ad M 6
(32—37.)
Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
32. Vorlage (J.-Nr. 1981. G. B.) — zur Beschluß-
faffung —, betreffend die definitive Anstellung
dreier Militairanwarter als Steuererheber.
Vor Beschlußfassung auf unseren Antrag vom 20. October pr., be
treffend die Anstellung der Militairanwärter Krasack, Schulz und
Ecknig als Steuererheber, hat die Stadtverordncten-Versamailung uns
unterm 18. December pr., Protokoll Nr. 28, um Auskunft ersucht, ob
nicht in zwei der betreffenden Stellen die bei der Straßenreinigung dis
ponibel gewordenen Schirrmeister Kohlmey und Backhaus untergebracht
werden könnten.
Die angestellten Ermittelungen haben Folgendes ergeben:
Beide Schirrmeister sind außer Stande, die erforderliche Amtscaution
von 1500 <AC. zu bestellen, rc. Backhaus ist 56 Jahre alt und vor
einigen Jahren längere Zeit an Gelenkrheumatismus krank gewesen,
rc. Kohlmey ist 44 Jahre alt und verspürt bei größeren, ungewohnten
Anstrengungen noch immer die Nachwehen einer Krankheit (Typhus), die
ihn vor einigen Jahren heimgesucht hat. Die Erklärung dieser Beamten,
daß sie sich nicht fähig fühlen, unter diesen Umständen in einem vorge-
rückten Alter einen ganz neuen, zweifellos körperlich und geistig anstren
genden Dienst zu übernehmen, ist glaubwürdig und wir würden es im
Interesse des Dienstes auch nicht verantworten können, mit älteren Be
amten gerade bei dem wichtigen Dienstzweige der Steuereinziehung etwa
Versuche zu machen, welche nur Weitläufigkeiten und Störungen, ja Scha
den verursachen könnten.
Außerdem ist nicht abzusehen, was mit den 3 Präientirten geschehen
sollte, welche aus der Armee geschieden, seit l J /2 Jahr als Steuer
erheber rc. thätig sind und nach Lage der Sache begründete Hoffnung auf
definitive Anstellung hegen dürfen.
Die Stadtverordneten.Versammlung ersuchen wir, Sich nunmehr nach
§. 56 ad 6 der Siädteordnung vom 30. Mai 1853 bezüglich der von
uns beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Die betreffenden 3 Personalakten liegen wieder bei.
Berlin, den 7. Januar 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
33. Vorlage (J.-Nr. 137. Frd. W. Gew. Sch. 79.) — zur
Beschlußfassung —, die Pensionirung des Ober
lehrers an der Friedrich-Werderschen Gewerbe
schule vr. Ziepet betreffend.
Der Oberlehrer an der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule vr.
Ziepel leidet schon seit längerer Zeit an einem Lungenübel und ist des
halb aus dringende Befürwortung des DirectorS Gallenkamp und auf
Grund eines von dem Geheimen Medicinalrath Professor vr. Skrzeczka
abgegebenen Gutachtens vom 1. April d. I. ab aus ein Jahr beurlaubt
worden. Die Hoffnung, den tüchtigen Lehrer durch den ihm als einziges
Mittel zu seiner Wiederherstellung empfohlenen längeren Aufenthalt im
Süden der Anstalt in ersprießlicher Wirksamkeit erhalten zu sehen, ist
aber nicht in Erfüllung gegangen. Sein Zustand ist nach dem von ihm
eingereichten ärztlichen Attest nicht von der Art, daß er sich mit voller
Kraft und ohne zu befürchtende Unterbrechungen wieder seinem Berufe
widmen könnte und es darf für ihn auf eine vollständige Befreiung von
seinem Uebel um so weniger gerechnet werden, als er im April k. I. be
reits sein 60. Lebensjahr vollendet haben wird. Es ist aber für die
Schüler der obersten Klasse der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule, in
welcher vr. Ziepel unterrichtet, wie für die Anstalt selbst von der größten
Wichtigkeit, daß der sprachliche Unterricht in fester Hand ruhe, nicht einem
durch Krankheit gebrochenen Lehrer oder wechselnden Hülfslehrern über
tragen werde.
Auch hat sich vr. Ziepel bereit erklärt, sein Amt niederzulegen, so
fern ihm dies durch Gewährung einer Pension, die seine Existenz für die
Zukunst einigermaßen sichert, möglich gemacht würde. Als solche erachtet
er die Summe von mindestens 2 700 </fC. jährlich — die Halste seines
jetzigen Gehalts — für unbedingt nothwendig und da er bei seinem kränk
lichen Körperzustand besonderer Pflege bedarf und seine Frau zu erhalten
hat, so erscheint uns dieser Anspruch kein unbescheidener zu sein.
Die ihm gesetzlich zustehende Pension beläuft sich bei seiner Dienst
zeit von 17 Jahren und einem Gehalt von 5 400 c4C. auf 1 824 c 4L,
es wäre also ein Zuschuß von 876 -
erforderlich, um 2 700 jfi.
aufzubringen.
Wir halten es im Einvernehmen mit dem Curatorium der Friedrich-
Werderschen Gewerbeschule unter den obwaltenden Umständen im Schul«
intereffc für geboten, auf den Antrag einzugehen, umsomehr, als vr.
Ziepel früher, ehe Krankheit ihn hinderte, ein ganz vorzüglicher Lehrer
gewesen ist und die besten Erfolge erzielt hat. Wenn er bei einem Atter
von 60 Jahren nicht mehr als 17 Dienstjahre zähli, die ihm gesetzlich
zustehende Pension daher nur den oben angegebenen Betrag erreicht, so
liegt der Grund darin, daß er durch besondere Umstände zu einem mehr
jährigen Aufenthalt in England genöthigt, ohne sein Verschulden erst im
späteren Alter zu einer Anstellung gelangt ist, ein Umstand, der übrigens
der Schule insofern zum Vortheil gereicht hat, als der Aufenthalt in Eng
land, von ihm zum gründlichen Studium der Sprache des Landes benutzt,
wesentlich dazu beigetragen hat, ihn zu dem tüchtigen Lehrer zu machen,
als welchen er sich bewährt hat.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle demnach beschließen:
Die Stadtverordneten Versammlung bewilligt dem Oberlehrer
an der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule vr. Zrepel bei
seiner Versetzung in den Ruhestand vom 1. April 1880 ab:
1. die gesetzliche Pension von ...... 1 824 jfi.
2. einen lebenslänglichen jährlichen Zuschuß von. 876 -
zusammen . . . 2 <uu Ji.
jährlich.
Berlin, den 24. December 1879.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
34. Vorlage (J.-Nr. 1895. G. B.) — zur Befchlnß-
faffung —, betreffend die Pensionirung des Du-
reauvorstehers Benke.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle sich damit einverstanden
erklären, daß dem Magistrals-Bureauvorsteher Benke bei seiner Versetzung
in den Ruhestand vom 1. April 1860 ab die gesetzliche Pension von