M 41.
(274. 275.)
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
Borlagen
für die
Stadtverordneten-Bersammlung zn Berlin.
274. Vorlage (J.-Nr. 1033. F. v.) — zur Kenntnißnahme
—, betreffend die Einführung von Wasserver
brauchs-Eontrolbüchern für alle mit Wasser
leitung versehenen städtischen Grundstücke.
Der Stadtverordneten-Bersammlung theilen wir ergebenst mit, daß
wir in Folge des von Wohlderselben in der Sitzung vom 24. März d. I.
gefaßten Beschlusses (Protokoll Nr. 12 V.), welchem wir beigetretcn find,
unsere sämmtlichen Verwaltungs-Deputationen, Curatorien rc. angewiesen
haben, für alle mit Wasserleitung versehenen Grundstücke Wasserverbrauchs-
Controlbücher nach dem vorgeschlagenen Entwurf und mit der Maßgabe,
daß der Stand des Wassermessers wöchentlich einmal in dieselben einge
tragen wird, einzuführen.
Berlin, den 17. April 1880.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckcnbeck.
273. Vorlage (J.»Nr. 1766. S. D. III.) — zur Befchluß-
faffung —, über de« Ankauf deS Grundstücks
Gneisenanstr. 7 für den Preis von 200 000 t 4C.
zur Erbauung eines DoppelfchnlgebändeS.
Mit Specialetat Nr. 40 A. pro 1880/81 hat die Stadtverordneten-
Bersammlung unter Titel II. Position 7 bereits die erste Baurate für zwei
neu zu errichtende Doppelschulgebäude bewilligt, die Bestimmung über den
Ankauf der hierzu erforderlichen Grundstücke sich aber uoch vorbehalten.
Berlin, den 26.
Die Schul-Deputation hat nun schon seit längerer Zeit, unter ande
ren Stadltheilen, die Gegend vor dem Halleschen Thore als diejenige be-
zeichnet, für welche die Erbauung eines solchen Doppelschulgebäudes ein
unabweisbares Bedürfniß ist, weil die vorhandenen Miethsschulen den An
forderungen längst nicht mehr genügen und die Vermehrung derselben, wenn
in jener Gegend überhaupt möglich, mit unverhältnißmäßig hohen Kosten
verknüpft wäre.
Indem wir diese Argumente als zutreffend anerkennen, bemerken wir
gleichzeitig, daß die Schul-Dcputalion nunmehr ein Grundstück ermittelt
hat, welches für den gedachten Zweck vorzüglich geeignet erscheint.
Dasselbe gehört den Gebrüdern Wolfs, liegt nach dem beigefügten
Situationsplane Gneisenaustr. 7, ist mit den Buchstaben cdstuvi
y c umschrieben und im Grundbuche von Tempelhof Bol. 304 verzeichnet,
enthält 6 553,05 qm und wird uns für den mäßigen Preis von 200000 Jt.
zum Ankauf offen«.
Wir bringen daher dieses Grundstück zur Erbauung eine« der beiden,
Eingangs dieses gedachten, Doppclschulhäuser hiermit in Vorschlag und er-
suchen die Stadtverordneten-Bersammlung zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Bersammlung erklärt sich mit dem An
kauf des Grundstücks Gneisenaustr. 7 zur Erbauung eines Ge-
meinde-DoppelschulhauseS einverstanden und bewilligt den Kaufpreis
von 200 000 Jü. aus dem Grundstücks-Erwerbungsfonds."
Hinsichtlich der Erwerbung eines zweiten Grundstücks behalten wir
einen weiteren Antrag vor.
Berlin, den 16. April 1880.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
April 1880.
Der Stadtverordneten-Vorsteher,
gez. Dr. Stratzmau«.