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Volume No. 6 (24-31), 17. Januar 1880 Anlage: ad No. 6. (32-37.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1880 (Public Domain)

ad M 6 
(32—37.) 
Vorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
32. Vorlage (J.-Nr. 1981. G. B.) — zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die definitive Anstellung 
dreier Militairanwarter als Steuererheber. 
Vor Beschlußfassung auf unseren Antrag vom 20. October pr., be 
treffend die Anstellung der Militairanwärter Krasack, Schulz und 
Ecknig als Steuererheber, hat die Stadtverordncten-Versamailung uns 
unterm 18. December pr., Protokoll Nr. 28, um Auskunft ersucht, ob 
nicht in zwei der betreffenden Stellen die bei der Straßenreinigung dis 
ponibel gewordenen Schirrmeister Kohlmey und Backhaus untergebracht 
werden könnten. 
Die angestellten Ermittelungen haben Folgendes ergeben: 
Beide Schirrmeister sind außer Stande, die erforderliche Amtscaution 
von 1500 <AC. zu bestellen, rc. Backhaus ist 56 Jahre alt und vor 
einigen Jahren längere Zeit an Gelenkrheumatismus krank gewesen, 
rc. Kohlmey ist 44 Jahre alt und verspürt bei größeren, ungewohnten 
Anstrengungen noch immer die Nachwehen einer Krankheit (Typhus), die 
ihn vor einigen Jahren heimgesucht hat. Die Erklärung dieser Beamten, 
daß sie sich nicht fähig fühlen, unter diesen Umständen in einem vorge- 
rückten Alter einen ganz neuen, zweifellos körperlich und geistig anstren 
genden Dienst zu übernehmen, ist glaubwürdig und wir würden es im 
Interesse des Dienstes auch nicht verantworten können, mit älteren Be 
amten gerade bei dem wichtigen Dienstzweige der Steuereinziehung etwa 
Versuche zu machen, welche nur Weitläufigkeiten und Störungen, ja Scha 
den verursachen könnten. 
Außerdem ist nicht abzusehen, was mit den 3 Präientirten geschehen 
sollte, welche aus der Armee geschieden, seit l J /2 Jahr als Steuer 
erheber rc. thätig sind und nach Lage der Sache begründete Hoffnung auf 
definitive Anstellung hegen dürfen. 
Die Stadtverordneten.Versammlung ersuchen wir, Sich nunmehr nach 
§. 56 ad 6 der Siädteordnung vom 30. Mai 1853 bezüglich der von 
uns beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Die betreffenden 3 Personalakten liegen wieder bei. 
Berlin, den 7. Januar 1880. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
33. Vorlage (J.-Nr. 137. Frd. W. Gew. Sch. 79.) — zur 
Beschlußfassung —, die Pensionirung des Ober 
lehrers an der Friedrich-Werderschen Gewerbe 
schule vr. Ziepet betreffend. 
Der Oberlehrer an der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule vr. 
Ziepel leidet schon seit längerer Zeit an einem Lungenübel und ist des 
halb aus dringende Befürwortung des DirectorS Gallenkamp und auf 
Grund eines von dem Geheimen Medicinalrath Professor vr. Skrzeczka 
abgegebenen Gutachtens vom 1. April d. I. ab aus ein Jahr beurlaubt 
worden. Die Hoffnung, den tüchtigen Lehrer durch den ihm als einziges 
Mittel zu seiner Wiederherstellung empfohlenen längeren Aufenthalt im 
Süden der Anstalt in ersprießlicher Wirksamkeit erhalten zu sehen, ist 
aber nicht in Erfüllung gegangen. Sein Zustand ist nach dem von ihm 
eingereichten ärztlichen Attest nicht von der Art, daß er sich mit voller 
Kraft und ohne zu befürchtende Unterbrechungen wieder seinem Berufe 
widmen könnte und es darf für ihn auf eine vollständige Befreiung von 
seinem Uebel um so weniger gerechnet werden, als er im April k. I. be 
reits sein 60. Lebensjahr vollendet haben wird. Es ist aber für die 
Schüler der obersten Klasse der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule, in 
welcher vr. Ziepel unterrichtet, wie für die Anstalt selbst von der größten 
Wichtigkeit, daß der sprachliche Unterricht in fester Hand ruhe, nicht einem 
durch Krankheit gebrochenen Lehrer oder wechselnden Hülfslehrern über 
tragen werde. 
Auch hat sich vr. Ziepel bereit erklärt, sein Amt niederzulegen, so 
fern ihm dies durch Gewährung einer Pension, die seine Existenz für die 
Zukunst einigermaßen sichert, möglich gemacht würde. Als solche erachtet 
er die Summe von mindestens 2 700 </fC. jährlich — die Halste seines 
jetzigen Gehalts — für unbedingt nothwendig und da er bei seinem kränk 
lichen Körperzustand besonderer Pflege bedarf und seine Frau zu erhalten 
hat, so erscheint uns dieser Anspruch kein unbescheidener zu sein. 
Die ihm gesetzlich zustehende Pension beläuft sich bei seiner Dienst 
zeit von 17 Jahren und einem Gehalt von 5 400 c4C. auf 1 824 c 4L, 
es wäre also ein Zuschuß von 876 - 
erforderlich, um 2 700 jfi. 
aufzubringen. 
Wir halten es im Einvernehmen mit dem Curatorium der Friedrich- 
Werderschen Gewerbeschule unter den obwaltenden Umständen im Schul« 
intereffc für geboten, auf den Antrag einzugehen, umsomehr, als vr. 
Ziepel früher, ehe Krankheit ihn hinderte, ein ganz vorzüglicher Lehrer 
gewesen ist und die besten Erfolge erzielt hat. Wenn er bei einem Atter 
von 60 Jahren nicht mehr als 17 Dienstjahre zähli, die ihm gesetzlich 
zustehende Pension daher nur den oben angegebenen Betrag erreicht, so 
liegt der Grund darin, daß er durch besondere Umstände zu einem mehr 
jährigen Aufenthalt in England genöthigt, ohne sein Verschulden erst im 
späteren Alter zu einer Anstellung gelangt ist, ein Umstand, der übrigens 
der Schule insofern zum Vortheil gereicht hat, als der Aufenthalt in Eng 
land, von ihm zum gründlichen Studium der Sprache des Landes benutzt, 
wesentlich dazu beigetragen hat, ihn zu dem tüchtigen Lehrer zu machen, 
als welchen er sich bewährt hat. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle demnach beschließen: 
Die Stadtverordneten Versammlung bewilligt dem Oberlehrer 
an der Friedrich-Werderschen Gewerbeschule vr. Zrepel bei 
seiner Versetzung in den Ruhestand vom 1. April 1880 ab: 
1. die gesetzliche Pension von ...... 1 824 jfi. 
2. einen lebenslänglichen jährlichen Zuschuß von. 876 - 
zusammen . . . 2 <uu Ji. 
jährlich. 
Berlin, den 24. December 1879. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
34. Vorlage (J.-Nr. 1895. G. B.) — zur Befchlnß- 
faffung —, betreffend die Pensionirung des Du- 
reauvorstehers Benke. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle sich damit einverstanden 
erklären, daß dem Magistrals-Bureauvorsteher Benke bei seiner Versetzung 
in den Ruhestand vom 1. April 1860 ab die gesetzliche Pension von
	        
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