Sinne erkannt, war jedoch in Folge mehrfacher,
in der Revisionsinstanz vom Königlichen Oberverwaltungs-
gericht ergangenen Entscheidungen, nach welchen unter dem
Begriff „Wohnungen" nach dem gemeinen wie nach dem ge
setzlichen Sprachgebrauch! keineswegs lediglich zum Betriebe
der Schankwirthschaft bestimmten Räume fallen, und aus
Grund der Gutachten der in mehreren Fällen vernommenen
Sachverständigen: Geheimen Medicinalräthe Professor vr.
Hirsch und Liman, Regierungs« und Baurath Schwatlo,
Baumeister Bo eckmann rc., zu der Ansicht gelangt, daß
an Kellerschanklocale aus sanitair-polizeilichen Rücksichten
nicht dieselben, wohl aber andere Anforderungen als an
Kellerwohnungen gestellt werden müssen und demnach jeder
Fall für sich besonders zu beurtheilen sei.